• 08.07.2026, 18:04:27
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EQS-News: Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen

EQS-News: Kontron AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
   Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das
   Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen

   08.07.2026 / 18:03 CET/CEST
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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     • Gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht
     • Der Vorstand und der Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats raten
       Aktionären der Kontron AG insbesondere aufgrund des aus ihrer Sicht
       unangemessenen Angebotspreises von einer Annahme ab
     • Der Angebotspreis von EUR 23,50 je Kontron-Aktie ist nach Auffassung
       von Vorstand und Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats finanziell nicht
       angemessen und liegt deutlich unter den zuletzt veröffentlichten
       Analystenkurszielen

   Linz, 8. Juli 2026 – Der Vorstand und der im Auftrag des Aufsichtsrats
   handelnde Übernahmeausschuss haben heute ihre gemeinsame begründete
   Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum
   Pflichtangebot der Ennoconn Corporation an die Aktionäre der Kontron AG
   veröffentlicht.

   Nach sorgfältiger Prüfung der am 29. Juni 2026 veröffentlichten
   Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der
   Kontron AG, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen.

   Für eine Annahme des Pflichtangebots könnte sprechen, dass der Vollzug des
   Pflichtangebots voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes
   der Kontron-Aktien führen wird. Zudem könnte Ennoconn Corporation nach
   Vollzug des Angebots über eine höhere Stimmrechtsmehrheit in der
   Hauptversammlung der Kontron AG verfügen und bestimmte
   gesellschaftsrechtliche Maßnahmen leichter als bisher beschließen. Darüber
   hinaus können individuelle Gründe und steuerliche Erwägungen für eine
   Annahme des Angebots sprechen.

   Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Kontron AG
   gleichwohl, das Angebot nicht anzunehmen, sofern nicht besondere Umstände
   dafürsprechen. Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass der Angebotspreis
   nach ihrer Auffassung den finanziellen Wert und die strategischen
   Perspektiven der Kontron AG nicht angemessen widerspiegelt:

     • Der Angebotspreis von EUR 23,50 je Kontron-Aktie entspricht lediglich
       dem niedrigsten Angebotspreis, den die Bieterin nach den gesetzlichen
       Mindestpreisvorschriften aufgrund eines Vorerwerbspreises von EUR
       23,50 anbieten durfte.
     • Der Angebotspreis liegt um EUR 0,26 unter dem Durchschnittsaktienkurs
       der Kontron-Aktie der letzten zwölf Monate und enthält damit keine
       Prämie bzw. eine negative Prämie.
     • Der Angebotspreis bleibt zudem deutlich hinter den zuletzt von
       Analysten veröffentlichten Kurszielen zurück, die im Durchschnitt bei
       rund EUR 30,29 je Kontron-Aktie liegen.
     • Die von Vorstand und Aufsichtsrat beauftragte Fairness Opinion von
       Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Linz/Österreich,
       kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Angebotspreis deutlich
       unterhalb einer angemessenen Bandbreite liegt und aus finanzieller
       Sicht nicht angemessen ist.

   Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der
   Kontron AG ungeachtet dieser Empfehlung unter Würdigung der
   Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse sowie seiner
   persönlichen Einschätzung der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes
   der Kontron AG und des Börsenkurses der Kontron-Aktie eigenverantwortlich
   entscheiden muss, ob und gegebenenfalls für wie viele Kontron-Aktien er
   das Angebot annimmt.

   Die Annahmefrist begann mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 29.
   Juni 2026 und läuft bis 27. Juli 2026. Aktionäre der Kontron AG, die das
   Angebot annehmen möchten, können dies über ihre jeweilige depotführende
   Bank nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage beschriebenen Bestimmungen
   und Bedingungen tun.

   Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt der in der
   Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. Dazu zählen
   insbesondere fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die zuständigen
   Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und den USA sowie
   investitionskontrollrechtliche Freigaben in der Bundesrepublik
   Deutschland, Frankreich, Österreich und Taiwan. Aktionäre sollten daher
   berücksichtigen, dass sich die Abwicklung des Angebots zeitlich erheblich
   verzögern oder das Angebot unter bestimmten Umständen nicht vollzogen
   werden kann.

   Die vollständige gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und
   Aufsichtsrat der Kontron AG ist kostenfrei bei der Kontron AG erhältlich
   und wird auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations
   unter [1]https://www.kontron.com/de/konzern/investoren/pflichtangebot
   veröffentlicht.

   Maßgeblich ist ausschließlich die gemeinsame begründete Stellungnahme von
   Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Pressemitteilung stellt keine Erläuterung
   oder Ergänzung zum Inhalt der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.
    

   Linz, 8. Juli 2026

   Der Vorstand

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   08.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch [2]EQS Group

   Originalinhalt anzeigen: [3]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Kontron AG
                Industriezeile 35
                4020 Linz
                Österreich
   Telefon:     +43 (732) 7664 - 0
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    https://www.kontron.com
   ISIN:        AT0000A0E9W5
   WKN:         A0X9EJ
   Indizes:     SDAX, TecDAX
   Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
                in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX;
                BX, Wiener Börse (Vienna MTF)
   EQS News ID: 2362846


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2362846  08.07.2026 CET/CEST

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