• 26.05.2025, 12:04:05
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  • EQS0009

EQS-HV: PIERER Mobility AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung, 23.06.2025

EQS-News: PIERER Mobility AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   PIERER Mobility AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung,
   23.06.2025

   26.05.2025 / 12:03 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   PIERER Mobility AG

   FN 78112 x

   mit dem Sitz in Wels

   ISIN: AT0000KTMI02

   Einladung

   zu der am Montag, 23.06.2025 um 11:00 Uhr (MEZ)

   im House of Brands, Gewerbegebiet Nord 20, 5222 Munderfing, stattfindenden

   28. ordentlichen Hauptversammlung
    I. TAGESORDNUNG

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des
       Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des
       Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die
       Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2024 mit dem Bericht des
       Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2024.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
       31.12.2024 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
       das Geschäftsjahr 2024.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
       für das Geschäftsjahr 2024.
    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
       des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024.
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
    7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

    II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

    

   Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 02.06.2025 im Internet unter
   [1]www.pierermobility.com unter Investor Relations / Hauptversammlung
   zugänglich und abrufbar:

    

     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 7.
     • die in Tagesordnungspunkt 1. angeführten Unterlagen
     • Vergütungsbericht
     • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
     • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an
       unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA)
     • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
     • Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118
       und 119 AktG
     • vollständiger Text dieser Einberufung

    III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
   sohin nach dem Anteilsbesitz am Freitag, dem 13.06.2025, 24:00 Uhr (MEZ)
   (Nachweisstichtag).

    

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    

   Depotverwahrte Inhaberaktien:

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17.06.2025 ausschließlich unter
   einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

    

   per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-50

   per Post:  PIERER Mobility AG  

   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel,
   Österreich

   per E-Mail: [2][email protected], wobei die
   Depotbestätigung beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist.

   per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
   AT0000KTMI02 im Text angeben

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000KTMI02) des
       Aktionärs,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
   13.06.2025, 24:00 Uhr (MEZ), beziehen.

    

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
   Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
   Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
   verfügen.

    

   Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des
   Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von
   Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.

    

   Identitätsnachweis:

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
   bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
   bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigte/r zur Hauptversammlung
   kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
   Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
   übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
   Vollmacht vorweisen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die
   Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte
   eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
   verweigert werden.

    IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

    

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
   Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

    

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

    

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

    

   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
   nachgenannten Adressen zugehen:

    

   per Telefax:  +43 (0) 1/8900-500-50

   per Post:  PIERER Mobility AG

   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel,
   Österreich

   per E-Mail:  [3][email protected], wobei die
   Vollmacht

   beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist

   per SWIFT:  GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
   AT0000KTMI02 im Text angeben

   persönlich:  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

    

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   18.06.2025, bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

    

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   [4]www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.
   Es wird gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

    

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
   gestellten Vollmachtsformular.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

    

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
   Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter
   [5]www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ ein
   spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
   Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom
   IVA unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-Mail
   [6][email protected].

    

   Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
   ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus,
   die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls
   keine Weisungen angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die
   Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte
   beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
   Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
   entgegennimmt.

    V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
   AKTG

    

   Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG:

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 02.06.2025 (24:00 Uhr,
   Wiener Zeit) der Gesellschaft an der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels,
   Österreich, z.H. Investor Relations, zugeht. Der Antrag muss schriftlich,
   dh in Unterschriftsform durch Beifügung einer Unterschrift in
   rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem
   Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
   Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
   die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
   wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
   bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
   der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   Beschlussvorschläge zur Tagesordnung nach § 110 AktG:

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können
   zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
   zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
   11.06.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax
   an +43 (0) 1/8900-500-50, per Post an PIERER Mobility AG, Edisonstraße 1,
   4600 Wels, Österreich, z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an
   [7][email protected], wobei das Verlangen in
   Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.

    

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
   Abs 2 AktG. Allfällige Wahlvorschläge müssen spätestens am 11.06.2025
   (siebenter Werktag vor der Hauptversammlung) in der oben angeführten Weise
   der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87
   Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation,
   ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
   die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
   Gemäß § 87 Abs 6 AktG müssen die Vorschläge zur Wahl von
   Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für
   jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der
   Hauptversammlung (dh am 13.06.2025) auf der Internetseite der Gesellschaft
   veröffentlicht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
   Abstimmung einbezogen werden darf.

