• 11.08.2026, 07:30:37
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EQS-HV: Kapsch TrafficCom AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Kapsch TrafficCom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Kapsch TrafficCom AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

   11.08.2026 / 07:30 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Kapsch TrafficCom AG

   Wien

   FN 223805 a

   ISIN AT000KAPSCH9

    

   Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der

   Kapsch TrafficCom AG

   („KTC AG“ oder „Gesellschaft“)

    

   für Mittwoch, den 9. September 2026 um 10:00 Uhr (MESZ)

   Konferenzzentrum im Haus twelve,
   Wienerbergstraße 11, Eingang Süd, Hertha-Firnberg-Straße | Ecke
   Maria-Kuhn-Gasse, 1100 Wien, 1. OG, Raum 8+9+10

    

    

   I. ABHALTUNG ALS PRÄSENZVERSAMMLUNG

    

   Die ordentliche Hauptversammlung von KTC AG wird als Präsenzversammlung
   einberufen.

    

   Eine Wegbeschreibung zum Konferenzzentrum im Haus twelve finden Sie in den
   Teilnahmeinformationen, welche rechtzeitig vor der Hauptversammlung auf
   der Website der Gesellschaft veröffentlicht werden.

    

   Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
   werden die Aktionäre und sonstigen Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig
   vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.

    

   Zudem behält sich die Gesellschaft vor, von den Teilnehmern bei
   Registrierung die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu
   verlangen. Wenn diesen Anforderungen nicht nachgekommen werden sollte,
   kann der Einlass verwehrt werden.

    

   Wenn Sie als Bevollmächtigter an der Hauptversammlung teilnehmen, nehmen
   Sie zusätzlich die auf Sie ausgestellte Vollmacht mit. Falls das Original
   der Vollmacht bereits an die Gesellschaft gesandt wurde, beschleunigen Sie
   die Registrierung, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

    

   Der Einlass  zur Behebung der Stimmkarten für die Teilnahme beginnt um
   09:30 Uhr (MESZ).

    

    

   II. TAGESORDNUNG

    

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses
       samt Konzernlagebericht (inkl. konsolidierter Nichtfinanzieller
       Erklärung), des konsolidierten Corporate‑Governance‑Berichts und des
       vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025/26
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (entfällt
       mangels eines ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns)
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2025/26
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2025/26
    5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des
       Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der konsolidierten
       Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026/27
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
    7. Wahl in den Aufsichtsrat
    8. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
       Aufsichtsrats
    9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals,
       auch mit der Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen,
       den Ausschluss des Bezugsrechts und der Änderung der Satzung in § 5
       (Grundkapital und Aktien)

    

    

   III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab 19. August 2026 über die Internetseite der Gesellschaft
   abrufbar:

     • Jahresabschluss mit Lagebericht,
     • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (inkl. konsolidierter
       Nichtfinanzieller Erklärung),
     • konsolidierter Corporate-Governance-Bericht,
     • Bericht des Aufsichtsrats,

   jeweils für das Geschäftsjahr 2025/26;

     • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
       Tagesordnungspunkten 2 bis 9,
     • Vergütungsbericht,
     • Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zum
       Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
     • Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4  AktG zum
       Tagesordnungspunkt 9,
     • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
     • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.

    

    

   IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
       HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und
   der übrigen Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer am Ende des 30. August
   2026 (24:00 Uhr, MESZ) (der „Nachweisstichtag“) Aktionär ist und dies der
   Gesellschaft nachweist.

    

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spätestens am 4. September 2026 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem
   der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    

    

   (i)  die Übermittlung der Depotbestätigung kann gemäß § 12 (3) der Satzung
   der Gesellschaft in Textform erfolgen:

    per E-Mail: [3][email protected]

    (Depotbestätigung bitte im PDF-Format)
    

    per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

    

   (ii)  für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:

    per Post oder Boten: Kapsch TrafficCom AG

     c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich 
    

    per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX

    (Message Type MT598 oder MT599

    unbedingt ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben)

    per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

     seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (ggf. seev.004.001.11)

     Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter

     [4]www.kapsch.net/de/ir/hauptversammlung zur Verfügung

    

    

    

   Die Aktionäre werden ersucht, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die zeitgerechte Ausstellung und Übermittlung einer
   Depotbestätigung zu veranlassen.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD oder der depotführenden Wertpapierfirma mit
   Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums auszustellen
   und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • den Aussteller betreffend: Name (Firma) und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
     • den Aktionär betreffend: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
       Personen zusätzlich Geburtsdatum, bei juristischen Personen
       gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person
       in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
     • Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
     • Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9;
     • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages (30. August
   2026,  24:00 Uhr, MESZ) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
   oder in englischer Sprache entgegengenommen und darf zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

    

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    

    

   V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

    

   Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
   nachgewiesen hat, steht das Recht zu, einen Vertreter zu bestellen, der im
   Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
   wie der Aktionär hat, den er vertritt.

