• 25.03.2026, 14:00:37
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  • EQS0017

EQS-CMS: Wienerberger AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG / Veröffentlichung
   gem. § 119 Abs. 9 BörseG
   Wienerberger AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

   25.03.2026 / 14:00 CET/CEST
   Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
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   Bericht über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien der Wienerberger
   AG

   Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Wienerberger AG (die "Gesellschaft")
   sowie die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, diese jeweils unter
   Enthaltung bei der Beschlussfassung über die auf eigene Ansprüche zu
   liefernden Aktien, erstatten gemäß (analog) § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3
   AktG an die Aktionäre der Gesellschaft den nachfolgenden Bericht über die
   beabsichtigte Verwendung von eigenen Aktien der Gesellschaft zur Lieferung
   an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen des
   aktienbasierten Vergütungssystems LTI-Programm 2023 (das "LTI-Programm").
    
   1    Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien

   1.1    Gemäß § 65 Abs 1b Satz 4 AktG sowie in Einklang mit der
   gesetzlichen Wertung bedarf es keiner Beschlussfassung einer
   Hauptversammlung, wenn eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen oder
   als direkte Aktienzuwendung bzw -vergütung im Rahmen von
   Beteiligungsprogrammen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte,
   Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft
   oder eines verbundenen Unternehmens verwendet werden.

   1.2    Analog § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG ist ein gesonderter
   Bericht über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien zu
   veröffentlichen, wobei die Aufsichtsratszustimmung frühestens zwei Wochen
   nach Veröffentlichung eingeholt werden darf. Dieser
   Veröffentlichungspflicht wird mit gegenständlichem Bericht entsprochen.

   2    Gewährung von Aktien im Rahmen des Aktienvergütungssystems

   2.1    Die vom Aufsichtsrat für den Vorstand aufgestellte
   Vergütungspolitik 2020-2023 (anwendbar für LTI 2023 bis 2025) der
   Gesellschaft sieht vor, dass neben einer kurzfristigen
   Vergütungskomponente jedes Mitglied des Vorstands Anspruch auf eine
   langfristige variable Vergütungskomponente hat, die als LTI-Programm
   ausgestaltet ist und darauf abzielt, die Tätigkeit von
   Vorstandsmitgliedern stärker auf die Steigerung des Unternehmenswerts
   auszurichten und deren Identifikation mit der langfristigen Planung und
   den Zielen des Unternehmens zu erhöhen.

   2.2    Unter dem LTI-Programm ergeben sich für das Jahr 2023 folgende
   maximale Lieferansprüche für Wienerberger AG-Aktien unter Ausgleich der
   Steuer- und Abgabendifferenz zwischen Berechnungs- und Übertragungskurs
   der Aktien: 

     • Heimo Scheuch: 7.072 Aktien der Gesellschaft
     • Gerhard Hanke: 3.390 Aktien der Gesellschaft
     • Harald Schwarzmayr: 3.434 Aktien der Gesellschaft
     • Solveig Menard-Galli (ausgeschieden aus dem Vorstand per Ende 2024):
       3.205 Aktien der Gesellschaft

   Daraus ergibt sich ein zu liefernder Gesamtbetrag von 17.102 Stück Aktien
   der Gesellschaft, die an Vorstandsmitglieder als Aktienkomponente unter
   dem LTI-Programm zu liefern sind.

   Den zu liefernden Aktien liegt gemäß den Bestimmungen des LTI-Programms
   ein Berechnungskurs von EUR 29,77 je Aktie zugrunde.
   3    Zum Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre

   3.1    Die Möglichkeit der Verwendung eigener Aktien auf andere Weise als
   über die Börse oder ein öffentliches Angebot zum Zweck der Bedienung der
   Lieferverpflichtung an die Vorstandsmitglieder im Rahmen des
   aktienbasierten Vergütungssystems wäre im Fall der Durchführung im
   Interesse der Gesellschaft und verhältnismäßig: Solche aktienbasierten
   Vergütungssysteme sind heute bei börsenotierten Gesellschaften üblich und
   verbreitet. Die Implementierung eines solchen Aktienvergütungssystems wird
   anerkannt und von langjährigen Vorstandsmitgliedern börsenotierter
   Gesellschaften erwartet. Aktienbasierte Vergütungssysteme, die die
   Zuteilung von Aktien der Gesellschaft vorsehen, dienen der stärkeren
   Motivation der Führungskräfte, der Erhöhung der Behaltefrist der
   Führungskräfte und zur Förderung des Umsatz- und Gewinnwachstums durch
   eine Führungskraft. Ein aktienbasiertes Vergütungssystem trägt zur
   Erhöhung der Attraktivität der Gesellschaft als Arbeitgeber bei. In
   Ermangelung eines aktienbasierten Vergütungssystems wäre die Gesellschaft
   gezwungen, einzelnen Mitgliedern des Managements höhere variable
   Gehaltsbestandteile in Bar auszuzahlen. Schließlich erwarten auch
   Investoren, dass das Management am Erfolg des Unternehmens beteiligt ist.
   Aus diesem Grund sieht die vom Aufsichtsrat für den Vorstand aufgestellte
   Vergütungspolitik der Gesellschaft vor, dass neben einer kurzfristigen
   Vergütungskomponente jedes Mitglied des Vorstands Anspruch auf eine
   langfristige variable Vergütungskomponente hat, die als LTI-Programm 
   ausgestaltet ist und darauf abzielt, die Tätigkeit von
   Vorstandsmitgliedern stärker auf die Steigerung des Unternehmenswerts
   auszurichten und deren Identifikation mit der langfristigen Planung und
   den Zielen des Unternehmens zu erhöhen.

