• 28.04.2025, 11:24:52
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EQS-HV: Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung

EQS-News: Telekom Austria AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Telekom Austria AG: Einberufung zur Hauptversammlung und Tagesordnung

   28.04.2025 / 11:23 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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    Einladung zur

   ordentlichen Hauptversammlung

   am 3. Juni 2025

   Telekom Austria Aktiengesellschaft

   FN 144477t, Handelsgericht Wien

   ISIN AT0000720008

    

   Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Dienstag, 3. Juni 2025, um 10:00
   Uhr MESZ, am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien,
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

    

   Am Tag der Hauptversammlung kann die Präsentation der Tagesordnungspunkte
   ab 10:00 Uhr MESZ bis zur Generaldebatte im Livestream unter www.a1.group
   verfolgt werden. Die Aufzeichnung steht nach der Hauptversammlung ab ca.
   17:00 Uhr MESZ auf unserer Website zur Verfügung.

    

   Tagesordnung

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des
       Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht inklusive
       Nachhaltigkeitserklärung sowie des Corporate Governance Berichts, des
       Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des
       Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2024
       ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2024.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2024.
    5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
       des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    7. Wahl des Abschlussprüfers, Konzernabschlussprüfers und Prüfers des
       Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
    8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.

    

   Informationen für unsere Aktionär:innen

    

   Spätestens ab 13. Mai 2025 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter
   https://www.a1.group zur Verfügung:

    

     • Konzernabschluss 2024 und Konzernlagebericht 2024 und
       Nachhaltigkeitserklärung;
     • Jahresabschluss 2024 und Lagebericht 2024;
     • Konsolidierter Corporate Governance Bericht 2024;
     • Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands;
     • Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024;
     • Vollständiger Text dieser Einberufung;
     • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
     • Erklärungen der Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß
       § 87 Abs 2 AktG;
     • Vergütungsbericht 2024;
     • Vollmachts- und Widerrufsformulare.

    

   Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:

   Aktionär:innen, deren Anteile gemeinsam 5 % des Grundkapitals erreichen,
   können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
   gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung (beides in Deutsch erforderlich) beiliegen; bei
   Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
   vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der schriftliche und
   unterschriebene Antrag muss bis 13. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ (21. Tag vor
   der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor
   Relations, 1020 Wien, Lassallestraße 9, eingelangt sein. Die
   Antragsteller:innen müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung
   durchgehend Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag
   mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

    

   Beschlussvorschläge:

   Bis zum Ende des 22. Mai 2025 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können
   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
   der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
   Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
   mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden
   Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
   Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht
   werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
   tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
   Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

    

   Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9
   49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
   1020 Wien, Lassallestraße 9, oder per E-Mail an
   hauptversammlung.2025@a1.group) zu senden.

    

   Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang
   veröffentlichen, außer wenn

    

    1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG
       fehlt;
    2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der
       Hauptversammlung führen würde;
    3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag
       bereits veröffentlicht wurde;
    4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
       Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das
       Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder
    5. die Aktionär:innen zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung
       nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.

    

   Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000
   Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der eben genannten
   Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge
   zum selben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und
   ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt
   Begründungen sind in deutscher Sprache zu übermitteln.

    

   Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei
   Beschlussvorschlägen:

   Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des
   depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD,
   die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage
   sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur gemeinsam
   den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % bzw. 1 % des Grundkapitals
   erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf
   denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

    

   Antragsrecht:

   Jede:r Aktionär:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
   der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der
   gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht
   wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als
   Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines
   Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß
   § 87 Abs 2 AktG voraus.

    

   Auskunftsrecht:

   In der Hauptversammlung wird jedem/jeder Aktionär:in auf Verlangen
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur
   sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
   Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des
   Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
   Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen
   Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

    

   1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
   Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
   zuzufügen, oder

   2. ihre Erteilung strafbar wäre.

    

   Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

    

   Teilnahme & Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:

   Zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
   24. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag) Aktionär:in ist und dies
   der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels
   Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die
   vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei
   der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am
   28. Mai 2025 endet.

    

   Die Depotbestätigungen sind

    

   i. in Textform, die die Satzung gem. § 16 Abs 2 genügen lässt

   per Fax: +43 (0)1 8900 500 50, oder

    

   per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als
   PDF),

    

   ii. in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder
       Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
       Betreff: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,
       Österreich, oder

    

   per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei
   unbedingt die ISIN AT0000720008 im Text anzugeben ist,

    

   an die Gesellschaft zu senden.

    

   Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
   Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:

    

    1. den/die Aussteller:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder
       eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z. B.
       BIC);
    2. den /die Aktionär:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei
       natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
       Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die
       juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
    3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
       sonstige Bezeichnung;
    4. die Anzahl der Aktien des / der Aktionär:in; die ISIN AT0000720008;
    5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
       Nachweisstichtag, das ist der 24. Mai 2025, 24:00 Uhr MESZ, bezieht.

