• 04.06.2025, 09:45:44
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  • EQS0013

EQS-HV: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

EQS-News: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
   Einberufung zur Hauptversammlung
   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einberufung der 38. ordentlichen
   Hauptversammlung der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

   04.06.2025 / 09:45 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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    AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

   Wien, FN 99489 h

   ISIN AT000AGRANA3

   („Gesellschaft“)

    

   Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung der

   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

   38. ordentlichen Hauptversammlung

   der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

   am Freitag, dem 4. Juli 2025, um 11:00 Uhr,

   im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.

    

   I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
       Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
       einschließlich nicht-finanzieller Erklärung, des Vorschlags für die
       Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
       Geschäftsjahr 2024/25
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024/25
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024/25
    5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
    6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
       Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr
       2025/26
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2024/25
    8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 13.
       „Hauptversammlung“

    

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 13. Juni 2025 auf der
   im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
   www.agrana.com bzw. www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:

                   Einberufung und Tagesordnung,

                   Vollmachtserteilung (Muster),

                   Vollmachtserteilung IVA (Muster),

                   Widerruf einer Vollmacht (Muster),

                   Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats
   für die 38. ordentliche Hauptversammlung,

                   Vergütungsbericht 2024/25 des AGRANA Vorstandes und des
   Aufsichtsrates,

                   Konzernabschluss mit zusammengefasstem Lagebericht
   einschließlich nicht-finanzieller Erklärung für das Geschäftsjahr 2024/25
   (Geschäftsbericht),

                   Jahresabschluss der AGRANA Beteiligungs-AG für das
   Geschäftsjahr 2024/25 (Jahresfinanzbericht),

                   Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr
   2024/25,

                   Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr
   2024/25,

                   Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/25.

    

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 24. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spätestens am 1. Juli 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
   einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gemäß § 13 Abs 7 genügen lässt

   Per E-Mail: [email protected]  (Depotbestätigungen
   bitte im Format PDF)

   Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

   Per Post oder Boten:
   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT: GIBAATWGGMS  (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
   ISIN AT000AGRANA3 im Text angeben)

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs;
       ISIN AT000AGRANA3 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 24. Juni
   2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Identitätsnachweis

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
   bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu
   halten.

   Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
   zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
   das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
   erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die
   Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte
   eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
   verweigert werden.

    

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
   Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

   Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

   Per Post oder Boten:

   AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per E-Mail: [email protected]   (Vollmachten bitte im
   Format PDF)

   Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50

   Per SWIFT für Kreditinstitute: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder
   MT599, unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text angeben)

    

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 3. Juli 2025, 16:00 Uhr, Wiener
   Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
   Tag der Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle der Hauptversammlung
   übergeben werden.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw.
   www.agrana.com/ir/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
   reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
   verwenden.

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
   gestellten Vollmachtsformular.

   Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
   Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
   Depotbestätigung auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

    

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
   Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com bzw.
   www.agrana.com/ir/hauptversammlung ein spezielles Vollmachtsformular
   abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
   Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vom IVA unter Tel. +43 (0) 1
   876 33 43 – 30 oder E-Mail [email protected].

    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
   AKTG

    

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spätestens am 13. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse 1020 Wien,
   Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.H. Frau Mag. Sabine Hacker,
   Generalsekretärin, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
   elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected]
   oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet
   eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
   Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
   Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder
   Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT000AGRANA3 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
   zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform spätestens am 25. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   der Gesellschaft entweder an 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz
   1, z.H. Frau Mag. Sabine Hacker, Generalsekretärin, oder per E-Mail an
   [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
   als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für
   Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
   so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
   dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die
   Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch
   Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
   Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch
   in deutscher Sprache abgefasst sein.

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   3.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand, z.H. Frau Mag. Sabine Hacker, Generalsekretärin,
   übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an
   [email protected] übermittelt werden.

    

   4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen.

   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
   gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    

   5. Information zum Datenschutz der Aktionäre

   Die AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst.

   Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
   www.agrana.com/dsgvo/at.

    

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    

    1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 113.531.274,76 und ist zerlegt in
   62.488.976 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme.

   Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung dieser Hauptversammlung 62.488.976 Stimmrechte. Die
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
   unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    

   2. Behebung der Stimmkarten

   Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 10:00 Uhr.

    

   Wien, im Juni 2025
   Der Vorstand

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   04.06.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
                F.-W.-Raiffeisen-Platz 1
                A-1020 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43-1-21137-0
   Fax:         +43-1-21137-12926
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.agrana.com
   ISIN:        AT000AGRANA3
   WKN:         A2NB37
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
                Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2149872  04.06.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2149872&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

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