• 14.05.2025, 07:01:27
  • /
  • EQS0001

EQS-HV: STRABAG SE: Einberufung der 21. Ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
   STRABAG SE: Einberufung der 21. Ordentlichen Hauptversammlung

   14.05.2025 / 07:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   STRABAG SE
   Villach, FN 88983 h
   ISIN AT000000STR1

    

   Einberufung der Hauptversammlung

   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

   21. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE

   am Freitag, dem 13.6.2025, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),

   im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Str. 1, Veranstaltungssaal 0.1.

   I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem
       Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Verwendung des
       Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
       Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
       Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
       Geschäftsjahr 2025
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und
       Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024
    7. Wahlen in den Aufsichtsrat
    8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

    a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b
       AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf
       andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
       Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen
       Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
    b. das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne
       weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und
    c. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener
       Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch
       ein öffentliches Angebot zu beschließen

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 23.5.2025 auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter [1]www.strabag.com zugänglich:

     • Jahresabschluss mit Lagebericht
     • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
     • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
     • Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
     • Konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
     • Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns
     • Bericht des Aufsichtsrats

   jeweils für das Geschäftsjahr 2024;

     • Beschlussvorschläge des Vorstands
     • Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats
     • Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
     • Erklärung und Lebenslauf der zur Wahl in den Aufsichtsrat
       vorgeschlagenen Person (§ 87 Abs 2 AktG)
     • Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zu
       TOP 8 zur Ermächtigung zum Ausschluss des anteiligen
       Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der
       Aktionärinnen und Aktionäre beim Erwerb eigener Aktien sowie zur
       Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Wiederkaufrechts
       (Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre bei einer Veräußerung
       eigener Aktien
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft
       namhaft gemachten unabhängigen Stimmrechtsvertreter
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht
     • vollständiger Text dieser Einberufung
     • Informationen über die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 3.6.2025 (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte
   ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist
   und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im
   Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.

   Inhaberaktien

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
   10.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
   Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:

   Per Post oder Boten:  STRABAG SE
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT: GIBAATWGGMS
   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text
   angeben)

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
   Satzung gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt:

   Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

   Per E-Mail: [email protected], wobei die
   Depotbestätigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
   anzuschließen sind

   Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
   Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
   Depotbestätigung zu veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

   [Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von
   Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt
   werden:
   telefonisch:  +43 (0) 664 264 264 5
   per E-Mail: [email protected]]

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines
       im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
     • Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma und
       Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
       juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die
       juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des
       Aktionärs, ISIN AT000000STR1,
     • Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 3.6.2025
   (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

   Namensaktien

   Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionärinnen oder Aktionäre zur
   Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform
   der Gesellschaft spätestens am 10.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:

   Per Post oder Boten:  STRABAG SE
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per Telefax:  +43 (0)1 8900 500 50

   Per E-Mail:  [email protected], wobei die Anmeldung in
   Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

   Per SWIFT: GIBAATWGGMS
   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text
   angeben)

   Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

   Identitätsnachweis

   Die Aktionärinnen bzw. Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht,
   zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereit zu halten.

   Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zur Hauptversammlung
   kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
   Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
   übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
   Vollmacht mit dabei haben.

   STRABAG SE behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
   erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung
   nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
    

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND
   DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der oder die zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
   Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das
   Recht eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu bestellen, die oder der im
   Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
   und dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär hat, die oder
   den sie oder er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

   Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

   Per Post oder Boten: STRABAG SE
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

   Per E-Mail:  [email protected], wobei die Vollmacht in
   Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 12.6.2025 (16:00 Uhr, Wiener Zeit),
   bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag
   der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
   Hauptversammlung übergeben werden. Am Tag der Hauptversammlung ist die
   Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung
   zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com
   abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
   bereitgestellten Formulare zu verwenden.

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionärinnen bzw.
   Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

   Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem bzw. seinem depotführenden
   Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
   zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die
   Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
   erteilt wurde.

   Aktionärinnen bzw. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die
   Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
   Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein
   Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse
   22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
   derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung
   die Aktionärinnen und Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung
   von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter www.strabag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches
   der Gesellschaft bis spätestens 12.6.2025 (16:00 Uhr, Wiener Zeit),
   ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung
   von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
   direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1
   8763343-30, Telefax +43 1 8763343-39 oder E-Mail
   [email protected].
    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE NACH DEN §§
   109, 110, 118 UND 119 AKTG

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 62
   Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG

   Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaberinnen bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
   verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
   Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
   in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 23.5.2025 (24:00 Uhr,
   Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien,
   Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter,
   MSc, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an
   die E-Mail-Adresse [2][email protected] oder per SWIFT an die
   Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
   Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder,
   wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei
   Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt
   die ISIN der Aktien, also AT000000STR1, im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionärinnen bzw. Aktionäre seit mindestens drei Monaten
   vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und die zum
   Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
   sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   (Punkt III) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
   zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
   denselben Zeitpunkt beziehen.