    

   Aktionär:innen können Vertreter:innen bestellen. Die Vollmacht oder deren
   Widerruf kann an die Gesellschaft per Post (Telekom Austria AG, c/o
   HV-Veranstaltungsservice GmbH, Betreff: Telekom Austria HV, 8242
   St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich), per Fax (+43 (0)1 8900 500
   50) oder per E-Mail (anmeldung.telekom@hauptversammlung.at; gescannt als
   PDF angefügt) gesendet werden. Die Vollmacht bzw. der Widerruf können auch
   per SWIFT wie folgt gesendet werden: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598
   (alternativ 599); wobei unbedingt die ISIN AT0000720008 im Text anzugeben
   ist.

    

   Die Vollmacht bzw. der Widerruf der Vollmacht soll bis Freitag, 30. Mai
   2025, 16:00 Uhr MESZ, eingelangt sein. Danach ist die Vollmacht bzw. der
   Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der
   Registrierung vorzulegen. Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist
   zumindest Textform erforderlich. Hat der / die Aktionär:in seinem / ihrem
   depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
   zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
   erteilt wurde. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern,
   empfehlen wir Ihnen, die auf unserer Homepage befindlichen Formulare zu
   verwenden.

    

   Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter des
   Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, A-1130 Wien, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
   vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese
   Aktionär:innen vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group ein spezielles
   Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an
   eine der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post, SWIFT) zugehen
   muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
   Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343
   oder E-Mail beckermann.telekom@hauptversammlung.at.

    

   Der / die Aktionär:in hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen,
   wie er (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann bevollmächtigter
   Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir bitten unsere
   Aktionär:innen, Weisungen direkt an beckermann.telekom@hauptversammlung.at
   zu senden. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf
   der Grundlage der vom / von Aktionär:in erteilten Weisungen aus. Ohne
   ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie,
   dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
   Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
   Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

    

   Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
   ermöglichen, werden die Teilnehmer:innen gebeten, sich rechtzeitig vor
   Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen
   Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der
   Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ.

    

   Die Hauptversammlung wird nach den Kriterien des Österreichischen
   Umweltzeichens für Green Meetings und Green Events (Richtlinie UZ 62)
   ausgerichtet. Bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung setzen
   wir daher zahlreiche Maßnahmen, um die Standards des österreichischen
   Umweltzeichens für Green Meetings einzuhalten. Details dazu finden Sie im
   Informationsblatt auf unserer Homepage.

    

   Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (z. B.
   U-Bahnlinie U1, Station „Vorgartenstraße“).

    

   Information zum Datenschutz der Aktionär:innen:

   Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der
   Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG; dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   des/der Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
   sowie gegebenenfalls E-Mail Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder
   der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
   insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
   des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die
   Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die
   Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertretern an der Hauptversammlung
   gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung einer
   rechtlichen Verpflichtung gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Für die
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der
   Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum
   Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie
   etwa Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom
   Austria AG nur jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
   beauftragten Dienstleistung erforderlich sind.

    

   Teilnehmende Aktionär:innen und ihre Vertreter:innen sind in das
   gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen.
   In dieses können andere Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die
   Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
   Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch
   auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich
   verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 AktG).

    

   Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer
   Internetseite unter folgendem Link:  [1]https://a1.group/de/datenschutz/

    

   Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:

   Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.449.274.500 ist geteilt in
   664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie
   gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
   der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot
   unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
   beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.

    

   Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:

   Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der
   Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden
   Mitgliedern besteht, derzeit besteht der Aufsichtsrat aus 10
   Kapitalvertretern, das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30 %
   Frauen bzw. 30 % Männer) für die Kapitalvertreter:innen wird derzeit
   erfüllt. Sieben Männer und drei Frauen fungieren derzeit als gewählte
   Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat.

    

   Die Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd
   § 86 Abs 9 AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Die
   Mandate von zwei männlichen Mitgliedern und eines weiblichen Mitglieds
   enden.

    

   Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG

    

   Information über die Dividende für das Geschäftsjahr 2024

   Eine Auszahlung der Dividende als steuerrechtliche Einlagenrückzahlung
   (dh. ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, jedoch mit gleichzeitiger
   Verminderung der steuerlichen Anschaffungskosten) ist nicht möglich. Die
   Auszahlung der Dividende erfolgt abzüglich der gesetzlichen
   Kapitalertragsteuer.

    

    

    

    

   Weitere Informationen finden Sie unter [2]https://www.a1.group.

    

    

    

    

   Wien, 28. April 2025 
   Der Vorstand

    

    

   International Securities Identification Number (ISIN)

   AT0000720008

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   28.04.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Telekom Austria AG
                Lassallestrasse 9
                1020 Wien
                Österreich
   Telefon:     004350664 47500
   E-Mail:      investor.relations@a1.group
   Internet:    www.a1.group
   ISIN:        AT0000720008
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2125448  28.04.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2125448&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=75b1ae15b2be23e64ef7fd3bf14df447&application_id=2125448&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=10634fc30039d41f54ff73aa6864a409&application_id=2125448&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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