    

   Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person
   in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden. Es können auch mehrere
   Personen bevollmächtigt werden.

    

   Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 7. September 2026,
   16:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
   zugehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
   Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben wird:

    

   per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich

   per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

   per E-Mail: [5][email protected]

    (wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
   anzuschließen ist)

    

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

    

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

    

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
   Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

    

   Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom IVA -
   Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
   der Internetseite der Gesellschaft ein spezielles Vollmachtsformular
   abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
   Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA – Interessenverband für
   Anleger unter: Tel. +43 (0)1 8763 343 30, Fax +43 (0)1 8763 343 39 oder
   E-Mail [6][email protected].

    

    

   VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN
       §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

    

    1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

    

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform per Post oder Boten
   spätestens am 19. August 2026 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft
   ausschließlich an der Adresse Kapsch TrafficCom AG, z. H. Frau Mag. Doris
   Gstatter, Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich,
   zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
   Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und
   der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch
   in deutscher Sprache abgefasst sein.

    

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass der antragstellende Aktionär
   oder die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien ist bzw. sind und die zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
   nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
   (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV.) verwiesen.

    

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

    

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
   § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
   übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen
   der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
   allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
   Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
   werden. Dieses Verlangen muss in Textform spätestens am 31. August 2026
   (24:00 Uhr MESZ) der Gesellschaft zugehen, entweder per Telefax an +43
   (0)50 811 2709 oder per Post/Boten an Kapsch TrafficCom AG, z. H. Frau
   Mag. Doris Gstatter, Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien,
   Österreich, oder per E-Mail an [7][email protected], wobei das
   Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG dem E-Mail,
   beispielsweise als PDF, ggf. als Anhang anzuschließen ist. Sofern für
   Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
   muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
   Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
   Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
   Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
   Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
   deutscher Sprache abgefasst sein.

    

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV.) verwiesen.

    

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
   Abs 2 AktG.

    

   Der Aufsichtsrat hat sich bisher aus drei männlichen und drei weiblichen
   Mitgliedern zusammengesetzt. Das erforderliche Mindestanteilsgebot von
   jeweils mindestens zwei weiblichen und zwei männlichen Mitgliedern gemäß
   § 86 Abs 6a AktG ist somit erfüllt.

    

   Das Mindestanteilsgebot bleibt auch im Falle einer Wahl eines weiteren
   Mitglieds in den Aufsichtsrat erfüllt (d.h. mindestens drei weibliche und
   drei männliche Mitglieder).

    

   Es wurde kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben.

    

    3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

    

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

    

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an Frau Mag. Doris Gstatter (siehe o.a. Adresse) übermittelt
   werden. Die Fragen können an die Gesellschaft auch per E-Mail an
   [8][email protected] oder per Telefax an +43 (0)50 811 2709
   übermittelt werden.

    

    4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

    

   Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
   Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung,
   der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf
   kein Beschluss gefasst werden.

    

   Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend
   die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
   voraus. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung)
   können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens
   am 31. August 2026 der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
   Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
   fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
   sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
   könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl
   eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
   werden.

    

   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
   109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter [9]https://www.kapsch.net/de/ir oder
   [10]www.kapsch.net/de/ir/hauptversammlung zugänglich.

    

    

   VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    

    1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

    

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 14.300.000,-- und ist zerlegt in
   14.300.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt
   der Einberufung der Hauptversammlung 14.300.000 Stimmrechte. Die
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
   unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

    

    2. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

    

   Personenbezogene Daten der Aktionäre und Bevollmächtigten werden aus
   Anlass der Teilnahme an der Hauptversammlung zur Erfüllung gesetzlicher
   Verpflichtungen verarbeitet. Informationen zum Umfang der
   Datenverarbeitung sind in der Datenschutzinformation enthalten, welche
   über die Internetseite der Gesellschaft unter
   [11]https://www.kapsch.net/de/ir oder
   [12]www.kapsch.net/de/ir/hauptversammlung  abrufbar ist.

    

    3. Personenbezeichnungen

    

   Bei Personenbezeichnungen wird aus Gründen der Lesbarkeit nur die
   männliche Form angeführt. Es sind aber stets Personen sämtlicher
   Geschlechtskategorien gemeint.

    

    

   Wien, im August 2026 Der Vorstand

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   11.08.2026 CET/CEST
   Originalinhalt anzeigen: [13]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Kapsch TrafficCom AG
                Am Europlatz 2
                1120 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 50811 1122
   Fax:         +43 50811 99 1122
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.kapschtraffic.com
   ISIN:        AT000KAPSCH9
   WKN:         A0MUZU
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   LEI Code:    529900PD3SI453KAW989


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2378684  11.08.2026 CET/CEST

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