• 18.05.2026, 10:00:37
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  • EQS0001

EQS-News: ams OSRAM gibt die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im Gegenwert von 700 Mio. EUR und den Abschluss einer Änderung und Verlängerung ihrer revolvierenden Kreditfazilität bekannt

EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung
   ams OSRAM gibt die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im
   Gegenwert von 700 Mio. EUR und den Abschluss einer Änderung und
   Verlängerung ihrer revolvierenden Kreditfazilität bekannt

   18.05.2026 / 10:00 CET/CEST
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
   ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH
   GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄREN. JEDE NICHTBEACHTUNG DIESER EINSCHRÄNKUNG
   KANN EINE VERLETZUNG DES US-WERTPAPIERRECHTS DARSTELLEN.

    

   ams OSRAM gibt die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im
   Gegenwert von 700 Mio. EUR und den Abschluss einer Änderung und
   Verlängerung ihrer revolvierenden Kreditfazilität bekannt

     • Emission von vorrangigen unbesicherten Schuldverschreibungen im
       Gesamtnennbetrag von 700 Mio. EUR mit Fälligkeit 2032
     • Verlängerung der bestehenden revolvierenden Kreditfazilität ("RKF") in
       Höhe von 600 Mio. EUR bis September 2028, mit einer weiteren
       Verlängerungsoption bis September 2030.

    

   Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (18. Mai 2026) -- ams
   OSRAM gab heute die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im
   Gegenwert von 700 Mio. EUR und den Abschluss einer Änderung und
   Verlängerung ihrer revolvierenden Kreditfazilität bekannt.

    

   ams OSRAM hat heute eine Emission von vorrangigen unbesicherten
   Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 700 Mio. EUR mit Fälligkeit
   2032 (zusammen die "Schuldverschreibungen") als Teil ihres regelmäßig
   aktualisierten Plans zur Verbesserung ihrer Bilanzstruktur, der erstmals
   am 30. April 2025 angekündigt wurde, bekanntgegeben.

   ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission der
   Schuldverschreibungen zusammen mit Barmitteln aus der Bilanz zur
   vollständigen Rückzahlung der ausstehenden $750.000.000 12,250%
   vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029 sowie zur Zahlung
   der damit verbundenen Kosten, Gebühren und Aufwendungen, einschließlich
   Rücknahmeprämien und aufgelaufener Zinsen, zu verwenden.

   ams OSRAM hat zudem am 13. Mai 2026 erfolgreich ihre bestehende
   revolvierende Kreditfazilität ("RKF") bis September 2028 verlängert, mit
   einer weiteren Verlängerungsoption bis September 2030, vorbehaltlich der
   Erfüllung bestimmter darin festgelegter Bedingungen. Die RKF sieht
   Gesamtzusagen in Höhe von 600 Mio. EUR vor. Die RKF steht für allgemeine
   Unternehmens- und Betriebsmittelzwecke zur Verfügung. Die erfolgreiche
   Verlängerung der RKF stärkt die Liquiditätsposition von ams OSRAM weiter
   und zeigt den proaktiven Ansatz des Unternehmens bei der Steuerung seiner
   bevorstehenden Fälligkeiten von Finanzverbindlichkeiten.

    

    

   Wichtiger Hinweis:

   Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
   weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der
   Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine
   Aufforderung zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten oder
   in einer anderen Rechtsordnung dar, in der oder gegenüber einer Person,
   der gegenüber ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein
   solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Jede Nichteinhaltung dieser
   Beschränkungen kann einen Verstoß gegen US-amerikanische oder andere
   geltende Wertpapiergesetze darstellen. Die Schuldverschreibungen wurden
   und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner
   geänderten Fassung ("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines
   Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion
   registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
   verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den
   Registrierungserfordernissen des Securities Act und den anwendbaren
   bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer
   Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen
   nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der
   Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.

   Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder
   ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
   Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen
   Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und
   wird dies unter keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der
   Schuldverschreibungen erfolgt gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur
   Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach der
   EU-Prospektverordnung.

   Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die
   Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
   professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key
   Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur
   Verfügung gestellt wird.

   Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot
   an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch
   unter keinen Umständen tun. Folglich wurde kein gemäß dem Product
   Disclosure Sourcebook ("DISC") der Financial Conduct Authority ("FAC") für
   das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der Schuldverschreibungen oder
   deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten
   Königreich erforderliches Offenlegungsdokument erstellt, und daher kann
   das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb der Schuldverschreibungen oder
   deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im Vereinigten
   Königreich nach DISC und den Consumer Composite Investments (Designated
   Activities) Regulations 2024 rechtswidrig sein. Diese Bekanntmachung wurde
   auf der Grundlage erstellt, dass jedes Angebot der Schuldverschreibungen
   im Vereinigten Königreich gemäß einer Befreiung nach den Public Offers and
   Admission to Trading Regulations 2024 erfolgt. Diese Bekanntmachung ist
   kein Prospekt im Sinne des Prospectus Rules: Admission to Trading on a
   Regulated Market Sourcebook, und die FCA hat die hierin enthaltenen
   Informationen weder genehmigt noch überprüft.

   UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die
   Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
   professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key
   Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten
   Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.

   Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt gemäß Artikel 35 ff. des
   Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") und stellt weder
   ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
   Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch
   unter keinen Umständen tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt
   noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten
   werden und es wurde und wird kein Antrag auf Zulassung der
   Schuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder
   multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt.

   Diese Bekanntmachung wird nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der
   Vereinigten Staaten ansässig sind, verteilt und ist nur an diese
   gerichtet. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind,
   und (a) wenn sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an
   Personen, die qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung)
   sind; (b) wenn sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i)
   Personen, die über berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter
   Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
   Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen;
   (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth
   companies, unincorporated associations, etc.) der Order fallen; oder (iii)
   Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit
   im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem
   Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder
   mitgeteilt werden kann, oder (2) Personen, bei denen vernünftigerweise
   davon ausgegangen wird, dass es sich um "qualifizierte institutionelle
   Käufer" (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) handelt (alle
   diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die
   Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten
   Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
   Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser
   Anlagen steht nur relevanten Personen zur Verfügung bzw. wird nur mit
   diesen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind,
   sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts
   handeln oder sich darauf verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung
   verbreiten, müssen sich selbst davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.

   Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft"
   und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern") oder den
   Konzern enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder
   enthalten können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf
   historischen Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt",
   "strebt an", "glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt",
   "schätzt", "wird", "kann", "setzt fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke
   gekennzeichnet sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln
   die Überzeugungen, Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu
   dem Zeitpunkt wider, zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf
   die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten,
   das Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns.
   Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen,
   Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne,
   Ereignisse oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum;
   wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte
   des Unternehmens oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des
   Unternehmens oder eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete
   Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse
   beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können
   oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung
   beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren
   Annahmen beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung
   historischer operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in
   den Unterlagen des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur
   Verfügung gestellt wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese
   Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen
   diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken,
   Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die
   schwierig oder unmöglich vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle
   des Konzerns liegen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und
   andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen
   Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität
   des Unternehmens und anderer Mitglieder des Konzerns oder der Branche
   erheblich von den in dieser Mitteilung durch solche zukunftsgerichteten
   Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann
   keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen
   eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf
   das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern lehnt ausdrücklich jegliche
   Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von
   zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der
   diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von Ereignissen,
   Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen,
   widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie dafür gegeben,
   dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten
   oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird.
   Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise
   beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.

   Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann der
   Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen des
   Stabilisierungsmanagers handelt), soweit dies nach geltendem Recht
   zulässig ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder
   Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von
   Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu
   halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie
   dafür, dass der Stabilisierungsmanager eine solche Stabilisierungsmaßnahme
   durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme kann, falls sie
   eingeleitet wird, am oder nach dem Datum der angemessenen öffentlichen
   Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen des Angebots der
   Schuldverschreibungen beginnen und kann jederzeit beendet werden, sie muss
   jedoch spätestens 30 Kalendertage nach dem Ausgabedatum der
   Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach dem Datum der Zuteilung
   der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen enden, je nachdem, welcher
   Zeitpunkt früher liegt. Jede Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung
   muss vom Stabilisierungsmanager (oder einer Person, die im Namen des
   Stabilisierungsmanagers handelt) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren
   Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden.

    

   Über ams OSRAM

   Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von
   innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital
   Photonics verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung,
   um unseren Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und
   Sensortechnologien zu bieten.

   "Sense the power of light" – unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen
   Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir
   Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung
   bis hin zu Medizin- und Consumer‑Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke
   OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen
   entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität,
   Künstliche Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das
   spiegelt sich in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider.
   Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem
   Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von
   3,3 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange
   notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).

   Mehr über uns erfahren Sie auf [1]https://ams-osram.com

   ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams -OSRAM AG.
   Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete
   oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier
   genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder
   eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

   ams OSRAM auf Social Media folgen: [2]>LinkedIn  [3]>YouTube

   Für weitere Informationen               
   Investor Relations        Media Relations
   ams-OSRAM AG              ams-OSRAM AG
   Dr. Jürgen Rebel          Bernd Hops
   Senior Vice President     Senior Vice President
   Investor Relations        Corporate Communications
   T: +43 3136 500-0         T: +43 3136 500-0
   [4][email protected] [5][email protected]
                                           

    

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   18.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch [6]EQS Group

   Originalinhalt anzeigen: [7]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: ams-OSRAM AG
                Tobelbader Straße 30
                8141 Premstaetten
                Österreich
   Telefon:     +43 3136 500-0
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    https://ams-osram.com/
   ISIN:        AT0000A3EPA4
   WKN:         A118Z8
   Börsen:      Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart,
                Tradegate BSX; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF)
   EQS News ID: 2328876


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2328876  18.05.2026 CET/CEST

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References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d3a037c64875941641231f2939f6c402&application_id=2328876&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=928a9cd78ac8af8e0181c5f67885e5fb&application_id=2328876&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2328876&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=a88063f1ebbe0c6fb9a0062cfa23fbc3&application_id=2328876&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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