• 08.04.2025, 15:01:00
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EQS-HV: Steyr Motors AG: Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Steyr Motors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Steyr Motors AG: Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung

   08.04.2025 / 15:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Steyr Motors AG
   Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink

   FN 583243 k

    

   Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung

   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ersten
   ordentlichen Hauptversammlung der Steyr Motors AG ein, die am 7. Mai 2025
   um 10:00 Uhr (MESZ) in

   Museum Arbeitswelt
   Gaswerkgasse 1
   4400 Steyr

   stattfindet.
    

   I. Tagesordnung

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
       vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Alleinvorstands der Steyr
       Motors AG für das (Teil)-Geschäftsjahr 2024
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder der
       Geschäftsführung der ehemaligen Mutares Austria Holding-01 GmbH (jetzt
       Steyr Motors AG) für das (Teil)-Geschäftsjahr 2024
    5. Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers der
       ehemaligen Steyr Motors Betriebs GmbH (jetzt Steyr Motors AG) für das
       (Teil)-Geschäftsjahr 2024
    6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       der Steyr Motors AG für das (Teil)-Geschäftsjahr 2024
    7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
    8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den Punkten 8.1.,
       8.7., 8.9. und 9.5.

    

   II. Unterlagen zur Hauptversammlung

   Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 15. April 2025 zur Einsicht
   der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am
   Sitz der Gesellschaft, Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink, Österreich, am
   Empfang auf:

     • geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der Steyr Motor AG für das
       Geschäftsjahr 2024,
     • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024,
     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 8.,
     • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
       114 AktG und
     • vollständiger Text dieser Einladung.

   Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einladung, sind
   spätestens ab dem 15. April 2025 außerdem im Internet unter
   [1]https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung-2025/ zugänglich.

    

   III. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
        ordentlichen Hauptversammlung

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 27. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ)
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Depotverwahrte Inhaberaktien | Depotbestätigung gem. § 10a AktG

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
   Hauptversammlung, sohin am 2. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich
   unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. Die Depotbestätigung
   ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   auszustellen.

     • als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
       ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
       Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
       Lorenzen am Wechsel
     • per Fax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050
     • per E-Mail an: [2]anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at (als
       eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
     • per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
       (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A3FW25)

    

   Inhalt der Depotbestätigung gemäß §10a AktG

    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angabe über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
       AT0000A3FW25,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf den Nachweisstichtag – 27.  April 2025,
   24:00 Uhr (MESZ) – beziehen.

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
   Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
   blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
   Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
   verfügen.

   Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des
   Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von
   Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Identitätsnachweis

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
   bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
   bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen,
   nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht
   mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt
   worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
   mit dabeihaben. Die Steyr Motors AG behält sich das Recht vor, die
   Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte
   eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
   verweigert werden.

    

   IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei
       einzuhaltende Verfahren

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
   der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
   den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
   natürlichen oder einer juristischen Person) in Schriftform erteilt werden,
   wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Schriftform
   bedeutet, dass die Vollmacht eigenhändig unterfertigt und im Original
   übermittelt werden muss oder mit einer qualifizierten elektronischen
   Signatur versehen sein muss.

   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
   nachgenannten Adressen zugehen.

     • als Papierdokument mit Unterschrift bzw. firmenmäßiger Zeichnung per
       Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH,
       Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
     • per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur im Sinne des § 4
       Abs. 1 SignaturG an die Adresse:
       [3]anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at (Depotbestätigung samt
       der qualifizierten Unterschrift der E-Mail angefügt)
     • per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
       (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A3FW25)

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   6. Mai 2025 bis 16:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in Schriftform
   einzulangen.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
   Gesellschaft unter
   [4]https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung-2025/ abrufbar.

   Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften
   über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
   Vollmacht.

    

   V. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 118 und 119 AktG

   Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spätestens am 16. April 2025, 24:00 (MESZ) der Gesellschaft ausschließlich
   an die Adresse Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink zugeht. Jedem so
   beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
   beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß §10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass
   die antragstellenden Aktionäre seit mindestens 3 Monaten vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
   bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf. Hinsichtlich der
   übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
   zur Teilnahmebestätigung (Punkt III) verwiesen.

    

   Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu ihren ehemaligen verbundenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der
   Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn,
   aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle
   Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand übermittelt werden. Solche Fragen können an die
   Gesellschaft per E-Mail an [5]fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at
   übermittelt werden.

    

   Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
   vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge
   der Abstimmung.

    

   VI. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht
   durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter ausüben
   zu lassen. Daniel Spindler c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH,
   Lothringerstraße 8/5, 1040 Wien wird bei der Hauptversammlung als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter zur Verfügung stehen und diese Aktionäre
   vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Steyr
   Motors AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen
   Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, haben die Aktionäre
   zu tragen.

   Für die Erteilung einer Vollmacht an Herrn Daniel Spindler kann das auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter
   [6]https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung-2025/ spätestens ab
   dem 15. April 2025 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.
   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
   Herrn Daniel Spindler unter Tel. +43-1-5033000, Fax +43-1-5033000-33 oder
   E-Mail spindler.steyrmotors@hauptversammlung.at

   Im Falle der Bevollmächtigung übt Herr Daniel Spindler das Stimmrecht
   ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten
   Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden
   können. Bei Beschlussvorschlägen zu denen keine oder eine unklare Weisung
   (zB gleichzeitig FÜR oder GEGEN zum selben Beschlussvorschlag) erteilt
   wurden, wird sich der Vertreter der Stimme enthalten. Ohne Weisungen ist
   die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
   keine Aufträge zu Wortmeldungen, oder zum Stellen von Fragen
   entgegennimmt.

    

   VII. Weitere Angaben und Hinweise

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.200.000,00 und ist zerlegt ihn
   5.200.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt
   der Einberufung der Hauptversammlung 5.200.000 Stimmrechte. Die
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
   unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

    

   Der Vorstand
   im April 2025

    

    

    

    

    

    

    

    

    

    

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   08.04.2025 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Steyr Motors AG
                Im Stadtgut B1
                4407 Steyr
                Österreich
   Telefon:     +43 7252 2220
   E-Mail:      office@steyr-motors.com
   Internet:    https://www.steyr-motors.com/de/
   ISIN:        AT0000A3FW25
   WKN:         A40TC4
   Börsen:      Freiverkehr in Frankfurt (Scale); Wiener Börse (Vienna MTF)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2109874  08.04.2025 CET/CEST

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