• 04.05.2026, 08:00:40
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EQS-HV: Flughafen Wien AG: Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Flughafen Wien AG: Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung

   04.05.2026 / 08:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch [1]EQS
   News
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   FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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   Flughafen  Wien  Aktiengesellschaft

   Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62 („Gesellschaft“)

   Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung

   Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur 38. ordentlichen
   Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 3.
   Juni 2026, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4,
   Towerstraße 3, Ort: Vienna Airport Conference & In-novation Center, Raum
   Runway 1.

    

   I.              Tagesordnung

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom
       Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025
    2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das
       GeschÀftsjahr 2025
    4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr
       das GeschÀftsjahr 2025
    5. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers
       fĂŒr die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr das
       GeschÀftsjahr 2026
    6. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht
    7. Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 15 Abs. 16

    

   II.         Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen
   auf der Internetseite

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spÀtestens ab

   13.  Mai  2026  auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
   Gesellschaft unter [3]www.viennaairport.com  zugĂ€nglich:

     ‱ Jahresfinanzbericht 2025, beinhaltend:

          ‱ Jahresabschluss mit Lagebericht,
          ‱ Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,

     ‱ Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2025,
     ‱ Bericht des Aufsichtsrats 2025,
     ‱ Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,
     ‱ BeschlussvorschlĂ€ge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
     ‱ VergĂŒtungsbericht 2025,
     ‱ Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
     ‱ Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Vertreter
       des IVA,
     ‱ Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
     ‱ Information ĂŒber die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der
       Zusendungslogik von DepotbestÀtigungen und Vollmachten,
     ‱ vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung.

    

   III.     Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der
   Hauptversammlung

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
   Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
   am Ende des 24.  Mai  2026  (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens
   am 29. Mai 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) aus-schließlich auf einem der
   folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

   i. fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung
      gemĂ€ĂŸ § 12 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst
      Per
      E-Mail: [4][email protected] (DepotbestĂ€tigungen
      bitte im Format PDF)
      Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50
   ii. fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
       Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o
       HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
       Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX, (Message Type MT598 oder
       MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
       Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift, seev.003.001.10 oder
       seev.004.001.10 (oder gegebenenfalls seev.004.001.11)
       Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
       https://viennaairport.com/hauptversammlung  zur VerfĂŒgung.

   Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Aus-stellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
   veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.

    

   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

   Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
   Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten
   (§ 10a Abs 2 AktG):

     ‱ Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kre-ditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     ‱ Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     ‱ Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN
       AT00000VIE62 (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),
     ‱ Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     ‱ Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.

   Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 24.  Mai 2026
   (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

   Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   IdentitÀtsnachweis

   Flughafen Wien Aktiengesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt
   der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

   Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden daher ersucht, zur
   Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereit zu halten.

   Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
   zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
   Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist,
   erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
    

   IV.    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei
   einzuhaltende Verfahren

   Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
   dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen dieser Einberufung in Punkt III.
   nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
   des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und die-selben Rechte wie der
   AktionÀr hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
   mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht
   ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.

   FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
   und Adressen an:
   Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o
   HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
   Per E-Mail: [5][email protected] (Vollmacht bitte
   im Format PDF)
   Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 – 50
   Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX, (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
   ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)
   Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift, seev.003.001.10 oder
   seev.004.001.10 (oder gegebenenfalls seev.004.001.11)
   Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
   https://viennaairport.com/hauptversammlung  zur VerfĂŒgung.

   Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
   Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
    

   Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juni 2026, 16:00 Uhr, bei einer der
   zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
   Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle fĂŒr die Hauptversammlung
   ĂŒbergeben werden.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind
   spĂ€testens ab 13.  Mai  2026  auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   https://viennaairport.com/hauptversammlung abrufbar. Die Verwendung eines der
   Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber
   im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
   Formulare zu verwenden.

   Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
   der Vollmacht, er-geben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten
   Vollmachtsformular.

   Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
   erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem
   fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

    

   UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderer Service steht den AktionÀren ein Vertreter vom
   Interessenverband fĂŒr Anleger – IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als
   unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungs-gebundene
   StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; hiefĂŒr ist
   spÀtes-tens ab 13. Mai 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   https://viennaairport.com/hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular
   abrufbar.

   DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
   Herrn Dr.  Michael  Knap  vom IVA unter Tel.: +43 1 876 3343-30 oder E-Mail
   [email protected].

    

   V. Hinweise auf die Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119
      AktG

   1.              ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach Â§ 109 AktG

   AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
   und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche  Punkte  auf  die
   Tagesordnung  dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spÀtestens am 13.
   Mai 2026  (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die
   Adresse 1300  Wien-Flughafen, Dr.  Wolfgang  Köberl,  MBA,
   Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
   Signatur an die E-Mail-Adresse [6][email protected]
   oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse CPTGDE5WXXX, zugeht. „Schriftlich“
   bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden
   Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
   Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598
   oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   BegrĂŒndung bei-liegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die
   antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere
   DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
   5% vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
   AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   2.              BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach Â§
   110 AktG

   AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge  zur
   Beschlussfassung  samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese
   VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der
   anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands
   oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
   Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
   spÀtestens am 22.  Mai  2026  (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   entweder an die Adresse 1300  Wien-Flughafen,  Dr.  Wolfgang  Köberl, MBA,
   Generalsekretariat, oder per E-Mail an
   [7][email protected], wobei das Verlangen in Textform,
   beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern
   fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
   muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
   Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
   ErklÀrenden genannt und der Abschluss der ErklÀrung durch Nachbildung der
   Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
   Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in
   deutscher Sprache abgefasst sein.

   Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ §
   10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
   sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien,
   die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, mĂŒssen sich auf
   denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
   AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   3.              Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG

   Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
   erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
   Erteilung strafbar wÀre.

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ § 14 der Satzung das Frage-
   und Rederecht der AktionÀre zeitlich angemessen beschrÀnken. Er kann
   insbesondere zu Beginn, aber auch wÀhrend der Hauptversammlung, generelle und
   individuelle BeschrÀnkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
   an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
   E-Mail an [8][email protected]  ĂŒbermittelt werden.

    

   4.              AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach Â§ 119
   AktG

   Jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge
   zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung
   im Sinne der Einberufung.

   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ
   § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    

   5.              Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re

   Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. NĂ€here
   Informationen finden Sie in unserer DatenschutzerklÀrung unter
   [9]www.viennaairport.com/datenschutz.

    

   VI.    Weitere Angaben und Hinweise

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital
   der Gesellschaft â‚Ź 152.670.000,-- und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber
   lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme.

   Die Gesellschaft hÀlt 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte
   zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener
   Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird
   in dieser bekannt gegeben werden.

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    

   Schwechat, im Mai 2026 Der Vorstand

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   04.05.2026 CET/CEST
   Originalinhalt anzeigen: [10]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Flughafen Wien AG
                Postfach 1
                1300 Wien-Flughafen
                Österreich
   Telefon:     +43-1-7007/23126
   Fax:         +43-1-7007/23806
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    http://www.viennaairport.com
   ISIN:        AT00000VIE62
   WKN:         A2AMK9
   Börsen:      Freiverkehr in DĂŒsseldorf, Frankfurt (Basic Board), MĂŒnchen,
                Stuttgart, Tradegate BSX; London, Nasdaq OTC, Wiener Börse
                (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2318756  04.05.2026 CET/CEST

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   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c138f7a8161a59de192ba7f0b8405579&application_id=2318756&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. mailto:[email protected]
   5. mailto:[email protected]
   6. mailto:[email protected]
   7. mailto:[email protected]
   8. mailto:[email protected]
   9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9f402de68a1b1ad151965439262163e3&application_id=2318756&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
  10. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5d03c7477b4928434c75be37c7cc2eb6&application_id=2318756&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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