• 26.05.2026, 14:51:25
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EQS-HV: EuroTeleSites AG: Einberufung und Tagesordnung Hauptversammlung 2026

EQS-News: EuroTeleSites AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
EuroTeleSites AG: Einberufung und Tagesordnung Hauptversammlung 2026

26.05.2026 / 14:50 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch [1]EQS
News
- ein Service der [2]EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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EINBERUFUNG DER 3. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 

Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Donnerstag, 25. Juni 2026, um
10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien,
stattfindenden 3. ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung abgehalten. Am Tag der
Hauptversammlung kann ab 10:00 Uhr MESZ die Präsentation der Tagesordnungspunkte
bis zum Beginn der Generaldebatte im Livestream unter
[3]https://eurotelesites.com verfolgt werden. Die Aufzeichnung der
Hauptversammlung kann auch nach deren Ende abgerufen werden.

 1. TAGESORDNUNG 

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des
    Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des konsolidierten Corporate
    Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das
    Geschäftsjahr 2025
 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2025
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2025
 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2026
 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2025
 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
 7. Wahlen in den Aufsichtsrat 

2. UNTERLAGEN 

Insbesondere die folgenden Unterlagen stehen spätestens ab dem 3. Juni 2026 auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
[4]https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zur
Verfügung:

  • Einberufung
  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den TOP 2-7
  • Vollmachts- und Widerrufsformulare gemäß § 114 AktG
  • Konzernabschluss 2025 und Konzernlagebericht 2025
  • Jahresabschluss 2025 und Lagebericht 2025
  • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2025
  • Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2025
  • Vergütungsbericht 2025 gemäß § 78c AktG zu TOP 5
  • Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2
    AktG sowie Lebensläufe der Kandidaten

3. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
15. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) ("Nachweisstichtag") Aktionär:in ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die
spätestens am 22. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen
hat.

Die Depotbestätigung ist wie folgt an die Gesellschaft zu senden:

per E-Mail: [email protected], wobei  § 16  Abs 2  der
            Satzung   der   Gesellschaft   hierfür   Textform   genügen    lässt
            (Depotbestätigung als PDF);
per Fax:    +43 (0) 1 890050050;
per         EuroTeleSites AG,  c/o   HV-Veranstaltungsservice   GmbH,   Betreff:
Post/Boten: EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, wobei  in
            diesem Fall Schriftform erforderlich ist (firmenmäßige Fertigung);
per SWIFT   CPTGDE5WXXX, Message Type MT598 (alternativ MT599), wobei  unbedingt
15022:      die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist; oder
per SWIFT   ou=xxx;o=cptgde5w;o=swift,  seev.003.001.10  oder   seev.004.001.10.
20222:      Eine   detaillierte   Beschreibung   steht   zum   Download    unter
            [5]https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
            zur Verfügung.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • den:die Aussteller:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines
    im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (zB BIC);
  • den:die Aktionär:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift; bei
    natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum; bei juristischen Personen,
    falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische
    Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
  • die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
    sonstige Bezeichnung;
  • die Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in und die ISIN AT000000ETS9;
  • die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
    Nachweisstichtag, das ist der 15. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ), bezieht.

 Vertretung

Aktionär:innen können natürliche oder juristische Personen als Vertreter:innen
bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im Namen des:der Aktionär:in an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in, den:die
er:sie vertritt. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der Personen, die zu
Vertreter:innen bestellt werden können.

Die Vollmacht oder deren Widerruf ist an die Gesellschaft wie folgt zu
übersenden:

per E-Mail: [email protected]   (gescannt   als    PDF
            angefügt);
per Fax:    +43 (0) 1 890050050;
per         EuroTeleSites AG,  c/o   HV-Veranstaltungsservice   GmbH,   Betreff:
Post/Boten: EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;
per SWIFT   CPTGDE5WXXX, Message Type MT598 (alternativ MT599), wobei  unbedingt
15022:      die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist; oder
per SWIFT   ou=xxx;o=cptgde5w;o=swift,  seev.003.001.10  oder   seev.004.001.10.
20222:      Eine   detaillierte   Beschreibung   steht   zum   Download    unter
            [6]https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
            zur Verfügung.

Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht soll bis 22. Juni 2026
(16:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht
bzw der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der Hauptversammlung am
Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich. Hat
der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Erklärungen können
vom depotführenden Kreditinstitut auch mittels SWIFT (siehe Details oben)
übermittelt werden.

Die Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen müssen.

Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die
spätestens ab dem 3. Juni 2026 auf unserer Internetseite
([7]https://eurotelesites.com) befindlichen Formulare zu verwenden.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderes Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr
Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten wird.
Für seine Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[8]https://eurotelesites.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, das der
Gesellschaft ausschließlich an eine der oben unter der Überschrift "Vertretung"
genannten Adressen (E-Mail, Fax, Post/Bote, SWIFT) zugehen muss.

Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Florian
Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343 oder E-Mail
[email protected].

Der:die Aktionär:in hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie er
(oder allenfalls ein:eine von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigte:r
Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir ersuchen unsere
Aktionär:innen, Weisungen an [email protected] zu
senden. Diese Adresse dient der Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vor
und während der Hauptversammlung. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht
ausschließlich auf Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten
Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennimmt.

Zutritt zur Hauptversammlung

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn
der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen Sie einen
amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt
um 9:00 Uhr MESZ.

Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (zB
U-Bahnlinie U1, Station Vorgartenstraße, Ausgang Radingerstraße).

4. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)

Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen; bei Wahlen in den
Aufsichtsrat tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Tagesordnungspunkt und der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.

Der schriftliche und eigenhändig unterschriebene oder firmenmäßig gezeichnete
Antrag muss bis 4. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) bei der EuroTeleSites AG,
Abteilung Investor Relations, Lassallestraße 9, 1020 Wien, eingelangt sein. Wird
der Antrag per E-Mail an [email protected] übermittelt, wird
die Schriftform durch Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur
ersetzt.

Die Antragsteller:innen müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
durchgehend Inhaber:innen der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag
mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Beschlussvorschläge (§ 110 AktG)

Bis 16. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) können Aktionär:innen, deren Anteile einzeln
oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
([9]https://eurotelesites.com) veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags
zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.

Diese Unterlagen sind, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform per Post an EuroTeleSites AG,
Abteilung Investor Relations, Lassallestraße 9, 1020 Wien, per Fax an
+43 (0) 1 890050050 oder per E-Mail an [email protected] zu
senden. Die Unterlagen müssen der Gesellschaft vor Fristablauf zugehen.

Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge zum selben Punkt der
Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen
zusammenfassen.

Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt
gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß § 86
Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten
Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter:innen) mehr als sechs Wochen vor der
Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung erhoben. Der
Mindestanteil von 30% Frauen und 30% Männern ist daher von den
Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat für diese Wahl getrennt zu erfüllen. Bei
unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Aufsichtsrat
der Gesellschaft mindestens drei Sitze der Kapitalvertreter:innen jeweils von
Frauen und Männern besetzt sein, um den Mindestanteil zu erfüllen. Derzeit sind
fünf Sitze der Kapitalvertreter:innen von Frauen und fünf Sitze von Männern
besetzt.

Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw bei
Beschlussvorschlägen

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur gemeinsam den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.

Antragsrecht (§ 119 AktG)

Jeder:jede Aktionär:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß
§ 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur
dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die
fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

In der Hauptversammlung wird jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit diese zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auf den
Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

5. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ 

EuroTeleSites AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG; dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der
Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls E-Mail-Adresse bzw Name und Geburtsdatum des:der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die Teilnahme von
Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten ist EuroTeleSites AG die Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7
DSGVO. EuroTeleSites AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notar:innen,
Rechtsanwält:innen und Banken. Diese erhalten von EuroTeleSites AG nur jene
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind.

Teilnehmende Aktionär:innen und ihre Vertreter:innen sind in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses können
andere Aktionär:innen bzw deren Vertreter:innen, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der:die Notar:in und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten
personenbezogenen Daten (zB Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen.
EuroTeleSites AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten von
Aktionär:innen (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Datenschutzerklärung der EuroTeleSites AG finden Sie auf unserer
Internetseite unter [10]https://eurotelesites.com/de/datenschutzhinweis/.

6. WEITERE INFORMATIONEN

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 166.125.000,00 ist geteilt in
166.125.000 auf den:die Inhaber:in lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 166.125.000. Es
bestehen weder mehrere Aktiengattungen noch verfügt die Gesellschaft über eigene
Aktien.

Weitere Informationen finden Sie unter [11]https://eurotelesites.com.

Wien, im Mai 2026

Der Vorstand

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26.05.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [12]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: EuroTeleSites AG
                Lassallestraße 9
                1020 Wien
                Österreich
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    eurotelesites.com
   ISIN:        AT000000ETS9
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2333670  26.05.2026 CET/CEST

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References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2be925ac0334ae7b4f51fbaee4a6daf0&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d7cd63c71fd7eb530f9f9dca508ac74e&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d7cd63c71fd7eb530f9f9dca508ac74e&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d7cd63c71fd7eb530f9f9dca508ac74e&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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  12. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=bdbc49ca0be1d1706e802bcbbf61ba74&application_id=2333670&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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