• 17.03.2025, 13:26:11
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  • EQS0003

EQS-HV: AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 14. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: AMAG Austria Metall AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 14. ordentlichen Hauptversammlung

   17.03.2025 / 13:24 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

     

   Einberufung der 

   14. ordentlichen Hauptversammlung

   der AMAG Austria Metall AG

   (FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3)

    

   Wir laden unsere Aktionäre[1]^[1] zu der

    

   am Dienstag, dem 15. April 2025, um 11:00 Uhr

   im Schlossmuseum Linz, Schlossberg 1, 4020 Linz,

    

   stattfindenden 14. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall
   AG ein.

     I. T A G E S O R D N U N G

    
   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 samt
   dem Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung,
   des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
   2024 samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung
   des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das
   Geschäftsjahr 2024.
    
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
   Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
    
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
   das Geschäftsjahr 2024.
    
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
   für das Geschäftsjahr 2024.
    
   5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
   für das Geschäftsjahr 2025.

   6a. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
   Geschäftsjahr 2025.

   6b. Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für
   das Geschäftsjahr 2025.

   7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    
   8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Vergütung der
   Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.
   9. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der
   Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.

   10a. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung
   des Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen auszugeben und über die
   Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats Bezugsrechte
   der Aktionäre gänzlich oder teilweise auszuschließen
   (Wandelschuldverschreibung 2025), unter Aufhebung der entsprechenden
   Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats
   Wandelschuldverschreibungen auszugeben gemäß Hauptversammlungs-beschluss
   vom 21. Juli 2020 zum Tagesordnungspunkt 9a.;

   10b. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
   Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
   Finanzinstrumenten (Wandelschuldverschreibungen) (Bedingtes Kapital 2025),
   unter Aufhebung des „Bedingten Kapitals 2020“ gemäß
   Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juli 2020 zum Tagesordnungspunkt 9b und
   entsprechende Änderung der Satzung in § 4.
    
   11. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen „Genehmigten Kapitals“
   unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren
   Bezugsrechts gemäß § 153 Abs. 6 AktG, aber auch mit der Ermächtigung des
   Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats Bezugsrechte der Aktionäre
   gänzlich oder teilweise auszuschließen, auch mit der Möglichkeit zur
   Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2025),
   unter Aufhebung des „Genehmigten Kapitals 2020“ gemäß
   Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juli 2020 zum Tagesordnungspunkt 10. 
   und Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 4.
   12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 im
   Hinblick auf die Beschlussfassung über das Bedingte Kapital 2025 und das
   Genehmigte Kapital 2025.

    
   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
   25. März 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com)
   im Bereich Investor Relations unter "Ordentliche Hauptversammlung 2025"
   abrufbar:

     • Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 samt dem Lagebericht des
       Vorstands
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung
     • Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2024
     • Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der
       nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2024
     • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
     • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
       Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10a, 10b, 11 und 12 sowie
       Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6a,
       6b, 7 und 8
     • Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
       betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder
       vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die
       Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie deren Lebensläufe
       (§ 87 Abs. 2 AktG)
     • Vergütungspolitik für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie
       des Aufsichtsrats
     • Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands
       sowie des Aufsichtsrats
     • Bericht des Vorstands gemäß § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zu den
       Tagesordnungspunkten 10a und 10b (Wandelschuldverschreibungen 2025)
     • Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG zum
       Tagesordnungspunkt 11 (Genehmigtes Kapital 2025)
     • Geänderte Fassung der Satzung sowie Vergleichsfassung zur bisherigen
       Satzung der AMAG Austria Metall AG

   Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im
   Bereich Investor Relations unter "Ordentliche Hauptversammlung 2025" die
   Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
   AktG sowie die gegenständliche Einberufung abrufbar.

    
   III. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND
   119 AKTG

    
   1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können
   gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung
   dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
   beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
   beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten
   vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss
   der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit
   spätestens am 25. März 2025, zugehen.

    
   2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG

   Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der
   Tagesordnung in Textform
   (§ 13 Abs. 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
   verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
   Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
   Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite
   der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der
   Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung,
   somit spätestens am 4. April 2025 zugehen.

   Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt
   an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
   gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche
   Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder
   vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
   Besorgnis einer Befangenheit der vorgeschlagenen Person begründen könnten.

    
   3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
   verbundenen Unternehmen, auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
   sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
   über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
   zugänglich war.

   Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung
   in Textform per E-Mail an die Adresse [email protected] zu
   übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 10. April
   2025 bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand
   eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen
   gestellten Fragen.

    
   4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
   Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
   bedürfen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so
   bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für
   die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen der Gesellschaft allerdings
   spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe
   auch oben in Punkt III. 2.).

    
   5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die
   Gesellschaft

   Die Rechte der Aktionäre, welche an die Innehabung von Aktien während
   eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
   wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum
   erbracht wird; hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen
   sind an die Gesellschaft, ausschließlich an eine der nachgenannten
   Adressen zu übermitteln.

   Per Post: 
   AMAG Austria Metall AG
   z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc 
   Postfach 3
   A-5282 Ranshofen

   Per Telefax:   +43 (0) 7722 801 8 3821

   Per E-Mail:  [email protected]

    
   IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
   sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
   dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem
   Anteilsbesitz am 5. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
   § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
   Hauptversammlung, somit am 10. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der
   nachgenannten Adressen einlangen muss.

