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EQS-HV: UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: UNIQA Insurance Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung

   07.05.2026 / 09:17 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
   [1]EQS News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   UNIQA Insurance Group AG

   ISIN AT0000821103

    

   E I N L A D U N G

    

   an die Aktionär:innen von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien

   zu der am Dienstag, 09. Juni 2026, 10.00 Uhr,

    

   im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien,

   stattfindenden

    

   27. ordentlichen Hauptversammlung

    

    

   Die 27. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG,
   FN 92933t ("UNIQA" oder die "Gesellschaft"), wird als Präsenzversammlung
   einberufen und findet im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere
   Donaustraße 21, 1029 Wien, am Dienstag, 09. Juni 2026, 10.00 Uhr, statt.

    

   T A G E S O R D N U N G

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
       Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2025, des
       Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands samt
       (konsolidierter) nichtfinanzieller Erklärung des konsolidierten
       Corporate Governance-Berichts sowie des Vorschlags des Vorstands für
       die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG
       je für das Geschäftsjahr 2025.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der
       Gesellschaft zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und
       der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
    4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
       Geschäftsjahr 2027 sowie Wahl des Prüfers für die (konsolidierte)
       Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2027.
    5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
       Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft  für das
       Geschäftsjahr 2025.
    6. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des
       Aufsichtsrats.
    7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

    

   Unterlagen

   Die folgenden Unterlagen sind spätestens am 21. Tag vor der
   Hauptversammlung, somit ab spätestens einschließlich 19.05.2026, auf der
   im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
   ([3]www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
   zugänglich:

   i. Jahresabschluss zum 31.12.2025 samt Lagebericht;
   ii. Konzernabschluss zum 31.12.2025 samt Konzernlagebericht und
       (konsolidierter) nichtfinanzieller Erklärung;
   iii. Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr
        2025;
   iv. Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025;
   v. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der
      Gesellschaft zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns;
   vi. Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2025;
   vii. Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und
        Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025;
   viii. Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
         Tagesordnungspunkten 2. bis 7.;
   ix. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß
       §§ 109, 110, 118 und 119 AktG;
   x. Erklärung der zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen
      Personen gemäß § 87 Absatz 2 AktG, d.h. die Erklärung über fachliche
      Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen, sowie dass
      kein Grund zur Besorgnis der Befangenheit besteht;
   xi. Einladung an die Aktionär:innen der Gesellschaft zur 27. ordentlichen
       Hauptversammlung.

   Diese Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
   kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sowie die oben
   zu (i) bis (x) genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich
   19.05.2026 jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere
   Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen werden.
   Aus Nachhaltigkeitsgründen wird die Gesellschaft die oben genannten
   Unterlagen nicht für alle Aktionär:innen, die an der Hauptversammlung
   teilnehmen, in dieser als Ausdruck zur Verfügung stellen.

   Weiters werden auf der Internetseite der Gesellschaft spätestens ab
   19.05.2026 Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer
   Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich sein.

    

   Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Ziffer 5 AktG)

   Gemäß § 109 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des
   Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
   Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Die Antragsteller:innen müssen seit mindestens drei
   Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien gewesen sein. Ein
   derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der
   Hauptversammlung, somit bis spätestens am 19.05.2026, zugehen. Ein solcher
   Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029
   Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, zu
   richten.

   Gemäß § 110 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des
   Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
   in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen,
   dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das
   Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung
   und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
   auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
   zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist an die Gesellschaft
   schriftlich oder in Textform unter der Anschrift A‑1029 Wien, Untere
   Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per
   Telefax (in Textform) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per
   E-Mail an [4][email protected] zu richten. Das Verlangen ist
   beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der
   Hauptversammlung, d.h. spätestens am 28.05.2026, zugeht.

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
   Absatz 2 AktG. Auf die Gesellschaft ist § 86 Absatz 7 AktG anzuwenden,
   d.h. der Aufsichtsrat hat sich zu mindestens 30% aus Frauen und zu
   mindestens 30% aus Männern zusammenzusetzen. Dem Aufsichtsrat der
   Gesellschaft haben nach gegenwärtiger Zusammensetzung mindestens fünf
   Frauen und mindestens fünf Männer (berechnet von der Gesamtanzahl von 15
   Aufsichtsratsmitgliedern, d.h. zehn Kapitalvertreter:innen und fünf
   Arbeitnehmervertreter:innen zusammengerechnet) anzugehören, um das
   Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Absatz 7 AktG zu erfüllen. Der
   Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat ist vom Aufsichtsrat
   in seiner Gesamtheit zu erfüllen; es wurde kein Widerspruch gemäß § 86
   Absatz 9 AktG erhoben. Gegenwärtig ist das Mindestanteilsgebot erfüllt;
   der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht in seiner Gesamtheit aus sechs
   Frauen und neun Männern.

