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EQS-HV: Flughafen Wien AG: Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Flughafen Wien AG: Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung
04.05.2026 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch [1]EQS
News
- ein Service der [2]EQS Group.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62 (âGesellschaftâ)
Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur 38. ordentlichen
Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 3.
Juni 2026, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4,
TowerstraĂe 3, Ort: Vienna Airport Conference & In-novation Center, Raum
Runway 1.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2025
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2025
5. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers
fĂŒr die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2026
6. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht
7. Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung der Satzung in § 15 Abs. 16
II. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen
auf der Internetseite
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG
spÀtestens ab
13. Mai 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft unter [3]www.viennaairport.com zugÀnglich:
âą Jahresfinanzbericht 2025, beinhaltend:
âą Jahresabschluss mit Lagebericht,
âą Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
âą Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2025,
âą Bericht des Aufsichtsrats 2025,
âą Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,
⹠BeschlussvorschlÀge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
âą VergĂŒtungsbericht 2025,
âą Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
âą Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Vertreter
des IVA,
âą Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
âą Information ĂŒber die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der
Zusendungslogik von DepotbestÀtigungen und Vollmachten,
⹠vollstÀndiger Text dieser Einberufung.
III. Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der
Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 24. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spÀtestens
am 29. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) aus-schlieĂlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
i. fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung
gemÀà § 12 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst
Per
E-Mail: [4][email protected] (DepotbestÀtigungen
bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 â 50
ii. fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX, (Message Type MT598 oder
MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift, seev.003.001.10 oder
seev.004.001.10 (oder gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
https://viennaairport.com/hauptversammlung zur VerfĂŒgung.
Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
wenden und die Aus-stellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten
(§ 10a Abs 2 AktG):
âą Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kre-ditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),
âą Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
âą Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN
AT00000VIE62 (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),
âą Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
⹠Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 24. Mai 2026
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
IdentitÀtsnachweis
Flughafen Wien Aktiengesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt
der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.
Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei
einzuhaltende Verfahren
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen dieser Einberufung in Punkt III.
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und die-selben Rechte wie der
AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht
ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.
FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an:
Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail: [5][email protected] (Vollmacht bitte
im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 â 50
Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX, (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift, seev.003.001.10 oder
seev.004.001.10 (oder gegebenenfalls seev.004.001.11)
Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
https://viennaairport.com/hauptversammlung zur VerfĂŒgung.
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschlieĂlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juni 2026, 16:00 Uhr, bei einer der
zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle fĂŒr die Hauptversammlung
ĂŒbergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind
spÀtestens ab 13. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://viennaairport.com/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung eines der
Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber
im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
der Vollmacht, er-geben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem
fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den AktionÀren ein Vertreter vom
Interessenverband fĂŒr Anleger â IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als
unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungs-gebundene
StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; hiefĂŒr ist
spÀtes-tens ab 13. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://viennaairport.com/hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar.
DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel.: +43 1 876 3343-30 oder E-Mail
[email protected].
V. Hinweise auf die Rechte der AktionÀre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG
1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spÀtestens am 13.
Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an die
Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA,
Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
Signatur an die E-Mail-Adresse [6][email protected]
oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse CPTGDE5WXXX, zugeht. âSchriftlichâ
bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden
Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
Signatur oder, bei Ăbermittlung per SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598
oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung bei-liegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die
antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere
DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von
5% vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach §
110 AktG
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese
VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der
anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spÀtestens am 22. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
entweder an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA,
Generalsekretariat, oder per E-Mail an
[7][email protected], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern
fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
ErklÀrenden genannt und der Abschluss der ErklÀrung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein.
Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung gemÀà §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien,
die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1% vermitteln, mĂŒssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
3. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG
Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
Erteilung strafbar wÀre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemÀà § 14 der Satzung das Frage-
und Rederecht der AktionÀre zeitlich angemessen beschrÀnken. Er kann
insbesondere zu Beginn, aber auch wÀhrend der Hauptversammlung, generelle und
individuelle BeschrÀnkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
E-Mail an [8][email protected] ĂŒbermittelt werden.
4. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119
AktG
Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â
berechtigt, in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge
zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
im Sinne der Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€Ă
§ 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
5. Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re
Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. NĂ€here
Informationen finden Sie in unserer DatenschutzerklÀrung unter
[9]www.viennaairport.com/datenschutz.
VI. Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital
der Gesellschaft ⏠152.670.000,-- und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber
lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme.
Die Gesellschaft hÀlt 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener
Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird
in dieser bekannt gegeben werden.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Schwechat, im Mai 2026 Der Vorstand
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04.05.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [10]EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Flughafen Wien AG
Postfach 1
1300 Wien-Flughafen
Ăsterreich
Telefon: +43-1-7007/23126
Fax: +43-1-7007/23806
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.viennaairport.com
ISIN: AT00000VIE62
WKN: A2AMK9
Börsen: Freiverkehr in DĂŒsseldorf, Frankfurt (Basic Board), MĂŒnchen,
Stuttgart, Tradegate BSX; London, Nasdaq OTC, Wiener Börse
(Amtlicher Handel)
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2318756 04.05.2026 CET/CEST
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