    

   Es muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass das Bestreben der
   Aktionäre darauf gerichtet ist, nicht bloß die Gesellschaft, sondern über
   die Internetseite der Gesellschaft auch ihre Mitaktionäre vorweg über
   einen beabsichtigten Antrag und dessen Gründe zu informieren. Für den
   Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
   genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Beschlussvorschlag
   muss sich auf einen konkreten Tagesordnungspunkt beziehen. Er muss
   begründet sein und darf nicht zu einem gesetz- oder satzungswidrigen
   Beschluss der Hauptversammlung führen. Der Beschlussvorschlag muss unter
   anderem auch dann nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden, wenn
   er eine Beleidigung (§ 115 StGB) oder dergleichen enthält. Hinsichtlich
   der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   Auskunftsrecht nach § 118 AktG:

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert
   werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
   geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
   erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die
   Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
   Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
   Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

    

   Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform
   per E-Mail an die Adresse [8][email protected] zu
   übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 18.06.2025
   bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine
   möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen
   gestellten Fragen.

    

   Antragsrecht gemäß § 119 AktG:

   Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
   Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der
   Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung.
   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
   gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    

   Informationen auf der Internetseite

   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
   109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab dem 02.06.2025 auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter
   [9]www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich.

    VI. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE

    

   Die PIERER Mobility AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären
   oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung
   teilnehmenden Personen (die „Teilnehmer“), insbesondere Name, Anschrift,
   Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien,
   gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, auf Grundlage der
   geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung
   ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

    

   Die PIERER Mobility AG erhält diese Daten unter anderem aus den
   Depotbankformularen oder von den Teilnehmern selbst anlässlich der
   Anmeldung zur Hauptversammlung und/oder Erteilung von Vollmachten. Die
   Teilnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, der PIERER Mobility AG die
   erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen
   Daten von Teilnehmern ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie
   für deren ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
   erforderlich. Für die Verarbeitung ist die PIERER Mobility AG die
   verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die
   Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Artikel 6 Abs 1 c)
   Datenschutz-Grundverordnung bzw. die Wahrung von berechtigten Interessen
   des Unternehmens oder eines Dritten im Sinne des Artikel 6 Abs 1 f)
   Datenschutz-Grundverordnung. Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der
   PIERER Mobility AG, welche zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung
   beauftragt werden, erhalten von der PIERER Mobility AG nur solche
   personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
   Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich
   nach Weisung der PIERER Mobility AG. In Erfüllung der gesetzlichen
   Verpflichtung übermittelt die PIERER Mobility AG auch personenbezogene
   Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen,
   das Firmenbuch, etc.

    

   Die Daten der Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren
   gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben
   gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die gesetzlichen
   Verjährungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen Bürgerlichen
   Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen
   können, zu berücksichtigen.

    

   Jeder Teilnehmer hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
   Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
   Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie ein Recht
   auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.

    

   Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der PIERER Mobility AG
   unentgeltlich über folgende Kontaktdaten geltend machen:

   PIERER Mobility AG

   Edisonstraße 1, 4600 Wels, Österreich

   E-Mail: [10][email protected]

    

   Zudem steht den Teilnehmern ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung
   zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der
   PIERER Mobility AG [11]www.pierermobility.com  zu finden.

    VII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER
   EINBERUFUNG

    

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
   der Gesellschaft in Höhe von EUR 33.796.535,00 in 33.796.535 auf Inhaber
   lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.

    

   Wels, im Mai 2025 Der Vorstand

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   26.05.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: PIERER Mobility AG
                Edisonstrasse 1
                4600 Wels
                Österreich
   Telefon:     +43 (0) 7242 69 402
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.pierermobility.com
   ISIN:        AT0000KTMI02
   WKN:         A2JKHY
   Börsen:      SIX, Wiener Börse

   Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM
   SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI

    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2145462  26.05.2025 CET/CEST

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   7. mailto:[email protected]
   8. mailto:[email protected]
   9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=422d915a21f251c0e034cccf521409e6&application_id=2145462&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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