   3.2    Die Möglichkeit der Verwendung eigener Aktien zum Zweck der
   Bedienung von Lieferverpflichtungen unter dem aktienbasierten
   Vergütungssystem ist weiters erforderlich, um ein solches Vergütungssystem
   unabhängig von einem allfälligen bedingten und/oder genehmigten bedingten
   Kapital sowie deren Anforderungen durchführen zu können.

   3.3    Gemäß § 65 1b letzter Satz AktG ist die Veräußerung eigener Aktien
   an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands
   der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens
   zur Bedienung von Aktienoptionen von Gesetzes wegen gerechtfertigt. Durch
   die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss der Möglichkeit der
   Aktionäre, diese Aktien erwerben zu können, kommt es auch nicht zur
   "typischen" Verwässerung der Aktionäre. Zunächst "erhöhte" sich nämlich
   der Anteil der Altaktionäre bzw die Stimmkraft aus den eigenen Aktien der
   Altaktionäre nur dadurch, dass die Gesellschaft auf Basis entsprechender
   Ermächtigungen der Hauptversammlung die eigenen Aktien zurückerworben hat
   und die Rechte aus diesen Aktien daher ruhen, solange sie von der
   Gesellschaft als eigene Aktien gehalten werden. Eine Reduktion in der
   Sphäre des einzelnen Altaktionärs tritt erst dadurch ein, dass die
   Gesellschaft die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss der
   Kaufmöglichkeit der Aktionäre wieder verwendet. Nach der Verwendung der
   eigenen Aktien haben die Aktionäre wieder jenen Status, den sie bereits
   vor dem Erwerb der betroffenen eigenen Aktien durch die Gesellschaft
   hatten. In diesem Zusammenhang ist weiters darauf hinzuweisen, dass
   aufgrund des geringen Umfangs der Transaktion keine beherrschende
   Beteiligung der Vorstandsmitglieder an der Gesellschaft entstehen kann.
   Ein vermögensrechtlicher Nachteil entsteht den Aktionären durch den
   geringen Umfang nicht in nennenswertem Umfang: Gegenstand der
   beabsichtigten Lieferung sind lediglich 17.102 Aktien der Gesellschaft
   (bis zu rund 0,016% des Grundkapitals der Wienerberger AG). Die
   Gesellschaft hält zum Stichtag dieses Berichts insgesamt 295.831 eigene
   Aktien, bei einer Aktienanzahl von derzeit insgesamt 109.497.697 Stück
   Aktien.

   3.4   Insgesamt ist somit der Ausschluss des Wiederkaufsrechts
   (Bezugsrechts) bestehender Aktionäre sachlich gerechtfertigt.

   3.5   Die Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts
   der Aktionäre zum Zweck der Bedienung von Lieferverpflichtungen unter
   einem aktienbasierten Vergütungssystem ist ein üblicher und allgemein
   anerkannter Vorgang. Darüber hinaus sorgen die umfangreichen
   Veröffentlichungspflichten in Zusammenhang mit der Verwendung eigener
   Aktien – auch in Zusammenhang mit allfälligen weiteren
   Veröffentlichungspflichten, die für börsennotierte Gesellschaften wie
   Wienerberger AG gelten – für umfassende Transparenz im Zusammenhang mit
   der Verwendung eigener Aktien. Der Ausschluss des Wiederkaufsrechts
   (Bezugsrechts) ist überdies nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich.
   Der Vorstand der Gesellschaft kann nicht alleine entscheiden. Zudem
   enthält sich das jeweils betroffene Mitglied des Vorstands bei der
   Beschlussfassung in der eigenen Sache. Die Interessen der bestehenden
   Aktionäre werden dadurch keiner besonderen Gefahr ausgesetzt.

   3.6    Der Vorstand, jeweils unter Enthaltung für die auf eigene Ansprüche
   zu liefernden Aktien, und der Aufsichtsrat der Gesellschaft kommen
   zusammenfassend daher zum Ergebnis, dass die Bedienung der
   Lieferverpflichtung unter dem aktienbasierten Vergütungssystem mit eigenen
   Aktien unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre
   den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

   4   Nächste Schritte

   4.1   Nach Ablauf einer Frist von frühestens zwei Wochen nach
   Veröffentlichung dieses Berichts und dem danach zu fassenden
   Aufsichtsratsgenehmigungsbeschluss zur technischen Umsetzung der
   Verwendung der eigenen Aktien sowie danach frühestens drei Börsetage nach
   Veröffentlichung der beabsichtigten Verwendung (Wiederveräußerung) von
   eigenen Aktien können eigene Aktien der Gesellschaft zu den vorstehend
   beschriebenen Bedingungen nach Maßgabe der gewählten Aktienkomponenten an
   die jeweiligen Vorstandsmitglieder geliefert werden.

   4.2    Die Lieferung soll in einem Zeitfenster von frühestens 14. April
   2026 bis spätestens 30. April 2026 (jeweils einschließlich) abgeschlossen
   werden.

   Wien, im März 2026

    

   Der Vorstand der Wienerberger AG (jeweils unter Enthaltung für die auf
   eigene Ansprüche zu liefernden Aktien)
   Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG

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   25.03.2026 CET/CEST
   Originalinhalt anzeigen: [3]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Wienerberger AG
                Wienerbergerplatz 1
                1100 Wien
                Österreich
   Internet:    www.wienerberger.com


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2297538  25.03.2026 CET/CEST

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