• 19.03.2026, 09:36:48
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  • EQS0013

EQS-HV: VERBUND AG: Einberufung der 79. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG

EQS-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
 VERBUND AG: Einberufung der 79. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG

 19.03.2026 / 09:36 CET/CEST
 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch [1]EQS
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 VERBUND AG

 Wien

 FN 76023 z, ISIN AT0000746409

 („Gesellschaft“)

 Einberufung der 79. ordentlichen Hauptversammlung der

 VERBUND AG

 für Dienstag, den 21. April 2026 um 10:30 Uhr, Wiener Zeit

 in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien

  

 I. TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2025 samt Lagebericht des
     Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
     samt Konzernlagebericht inkl. konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, des
     Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2025.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2025
     ausgewiesenen Bilanzgewinns.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2025.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2025.

  5. Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers der
     konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.

  6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands-
     und der Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2025.

  7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

  

 II.  UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
 INTERNETSEITE

 Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
 spätestens ab 31. März 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
 www.verbund.com bzw.
 https://www.verbund.com/de/konzern/investor-relations/hauptversammlung/2026
 zugänglich:

   • Integrierter Geschäftsbericht 2025, mit:

   • Konsolidiertem Corporate Governance-Bericht,
   • Konzernlagebericht inklusive konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung,
   • Konzernabschluss,

   • Geschäftsbericht 2025, mit:

   • Bericht des Aufsichtsrats,
   • Lagebericht,
   • Jahresabschluss,
   • Gewinnverwendungsvorschlag,

   • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 mit dem
     Vergütungsbericht,
   • Erklärung der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß
     § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
   • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
   • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen
     Stimmrechtsvertreter (IVA),
   • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
   • vollständiger Text dieser Einberufung.

  

 III.  NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
 HAUPTVERSAMMLUNG

 Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
 Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der
 Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach der
 Eintragung im Aktienbuch bzw. bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz am Ende
 des 11. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

 Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionär:innenrechte in der
 Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär:in
 ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im
 Aktienbuch eingetragen ist.

 Inhaberaktien

 Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens
 am 16. April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
 folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

 Per Post oder per Boten: 
 VERBUND AG
 Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
 Am Hof 6a, 1010 Wien

 Per E-Mail:  ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
 elektronischen Signatur: [3][email protected]

  oder per SWIFT: COMRGB2L
 (Message Type MT598 oder MT599,
 unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben)

 Gerne vorab auch in Textform: per einfachem
 E-Mail: [4][email protected]
 (Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)

 Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
 wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
 veranlassen.

 Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
 und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

 Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
 Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
 der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

   • Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im
     Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
   • Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
     natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
     juristischen Personen,
   • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in,
     ISIN AT0000746409 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
   • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
   • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

 Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
 Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. April 2026
 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

 Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
 entgegengenommen.

 Für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung Ihres Stimmrechts
 ist die Vorlage einer Depotbestätigung erforderlich. Wir möchten Sie darauf
 hinweisen, dass die anfallenden Gebühren (Bankspesen) für die Ausstellung der
 Depotbestätigung nicht von der VERBUND AG übernommen werden. Diese Kosten sind
 vom jeweiligen Aktionär selbst zu tragen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich
 rechtzeitig an Ihren Depotführer, um die entsprechende Bestätigung zu erhalten.

 Namensaktien

 Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des
 Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten Nachweises
 durch den:die Aktionär:in noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.

  

 IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN GEMÄSS §§ 113 f AktG

 Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung
 berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum:zur
 Vertreter:in zu bestellen. Der:Die Bevollmächtigte nimmt im Namen des:der
 Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die
 Aktionär:in, den:die er:sie vertritt.

 Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats
 können nicht als Bevollmächtigte eines:einer Aktionär:in bestellt werden.

 Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut die
 Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
 die Erklärung hinsichtlich der Vollmachtserteilung der Gesellschaft zukommen
 lässt.

 Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
 Hauptversammlung möglich.

 Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
 Gesellschaft unter [5]www.verbund.com bzw.
 https://www.verbund.com/de/konzern/investor-relations/hauptversammlung/2026 zur
 Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss der
 Gesellschaft bis spätestens 20. April 2026, 16:00 Uhr (Wiener Zeit)
 ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen, sofern sie nicht am
 Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben
 wird:

 Per Post oder per Boten: 
 VERBUND AG
 Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
 Am Hof 6a, 1010 Wien
  
 Per E-Mail:   [6][email protected]
  
 oder per SWIFT:  COMRGB2L
 Message Type MT598 oder MT599
 (unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben)

 Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
 Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
 Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

 Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
 Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

 Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
 für den Widerruf der Vollmacht.

 Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

 Als Service bieten wir unseren Aktionär:innen an, ihr Stimmrecht durch einen
 unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter – den Interessenverband
 für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, [7][email protected], Tel.: +43
 1 87 63 343/30 – ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird
 Herr Michael Knap ([email protected]) bei der Hauptversammlung diese
 Aktionär:innen vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von
 der VERBUND AG getragen.

 Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der
 Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw.
 https://www.verbund.com/de/konzern/investor-relations/hauptversammlung/2026  
 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss
 zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

 Per Post oder per Boten: Michael Knap, c/o Interessenverband für Anleger (IVA),
 Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
 oder per E-Mail:  [email protected]

 Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Michael Knap das Stimmrecht
 ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten
 Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden
 können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für
 die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte
 beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
 zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
 Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

 Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der Gesellschaft
 auf der Website unter www.verbund.com bzw.
 https://www.verbund.com/de/konzern/investor-relations/hauptversammlung/2026
 veröffentlicht.

  

 V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
 AKTG

 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG

 Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
 erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen
 dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
 die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
 wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 31. März
 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse
 VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas
 Bräuer, oder per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer
 qualifizierten elektronischen Signatur an die E-Mail-Adresse
 [email protected], oder per SWIFT: COMRGB2L, Message Type MT598
 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000746409 im Text anzugeben ist, zugeht.

 Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
 Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht
 aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst
 sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
 gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
 Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen
 der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
 älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die
 nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf
 denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

 Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
 Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
 verwiesen.

 2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG

 Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
 erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13
 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
 verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
 Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
 Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
 eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
 dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG spätestens am 14.
 April 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an VERBUND AG,
 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, oder
 per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
 als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die
 Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in
 einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
 geeignete Weise abgegeben, die Person des:der Erklärenden genannt und der
 Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders
 erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung,
 muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

 Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
 der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

 Die Aktionär:inneneigenschaft zur Ausübung dieses Aktionär:innenrechts ist bei
 Inhaberaktien durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
 zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
 darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den
 erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen
 sich die Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt
 (Tag, Uhrzeit) beziehen.

 Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es
 keines gesonderten Nachweises durch den:die Aktionär:in.

 Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
 Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
 verwiesen.

 3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

 Zum 7. Tagesordnungspunkt „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen
 Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionär:innen gemäß § 110
 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

 Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der VERBUND AG besteht der Aufsichtsrat aus bis zu
 zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und den entsandten
 Arbeitnehmervertreter:innen gemäß § 110 Abs 1 ArbVG.

 Nach der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die 78. ordentliche
 Hauptversammlung am 29. April 2025 setzte sich der Aufsichtsrat aus zehn von
 der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten
 Mitgliedern zusammen.

 Auf die VERBUND AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.

 Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der
 Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und fünf vom
 Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern
 (Arbeitnehmervertreter:innen). Von den zehn Kapitalvertreter:innen sind sechs
 Männer und vier Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertreter:innen sind drei
 Männer und zwei Frauen.

 Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und
 es daher zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG
 kommt.

  

 4. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG

 Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
 Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
 Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
 erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
 verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
 Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

 Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
 unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
 verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
 Erteilung strafbar wäre.

 Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen ist der
 Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt III. der Einberufung).

 Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
 stellen, gerne aber auch schriftlich.

 Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
 Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
 an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
 E-Mail an die E-Mail-Adresse [8][email protected] übermittelt
 werden.

  

 5. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

 Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
 berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
 stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so
 bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

 Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt
 III. dieser Einberufung.

