• 23.10.2025, 19:15:20
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  • EQS0007

EQS-Adhoc: PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e):
   Unternehmensrestrukturierung
   PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für
   den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

   23.10.2025 / 19:14 CET/CEST
   Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
   (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

   Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR           

   Wels, 23. Oktober 2025

    

   PIERER Mobility AG: Übernahmekommission bestätigt Sanierungsprivileg für
   den Kontrollerwerb durch Bajaj Auto International Holdings B.V.

     • Keine Verpflichtung zur Stellung eines Übernahmeangebots an die
       Aktionäre der PIERER Mobility AG
     • Anordnung von Auflagen und Bedingungen durch die Übernahmekommission

    

   Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sämtliche von der
   Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG gehaltenen 50.100 Aktien zu
   erwerben. Die entsprechenden Verträge, nämlich ein Aktienkaufvertrag in
   Bezug auf den Erwerb von 100 Stück Aktien an der Pierer Bajaj AG und eine
   Call-Optionsvereinbarung über den Erwerb von bis zu 50.000 Stück Aktien an
   der Pierer Bajaj AG, wurden in den Monaten April und Mai 2025
   abgeschlossen. Beide Verträge unterliegen denselben aufschiebenden
   regulatorischen Bedingungen im Hinblick auf fusionskontrollrechtliche,
   investitionskontrollrechtliche und subventionskontrollrechtliche
   Freigaben, sowie der weiteren aufschiebenden Bedingung, dass der
   Kontrollerwerb durch die Bajaj Auto International Holdings BV über die
   Pierer Bajaj AG und somit mittelbar über die PIERER Mobility AG kein
   Pflichtangebot nach den Bestimmungen des österreichischen
   Übernahmegesetzes auslöst. Sämtliche erforderliche
   fusionskontrollrechtliche Freigaben wurden bereits erteilt.

    

   Die österreichische Übernahmekommission hat der Bajaj Auto International
   Holdings B.V. am 23. Oktober 2025 einen Bescheid zugestellt, in dem
   bestätigt wird, dass diese beiden Transaktionen gemeinsam zur mittelbaren
   Kontrollerlangung an der PIERER Mobility AG durch Bajaj Auto International
   Holdings B.V. führen und dass dieser Kontrollerwerb zu Sanierungszwecken
   im Sinne des § 25 Abs 1 Z 2 ÜbG erfolgt.

    

   Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber
   wurde von der Übernahmekommission folgende Bedingung gemäß § 25 Abs 2 ÜbG
   ausgesprochen:

    

   Bajaj Auto International Holdings B.V. ist weder nach § 22 ÜbG noch nach §
   25 Abs 2 ÜbG verpflichtet, ein Pflichtangebot an die Inhaber von
   Beteiligungspapieren der PIERER Mobility AG zu stellen, wenn die
   Call-Optionsvereinbarung vom 22.05.2025 nach der Nicht-Untersagung des
   Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU) 2022/2560 und Eintritt aller
   aufschiebenden Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung innerhalb von 20
   Börsentagen zur Gänze ausgeübt wird.

    

   Zur Wahrung der Vermögensinteressen der übrigen Beteiligungspapierinhaber
   wurden von der Übernahmekommission folgende Auflagen gemäß § 25 Abs 2 ÜbG
   ausgesprochen:

    

   (i) Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Übernahmekommission
   über die Erteilung der Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß
   Verordnung (EU) 2022/2560 und den Eintritt aller aufschiebenden
   Bedingungen der Call-Optionsvereinbarung unverzüglich zu informieren und
   den erfolgten Kontrollwechsel in der PIERER Mobility AG unverzüglich zu
   veröffentlichen.

    

   (ii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam
   vorgehende Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben zudem

    

   a. der Übernahmekommission unverzüglich nach Vollzug der Transaktion und
   unter Vorlage der entsprechenden Vereinbarungen und

   b. der Hauptversammlung der PIERER Mobility AG, welche einem möglichen
   Anteilserwerb an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG nachfolgt,

    

   über die Konditionen des Anteilserwerbs, insbesondere über den Kaufpreis,
   an der MR IMMOREAL GmbH durch KTM AG zu berichten.

    

   (iii) Bajaj Auto International Holdings B.V. und alle mit ihr gemeinsam
   vorgehenden Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 ÜbG haben weiters

    

   a. der Übernahmekommission unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen
   Vereinbarung bzw. Vollzug des jeweiligen Rechtsgeschäfts und

   b. in den Hauptversammlungen der PIERER Mobility AG zu berichten,

    

   zu welchen Konditionen Vereinbarungen bzw. Rechtsgeschäfte zwischen Bajaj
   Auto International Holdings B.V. bzw. mit ihr gemeinsam vorgehenden
   Rechtsträgern einerseits und Dipl. Ing. Stefan Pierer bzw. mit ihm
   gemeinsam vorgehende Rechtsträger andererseits bis einschließlich
   31.12.2026 abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen
   Zusammenhang mit dem Kontrollerwerb der Bajaj Auto International Holdings
   B.V. an der PIERER Mobility AG stehen.

    

   Der Vorstand der Emittentin wurde von Bajaj Auto International Holdings
   B.V. informiert, dass

    

   a. die Nicht-Untersagung des Zusammenschlusses gemäß Verordnung (EU)
   2022/2560 und der Eintritt aller Bedingungen in § 2 der
   Call-Optionsvereinbarung für 10. November 2025 erwartet wird und

   b. Bajaj Auto International Holdings B.V. beabsichtigt, sodann die
   Call-Optionsvereinbarung hinsichtlich aller 50.000 Stück Aktien an der
   PIERER Bajaj AG auszuüben und damit mittelbar alleinige Kontrolle an der
   PIERER Mobility AG zu erlangen.

    

   Rechtlicher Hinweis

   DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
   NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
   DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN
   VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE,
   IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER
   SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER
   BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

    

   Für weitere Informationen

   Investor Relations

   Melinda Busáné Bellér

   Tel: +43 676 4093711

   E-Mail: [1][email protected]

   Website:[2] https://www.pierermobility.com

   ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Ticker-Symbol:
   PKTM; Bloomberg: PKTM SW, PKTM AV; Reuters: PKTM.S, PKTM.VI

   Ende der Insiderinformation

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   23.10.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group.
   www.eqs.com

   Originalinhalt anzeigen: [3]EQS News

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: PIERER Mobility AG
                Edisonstrasse 1
                4600 Wels
                Österreich
   Telefon:     +43 (0) 7242 69 402
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.pierermobility.com
   ISIN:        AT0000KTMI02
   WKN:         A2JKHY
   Börsen:      SIX, Wiener Börse
   EQS News ID: 2218012

   Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM
   SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI

    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2218012  23.10.2025 CET/CEST

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