• 29.05.2026, 11:00:37
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EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
   Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

   29.05.2026 / 11:00 CET/CEST
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

   mit dem Sitz in Stockerau

   FN 65343 v LG Korneuburg

    

    

    

   Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Montag, dem
   6. Juli 2026, um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum
   3, Towerstraße 3, 1300 Flughafen Wien, stattfindenden 120. ordentlichen
   Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.

    

   TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die
       Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für
       das Geschäftsjahr 2025.
    2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr
       2025.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
       Geschäftsjahr 2025.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
       für das Geschäftsjahr 2025.
    5. Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025.
    6. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers der
       Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.
    7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

    

   UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
   INTERNETSEITE

    

     • Jahresabschluss samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht für
       das Geschäftsjahr 2025
     • Vorschlag für die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2025
     • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
     • Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7

    

   Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
   das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
   spätestens ab dem 15.06.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft
   ([1]www.heid.info) zugänglich und liegen auch in der Hauptversammlung auf.

    

    

    

    

    

   HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKT

   1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15.06.2026 der
   Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler,
   1010 Wien, Kohlmarkt 9, zugeht.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein.

   Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien
   genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
   bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
   Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
   der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
   Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
   (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   verwiesen.

    

   2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
   zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
   Aufsichtsratsmitgliedern übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
   zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
   Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder
   Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 25.06.2026 der
   Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler
   entweder per Telefax an 01 533423240, per Post an 1010 Wien, Kohlmarkt 9,
   oder per E-Mail an [email protected] zugeht, wobei das
   Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
   ist.

   Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern haben zusätzlich die
   Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt den darin geforderten Angaben zu
   enthalten.

   Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
   Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
   einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
   wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

    

   3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

    

    

    

    

    

   4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – ist
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen.

   Ein Aktionärsantrag auf Wahl in den Aufsichtsrat setzt jedoch zwingend die
   rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
   voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7)
   können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens
   am 25.06.2026 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
   Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §
   87 Abs 2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder
   vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die Besorgnis einer
   Befangenheit begründen können, anzuschließen. Andernfalls darf der
   Aktionärsantrag auf Wahl in den Aufsichtsrat bei der Abstimmung nicht
   berücksichtigt werden.

   NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 26.06.2026 (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    

   Depotverwahrte Inhaberaktien

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, die der Gesellschaft spätestens am 01.07.2026 ausschließlich unter
   der nachgenannten Adresse zugehen muss.

   Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

                  1010 Wien, Kohlmarkt 9

   Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
   Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

   Per Telefax: 01 533423240

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
       Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 26.06.2026
   beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
   der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
   den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.heid.info abrufbar.

   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte
   Adresse zugehen:

   Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

                  1010 Wien, Kohlmarkt 9

   Per Telefax: 01 533423240

   Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in
   Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

   Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
   Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
   dieser Hauptversammlung EUR 28.762.000 und ist in 3.940.000 Aktien
   eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

   Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der
   Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

    

    

   Stockerau, im Mai 2026

   Der Vorstand

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   29.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch [2]EQS Group

   Originalinhalt anzeigen: [3]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Maschinenfabrik HEID AG
                HEID-Werkstrasse 13
                2000 Stockerau
                Österreich
   Telefon:     +43 676 4060126
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    http://heid.info/
   ISIN:        AT0000690151
   WKN:         871099
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID: 2333354


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2333354  29.05.2026 CET/CEST

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References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7d5d4f0f7ac68d68dbcb07225ce73a7f&application_id=2333354&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2333354&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1de04b9473115832f0573c62cfe4a2d1&application_id=2333354&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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