   Per Post/Boten: 
   AMAG Austria Metall AG
   z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
   Postfach 3
   A-5282 Ranshofen

   Per Telefax:   +43 (0) 1 8900 500 50

   Per E-Mail:   [email protected] (diesfalls
   als eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen)

   Per Swift: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
   AT00000AMAG3 im Text angeben

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung der Depotbestätigung zu
   veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf die
   Veräußerbarkeit der Aktien noch hat er Bedeutung für die
   Dividendenberechtigung.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat
   mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs. 2 AktG zu enthalten:

     • Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
       Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
       gebräuchlichen Codes;
     • Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
       Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
       gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
       Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
     • die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
     • Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des Aktionärs,
       ISIN AT00000AMAG3;
     • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
       (Nachweisstichtag).

   Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
   als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden
   in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die
   Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 5.
   April 2025 um 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.

   Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG
   werden gemäß § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an die
   zuvor angeführte SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin
   über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
   Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
   identifiziert werden können.

    
   V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
   VERFAHREN GEMÄSS §§ 113 F AKTG

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
   bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
   und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die
   Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden, wobei
   der Aktionär bezüglich Anforderungen und Anzahl der Personen, die zum
   Vertreter bestellt werden, nicht beschränkt ist. Die Gesellschaft selbst
   oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht
   als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
   Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
   Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem depotführenden
   Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
   zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
   erteilt wurde.

   Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
   Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter
   "Ordentliche Hauptversammlung 2025" zur Verfügung gestellte Formular, das
   auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet
   werden. Die Aktionäre werden gebeten, die Vollmacht spätestens bis
   10. April 2025, 16:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der oben unter
   Punkt IV. genannten Adressen der Gesellschaft zu übermitteln. Die
   Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Am Tag der
   Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
   Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

    

   Unabhängige Stimmrechtsvertretung

   Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
   Interessenverbands für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist ab
   25. März 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com)
   im Bereich Investor Relations unter "Ordentliche Hauptversammlung 2025"
   ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
   Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap,
   Ehrenpräsident des IVA, unter Tel. +43 (0) 664 213 87 40 oder E-Mail:
   [2][email protected].

    
   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in
   35.264.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie
   gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
   der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme-
   und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
   Hauptversammlung 35.264.000.

    

   Einlass und Identitätsnachweis

   Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. Die Aktionäre bzw.
   ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der
   Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis
   (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Sollte eine
   Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

   Aktionäre, die auf Unterstützung angewiesen sind, können im Vorhinein eine
   Gästekarte für ihre Begleitung beantragen. Bitte setzen Sie sich
   diesbezüglich (wenn möglich bis 10. April 2025, 16:00) mit Herrn Mag.
   Christoph Gabriel, BSc / Investor Relations in Verbindung.

   Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
   bitte zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mit. Falls
   das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden
   ist, erleichtert Ihnen die Mitnahme einer Kopie der Vollmacht den Zutritt.

   Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
   Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
   berücksichtigen.

    

   Anreise

   Wir dürfen unsere Aktionäre darauf aufmerksam machen, dass im Bereich des
   Schlossmuseums keine öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
   Hinweise zur Anreise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
   (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter "Ordentliche
   Hauptversammlung 2025“ zur Verfügung. 

    VII. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

   Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der
   Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   des Aktionärs, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
   Anschrift des Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
   Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung
   gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
   Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, ferner Artikel 6
   Abs. 1 lit. f) DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von
   Aktionären kann insbesondere in Einzelfällen zur Geltendmachung, Ausübung
   oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sein.

   Für die Verarbeitung ist die AMAG Austria Metall AG die verantwortliche
   Stelle. Die AMAG Austria Metall AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung
   der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
   Notaren, Rechtsanwälten und Veranstaltungs-Dienstleistern. Diese erhalten
   von der AMAG Austria Metall AG nur solche personenbezogenen Daten, die für
   die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
   verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der AMAG Austria Metall
   AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die AMAG Austria Metall AG mit diesen
   Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
   abgeschlossen.

   Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
   Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die AMAG Austria Metall AG ist zudem
   gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 AktG).

   Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
   die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
   rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die AMAG Austria Metall AG oder
   umgekehrt von der AMAG Austria Metall AG gegen Aktionäre erhoben werden,
   dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung
   von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
   Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
   der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
   rechtskräftiger Beendigung führen.

   Zum Zwecke der organisatorischen Unterstützung der Verwaltung erfolgt eine
   Liveübertragung des Zuschauerraums an die Unterstützungsbereiche, damit
   die Beantwortung allfälliger Fragen sowie die Erledigung sonstiger
   administrativer Themen möglichst rasch erfolgen kann. Es erfolgt keine
   Speicherung/Aufzeichnung dieser Daten. Rechtsgrundlage für die
   Verarbeitung ist somit § 12 Abs. 2 Z 4 DSG.

   Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
   Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
   gegenüber der AMAG Austria Metall AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
   [3][email protected] geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein
   Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der AMAG Austria Metall AG unter
   [4]www.amag-al4u.com/datenschutz zu finden.

    

   Ranshofen, im März 2025

    

   Der Vorstand  

   [5]^[1] Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit
   verzichten wir durchgängig auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Soweit
   personenbezogene Angaben nur in männlicher Form angeführt sind, bezieht
   sich die gewählte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

    

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   17.03.2025 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: AMAG Austria Metall AG
                Lamprechtshausener Straße 61
                5282 Ranshofen
                Österreich
   Telefon:     +43 7722 801 0
   Fax:         +43 7722 809 498
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.amag-al4u.com
   ISIN:        AT00000AMAG3
   WKN:         A1JFYU
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   2101518  17.03.2025 CET/CEST

   https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2101518&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf

References

   Visible links
   1. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-Q7K9aE.html#_ftn1
   2. mailto:[email protected]
   3. mailto:[email protected]
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=e32135b348950e77b0851267a1e6eb0e&application_id=2101518&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   5. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-Q7K9aE.html#_ftnref1

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