• 04.04.2025, 07:09:56
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  • EQS0001

EQS-Adhoc: PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte Kapitalmaßnahmen

EQS-Ad-hoc: PIERER Mobility AG / Schlagwort(e):
   Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
   PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte
   Kapitalmaßnahmen

   04.04.2025 / 07:07 CET/CEST
   Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
   (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Ad hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)

   Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

    

   Wels, 4. April 2025

   PIERER Mobility AG: Verlust des halben Grundkapitals und beabsichtigte
   Kapitalmaßnahmen

    

   Verlust des halben Grundkapitals macht außerordentliche Hauptversammlung
   notwendig

   Wie bereits kommuniziert, ergibt sich aufgrund einer deutlich reduzierten
   Betriebsleistung und einmaliger Restrukturierungsaufwendungen ein deutlich
   negatives Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Das Eigenkapital wird zum
   31. Dezember 2024 voraussichtlich deutlich negativ sein.

   Aufgrund des für das Geschäftsjahr 2024 zu erwartenden negativen
   Ergebnisses, das einen Verlust des halben Grundkapitals nach sich ziehen
   wird, hat der Abschlussprüfer seine Redepflicht ausgeübt. Aufgrund
   zwingender gesetzlicher Vorgaben ist wegen des Verlusts des halben
   Grundkapitals eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Diese
   soll am 25. April 2025 im House of Brands in Munderfing stattfinden.

   Kapitalmaßnahmen zum Ausgabebetrag von € 7,50 werden vorgeschlagen

   Als Teil des Maßnahmenpakets für die Erfüllung der 30-prozentigen
   Sanierungsplanquoten der KTM-Gruppe beabsichtigt die Gesellschaft, in der
   anstehenden außerordentlichen Hauptversammlung Kapitalmaßnahmen zu
   beschließen. Dazu werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der
   Hauptversammlung vorschlagen, folgende Kapitalmaßnahmen zu einem
   Ausgabepreis in Höhe von € 7,50 je Aktie zu beschließen.
    

   Barkapitalerhöhung

   In einem ersten Schritt soll die außerordentliche Hauptversammlung über
   eine Barkapitalerhöhung im Ausmaß von € 150 Mio. unter Gewährung
   gesetzlicher Bezugsrechte an die Aktionäre beschließen. Sämtliche Aktien,
   für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wird, können von der Pierer Bajaj
   AG aufgegriffen werden.

   Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der PIERER Mobility AG im
   Rahmen der Barkapitalerhöhung wird ausschließlich durch und auf Basis
   eines gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung zu erstellenden, von
   der FMA zu billigenden und anschließend zu veröffentlichenden
   Kapitalmarktprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen.
   Eine Anlageentscheidung hinsichtlich angebotener Aktien der PIERER
   Mobility AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes
   erfolgen.

    

   Sachkapitalerhöhung

   Darüber hinaus soll in einem zweiten Schritt eine Sachkapitalerhöhung
   unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts im Ausmaß von € 200 Mio.
   beschlossen werden, die nach erfolgreichem Abschluss der
   Restrukturierungsverfahren der KTM-Gruppe durchgeführt werden kann. Zur
   Zeichnung dieser Sachkapitalerhöhung wird ausschließlich die
   Hauptaktionärin Pierer Bajaj AG zugelassen. Pierer Bajaj AG beabsichtigt
   die für das Hochfahren der Produktion bisher zur Verfügung gestellten
   Darlehen in Höhe von insgesamt € 150 Mio. (wobei die Auszahlung der
   dritten und bisher letzten Tranche in Höhe von € 50 Mio. am gestrigen Tag
   erfolgte) als Sacheinlage einzubringen. Ein weiteres in Aussicht
   gestelltes Darlehen in Höhe von € 50 Mio. soll ebenfalls als Sacheinlage
   eingebracht werden.

   Sämtliche der für die Sacheinlage vorgesehenen Darlehen sehen ein
   außerordentliches Kündigungsrecht vor, sofern die beschriebene
   Sachkapitalerhöhung nicht zum Ausgabebetrag von € 7,50 je Aktie
   durchgeführt wird oder der entsprechende Hauptversammlungsbeschluss von
   einem Aktionär gerichtlich angefochten wird.

   Die finanziellen Mittel für diese Darlehen wurden der Pierer Bajaj AG vom
   langjährigen Partner und Aktionär Bajaj Auto zur Verfügung gestellt.

   Verwässerung

   Bei entsprechender Beschlussfassung in der Hauptversammlung und
   vollständiger Zeichnung der Sach- und Barkapitalerhöhung ist davon
   auszugehen, dass das Grundkapital der PIERER Mobility AG auf das rund
   2,4-fache erhöht wird.

    

   Rechtlicher Hinweis

   DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
   NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON
   WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG,
   ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN
   TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER
   SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG
   RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

    

    

   Für weitere Informationen:

   Investor Relations

   Mag. Hans Lang & Mag. Melinda Busáné Bellér

   Tel: +43 676 4140945 bzw. +43 676 4093711

   Email: [1][email protected]

   Website: [2]https://www.pierermobility.com

    

   ISIN: AT0000KTMI02; Valorennummer (Schweiz): 41860974; Wertpapierkürzel:
   PKTM; Bloomberg: PKTM SW, PKTM AV; Reuters: PKTM.S, PKTM.VI

   Ende der Insiderinformation

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   04.04.2025 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group.
   www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: PIERER Mobility AG
                Edisonstrasse 1
                4600 Wels
                Österreich
   Telefon:     +43 (0) 7242 69 402
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.pierermobility.com
   ISIN:        AT0000KTMI02
   WKN:         A2JKHY
   Börsen:      SIX, Wiener Börse
   EQS News ID: 2111658

   Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PKTM Bloomberg: PKTM
   SW; PKTM AV Reuters: PKTM.S; PKTM.VI

    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2111658  04.04.2025 CET/CEST

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