- 22.05.2026, 09:21:26
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- EQS0003
EQS-HV: AUSTRIACARD HOLDINGS AG: EINBERUFUNG DER 16. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
EQS-News: AUSTRIACARD HOLDINGS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: EINBERUFUNG DER 16. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
22.05.2026 / 09:20 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Sitz: Wien, FN 352889 f, ISIN: AT0000A325L0
(die „Gesellschaft“ oder „AUSTRIACARD“)
EINBERUFUNG
der
16. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der
AUSTRIACARD HOLDINGS AG
eingetragen zu FN 352889 f im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien
welche am Montag, dem 22. Juni 2026, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),
in der Säulenhalle der Wiener Börse, Wallnerstraße 8, 1010 Wien,
Österreich,
stattfinden wird,
wie folgt:
1. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten
Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen
Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2025.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2025.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2026.
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025.
7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Vorstand und den
Aufsichtsrat.
2. Bereitstellung von Informationen
Insbesondere die folgenden Unterlagen werden gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab dem 1. Juni 2026 unter der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft
(https://www.austriacard.com/hauptversammlung) abrufbar sein:
• Jahresabschluss samt Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025;
• Konzernabschluss samt Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2025;
• Konsolidierter Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr
2025;
• Konsolidierter nicht-finanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2025;
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025;
• Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
• Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2025;
• Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7;
• Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 5;
• die Formulare für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht gemäß
§ 114 AktG;
• Muster für Depotbestätigung;
• Informationen betreffend die Datenverarbeitung im Zuge dieser
Hauptversammlung; und
• diese Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.
3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung
3.1. Stichtag (Record Date)
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Rechte der Aktionär:innen, die im Rahmen
der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
somit nach dem Anteilsbesitz am 12. Juni 2026, Tagesende (24:00 Uhr Wiener
Zeit) („Nachweisstichtag“).
Nur Personen, die am Nachweisstichtag Aktionär:innen sind und dies der
Gesellschaft nachweisen können, sind zur Teilnahme und Ausübung ihrer
Rechte in der Hauptversammlung berechtigt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
nachzuweisen.
Die Depotbestätigung ist der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 17. Juni 2026 (einlangend),
gemäß Punkt 8.3.4 der Satzung der Gesellschaft über einen der folgenden
Kommunikationswege bzw an eine der folgenden Adressen zu übermitteln:
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
Per SWIFT (ISO 15022): CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A325L0 im Text
angeben)
Per SWIFT (ISO 20222): ou=xxx; o=cptgde5; o=swift
- seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
https://www.austriacard.com/hauptversammlung zur Verfügung.
Per E-Mail: [3][email protected]
(Depotbestätigung als PDF-Anhang)
Per Post/Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Österreich
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Stimmrechtsvertreters und
die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen nur dann wirksam
erfolgen kann, wenn der Gesellschaft eine Depotbestätigung fristgerecht
zugeht.
3.2. Depotbestätigung
Die Depotbestätigung ist von (i) einem depotführenden Kreditinstitut, (ii)
einem depotführenden Finanzdienstleister, oder (iii) einem
Zentralverwahrer, der Depots für Endkunden führt, jeweils mit Sitz in
einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
• Informationen über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code),
• Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
bei natürlichen Personen bzw. bei juristischen Personen Bezeichnung
des Handelsregisters und Registernummer, mit der die juristische
Person in ihrem Heimatstaat eingetragen ist,
• Angaben zu den Aktien: Anzahl der von dem:der Aktionär:in gehaltenen
Aktien, ISIN AT0000A325L0 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer oder sonstige Bezeichnung des
Wertpapierkontos, und
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.
4. Ernennung eines:einer Stimmrechtsvertreter:in und das
anzuwendende Verfahren
Jede:r Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, kann eine:n Stimmrechtsvertreter:in bestellen, welche:r im
Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teilnimmt und die
gleichen Rechte hat wie der:die vertretene Aktionär:in. Die Vollmacht muss
an eine bestimmte Person (entweder eine natürliche oder eine juristische
Person) erteilt werden. Es gibt keine Beschränkung der Anzahl der
Personen, die als Bevollmächtigte bestellt werden können. Gemäß
Punkt 8.5.3 der Satzung der AUSTRIACARD HOLDINGS AG müssen Vollmachten
zumindest in Textform erteilt werden. Auch der Widerruf einer erteilten
Vollmacht bedarf zumindest der Textform. Die Vollmachtsformulare und die
Formulare für den Widerruf einer erteilten Vollmacht müssen bei der
Gesellschaft eingehen und aufbewahrt werden.
