• 19.05.2026, 09:10:35
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EQS-HV: Frauenthal Holding AG: Einberufung zur Hauptversammlung

EQS-News: Frauenthal Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Frauenthal Holding AG: Einberufung zur Hauptversammlung

   19.05.2026 / 09:10 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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   Frauenthal Holding AG

   Wien, FN 83990 s

   ISIN AT0000762406

    

   Einberufung

   der 37. ordentlichen Hauptversammlung der

   Frauenthal Holding AG

   für Donnerstag, den 18. Juni 2026, um 14:00 Uhr, Wiener Zeit,

   in den Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
   Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4

    

   I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht inklusive konsolidiertem Nachhaltigkeitsbericht,
       des Corporate-Governance-
       Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
       Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
       31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2025
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2025
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
       Prüfers für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
       Geschäftsjahr 2026
    6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Absatz 3 und 4 AktG
   spätestens ab 28. Mai 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw.
   www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zugänglich:

              Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht inklusive
   konsolidiertem Nachhaltigkeitsbericht,

              Jahresabschluss,

              Corporate-Governance-Bericht,

              Bericht des Aufsichtsrats,

              Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat,

   jeweils für das Geschäftsjahr 2025;

              Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,

              Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
   TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG,

              Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
   TOP 6,

              Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

              Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

              Information über die Integration von ISO 20022
   SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von Depotbestätigungen und
   Vollmachten,

              vollständiger Text dieser Einberufung.

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
   Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 8. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spätestens am 15. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
   einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gemäß § 13 genügen lässt

   Per Telefax +43 (0) 1 8900 500-50

   Per E-Mail [email protected]

    (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

   Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

   Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

    seev.003.001.10 oder seev.004.001.10

    (gegebenenfalls seev.004.001.11)

    Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.frauenthal.at
   bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zur Verfügung.
   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden, und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
   Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
   Dividendenberechtigung.

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG):

     • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
       zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
       Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
       gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in
       ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
       ISIN AT0000762406 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 8. Juni
   2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in
   deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

   Identitätsnachweis

   Frauenthal Holding AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
   Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
   Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur
   Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen
   Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht
   schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
   Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. 

   Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der Hauptversammlung
   vertreten, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
   einen Nachweis mit, dass Sie die juristische Person einzeln zu vertreten
   berechtigt sind (Firmenbuchauszug, bei Kollektivvertretung zusätzlich
   Vollmacht des Mitgeschäftsführers).

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
   Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
   bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
   Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
   bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor
   als auch während der Hauptversammlung möglich.

   Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

   Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per Telefax +43 (0) 1 8900 500-50

   Per E-Mail [email protected]

    (Vollmachten bitte im Format PDF)

   Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

   Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

    seev.003.001.10 oder seev.004.001.10

    (gegebenenfalls seev.004.001.11)

    Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.frauenthal.at
   bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zur Verfügung.

   Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 17. Juni 2026, 15:00 Uhr, Wiener
   Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
   Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
   Hauptversammlung übergeben werden.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at unter
   den Menüpunkten „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“ abrufbar. Wir
   bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die
   bereitgestellten Formulare zu verwenden.

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
   gestellten Vollmachtsformular.

   Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
   Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
   Depotbestätigung auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
   AKTG

    1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten der Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse Frauenthal Holding AG, z.H. Herrn Mag.
   Wolfgang Knezek, Investor Relations Officer, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10,
   spätestens am 28. Mai 2026 bis zum Ende der üblichen Geschäftsstunden, das
   ist bis spätestens 16:00 Uhr, Wiener Zeit, oder wenn dieses Verlangen der
   Gesellschaft per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur, an
   die E-Mail-Adresse [email protected]  oder per SWIFT ISO 15022 an die
   Adresse CPTGDE5WXXX spätestens am 28. Mai 2026, 24:00 Uhr, Wiener Zeit,
   zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
   firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail,
   mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT
   ISO 15022 mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN
   AT0000762406 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
   samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der
   Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
   deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
   Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
   bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
   Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind. Die Depotbestätigung
   darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
   Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
   Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
   Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
   Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

   2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
   zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an die
   Adresse Frauenthal Holding AG, z.H. Herrn Mag. Wolfgang Knezek, Investor
   Relations Officer, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, spätestens am 9. Juni
   2026, bis zum Ende der üblichen Geschäftsstunden, das ist bis spätestens
   16:00 Uhr, Wiener Zeit, oder wenn dieses Verlangen der Gesellschaft per
   E-Mail spätestens am 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, Wiener Zeit, an die
   E-Mail-Adresse [email protected], wobei das Verlangen in Textform,
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, oder per Telefax an
   +43 (0) 1 505 42 06 – 33, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im
   Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer
   Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
   geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
   Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
   anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
   Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein,
   wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem
   anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht.

   Bei einem allfälligen Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
   tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
   Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären,
   die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
   Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
   Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

   3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

   Zum Tagesordnungspunkt 6 „Wahl einer Person in den Aufsichtsrat“ und der
   allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre
   gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

   Der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG besteht derzeit aus vier von
   der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und zwei
   vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den vier
   Kapitalvertretern sind drei Männer und eine Frau; von den zwei
   Arbeitnehmervertretern sind ein Mann und eine Frau.

   Die Frauenthal Holding AG unterliegt nicht dem Anwendungsbereich von § 86
   Abs 7 AktG und hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7
   AktG zu erfüllen.

   4.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 13 der Satzung das
   Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie
   kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung,
   generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit
   anordnen.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
   Gesellschaft per Post an Frauenthal Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz
   10, z.H. Herrn Mag. Wolfgang Knezek, Investor Relations Officer, oder per
   E-Mail an [email protected] längstens bis 17. Juni 2026, 15:00 Uhr,
   Wiener Zeit, übermittelt werden.

   Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
   Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt III. der Einberufung).

   5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
   Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
   gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

   Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
   zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
   110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
   Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile einzeln oder
   zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
   Wahlvorschläge müssen spätestens am 9. Juni 2026 in der oben angeführten
   Weise (Punkt V. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
   die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
   fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
   sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
   könnten, anzuschließen.

   Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

   6. Information zum Datenschutz für Aktionäre

   Die Frauenthal Holding AG nimmt Datenschutz sehr ernst.

   Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
   www.frauenthal.at.

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.651.491,-- und ist zerlegt in
   8.651.491 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme
   in der Hauptversammlung.

   Die Gesamtzahl der Stimmrechte am Tag der Hauptversammlung beträgt
   grundsätzlich 8.651.491 Stimmrechte.

   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 865.149 Stück eigene
   Aktien; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von
   rund 10 %.

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

   2. Mittagessen

   Für 12:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich mit
   der oben angeführten Bestimmung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
   angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen in der Kantine der BDO im
   Erdgeschoss, ein.

    3. Stimmkartenbehebung

   Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 13:30 Uhr.

   Wien, im Mai 2026

    

   Der Vorstand

    

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   19.05.2026 CET/CEST
   Originalinhalt anzeigen: [3]EQS News

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Frauenthal Holding AG
                Rooseveltplatz 10
                1090 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 505 42 06
   Internet:    frauenthal.at
   ISIN:        AT0000762406
   WKN:         882002
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2327204  19.05.2026 CET/CEST

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   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=99c7171ec34bee70c2a173861e291e4a&application_id=2327204&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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