• 16.06.2026, 07:58:57
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EQS-Adhoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von €400m

EQS-Ad-hoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):
   Finanzierung
   AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot
   einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit
   vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von €400m

   16.06.2026 / 07:58 CET/CEST
   Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
   (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch [1]EQS News - ein Service der [2]EQS
   Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,
   KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EIN
   ANGEBOT ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG
   DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN
   IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

    

   AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung
   ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft
   (Hybrid-Wandelschuldverschreibung) in Höhe von € 400 Mio.

    

   Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

    

   Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 – Nach dem Bericht und der Ankündigung
   vom 20. Mai 2026, bis zu € 500 Mio. durch die Begebung einer
   Hybrid-Wandelschuldverschreibung und/oder einer Hybridanleihe aufzunehmen,
   hat AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft („AT&S“
   oder die „Gesellschaft“) heute die Emission einer tief nachrangigen
   Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
   Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft
   (Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die „Wandelschuldverschreibung“)
   beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird für einen begrenzten
   Zeitraum in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien
   ohne Nennwert der Gesellschaft (die „Aktien“) wandelbar sein. Zugleich hat
   AT&S beschlossen, die Emission der zuvor genannten Hybridanleihe nicht
   weiter zu verfolgen.

    

   Die Wandelschuldverschreibung wird zum Nennbetrag und in einem
   Gesamtnennbetrag von € 400 Mio. in einer Stückelung von jeweils € 100.000
   begeben. Die Wandelschuldverschreibung wird im Wege eines beschleunigten
   Platzierungsverfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in
   ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
   unter Berufung auf Regulation S nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
   seiner jeweils gültigen Fassung im Rahmen einer Privatplatzierung
   angeboten (das „Angebot“). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auf
   die Wandelschuldverschreibung wurde auf Grundlage des Berichts der
   Gesellschaft über den Bezugsrechtsausschluss vom 20. Mai 2026 und der
   Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ausgeschlossen.

    

   Die Wandelschuldverschreibung wird auf ihren Nennbetrag zum jeweils
   maßgeblichen Zinssatz verzinst; die Zinsen sind halbjährlich nachträglich
   zahlbar. Der feste Zinssatz wird vom Begebungstag (einschließlich) bis zum
   23. Juni 2031 (der „Erste Zinsanpassungstag“) (ausschließlich) zwischen
   2.500% und 3.000% p.a. liegen und ab dem Ersten Zinsanpassungstag
   (einschließlich) dem jeweils maßgeblichen neu festgesetzten Zinssatz p.a.
   entsprechen, berechnet als Summe aus (i) dem anwendbaren
   5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz und (ii) der Marge von 1.000 Basispunkten. Die
   Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen, wenn sie
   beschließt, die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben.
   Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Prämie
   zwischen 25% und 30% über dem Referenzaktienkurs festgesetzt, der dem
   volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an der Wiener Börse am
   heutigen Tag, dem 16. Juni 2026, entspricht.

    

   Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibung werden
   voraussichtlich später am heutigen Tag, dem 16. Juni 2026, festgelegt und
   gesondert bekannt gegeben.

    

   Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden
   Wandelschuldverschreibungen (insgesamt jedoch nicht nur teilweise) (i) am
   Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag,
   (ii) jederzeit am oder nach dem 27. August 2029, sofern der Preis der der
   Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten
   Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt,
   (iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses, Steuerereignisses oder
   Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn weniger als 25% des
   ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung
   ausstehend sind, zurückzuzahlen.

    

   Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder
   um den 23. Juni 2026 erfolgen (der „Begebungstag“). Es wird beantragt
   werden, die Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der
   Wiener Börse einzubeziehen.

    

   AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der
   Wandelschuldverschreibung für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,
   einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur
   Stärkung der Kapitalbasis.

    

   Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up-Periode
   zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag endet, vorbehaltlich
   marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global
   Coordinators.

    

    

   AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft – Advanced
   Technologies & Solutions

   AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten
   und Leiterplatten. AT&S entwickelt und produziert innovative
   Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile
   Endgeräte, Automotive & Aerospace, Industrial, Medical sowie
   High-Performance Computing für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten
   in Österreich (Leoben, Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia
   (Kulim) und Indien (Nanjangud) sowie einem europäischen Kompetenzzentrum
   für R&D und  IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen
   Wandel aktiv mit – durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung
   und Entwicklung und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das
   Unternehmen beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere
   Informationen finden sich auch unter www.ats.net

    

   Medien-Download:

   Im AT&S-Medienportal unter [3]https://ats.canto.de/v/press finden Sie
   laufend aktualisiertes Bildmaterial zu AT&S.