Die Vollmachten sollten im Sinne der ordentlichen Vorbereitung der
Hauptversammlung spätestens bis zum 18. Juni 2026, 16:00 Uhr (Ortszeit
Wien) über einen der folgenden Kommunikationswege bzw an eine der
folgenden Adressen übermittelt werden.
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
Per SWIFT (ISO 15022): CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A325L0 im Text
angeben)
Per SWIFT (ISO 20222): ou=xxx; o=cptgde5; o=swift
- seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
https://www.austriacard.com/hauptversammlung zur Verfügung.
Per E-Mail: [email protected]
(Vollmacht als PDF-Anhang)
Per Post/Kurier: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Österreich
Hat ein:e Aktionär:in eine Vollmacht an ein depotführendes Kreditinstitut,
einen depotführenden Finanzdienstleister, oder einen Zentralverwahrer, der
Depots für Endkunden führt (§ 10a AktG), erteilt, genügt neben der
Depotbestätigung die Bestätigung dieses Instituts, dass eine solche
Vollmacht erteilt wurde. Die Bestätigung kann auch vom depotführenden
Kreditinstitut, depotführenden Finanzdienstleister oder Zentralverwahrer,
der Depots für Endkunden führt, über SWIFT übermittelt werden.
Die Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass auch im Falle der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie unter Punkt 3
(Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) beschrieben,
erfüllt werden müssen.
4.1. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service und im Sinne unserer Corporate Governance steht den
Aktionär:innen Herr Florian Beckermann, c/o Interessenverband für Anleger,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Herr Florian Beckermann ist per E-Mail
([email protected]) erreichbar. Der unabhängige
Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend sein und
während der Hauptversammlung über die E-Mail- Adresse
[4][email protected] erreichbar sein. Die Kosten
des unabhängigen Stimmrechtsvertreters werden zur Gänze von der
AUSTRIACARD HOLDINGS AG getragen. Alle anderen Kosten, insbesondere eigene
Bankgebühren für die Depotbestätigung oder Portokosten, sind von den
Aktionär:innen zu tragen.
Auch im Falle der Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
hat der:die Aktionär:in eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf dieser
Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der Website der Gesellschaft
(https://www.austriacard.com/hauptversammlung) bereitgestellten Formular
ist Herr Florian Beckermann in Textform zur Vertretung zu bevollmächtigen.
Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann von dem:der Aktionär:in an
Herrn Florian Beckermann, IVA, c/o HV- Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich, oder per E-Mail an
[5][email protected] zu senden. Da die
Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der Hauptversammlung
einlangen muss, ersuchen wir, die Dauer der Übermittlung zu
berücksichtigen. Der:die Aktionär:in kann Herrn Florian Beckermann
Weisungen erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein:eine von Herrn
Beckermann bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben
hat.
Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten Weisungen aus. Wird (etwa
zu einzelnen Tagesordnungspunkten) keine Weisung oder eine unklare Weisung
(z.B. gleichzeitig FÜR und GEGEN bei demselben Beschlussvorschlag)
erteilt, wird sich Herr Florian Beckermann insoweit der Stimme enthalten.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt
eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jede einzelne Abstimmung zu
diesem Tagesordnungspunkt. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Das Formular zur Erteilung von Vollmacht, das Formular für den Widerruf
der Vollmachtserteilung sowie das Formular zur Erteilung von Vollmacht an
Herrn Florian Beckermann und ein Formular zur Erteilung von Weisungen sind
ab dem 1. Juni 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft
(https://www.austriacard.com/hauptversammlung) abrufbar.
Aktionär:innen, die eine Vollmacht erteilt haben, können ihre Rechte in
der Hauptversammlung dennoch ausüben. Die persönliche Teilnahme gilt als
Widerruf aller zuvor erteilten Stimmrechtsvollmachten.
