• 03.06.2025, 14:56:52
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  • EQS0010

EQS-HV: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Bekanntmachung der
   Einberufung zur Hauptversammlung
   AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung der 31.
   ordentlichen Hauptversammlung

   03.06.2025 / 14:56 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS
   News
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   FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

   Leoben, FN 55638 x

   ISIN AT0000969985

   („Gesellschaft“)

    

   Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre zur 31. ordentlichen
   Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
   Aktiengesellschaft am Donnerstag, den 3. Juli 2025, um 10:00 Uhr (Wiener
   Zeit), in den RĂ€umlichkeiten der Live Congress Leoben BetriebsgmbH, 8700
   Leoben, Hauptplatz 1, ein.

    

   Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net bis zum Übergang zur
   Debatte öffentlich ĂŒbertragen.

    

   I. TAGESORDNUNG

    

    1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
       des Lageberichts, des konsolidierten Corporate Governance Berichts
       sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts (einschließlich
       konsolidierter nichtfinanzieller ErklĂ€rung) fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr vom
       1. April 2024 bis zum 31. MĂ€rz 2025 (2024/25) mit dem Bericht des
       Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr vom 1. April 2024 bis zum 31. MĂ€rz
       2025 (2024/25) sowie des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung.
    2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss 2024/25
       ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
       das GeschÀftsjahr 2024/25.
    4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/25.
    5. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung fĂŒr die Mitglieder
       des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/25.
    6. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht.
    7. Wahl des AbschlussprĂŒfers, KonzernabschlussprĂŒfers und PrĂŒfers der
       (konsolidierten) Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr das
       GeschÀftsjahr 2025/26.
    8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    9. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des
       Aufsichtsrats der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
       Aktiengesellschaft.
   10. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des
       Vorstands der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
       Aktiengesellschaft.
   11. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Erwerb
       eigener Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von
       Aktien und die ErmĂ€chtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der
       Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie
       Widerruf des diesbezĂŒglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6.
       Juli 2023.

    

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

    

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spÀtestens ab 12. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 31. Hauptversammlung)
   zugÀnglich:

     ‱ Jahresabschluss mit Lagebericht,
     ‱ Konsolidierter Corporate Governance Bericht,
     ‱ Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (einschließlich konsolidierter
       nichtfinanzieller ErklÀrung),
     ‱ Bericht des Aufsichtsrats gemĂ€ĂŸ § 96 AktG,
     ‱ GeschĂ€ftsbericht,

   jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/25,

     ‱ die gemeinsamen BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des
       Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sowie 11,
     ‱ die BeschlussvorschlĂ€ge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten
       7 bis 10,
     ‱ ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG (samt LebenslĂ€ufen) der zur Wahl in
       den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche
       Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und,
       dass keine UmstÀnde vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
       begrĂŒnden könnten,
     ‱ VergĂŒtungsbericht,
     ‱ VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats der AT & S
       Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
     ‱ VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Vorstands der AT & S Austria
       Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
     ‱ Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
     ‱ Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhĂ€ngigen
       Stimmrechtsvertreter (IVA),
     ‱ Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
     ‱ Beschreibung der Integration von ISO 20022 – SWIFT-Nachrichten in der
       Zusendungslogik von DepotbestÀtigungen und Vollmachten,
     ‱ vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung.

      

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung
   des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 23. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

    

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    

   FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spĂ€testens am 30. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
   einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    

   (i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform

   Per E-Mail [email protected]

    (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF)

   Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50

   (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform

   Per Post oder Boten AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
   Aktiengesellschaft

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT ISO 15022 GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben)

   Per SWIFT ISO 20022 ou=gms, o=gibaatwg, o=swift - seev.003.001.XX oder
   seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder
   enthÀlt (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
   www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 31. Hauptversammlung)
   zur VerfĂŒgung)

    

   Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
   veranlassen.

    

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.

    

   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

   Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedsstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     ‱ Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     ‱ Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     ‱ Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs; ISIN
       AT0000969985 (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),
     ‱ Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     ‱ Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.

    

   Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 23. Juni
   2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

    

   Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   IdentitÀtsnachweis und Einlass

   Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden ersucht, zur Identifikation
   bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis
   bereitzuhalten.