   Gemäß § 118 AktG ist jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen in der
   Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
   soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
   erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
   vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen
   oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
   oder ihre Erteilung strafbar wäre.

   Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien zu einem bestimmten
   Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können
   nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
   relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht
   wird.

   Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118
   und 119 AktG sind ab 07.05.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft
   ([5]www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
   zugänglich.

    

   Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung
   (§ 106 Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 AktG)

   Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
   der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung
   (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   der Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionär:innen berechtigt, die am
   Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag)
   Aktionär:innen waren. Nachweisstichtag ist 30.05.2026, 24.00 Uhr (Wiener
   Zeit).

   Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei
   depotverwahrten Inhaberaktien (ausschließlich solche sind von der
   Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft spätestens
   am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
   03.06.2026, unter der Anschrift A‑1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA
   Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (auch nicht
   unterzeichnet) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per E‑Mail an
   [6][email protected] oder mit SWIFT Message Type MT598
   oder MT599 an die SWIFT Adresse CPTGDE5WXXX unter Hinweis auf
   ISIN AT0000821103 zugehen muss. Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist
   vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
   gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum
   Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
   sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
   entgegengenommen.

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des:der
   Aktionärs:in oder dem vom depotführenden Kreditinstitut des:der
   Aktionärs:in beauftragten Intermediär auszustellen und hat jedenfalls
   folgende Angaben zu enthalten:

     • Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder ein
       im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code),
     • Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
       bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
       (Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen,
     • Nummer des Depots bzw. andernfalls sonstige Bezeichnung,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Stückaktien des:der Aktionärs:in,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
   Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionär:innen können
   über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
   Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

   Alle Aktionär:innen, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
   sind, haben das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
   Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter
   nur ausüben, soweit der:die Aktionär:in eine ausdrückliche Weisung über
   die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
   hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt
   werden. Alle Aktionär:innen können sich der von der Gesellschaft auf ihrer
   Internetseite ([7]www.uniqagroup.com) unter Investor
   Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Formulare bedienen.
   Die Verwendung dieser Formulare ist nicht verpflichtend.

   Als Service der Gesellschaft steht den Aktionär:innen auf deren Wunsch
   Herr Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands für Anleger
   (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
   Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
   zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf
   der Internetseite ([8]www.uniqagroup.com) unter Investor
   Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle Formulare
   abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung durch den unabhängigen
   Stimmrechtsvertreter des IVA werden von der Gesellschaft getragen.
   Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die
   Depotbestätigung oder Portokosten, haben die Aktionär:innen zu tragen.
   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
   Herrn Florian Beckermann unter Telefonnummer +43 676 72 33 180 oder E-Mail
   [email protected]. Auch bei Bevollmächtigung des
   unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie
   nachstehend beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft
   wird dem Bevollmächtigten Abschriften der Vollmachten zur Verfügung
   stellen. Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn
   Florian Beckermann zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Florian
   Beckermann keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder
   von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
   Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.

   Die Vollmacht eines:einer Aktionärs:in muss der Gesellschaft übermittelt
   und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
   spätestens 08.06.2026, 16.00 Uhr, Wiener Zeit, schriftlich unter der
   Anschrift A‑1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
   Investor Relations, oder per Telefax (in Textform) unter der Faxnummer
   +43 1 8900 500 50 oder per E‑Mail an die E‑Mail Adresse
   [9][email protected], wobei bei Übermittlung mit E‑Mail
   die Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist,
   oder mit SWIFT Message Type MT598 oder MT599 an die SWIFT Adresse
   CPTGDE5WXXX unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen.

   Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich persönlich
   bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben
   werden.

   Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung
   gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.

   Hat ein:e Aktionär:in seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
   Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende Kreditinstitut
   zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
   erteilt wurde.

   Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
   werden die Aktionär:innen und sonstigen Teilnehmer:innen gebeten, sich
   rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft
   behält sich vor, von den Teilnehmer:innen bei Registrierung die Vorlage
   eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. Wenn diesen
   Anforderungen nicht nachgekommen werden sollte, kann der Einlass verwehrt
   werden. Wenn Sie als Bevollmächtigte:r an der Hauptversammlung teilnehmen,
   nehmen Sie bitte zusätzlich die auf Sie ausgestellte Vollmacht mit; falls
   das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft gesandt wurde,
   beschleunigen Sie die Registrierung, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
   mitbringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten für die Teilnahme ist ab
   08.30 Uhr (MESZ).

    

   Information für Aktionär:innen zur Datenverarbeitung

   UNIQA Insurance Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der
   Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 AktG, wie Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   des:der Aktionärs:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
   sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum der zur Vertretung
   bevollmächtigten Person) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes, und des AktG, um den Aktionär:innen die Ausübung
   ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für
   die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen (einschließlich
   der Stimmrechtsvertreter:innen) an der Hauptversammlung gemäß dem
   Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
   ist somit Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.

   Für die Verarbeitung ist UNIQA Insurance Group AG die verantwortliche
   Stelle. UNIQA Insurance Group AG bedient sich zum Zweck der Ausrichtung
   der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
   Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Banken und IT-Dienstleistenden. Diese
   erhalten von UNIQA Insurance Group AG nur solche personenbezogenen Daten,
   die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind,
   und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von UNIQA Insurance
   Group AG. Soweit rechtlich notwendig, hat UNIQA Insurance Group AG mit
   diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
   abgeschlossen.

   Aktionär:innen, (Stimmrechts‑)Vertreter:innen, Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der beurkundende Notar und alle anderen Personen
   mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich
   vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
   dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
   Wohnort, Anzahl der angemeldeten Aktien) einsehen. UNIQA Insurance Group
   AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
   (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
   Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

   Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
   für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, unter
   anderem auch aus § 128 Absatz 4 AktG (Verpflichtung der Gesellschaft,
   innerhalb von 14 Tagen nach der Abstimmung auf Verlangen eines:einer
   Aktionärs:in eine Bestätigung über die korrekte Erfassung und Zählung der
   von ihm:ihr abgegebenen Stimmen auszustellen), aus dem Steuer- und
   Abgabenrecht sowie aus Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und
   Terrorismusfinanzierung. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen
   gegen UNIQA Insurance Group AG oder umgekehrt von UNIQA Insurance Group AG
   gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung
   personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
   Einzelfällen. In Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten
   kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
   zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
   Beendigung führen.

   Jede:r Aktionär:in hat, soweit nicht gesetzliche oder behördliche
   Bestimmungen entgegenstehen, ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
   Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
   Aktionär:innen gegenüber der UNIQA Insurance Group AG unentgeltlich über
   die E-Mail Adresse [10][email protected] oder über die folgenden
   Kontaktdaten geltend machen: UNIQA Insurance Group AG, Untere Donaustraße
   21, 1029 Wien, Telefax +43 50677 676 (UNIQA Kundenservice).

   Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der UNIQA Insurance Group AG ([11]www.uniqagroup.com)
   unter Services/Datenschutz zu finden.

    

   Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung

   Hinweis gemäß § 106 Ziffer 2 littera b AktG: Die Hauptversammlung wird ab
   Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu
   Tagesordnungspunkt 1. im Internet übertragen.

    

   Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
   (§ 106 Ziffer 9 AktG und § 120 Absatz 2 Ziffer 1 BörseG)

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000
   nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
   Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 2.034.739 Stück eigene Aktien, wobei
   1.215.089 Stück eigene Aktien von UNIQA Österreich Versicherungen AG
   gehalten werden. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
   Aktien beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 306.965.261 Stück.
   Mehrere Aktiengattungen bestehen nicht.

    

   Wien, im Mai 2026  Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG

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   07.05.2026 CET/CEST
   Originalinhalt anzeigen: [12]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
                Untere Donaustraße 21
                1029 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 211 75-0
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.uniqagroup.com
   ISIN:        AT0000821103
   WKN:         928900
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2322924  07.05.2026 CET/CEST

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  10. mailto:[email protected]
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