5. Hinweise zu den Rechten der Aktionär:innen
5.1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionär:innen
(§ 109 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder
zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich (per Antrag an die
Gesellschaft) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. „Schriftlich“
bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch
jede:n Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
elektronischer Signatur. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt ist ein
Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt Begründung beizulegen.
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sein. Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderliche Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass der:die Aktionär:in seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung die Aktien (5% des Grundkapitals) durchgehend gehalten hat.
Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Stichtag
beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen unter Punkt [6]3 (Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung) verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21.
Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 1. Juni 2026, in
Schriftform an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG, Lamezanstraße 4-8,
1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus Kirchmayr, oder, wenn per
E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[7][email protected] zugeht.
5.2. Beschlussvorschläge der Aktionär:innen (§ 110 AktG)
Gemäß § 110 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder
zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung in Textform iSd § 13
Abs 2 AktG samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(https://www.austriacard.com/hauptversammlung) zugänglich gemacht werden.
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch
in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die zum Nachweis des Anteilsbesitzes erforderliche Depotbestätigung darf
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Stichtag
beziehen. Zu den übrigen Anforderungen an eine Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen unter Punkt [8]3 (Voraussetzungen für die Teilnahme an
der Hauptversammlung) verwiesen.
Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
11. Juni 2026, (i) an der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG,
Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus
Kirchmayr, (ii) per Telefax an +43 (0) 1 8900 500 50, oder (iii) als
eingescannter Anhang, z.B. PDF, zu einem E-Mail an die E-Mail-Adresse
[9][email protected] zugeht.
5.3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Gemäß § 118 AktG ist jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
erforderlich ist. Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionär:innen ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme gemäß
Punkt [10]3 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung)
dieser Einberufung.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung, somit
mindestens seit Beginn des 15. Juni 2026, durchgehend zugänglich war und
diese Informationen bis zum Ablauf eines Monats nach der ordentlichen
Hauptversammlung, somit mindestens bis zum 22. Juli 2026, auf der
Internetseite zugänglich bleiben.
Der Zeitpunkt, bis zu dem die Aktionär:innen ihr Informationsrecht ausüben
können, wird vom Vorsitzenden im Verlauf der Hauptversammlung festgelegt.
Es wird gebeten, Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen,
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft unter der Adresse AUSTRIACARD HOLDINGS AG,
Lamezanstraße 4-8, 1230 Wien, Österreich, zu Handen von Mag. Markus
Kirchmayr, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
[11][email protected] zu übermitteln, so dass die
Fragen bis spätestens 18. Juni 2026 bei der Gesellschaft einlangen.
5.4. Antragsrecht
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. In dem Fall, dass zu einem Punkt der
Tagesordnung mehrere Anträge vorliegen, bestimmt der Vorsitzende die
Reihenfolge der Abstimmung gemäß § 119 Abs 3 AktG.
6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 36.353.868 und ist zerlegt in 36.353.868
nennbetragslose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in
der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine
Aktiengattung.
7. Informationen zum Datenschutz
Für weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung in Zusammenhang mit
dieser Hauptversammlung konsultieren Sie bitte das Informationsblatt auf
der Internetseite der Gesellschaft
(https://[12]www.austriacard.com/hauptversammlung).
Wien, im Mai 2026
Der Vorstand
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22.05.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [13]EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.austriacard.com/
ISIN: AT0000A325L0
WKN: A3D5BK
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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2331946 22.05.2026 CET/CEST
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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2331946&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. mailto:[email protected]
4. mailto:[email protected]
5. mailto:[email protected]
6. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-RvAc1p.html#_bookmark0
7. mailto:[email protected]
8. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-RvAc1p.html#_bookmark0
9. mailto:[email protected]
10. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-RvAc1p.html#_bookmark0
11. mailto:[email protected]
12. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ff7a50892b6ac0aa40bfa4d1b186787f&application_id=2331946&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
13. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=fdf313d612cdaf711831c1e5db42fab3&application_id=2331946&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=newsOTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT |






