- 03.06.2025, 14:56:52
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- EQS0010
EQS-HV: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung der 31.
ordentlichen Hauptversammlung
03.06.2025 / 14:56 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS
News
- ein Service der EQS Group.
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AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Leoben, FN 55638 x
ISIN AT0000969985
(âGesellschaftâ)
Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre zur 31. ordentlichen
Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 3. Juli 2025, um 10:00 Uhr (Wiener
Zeit), in den RĂ€umlichkeiten der Live Congress Leoben BetriebsgmbH, 8700
Leoben, Hauptplatz 1, ein.
Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net bis zum Ăbergang zur
Debatte öffentlich ĂŒbertragen.
I. TAGESORDNUNG
1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des Lageberichts, des konsolidierten Corporate Governance Berichts
sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts (einschlieĂlich
konsolidierter nichtfinanzieller ErklĂ€rung) fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr vom
1. April 2024 bis zum 31. MĂ€rz 2025 (2024/25) mit dem Bericht des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr vom 1. April 2024 bis zum 31. MĂ€rz
2025 (2024/25) sowie des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss 2024/25
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2024/25.
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/25.
5. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung fĂŒr die Mitglieder
des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/25.
6. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht.
7. Wahl des AbschlussprĂŒfers, KonzernabschlussprĂŒfers und PrĂŒfers der
(konsolidierten) Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2025/26.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des
Aufsichtsrats der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft.
10. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des
Vorstands der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft.
11. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien gemÀà § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von
Aktien und die ErmĂ€chtigung des Aufsichtsrats zu Ănderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie
Widerruf des diesbezĂŒglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6.
Juli 2023.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG
spÀtestens ab 12. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 31. Hauptversammlung)
zugÀnglich:
âą Jahresabschluss mit Lagebericht,
âą Konsolidierter Corporate Governance Bericht,
âą Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (einschlieĂlich konsolidierter
nichtfinanzieller ErklÀrung),
⹠Bericht des Aufsichtsrats gemÀà § 96 AktG,
⹠GeschÀftsbericht,
jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/25,
⹠die gemeinsamen BeschlussvorschlÀge des Vorstands und des
Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sowie 11,
⹠die BeschlussvorschlÀge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten
7 bis 10,
⹠ErklÀrungen gemÀà § 87 Abs 2 AktG (samt LebenslÀufen) der zur Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und,
dass keine UmstÀnde vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begrĂŒnden könnten,
âą VergĂŒtungsbericht,
âą VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats der AT & S
Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
âą VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Vorstands der AT & S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
âą Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
âą Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhĂ€ngigen
Stimmrechtsvertreter (IVA),
âą Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
âą Beschreibung der Integration von ISO 20022 â SWIFT-Nachrichten in der
Zusendungslogik von DepotbestÀtigungen und Vollmachten,
⹠vollstÀndiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung
des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 23. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spĂ€testens am 30. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform
Per E-Mail [email protected]
(DepotbestÀtigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 â 50
(ii) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
Per Post oder Boten AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT ISO 15022 GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022 ou=gms, o=gibaatwg, o=swift - seev.003.001.XX oder
seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder
enthÀlt (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 31. Hauptversammlung)
zur VerfĂŒgung)
Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedsstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
âą Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),
âą Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
âą Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs; ISIN
AT0000969985 (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),
âą Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
⹠Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 23. Juni
2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
IdentitÀtsnachweis und Einlass
Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden ersucht, zur Identifikation
bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis
bereitzuhalten.
Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft behÀlt
sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden
Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich
sein, kann der Einlass verweigert werden.
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.
IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der
Hauptversammlung möglich.
FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 â 50
Per E-Mail [email protected]
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per SWIFT ISO 15022 GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben)
Per SWIFT ISO 20022 ou=gms, o=gibaatwg, o=swift - seev.003.001.XX oder
seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder
enthÀlt (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 31. Hauptversammlung)
zur VerfĂŒgung)
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juli 2025, 16:00 Uhr, bei einer
der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle der Hauptversammlung
ĂŒbergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht
sind spÀtestens ab 12. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 31.
Hauptversammlung) abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung
gestellten Vollmachtsformular.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es wenn dieses zusĂ€tzlich zur
DepotbestĂ€tigung auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bieten wir unseren AktionÀren an, ihr Stimmrecht
durch einen unabhĂ€ngigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter â den
Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien,
[1][email protected], Tel.: +43 1 87 63 343/30 â ausĂŒben zu lassen. FĂŒr den
Interessenverband fĂŒr Anleger wird voraussichtlich Herr Dr. Michael Knap
([email protected]) bei der Hauptversammlung diese AktionÀre
vertreten. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung werden von der AT & S
Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft getragen. SĂ€mtliche
ĂŒbrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die
DepotbestÀtigung oder Portokosten, hat der AktionÀr zu tragen.
FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ats.net spÀtestens ab dem 12.
Juni 2025 zur VerfĂŒgung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht
muss zeitgerecht ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post oder per Boten Dr. Michael Knap, c/o Interessenverband fĂŒr
Anleger
(IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 â 50
oder per E-Mail [email protected]
Im Falle der BevollmĂ€chtigung des IVA ĂŒbt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
ausschlieĂlich auf der Grundlage der von dem AktionĂ€r erteilten Weisungen
aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können.
Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der BevollmĂ€chtigte fĂŒr die
BeschlussvorschlÀge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrÀge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen
HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen
entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden BeschlussvorschlÀge werden von der
Gesellschaft auf der Website unter www.ats.net veröffentlicht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
spÀtestens am 12. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschlieĂlich an die Adresse 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13,
z.H. Herrn Mag. Robert Ranftler, General Counsel, oder, wenn per E-Mail,
mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[email protected] oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse GIBAATWGGMS
zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder
firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail,
mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Ăbermittlung per
SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt
ISIN AT0000969985 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen, in der bestÀtigt wird,
dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Mehrere
DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ
von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf
die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge
zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese
VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der
anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spÀtestens am 24. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
der Gesellschaft entweder an 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, z.H.
Herrn Mag. Robert Ranftler, General Counsel, oder per Telefax an +43 (0)1
8900 500 - 50, oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschlieĂen
ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2
AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des ErklÀrenden genannt und der Abschluss der
ErklÀrung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87
Abs 2 AktG.
Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestÀtigungen
ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1 % vermitteln,
mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf
die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
3. Angaben gemÀà § 110 Abs 2 Satz 2 AktG iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 8 âWahlen in den Aufsichtsratâ und der allfĂ€lligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionÀre gemÀà § 110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
GemÀà § 10 der Satzung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und
höchstens neun von der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern und der
entsprechenden Anzahl der entsendeten Mitglieder gemÀà § 110
Arbeitsverfassungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung.
Der Aufsichtsrat hat sich nach der letzten Wahl durch die Hauptversammlung
am 4. Juli 2024, aus acht von der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern
(Kapitalvertreter) und vier vom Betriebsrat gemÀà § 110 ArbVG entsandten
Mitgliedern zusammengesetzt. Von den acht Kapitalvertretern waren sechs
MĂ€nner und zwei Frauen, von den vier Arbeitnehmervertretern zwei MĂ€nner
und zwei Frauen.
In der kommenden Hauptversammlung wĂ€ren nunmehr fĂŒnf Mitglieder zu wĂ€hlen,
um die Zahl von acht von der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern zu
erreichen.
Mitgeteilt wird, dass weder die Mehrheit der Kapitalvertreter noch die
Mehrheit der Arbeitnehmervertreter einen Widerspruch gemÀà § 86 Abs 9 AktG
erhoben hat und es daher zur GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots
gemÀà § 86 Abs 7 AktG kommt.
Sollte es zum Tagesordnungspunkt 8 âWahlen in den Aufsichtsratâ zu keiner
Ănderung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei
der Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionÀre darauf Bedacht zu
nehmen, dass im Falle der Annahme der WahlvorschlÀge bei acht von der
Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern und vier gemÀà § 110 Abs 1 ArbVG
entsandten Mitgliedern dem Aufsichtsrat mindestens vier Frauen und vier
MÀnner angehören.
Bei Annahme eines Beschlussantrages ĂŒber die Verringerung der Anzahl der
Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der durch die Satzung gezogenen Grenzen
auf fĂŒnf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern, kommt das
Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG nicht zur Anwendung.
4. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG
Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
Erteilung strafbar wÀre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, z.H.
Herrn Mag. Robert Ranftler, General Counsel, oder per E-Mail an
[email protected] ĂŒbermittelt werden.
5. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung gemÀà Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem
Punkt der Tagesordnung mehrere AntrÀge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3
AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
6. Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re
Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
verarbeitet personenbezogene Daten der AktionÀre bzw AktionÀrinnen und
ihrer Vertreter bzw Vertreterinnen (insbesondere jene gemÀà § 10a Abs 2
AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionÀrs bzw der AktionÀrin,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
Name und Geburtsdatum des oder der BevollmÀchtigten sowie die E-Mail
Adresse und Unterschrift/firmenmĂ€Ăige Zeichnung des AktionĂ€rs) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
EuropÀischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes, und der einschlÀgigen
aktienrechtlichen Bestimmungen um den AktionÀren bzw. AktionÀrinnen die
AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionÀren bzw.