    

   Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
   zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
   das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist,
   erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

    

   Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft behÀlt
   sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden
   Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich
   sein, kann der Einlass verweigert werden.

    

   Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
   die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
   einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.

      

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN

    

   Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung
   Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der AktionÀr hat, den er vertritt.

    

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können.

    

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der
   Hauptversammlung möglich.

    

   FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

    

   Per Post oder Boten AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
   Aktiengesellschaft

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50

   Per E-Mail [email protected]

    (Vollmachten bitte im Format PDF)

   Per SWIFT ISO 15022 GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben)

   Per SWIFT ISO 20022 ou=gms, o=gibaatwg, o=swift - seev.003.001.XX oder
   seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder
   enthÀlt (eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter
   www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 31. Hauptversammlung)
   zur VerfĂŒgung)

   Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

    

   Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juli 2025, 16:00 Uhr, bei einer
   der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
   Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle der Hauptversammlung
   ĂŒbergeben werden.

    

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht
   sind spÀtestens ab 12. Juni 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung > 31.
   Hauptversammlung) abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
   Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

    

   Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung
   gestellten Vollmachtsformular.

    

   Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
   Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es wenn dieses zusĂ€tzlich zur
   DepotbestĂ€tigung auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

    

   AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

    

   Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

    

   UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderen Service bieten wir unseren AktionÀren an, ihr Stimmrecht
   durch einen unabhĂ€ngigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter – den
   Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien,
   [1][email protected], Tel.: +43 1 87 63 343/30 – ausĂŒben zu lassen. FĂŒr den
   Interessenverband fĂŒr Anleger wird voraussichtlich Herr Dr. Michael Knap
   ([email protected]) bei der Hauptversammlung diese AktionĂ€re
   vertreten. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung werden von der AT & S
   Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft getragen. SĂ€mtliche
   ĂŒbrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die
   DepotbestÀtigung oder Portokosten, hat der AktionÀr zu tragen.

    

   FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter www.ats.net spÀtestens ab dem 12.
   Juni 2025 zur VerfĂŒgung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht
   muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
   zugehen:

    

   Per Post  oder  per  Boten Dr. Michael  Knap,  c/o  Interessenverband  fĂŒr
   Anleger
    (IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien
   Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50
   oder per E-Mail  [email protected]
    

    

   Im Falle der BevollmĂ€chtigung des IVA ĂŒbt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
   ausschließlich auf der Grundlage der von dem AktionĂ€r erteilten Weisungen
   aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können.
   Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der BevollmĂ€chtigte fĂŒr die
   BeschlussvorschlÀge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte
   beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrÀge zu
   Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen
   HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen
   entgegennimmt.

    

   Die zur Abstimmung gelangenden BeschlussvorschlÀge werden von der
   Gesellschaft auf der Website unter www.ats.net veröffentlicht.

    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
   AKTG

    

   1.  ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG

   AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spÀtestens am 12. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13,
   z.H. Herrn Mag. Robert Ranftler, General Counsel, oder, wenn per E-Mail,
   mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
   [email protected] oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse GIBAATWGGMS
   zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder
   firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail,
   mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per
   SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt
   ISIN AT0000969985 im Text anzugeben ist.

    

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird,
   dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
   bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Mehrere
   DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen.

    

   Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf
   die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge
   zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese
   VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der
   anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform spÀtestens am 24. Juni 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   der Gesellschaft entweder an 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, z.H.
   Herrn Mag. Robert Ranftler, General Counsel, oder per Telefax an +43 (0)1
   8900 500 - 50, oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen
   in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen
   ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2
   AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine
   andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
   abgegeben, die Person des ErklÀrenden genannt und der Abschluss der
   ErklÀrung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
   gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss
   jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

    

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87
   Abs 2 AktG.

    

   Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
   gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestÀtigungen
   ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf
   die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

      

   3. Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 Satz 2 AktG iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

   Zum Tagesordnungspunkt 8 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfĂ€lligen
   Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110
   AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

    

   GemĂ€ĂŸ § 10 der Satzung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
   Aktiengesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und
   höchstens neun von der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern und der
   entsprechenden Anzahl der entsendeten Mitglieder gemĂ€ĂŸ § 110
   Arbeitsverfassungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung.