    

   Medienkontakt:

   Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications
   Telefon: +43 3842 200 4252; Mobil: +43 664 8859 2452;
   [4][email protected] 

    

    

   Kontakt Investor Relations:

   Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations
   Telefon: +43 3842 200 2274; Mobil: +43 664 7800 2274;
   [5][email protected]

    

   AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
   Fabriksgasse 13
   8700 Leoben / Österreich

   [6]www.ats.net

    

   Wichtige Hinweise

   Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
   Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
   Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
   Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
   der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe rechtswidrig
   wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die
   Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe dieser Bekanntmachung kann in
   bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen,
   die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen
   sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese
   beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken
   und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
   Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
   irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
   kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung
   darstellen.

    

   Die angebotenen oder zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen
   Anleihen und die im Falle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind
   nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von
   1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert
   oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer
   anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder
   direkt noch indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten
   angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
   aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
   Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder
   es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den
   geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
   Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den
   Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin
   erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange
   Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den
   Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt,
   abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die
   Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder
   befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur
   Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
   Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer
   anderen Rechtsordnung durchgeführt.

    

   Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten
   des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat")
   und im Vereinigten Königreich ("UK") unterbreitet wird, ausschließlich an
   Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU)
   2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über
   den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei
   deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen
   ist (die "Prospektverordnung"), bzw. der Public Offers and Admissions to
   Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede
   Person in einem Mitgliedstaat oder in UK, die erstmals Anleihen erwirbt
   oder der ein Angebot von Anleihen unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls
   Fonds, in deren Namen eine solche Person die Anleihen erwirbt, die in
   einem Mitgliedstaat oder in UK ansässig sind, gelten als zugesichert,
   anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein Qualifizierter Anleger sind.

    

   Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende
   Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die
   über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter
   Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
   Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Order")
   fallen, (ii) vermögende Körperschaften (high net worth entities), die
   unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses
   Dokument anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle
   diese Personen zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die
   Wertpapiere stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung, und
   jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum
   Kauf oder zum anderweitigen Erwerb solcher Wertpapiere wird ausschließlich
   mit relevanten Personen eingegangen. Personen, die keine relevanten
   Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder
   ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

    

   Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des
   Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
   geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten
   Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und
   (c) den nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
   "MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"), und unter Ausschluss
   jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder
   sonstigen Gründen), die ein "Hersteller" (im Sinne der
   MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich
   unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen
   zu dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen
   ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne
   der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb der
   Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet
   sind. Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder
   empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des
   Herstellers berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes
   Vertriebsunternehmen ist jedoch für die Durchführung einer eigenen
   Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen verantwortlich (entweder
   durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbestimmung des Herstellers)
   und für die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle.

    

   Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher
   oder gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot
   der Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung
   stellt weder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne
   der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe
   von Anlegern dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder
   sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.

    

   Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
   Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und sollten
   Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen
   auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die
   Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person,
   die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein
   Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein
   Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden
   Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde
   nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 der
   MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt gemäß der
   Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder ersetzten
   Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf der
   Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR
   erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder
   deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der
   PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

    

   Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur
   sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und sollten
   Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an
   diese vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung
   gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff
   Kleinanleger eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von
   Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie
   kraft des European Union (Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil
   des nationalen Rechts ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur
   Erstellung eines gemäß dem FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC")
   erforderlichen Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den
   Vertrieb der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
   Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der
   Verkauf oder der Vertrieb der Anleihen oder ihre anderweitige
   Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder den Consumer
   Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024
   rechtswidrig ist.

    

   Ende der Insiderinformation

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   16.06.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die [7]EQS Group

   Originalinhalt anzeigen: [8]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
                Fabriksgasse 13
                8700 Leoben
                Österreich
   Telefon:     +43 (1) 3842200-0
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.ats.net
   ISIN:        AT0000969985, AT0000A09S02
   WKN:         922230
   Indizes:     ATX
   Börsen:      Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover,
                München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener Börse (Amtlicher
                Handel)
   EQS News ID: 2346620


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2346620  16.06.2026 CET/CEST

   https://nwr.eqs-cockpit.com/fncls2.ssx?application_id=2346620&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2be925ac0334ae7b4f51fbaee4a6daf0&application_id=2346620&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2346620&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=fe47f8d3a1ae6c4372d7bedb957f80bd&application_id=2346620&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. mailto:[email protected]
   5. mailto:[email protected]
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=0f51707980ec28aa6913e5887cb44c51&application_id=2346620&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2346620&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=076048862d1922aa837d1e3a0a8f6ef9&application_id=2346620&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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