• 05.06.2024, 11:57:49
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  • EQS0015

EQS-HV: voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024

EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024

   05.06.2024 / 11:57 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS
   News
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   FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   voestalpine AG
   Linz, FN 66209 t
   ISIN AT0000937503
   („Gesellschaft“)

   Einberufung[1]^[1] der ordentlichen Hauptversammlung

   Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur
   32. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
   am Mittwoch, dem 3. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit),
   im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
    

   I. TAGESORDNUNG

   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
   Vorschlages fĂŒr die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
   Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes, des
   konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des
   Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024

   2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns des
   GeschÀftsjahres 2023/2024

   3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
   das GeschÀftsjahr 2023/2024

   4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
   fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024

   5. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung fĂŒr die Mitglieder des
   Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024

   6. Beschlussfassung ĂŒber die Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie fĂŒr die
   Nachhaltigkeitsberichtserstattung des GeschÀftsjahres 2024/2025

   7. Neuwahl des Aufsichtsrats

   8. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr die Mitglieder des
   Vorstands und des Aufsichtsrats

   9. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des
   Vorstands

   10. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des
   Aufsichtsrats

   11. Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 3
   „Veröffentlichungen“, § 18 „Hauptversammlung – Einberufung“ sowie Änderung
   der Satzung durch ErgĂ€nzung um einen neuen § 19 „Moderierte virtuelle
   Hauptversammlung“ und entsprechende Änderung der Nummerierung der
   folgenden Paragraphen der Satzung

   12. Beschlussfassung ĂŒber die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
   im Ausmaß von 20 % des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des
   gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts
   gemĂ€ĂŸ § 153 Abs 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2024/I] und entsprechende
   Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2a

   13. Beschlussfassung ĂŒber die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
   im Ausmaß von 10 % des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und/oder zur
   Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des
   Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen
   Unternehmens mit der ErmÀchtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
   [Genehmigtes Kapital 2024/II] und entsprechende Änderung der Satzung in
   § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2b

   14. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands,
   Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
   Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte,
   die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien
   der Gesellschaft einrÀumen können, auszugeben, auch mit der ErmÀchtigung
   zum Ausschluss des Bezugsrechts der AktionÀr:innen auf die
   Finanzinstrumente

   15. Beschlussfassung ĂŒber die Aufhebung des bedingten Kapitals gemĂ€ĂŸ
   § 159 Abs 2 Z 1 AktG gemĂ€ĂŸ Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2019,
   die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ
   § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an GlĂ€ubiger:innen von Finanzinstrumenten
   im Ausmaß von 10 % des Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2024] und
   entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 6

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
       DER INTERNETSEITE

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spĂ€testens ab 12. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   [2]www.voestalpine.com  zugÀnglich:

     ‱ Jahresabschluss mit Lagebericht,
     ‱ Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht,
     ‱ Konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
     ‱ Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
     ‱ Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,
     ‱ Bericht des Aufsichtsrats,

   jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024;

     ‱ BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 15,
     ‱ ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG samt LebenslĂ€ufen fĂŒr die Wahl in
       den Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 7,
     ‱ VergĂŒtungsbericht fĂŒr die Mitglieder des Vorstands und des
       Aufsichtsrats,
     ‱ VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Vorstands,
     ‱ VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats,
     ‱ Bericht des Vorstands gemĂ€ĂŸ § 170 Abs 2  iVm § 153 Abs 4 AktG zum
       Tagesordnungspunkt 13,
     ‱ Bericht des Vorstands gemĂ€ĂŸ § 174 Abs 4  iVm § 153 Abs 4 AktG zu den
       Tagesordnungspunkten 14 und 15,
     ‱ Satzung mit den vorgeschlagenen SatzungsĂ€nderungen im Änderungsmodus,
     ‱ Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht,
     ‱ Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den
       unabhÀngigen Stimmrechtsvertreter,
     ‱ Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
     ‱ vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung,
     ‱ Allgemeine DatenschutzerklĂ€rung fĂŒr Teilnehmer:innen der
       Hauptversammlung der voestalpine AG.

    

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
        HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung
   des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen dieser
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 23. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Nachweisstichtag AktionÀr:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spĂ€testens am 28. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich
   auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

   (i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform

    Per Post oder   voestalpine AG
    Bot:in c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
    Köppel 60
    8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich

    Per SWIFT 
    GIBAATWGGMS
    (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000937503 im Text
   angeben)
    

   (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die
   Satzung gemĂ€ĂŸ § 19 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst

    Per E-Mail [3]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.a
   (DepotbestÀtigungen bitte im Format PDF)
   Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50

   Die AktionĂ€r:innen werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes
   Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
   DepotbestÀtigung zu veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.

   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

   Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     ‱ Angaben ĂŒber die:den Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder
       eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes
       (SWIFT-Code),
     ‱ Angaben ĂŒber die:den AktionĂ€r:in: Name/Firma und Anschrift, bei
       natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
       Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische
       Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird,
     ‱ Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der:des
       AktionĂ€rin:AktionĂ€rs, ISIN AT0000937503 (international gebrĂ€uchliche
       Wertpapierkennnummer),
     ‱ Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     ‱ Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.

   Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 23. Juni
   2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

   Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

   Identifikation

   voestalpine AG behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur
   Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

   Die AktionÀr:innen und deren BevollmÀchtigte werden daher ersucht, zur
   Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereit zu halten.

   Personen, die als BevollmÀchtigte:r zur Hauptversammlung erscheinen, haben
   zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mitzunehmen. Falls
   das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist,
   wird der Zutritt erleichtert, wenn eine Kopie der Vollmacht mitgebracht
   wird.

   Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der Hauptversammlung
   vertreten, nehmen Sie zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
   einen Nachweis mit, dass Sie die juristische Person einzeln zu vertreten
   berechtigt sind (Firmenbuchauszug, bei Kollektivvertretung zusÀtzlich eine
   firmenmĂ€ĂŸig unterzeichnete Vollmacht).

   GĂ€ste

   Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft,
   da es das Forum fĂŒr die EigentĂŒmer:innen der Gesellschaft â€“ die
   AktionĂ€r:innen â€“ ist. Wir bitten daher um VerstĂ€ndnis, dass wir aus einer
   Hauptversammlung keine Veranstaltung fĂŒr GĂ€ste machen können, so sehr wir
   auch ein solches Interesse schĂ€tzen. FĂŒr RĂŒckfragen steht das Investor
   Relations Team gerne zur VerfĂŒgung (Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail:
   [4]IR@voestalpine.com).

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
       EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jede:r AktionÀr:in, die:der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
   berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser
   Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, eine:n
   Vertreter:in zu bestellen, die:der im Namen der:s AktionÀrs:in an der
   Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die:der AktionÀr:in
   hat, den sie:er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der
   Hauptversammlung möglich.

   FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

   Per Post oder Bot:in 
   voestalpine AG
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60
   8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich
   Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
   Per E-Mail [5]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at 
    (Bitte Vollmachten im Format PDF)

   Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juli 2024, 16:00 Uhr (MESZ,
   Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie
   nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
   Hauptversammlung ĂŒbergeben werden.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht
   sind spĂ€testens am 12. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter [6]www.voestalpine.com  abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
   reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
   verwenden.

   Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionÀr:innen zur
   VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.

   Hat die:der AktionĂ€r:in ihrem:seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut
   (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur
   DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg, die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   AktionÀr:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die
   Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
   Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

   Es ist nicht zwingend, dass AktionÀr:innen, die eine:n Verteter:in
   bevollmÀchtigen wollen, den unter Punkt V. genannten unabhÀngigen
   Stimmrechtsvertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), Florian
   Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, zum Vertreter bestellen.

   V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R UNABHÄNGIGEN
      STIMMRECHTSVERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Als besonderer Service steht den AktionÀr:innen ein Vertreter vom
   Interessenverband fĂŒr Anleger, IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als
   unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene
   StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Seitens IVA ist
   derzeit vorgesehen, dass Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA,
   bei der Hauptversammlung diese AktionÀr:innen vertreten wird.

   FĂŒr die BevollmĂ€chtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   [7]www.voestalpine.com  ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar,
   welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben (siehe IV.
   MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post oder
   Bot:in) fĂŒr die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. DarĂŒber hinaus
   besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme:

   Florian Beckermann
   Tel. +43 (0)1 8763343-30
   E-Mail: [8]beckermann@hauptversammlung.at

   Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juli 2024, 16:00 Uhr (MESZ,
   Wiener Zeit) bei einer der oben oder in Punkt 
   IV. (= MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
   Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
   Hauptversammlung ĂŒbergeben werden.

   Die:Der AktionÀr:in hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen,
   wie dieser (oder allenfalls ein:e von ihm bevollmÀchtigte:r
   Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuĂŒben hat. Der unabhĂ€ngige
   Stimmrechtsvertreter ĂŒbt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
   und innerhalb der Grenzen der von der:dem AktionÀr:in erteilten
   Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus. Ohne
   ausdrĂŒckliche Weisungen ist nicht sichergestellt, dass der
   Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht ausĂŒben kann. Bitte beachten Sie, dass
   der Stimmrechtsverteter keine AuftrÀge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
   WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von
   Fragen oder von AntrÀgen entgegennimmt.

   AktionÀr:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die
   Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
   Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
    

   VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
       UND 119 AKTG

    1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€r:innen nach § 109 AktG

   AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser
   Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Bot:in spÀtestens am
   12. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Dr.
   Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder,
   wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
   E-Mail-Adresse [9]christian.kaufmann@voestalpine.com  oder per SWIFT an
   die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige
   Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jede:n Antragsteller:in
   oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder,
   bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
   unbedingt ISIN AT0000937503 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen BegrĂŒndung, mĂŒssen jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen
   und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die
   AktionÀr:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
   gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die
   antragstellenden AktionĂ€r:innen seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf.
   Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt
   (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf
   die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

    2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€r:innen zur Tagesordnung nach
       § 110 AktG

   AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur
   Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese
   VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀr:innen, der
   anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform spĂ€testens am 24. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener
   Zeit) der Gesellschaft
   entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder per Post oder Bot:in an
   4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Dr. Christian Kaufmann, Abteilung
   Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an
   christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform,
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr
   ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
   so muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
   dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die
   Person der:des ErklÀrenden genannt und der Abschluss der ErklÀrung durch
   Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
   Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch
   in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs
   zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text
   vorgeht.

