• 15.04.2026, 13:46:26
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EQS-HV: Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung

EQS-News: Österreichische Post AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur
   Hauptversammlung
   Österreichische Post AG: Ergebnisse zur Hauptversammlung

   15.04.2026 / 13:45 CET/CEST
   Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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   Österreichische Post Aktiengesellschaft

   Wien, FN 180219 d

   ISIN AT0000APOST4

    

   Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. April 2026

   über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

   gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm

   § 119 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

    

   In der ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Post
   Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 15. April 2026 zum 9. Punkt der
   Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

    

    a. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 sowie Abs 1a und 1b AktG
       ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der
       Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der
       Gesellschaft während einer Geltungsdauer vom 01. November 2026 bis 30.
       April 2029 sowohl über die Börse als auch außerbörslich und zwar auch
       nur von einzelnen Aktionären oder einem einzigen Aktionär,
       insbesondere der Österreichische Beteiligungs AG, zu einem niedrigsten
       Gegenwert von EUR 10,-- (Euro zehn) je Aktie und einem höchsten
       Gegenwert von EUR 60,-- (Euro sechzig) je Aktie zu erwerben. 
       Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
       ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
       mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
       durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3
       UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
       Der Erwerb durch den Vorstand kann insbesondere vorgenommen werden,
       wenn die Aktien Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder
       Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der
       Gesellschaft verbundenen Unternehmens im Rahmen eines
       Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder eines Aktienoptionsprogramms
       und/oder einer Privatstiftung, deren primärer Zweck das Halten und
       Verwalten der Aktien für eine oder mehrere der genannten Personen ist
       (wie etwa einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4
       EStG), übertragen werden sollen.

    

    b. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Österreichische Post
       Aktiengesellschaft beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
       Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
       außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des
       Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch
       unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt
       werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).

    

    c. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
       gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
       und ohne neuerliche Beschlussfassung der Hauptversammlung für die
       Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art
       der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
       Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
       Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, insbesondere wenn die Aktien
       Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und/oder Mitgliedern des
       Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen
       Unternehmens im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms oder
       eines Aktienoptionsprogramms und/oder einer Privatstiftung, deren
       primärer Zweck das Halten und Verwalten der Aktien für eine oder
       mehrere der genannten Personen ist (wie etwa einer
       Mitarbeiterbeteiligungsstiftung gemäß § 4d Abs 4 EStG), übertragen
       werden sollen, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
       festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
       mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
       durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB)
       oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

    

    d. Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
       erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen
       Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Abs 1 Z 8
       letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
       ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
       Aktien ergeben, zu beschließen.

    

    

   Wien, im April 2026                           Der Vorstand

   Kontakt:
   Österreichische Post AG
   Harald Hagenauer
   Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
   Tel.: +43 (0) 57767-30400
   [3][email protected]

    

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   15.04.2026 CET/CEST
   Originalinhalt anzeigen: [4]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Österreichische Post AG
                Rochusplatz 1
                1030 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 577 67 - 30400
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.post.at
   ISIN:        AT0000APOST4
   WKN:         A0JML5
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2307386  15.04.2026 CET/CEST

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