AktionĂ€rinnen ist fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung und Teilnahme
von AktionÀren bzw. AktionÀrinnen und deren Vertretern bzw. Vertreterinnen
daran gemÀà dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Sie erfolgt zum Zweck
der DurchfĂŒhrung einer gesetzeskonformen Hauptversammlung, der
DurchfĂŒhrung von Abstimmungen durch die AktionĂ€re, der Ermöglichung der
AusĂŒbung sonstiger AktionĂ€rsrechte und der ErfĂŒllung von
Compliance-Pflichten wie insbesondere aktienrechtlicher Aufzeichnungs-,
Auskunfts-und Meldepflichten. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fĂŒr
die Verarbeitung ist somit die Erforderlichkeit zur ErfĂŒllung rechtlicher
Verpflichtungen (Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO) oder die Wahrung
berechtigter Interessen der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft oder eines Dritten an der DurchfĂŒhrung einer
ordnungsgemĂ€Ăen und gesetzeskonformen Hauptversammlung (Artikel 6 Abs 1
lit f DSGVO).
FĂŒr die Verarbeitung ist die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
Es erfolgt eine Audioaufnahme der gesamten Hauptversammlung. Die
Hauptversammlung wird bis zum Ăbergang zur Debatte fĂŒr nicht anwesende
AktionĂ€re ĂŒber das Internet per akustischer und optischer Einwegverbindung
in Echtzeit öffentlich ĂŒbertragen (§ 102 Abs 4 AktG iVm § 22 Abs 6 der
Satzung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft).
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft bedient sich
zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwÀlten, Banken,
IT-Dienstleistern und eines auf die Organisation der Hauptversammlung
spezialisierten Dienstleisters, der HV-Veranstaltungsservice GmbH. Diese
erhalten von AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
ausschlieĂlich nach Weisung von AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat AT & S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft mit diesen
Dienstleistungsunternehmen AuftragsdatenverarbeitervertrÀge abgeschlossen.
Nimmt ein AktionÀr bzw. eine AktionÀrin oder ein Vertreter bzw. eine
Vertreterin an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionÀre
und AktionÀrinnen, Vertreterinnen und Vertreter von AktionÀren bzw.
AktionÀrinnen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und
alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht
nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a.
Name, Wohnort, BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. AT & S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene AktionÀrs- und Vertreterdaten (insbesondere
das Teilnehmerverzeichnis) dem notariellen Protokoll der Hauptversammlung
anzuschlieĂen und als Teil des Protokolls zum öffentlichen Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG). AuĂerdem können Daten nach MaĂgabe rechtlicher
Verpflichtungen im jeweiligen Anlassfall an die Wiener Börse, die
Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Oesterreichische Kontrollbank und die
Ăsterreichische Ăbernahmekommission weitergegeben werden.
Die Daten der AktionÀre bzw. der AktionÀrinnen werden anonymisiert bzw.
gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens- und Aktienrecht (bis zu 7
Jahre), aus dem Steuer- und Abgabenrecht (bis zu 10 Jahre) sowie aus
GeldwÀschebestimmungen (in der Regel 5 Jahre). Die genannten Fristen
können sich im Einzelfall, etwa wenn Gerichts- oder Verwaltungsverfahren
anhĂ€ngig gemacht werden, verlĂ€ngern. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von
AktionÀren bzw. AktionÀrinnen gegen AT & S Austria Technologie &
Systemtechnik Aktiengesellschaft oder umgekehrt von AT & S Austria
Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft gegen AktionÀre bzw.
AktionÀrinnen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener
Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im
Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
Speicherung von Daten wÀhrend der Dauer der VerjÀhrung (bis zu 30 Jahre
nach dem Allgemeinen BĂŒrgerlichen Gesetzbuch) zuzĂŒglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.
Jeder AktionÀr bzw. jede AktionÀrin hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, EinschrÀnkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
DatenĂŒbertragung nach den Vorgaben der DSGVO bzw. dem DSG. Diese Rechte
können AktionĂ€re bzw. AktionĂ€rinnen gegenĂŒber AT & S Austria Technologie &
Systemtechnik Aktiengesellschaft unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse
[email protected] oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
8700 Leoben-Hinterberg
Ăsterreich
Zudem steht den AktionÀren bzw. AktionÀrinnen ein Beschwerderecht bei der
zustĂ€ndigen Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu (in Ăsterreich:
Ăsterreichische Datenschutzbehörde).
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 42.735.000,-- und ist zerlegt in
38.850.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine
Stimme in der Hauptversammlung.
Die Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine
eigenen Aktien.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 38.850.000 Stimmrechte.
Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur
Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser
bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine Aktiengattung.
Leoben, im Juni 2025 Der Vorstand
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03.06.2025 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Ăsterreich
Telefon: +43 (1) 3842200-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ats.net
ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02
WKN: 922230
Börsen: Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener
Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2149862 03.06.2025 CET/CEST
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2149862&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf
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