   2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung
   nach Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG

   Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
   zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und
   Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
   Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
   eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 3.6.2025 (24:00 Uhr,
   Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 22422-1177
   oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H.
   Herr Marco Reiter, MSc, oder per E-Mail an [email protected]
   zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem
   E-Mail anzuschließen ist. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des
   § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde
   oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
   geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
   Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
   anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
   Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

   Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
   Abs 2 AktG.

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
   Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
   Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.

   Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter [3]www.strabag.com veröffentlicht.

   3.  Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach Art 53 SE-VO iVm §
   118 AktG

   Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
   Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich (nach Maßgabe der Sitzungsleitung
   durch die Vorsitzende der Hauptversammlung).

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
   Gesellschaft per Telefax an +43 1 22422-1177 oder per E-Mail an
   [email protected] übermittelt werden.

   Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von der Vorsitzenden
   angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

   4. Anträge von Aktionärinnen bzw. Aktionären in der Hauptversammlung nach
   § 119 AktG

   Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten
   Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
   Tagesordnung Anträge zu stellen.

   Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
   zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
   110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der
   Tagesordnung) können nur von Aktionärinnen bzw. Aktionären, deren Anteile
   zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
   Wahlvorschläge müssen spätestens am 3.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) in
   der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag
   ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
   ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
   Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
   begründen könnten, anzuschließen.

   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
   gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

   5. Informationen auf der Internetseite

   Die Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach
   den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
   Gesellschaft www.strabag.com zugänglich.
    

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

   1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

   Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht dem
   Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und daher das
   Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen ist.
   Folglich ist auch die Bestimmung gemäß § 86 Abs 9 AktG nicht anwendbar.
   Eine Angabe, ob ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erklärt wurde,
   entfällt somit.

   2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 118.221.982,-- und ist zerlegt in
   118.221.982 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.779.006 eigene
   Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Die
   Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 115.442.976 Stimmrechte.

   3. Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet

   Es ist beabsichtigt, die gesamte Hauptversammlung in Ton und Bild
   aufzuzeichnen und im Internet unter www.strabag.com öffentlich zu
   übertragen.

   4. Sicherheitsvorkehrungen

   Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
   Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
   Sicherheitsvorkehrungen (u.a. Garderobenpflicht) zu berücksichtigen.
   Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr (Wiener Zeit).

   5. Information für Aktionärinnen und Aktionäre zur Datenverarbeitung

   Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw.
   Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   der Aktionärin bzw. des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer
   der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
   Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
   insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
   des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen bzw.
   Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
   ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw.
   Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen bzw. Aktionären und
   deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
   Aktiengesetz, insbesondere der §§ 111-114, 117 und 120 AktG, zwingend
   erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1)
   c) DSGVO.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern durch
   Aufzeichnung und öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet
   unter www.strabag.com erfolgt gemäß § 102 Abs 4 AktG iVm § 19 Abs 3 und 4
   der Satzung der STRABAG SE auf Grundlage der durch das Aktiengesetz und
   die Satzungsregelung zugelassenen berechtigten Interessen gemäß Artikel 6
   (1) f) DSGVO. Es wird darauf hingewiesen, dass jene Aktionär:innen bzw.
   bevollmächtigte Vertreter:innen, die sich zu Wort melden und ans
   Rednerpult treten, während der Übertragung in Großformat zu sehen sein
   werden. Da es sich um eine "Einwegverbindung" handelt, werden keine Bild-
   oder Tondaten von Personen verarbeitet, die die Hauptversammlung lediglich
   über den Livestream verfolgen.

   Für die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die
   STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
   externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten,
   Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche
   personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
   Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
   nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG
   SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
   Vereinbarung abgeschlossen.

   Nimmt eine Aktionärin bzw. Aktionär an der Hauptversammlung teil, können
   alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und
   Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle
   anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
   vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
   Einsicht verlangen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen
   Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die
   STRABAG SE ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
   Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des
   notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

   Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw.
   gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
   wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
   eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
   ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und
   Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
   Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen bzw.
   Aktionären gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen
   Aktionärinnen bzw. Aktionären erhoben werden, dient die Speicherung
   personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
   Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten
   kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
   zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
   Beendigung führen.

   Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
   Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
   bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
   Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber der STRABAG SE unentgeltlich über
   die E-Mail-Adresse [4][email protected] oder über die
   folgenden Kontaktdaten geltend machen:

   STRABAG SE
   Donau-City-Straße 9
   1220 Wien
   Telefax: +43 (1) 22422 1177

   Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.

    

   Wien, im Mai 2025 

    

   Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   14.05.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: STRABAG SE
                Donau-City-Straße 9
                1220 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 22422 – 1089
   Fax:         +43 1 22422 - 1177
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.strabag.com
   ISIN:        AT000000STR1
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2135262  14.05.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2135262&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=975a72b780b2ec8e6f4bfdfc35d34bd7&application_id=2135262&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. mailto:[email protected]
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=0909229f816924524cc479bdca808161&application_id=2135262&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT |

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel