• 01.04.2025, 07:45:42
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LH-Stv. Haimbuchner: Verfassungsgerichtshof bescheinigt Verfassungskonformität von §49a der Oö. Bauordnung

Landeshauptmann-Stellvertreter Baurechtsreferent Dr. Manfred Haimbuchner: 
Verfassungsgerichtshof bescheinigt Verfassungskonformität von §49a der Oö. Bauordnung

VfGH folgt Rechtsansicht des Baurechtslandesrates – Bauabweichungen langen Bestandes bleiben im Bauland rechtlich sanierbar

Gestern wurde durch den VfGH erkannt, dass der 2021 eingeführte §49a der Oö. Bauordnung verfassungskonform ist – in einem entsprechenden Beschluss stellte der VfGH fest, dass eine diesbezügliche Beschwerde abzulehnen sei. Sie hätte aufgrund fehlender Rechtsverletzung keine Aussicht auf Erfolg. Somit bleiben Bauabweichungen im Bauland oder auf landwirtschaftlichen Hofstellen im Sinne einer bürgerfreundlichen Rechts- und Bestandssicherheit weiterhin rechtlich sanierbar.

Ziel des §49a ist es eine Möglichkeit zu schaffen, Abweichungen im Bauland bei bewilligten Gebäuden aufgrund deren langen zeitlichen Bestands baurechtlich zu sanieren. Von dieser Regelung sind nicht nur Anbauten, wie etwa Wintergärten oder Abstands- und Höhenbestimmungen erfasst, sondern auch etwaige Nutzungsänderungen. Dadurch werden existenzbedrohende Zustände vermieden, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden entlastet und allen voran das Eigentum der oberösterreichischen Bevölkerung gesichert.

„Wir waren stets zuversichtlich, dass der VfGH die Verfassungskonformität von §49a der Oö. Bauordnung bestätigen wird. Mit dieser Gesetzesänderung haben wir schon damals ein wichtiges Signal an die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher gesandt – wir wollen das Eigentum unserer Bevölkerung aufgrund geringer Abweichungen im Bauland nicht gefährden, wir wollen es schützen. Dieses Vorhaben ist uns mit der Einführung des §49a gelungen. Ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei der Gruppe Baurecht unter der Führung von Mag. Karlheinz Petermandl bedanken – ohne die engagierte Arbeit unserer Fachbeamten wären gesetzliche Maßnahmen mit einer solch hohen Qualität kaum umsetzbar“, so Landeshauptmann-Stv. Baurechtsreferent Dr. Manfred Haimbuchner.

Rückfragen & Kontakt

Mag. Rüdiger Haslinger
Presse LH-Stv. Haimbuchner
Telefon: +43 732 77 20-171 59, +43 664 600 72-171 59
E-mail: [email protected]
 

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