• 03.07.2025, 16:04:23
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  • EQS0009

EQS-News: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):
   Hauptversammlung
   Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9
   BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

   03.07.2025 / 16:03 CET/CEST
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   verantwortlich.

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   Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9

   BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

    

    

   In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &
   Systemtechnik Aktiengesellschaft am 3. Juli 2025 wurde zu Punkt 11. der
   Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum
   Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von
   Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung,
   die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des
   diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2023.)
   folgender Beschluss gefasst:

    

   Die durch Beschluss der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2023
   zu Punkt 11. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum
   Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von
   Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung,
   die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, wurde widerrufen und
   gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt,

    

   a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der
   Beschussfassung der Hauptversammlung,

   b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des
   Grundkapitals der Gesellschaft,

   c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
   durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen
   zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der
   höchstens 30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs
   der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,

    

   zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
   Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über
   die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige
   gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck
   erfolgen.

    

   Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
   Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft
   befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
   einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung,
   die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

    

   Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen
   ausgeübt werden.

    

    

    

   Leoben-Hinterberg, Juli 2025

    

   Der Vorstand

    

    

    

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   03.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
                Fabriksgasse 13
                8700 Leoben
                Österreich
   Telefon:     +43 (1) 3842200-0
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.ats.net
   ISIN:        AT0000969985, AT0000A09S02
   WKN:         922230
   Indizes:     ATX
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
                Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener
                Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID: 2164930


    
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