 Ein Aktionär:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
 zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110
 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von
 Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
 vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. April 2026
 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) in der oben angeführten Weise der Gesellschaft
 zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
 vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
 vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
 Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der
 Aktionär:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung
 nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da auf die
 Gesellschaft § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmäßige Gleichstellung von
 Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fünf Sitze im
 Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das
 Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen.

 6. Information für Aktionär:innen zur Datenverarbeitung

 Die VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortliche für die Verarbeitung
 der personenbezogenen Daten der Aktionär:innen.

 Die VERBUND AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen,
 insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
 Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der
 Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte,
 gegebenenfalls Name, Anschrift und Geburtsdatum des:der Vertreter:in (der:des
 Bevollmächtigten), sowie das Abstimmverhalten und sonstige Handlungen des:der
 Aktionär:in während der Hauptversammlung im Rahmen der Protokollierung auf
 Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
 Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes.

 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den Aktionär:innen die
 Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

 Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUND AG von den Aktionär:innen oder
 vom jeweiligen depotführenden Institut (Daten gemäß § 10a Abs 2 AktG).

 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen bzw. deren
 Vertreter:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren
 Vertreter:innen an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend
 erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c
 DSGVO.

 Die VERBUND AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
 Dienstleistungsunternehmen und Auftragsverarbeitern wie IT- sowie
 Backoffice-Dienstleistern. Diese erhalten von VERBUND AG nur solche
 personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
 erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich auf Grundlage einer
 datenschutzrechtlichen Vereinbarung.

 Nimmt ein:e Aktionär:in bzw. deren Vertreter:in an der Hauptversammlung teil,
 können alle anwesenden Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die
 Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten
 Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117
 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen
 Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUND AG ist
 zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere
 das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
 einzureichen (§ 120 AktG). Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen
 erhalten Notar:innen die notwendigen personenbezogenen Daten.

 Die Daten der Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen werden gelöscht bzw.
 anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
 wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine
 weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben
 sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
 Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche
 Ansprüche von Aktionär:innen gegen die VERBUND AG oder umgekehrt von der
 VERBUND AG gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung
 personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
 Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann
 dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich
 der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung
 führen.

 Jeder:Jede Aktionär:in bzw. jeder:jede Vertreter:in hat ein jederzeitiges
 Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
 bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
 Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionär:innen
 bzw. deren Vertreter:innen gegenüber der VERBUND AG unentgeltlich über die
 E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten [9][email protected] oder über
 die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 VERBUND AG
 Am Hof 6a
 1010 Wien

 Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der
 Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.

  

 VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

  1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

 Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
 Gesellschaft EUR 347.415.686,-- und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende
 Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

 Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung, jedoch mit folgender
 Maßgabe:

 Gemäß § 15 Abs 2 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und
 Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51% beteiligt
 sind, das Stimmrecht jedes:jeder Aktionär:in in der Hauptversammlung mit 5% des
 Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.

  

  2. Einlass und Registrierung

 Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 21. April 2026 um 09:30 Uhr. Bei
 der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur
 Identifikation vorzulegen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich
 sein, kann der Einlass verweigert werden.

 Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
 zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
 Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
 erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

  

  3. Sicherheitskontrolle und Waffenverbot

 Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
 Sicherheitsüberprüfungen wie etwa durch Personen-, Taschen- bzw.
 Rucksackkontrollen zu berücksichtigen.

 Personen, die gefährliche Gegenstände mit sich führen, die geeignet sind,
 Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, wie Schusswaffen, Messer,
 Pfefferspray oder ähnliches, wird der Zutritt zur Hauptversammlung nur
 gestattet, wenn die gefährlichen Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle
 deponiert werden.

 Wien, im März 2026       
 Der Vorstand

  

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 19.03.2026 CET/CEST
 Originalinhalt anzeigen: [10]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: VERBUND AG
                Am Hof 6A
                1010 Wien
                Österreich
   Telefon:     0043-1-53113-52604
   Fax:         0043-1-53113-52694
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.verbund.com
   ISIN:        AT0000746409
   WKN:         877738
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2294128  19.03.2026 CET/CEST

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