    

   Der Aufsichtsrat hat sich nach der letzten Wahl durch die Hauptversammlung
   am 4. Juli 2024, aus acht von der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern
   (Kapitalvertreter) und vier vom Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandten
   Mitgliedern zusammengesetzt. Von den acht Kapitalvertretern waren sechs
   MĂ€nner und zwei Frauen, von den vier Arbeitnehmervertretern zwei MĂ€nner
   und zwei Frauen.

    

   In der kommenden Hauptversammlung wĂ€ren nunmehr fĂŒnf Mitglieder zu wĂ€hlen,
   um die Zahl von acht von der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern zu
   erreichen.

    

   Mitgeteilt wird, dass weder die Mehrheit der Kapitalvertreter noch die
   Mehrheit der Arbeitnehmervertreter einen Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG
   erhoben hat und es daher zur GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots
   gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG kommt.

    

   Sollte es zum Tagesordnungspunkt 8 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ zu keiner
   Änderung der Anzahl der Mitglieder im Rahmen der Satzung kommen, ist bei
   der Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionÀre darauf Bedacht zu
   nehmen, dass im Falle der Annahme der WahlvorschlÀge bei acht von der
   Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern und vier gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 1 ArbVG
   entsandten Mitgliedern dem Aufsichtsrat mindestens vier Frauen und vier
   MÀnner angehören.

    

   Bei Annahme eines Beschlussantrages ĂŒber die Verringerung der Anzahl der
   Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der durch die Satzung gezogenen Grenzen
   auf fĂŒnf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern, kommt das
   Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG nicht zur Anwendung.

    

   4.  Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG

   Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
   Erteilung strafbar wÀre.

    

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

    

   Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die
   Gesellschaft per Post an 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, z.H.
   Herrn Mag. Robert Ranftler, General Counsel, oder per E-Mail an
   [email protected] ĂŒbermittelt werden.

    

   5. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der
   Teilnahmeberechtigung gemĂ€ĂŸ Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem
   Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3
   AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    

   6. Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re

   Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
   verarbeitet personenbezogene Daten der AktionÀre bzw AktionÀrinnen und
   ihrer Vertreter bzw Vertreterinnen (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2
   AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
   Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionÀrs bzw der AktionÀrin,
   gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
   Name und Geburtsdatum des oder der BevollmÀchtigten sowie die E-Mail
   Adresse und Unterschrift/firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung des AktionĂ€rs) auf
   Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
   EuropÀischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
   österreichischen Datenschutzgesetzes, und der einschlÀgigen
   aktienrechtlichen Bestimmungen um den AktionÀren bzw. AktionÀrinnen die
   AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

    

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionÀren bzw.
   AktionĂ€rinnen ist fĂŒr die DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung und Teilnahme
   von AktionÀren bzw. AktionÀrinnen und deren Vertretern bzw. Vertreterinnen
   daran gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Sie erfolgt zum Zweck
   der DurchfĂŒhrung einer gesetzeskonformen Hauptversammlung, der
   DurchfĂŒhrung von Abstimmungen durch die AktionĂ€re, der Ermöglichung der
   AusĂŒbung sonstiger AktionĂ€rsrechte und der ErfĂŒllung von
   Compliance-Pflichten wie insbesondere aktienrechtlicher Aufzeichnungs-,
   Auskunfts-und Meldepflichten. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fĂŒr
   die Verarbeitung ist somit die Erforderlichkeit zur ErfĂŒllung rechtlicher
   Verpflichtungen (Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO) oder die Wahrung
   berechtigter Interessen der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
   Aktiengesellschaft oder eines Dritten an der DurchfĂŒhrung einer
   ordnungsgemĂ€ĂŸen und gesetzeskonformen Hauptversammlung (Artikel 6 Abs 1
   lit f DSGVO).

    

   FĂŒr die Verarbeitung ist die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
   Aktiengesellschaft Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

    

   Es erfolgt eine Audioaufnahme der gesamten Hauptversammlung. Die
   Hauptversammlung wird bis zum Übergang zur Debatte fĂŒr nicht anwesende
   AktionĂ€re ĂŒber das Internet per akustischer und optischer Einwegverbindung
   in Echtzeit öffentlich ĂŒbertragen (§ 102 Abs 4 AktG iVm § 22 Abs 6 der
   Satzung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
   Aktiengesellschaft).

