• 02.09.2024, 07:00:02
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VKI und VERBUND: Einigung zu Preisanpassung von Mai 2022

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte ein Verbandsverfahren gegen die Zulässigkeit der Preisanpassungsklausel, mit der VERBUND im Mai 2022 die Strompreise von Bestandskund:innen erhöhte. Das Oberlandesgericht Wien hatte diese Klausel für überraschend und somit für nicht anwendbar beurteilt. VKI und VERBUND konnten nunmehr eine attraktive Lösung für alle betroffenen Verbraucher:innen erzielen: Von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffene Haushaltskund:innen erhalten Geld zurück. Die Anmeldung ist ab 2.9.2024 bis spätestens 11.11.2024 kostenlos auf der Website des VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 möglich.

Von der Strompreiserhöhung im Mai 2022 betroffene Haushaltskund:innen erhalten Geld zurück.   

Die VERBUND AG führte mit 1.5.2022 auf Grundlage der damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Strompreiserhöhung bei Bestandskund:innen durch. 
 Der VKI hat diese Preiserhöhung umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es rechtliche Argumente gegen die Anwendbarkeit der Preisanpassungsklausel, auf deren Grundlage die Preiserhöhung erfolgte, gibt. Diese Rechtsansicht des VKI wurde in zweiter Instanz rechtskräftig vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der VKI und VERBUND konnten zwischenzeitlich eine attraktive Lösung erzielen, die allen Betroffenen ermöglicht, Geld zurückzuerhalten. Demnach erhalten von dieser Preiserhöhung betroffene Verbraucher:innen – abhängig vom Verbrauch – eine pauschale Ausgleichszahlung auf ihr Bankkonto.

Alle betroffenen Kund:innen erhalten in den kommenden Wochen ein individuelles Schreiben, in dem sie seitens VERBUND über den jeweilig zustehenden Ausgleichsbeitrag informiert werden. 
Bei einem durchschnittlichen  Jahresstromverbrauch von 3.315 kWh ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von rund  EUR 90,-. 

Für die Überweisung des Betrags ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024 bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Entsprechende Informationen werden in den nächsten Tagen von VERBUND an bestehende Haushaltskunden:innen versandt. Auch ehemalige Kund:innen, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die vorgesehene Gutschrift – mittels Anmeldung beim VKI – erhalten.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit dem VKI eine konsumentenfreundliche Lösung für alle Betroffenen gefunden zu haben“, erläutert VERBUND Energy4Customers Geschäftsführer Jürgen Bormann. „Leider gibt es gesetzlich nach wie vor keine klaren Festlegungen für Preisänderungen. Um Rechtssicherheit für Anbieter und Endverbraucher:innen gleichermaßen gewährleisten zu können, hat VERBUND bei notwendigen Preisänderungen  - auch bei Senkungen - aktuell keine Alternative, als eine Zustimmung der Kund:innen einzuholen. Das gilt auch für die Strompreissenkung per Juli 2024.“

Aktuelle VERBUND-Stromtarife
Strom-Bestandskund:innen von VERBUND können seit 1.7.2024 neuerlich von einem günstigeren Preis profitieren: 15,60 Cent netto (18,72 Cent brutto) pro Kilowattstunde für Haushalt. Bestandskund:innen in anderen Tarifen werden je nach Vertragspreis ebenfalls erheblich preisgesenkt.

Für Neukund:innen Strom Haushalt gilt seit 26.2. ein attraktives Fixpreisangebot von 19,90 Cent netto (23,88 Cent brutto) pro Kilowattstunde + 5 Monaten Gratis-Strom (entspricht einem Gesamtenergiepreis im 1.Vertragsjahr von 12,41 Cent/kWh netto bei 3.500 kWh Verbrauch).

(Neukund:innen-Bonus auf VERBUND-Strom im 1. Vertragsjahr. Der Bonus entspricht 41,67 % Rabatt auf den Energiepreis (Arbeits- und Grundpreis) für den Verbrauch der ersten 12 Liefermonate (exkl. Netzkosten, Steuern und Abgaben). Der Rabatt wird bei der jeweiligen Abrechnung als Gutschrift berücksichtigt. Gültig bis auf Widerruf. Anteilige Verrechnung bei vorzeitigem Vertragsende oder vorzeitigem Produktwechsel.)

 

 

Rückfragen & Kontakt

VERBUND AG
Ingun Metelko
Unternehmenssprecherin
Tel.: +43 (0) - 50313 – 53 748
Mobil: +43 664 380 92 69
mailto: ingun.metelko@verbund.com 

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