    

   AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft bedient sich
   zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
   Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwÀlten, Banken,
   IT-Dienstleistern und eines auf die Organisation der Hauptversammlung
   spezialisierten Dienstleisters, der HV-Veranstaltungsservice GmbH. Diese
   erhalten von AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
   nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der
   beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
   ausschließlich nach Weisung von AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
   Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat AT & S Austria
   Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft mit diesen
   Dienstleistungsunternehmen AuftragsdatenverarbeitervertrÀge abgeschlossen.

    

   Nimmt ein AktionÀr bzw. eine AktionÀrin oder ein Vertreter bzw. eine
   Vertreterin an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionÀre
   und AktionÀrinnen, Vertreterinnen und Vertreter von AktionÀren bzw.
   AktionÀrinnen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und
   alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
   gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht
   nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a.
   Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. AT & S Austria
   Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich
   verpflichtet, personenbezogene AktionÀrs- und Vertreterdaten (insbesondere
   das Teilnehmerverzeichnis) dem notariellen Protokoll der Hauptversammlung
   anzuschließen und als Teil des Protokolls zum öffentlichen Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 AktG). Außerdem können Daten nach Maßgabe rechtlicher
   Verpflichtungen im jeweiligen Anlassfall an die Wiener Börse, die
   Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Oesterreichische Kontrollbank und die
   Österreichische Übernahmekommission weitergegeben werden.

    

   Die Daten der AktionÀre bzw. der AktionÀrinnen werden anonymisiert bzw.
   gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet
   wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
   eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
   ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens- und Aktienrecht (bis zu 7
   Jahre), aus dem Steuer- und Abgabenrecht (bis zu 10 Jahre) sowie aus
   GeldwÀschebestimmungen (in der Regel 5 Jahre). Die genannten Fristen
   können sich im Einzelfall, etwa wenn Gerichts- oder Verwaltungsverfahren
   anhĂ€ngig gemacht werden, verlĂ€ngern. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von
   AktionĂ€ren bzw. AktionĂ€rinnen gegen AT & S Austria Technologie &
   Systemtechnik Aktiengesellschaft oder umgekehrt von AT & S Austria
   Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft gegen AktionÀre bzw.
   AktionÀrinnen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener
   Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im
   Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
   Speicherung von Daten wÀhrend der Dauer der VerjÀhrung (bis zu 30 Jahre
   nach dem Allgemeinen BĂŒrgerlichen Gesetzbuch) zuzĂŒglich der Dauer des
   Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.

    

   Jeder AktionÀr bzw. jede AktionÀrin hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
   Berichtigungs-, EinschrÀnkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
   bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   DatenĂŒbertragung nach den Vorgaben der DSGVO bzw. dem DSG. Diese Rechte
   können AktionĂ€re bzw. AktionĂ€rinnen gegenĂŒber AT & S Austria Technologie &
   Systemtechnik Aktiengesellschaft unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse
   [email protected] oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

    

   AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

   Fabriksgasse 13

   8700 Leoben-Hinterberg

   Österreich

    

   Zudem steht den AktionÀren bzw. AktionÀrinnen ein Beschwerderecht bei der
   zustĂ€ndigen Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu (in Österreich:
   Österreichische Datenschutzbehörde).

    

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 42.735.000,-- und ist zerlegt in
   38.850.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine
   Stimme in der Hauptversammlung.

    

   Die Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
   keine
   eigenen Aktien.

    

   Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 38.850.000 Stimmrechte.

    

   Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur
   Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser
   bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine Aktiengattung.

    

   Leoben, im Juni 2025 Der Vorstand

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   03.06.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
                Fabriksgasse 13
                8700 Leoben
                Österreich
   Telefon:     +43 (1) 3842200-0
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.ats.net
   ISIN:        AT0000969985, AT0000A09S02
   WKN:         922230
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
                Hannover, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener
                Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2149862  03.06.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2149862&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

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