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ
   § 87 Abs 2 AktG.

   Die AktionÀr:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
   gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen
   ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf
   die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

    3. Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

   Zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats“ und der allfĂ€lligen
   Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€r:innen gemĂ€ĂŸ
   § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

   Der Aufsichtsrat der voestalpine AG  besteht nach der letzten Wahl durch
   die Hauptversammlung aus acht von der Hauptversammlung gewÀhlten
   Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und vier vom Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110
   ArbVG entsandten Mitgliedern. Von derzeit sieben Kapitalvertreter:innen
   sind vier MĂ€nner und drei Frauen, von den vier Arbeitnehmervertreter:innen
   sind drei MĂ€nner und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus
   sieben MĂ€nnern und vier Frauen; das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7
   AktG wird erfĂŒllt.

   Die voestalpine AG unterliegt dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG
   und hat das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG zu berĂŒcksichtigen.

   Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG weder von
   der Mehrheit der Kapitalvertreter:innen noch von der Mehrheit der
   Arbeitnehmervertreter:innen erhoben wurde und es daher nicht zu einer
   GetrennterfĂŒllung, sondern zu einer GesamterfĂŒllung des
   Mindestanteilsgebots gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG kommt.

   GemĂ€ĂŸ § 9 Abs 1 der Satzung der voestalpine AG besteht der Aufsichtsrat
   aus drei bis acht von der Hauptversammlung gewĂ€hlten sowie aus den gemĂ€ĂŸ
   § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern.

   Sollte es zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats“ zur
   Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionÀr:innen kommen, ist darauf
   Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme der WahlvorschlÀge dem
   Aufsichtsrat insgesamt mindestens vier Frauen angehören.

    4. Auskunftsrecht der AktionĂ€r:innen nach § 118 AktG

   Jeder:m AktionÀr:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
   ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
   Erteilung strafbar wÀre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
   sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
   ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
   zugÀnglich war.

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ § 20 Abs 3 der Satzung im
   Laufe der Hauptversammlung angemessene BeschrÀnkungen der Redezeit, der
   Fragezeit bzw. der Gesamtzeit fĂŒr RedebeitrĂ€ge und Fragen festlegen.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Bitte beachten Sie, dass dafĂŒr wĂ€hrend der Hauptversammlung von dem
   Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrÀnkungen festgelegt werden
   können.

   Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die
   Gesellschaft per Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1,
   Abteilung Investor Relations, z.H. DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an
   [10]IR@voestalpine.com ĂŒbermittelt werden.

    5. AntrĂ€ge von AktionĂ€r:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jede:r AktionĂ€r:in ist â€“ unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â€“
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   AntrÀge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrÀge
   vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge
   der Abstimmung.

   Ein AktionĂ€rsantrag zum Tagesordnungspunkt 7 „Neuwahl des Aufsichtsrats“
   setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
   Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
   Aufsichtsrat können von AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 1 % des
   Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlÀge
   mĂŒssen spĂ€testens am 24. Juni 2024 in der oben angefĂŒhrten Weise der
   Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ
   § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche
   Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber
   alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten,
   anzuschließen.

   Widrigenfalls darf der AktionÀrsantrag auf Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden.

   Hinsichtlich der Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und
   9 AktG wird auf Punkt VI. Abs 3 verwiesen.

   VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in
   178.549.163 auf Inhaber:innen lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt
   eine Stimme. Die Gesellschaft hÀlt 7.098.547 eigene Aktien. Auf eigene
   Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemĂ€ĂŸ
   § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG fĂŒr kraftlos erklĂ€rt, wovon 948 Aktien
   noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden.
   Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien betrÀgt demzufolge im
   Zeitpunkt der Einberufung 171.449.668 StĂŒckaktien. Es bestehen nicht
   mehrere Aktiengattungen.

    2. Einlass und Registrierung

   Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
   die AktionÀr:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
   Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung
   der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit).

    3. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der
   Generaldebatte im Internet zu ĂŒbertragen.

   Alle AktionÀr:innen der Gesellschaft sowie die interessierte
   Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der
   Hauptversammlung am 3. Juli 2024 ab ca. 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) live
   im Internet unter [11]www.voestalpine.com  verfolgen. Eine
   darĂŒberhinausgehende Bild- oder TonĂŒbertragung der Hauptversammlung
   erfolgt nicht.

    4. Datenschutz

   Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist fĂŒr eine
   Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur
   Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer:innen der
   Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
   [12]www.voestalpine.com/datenschutz-hv.at

   Linz, im Juni 2024 
   Der Vorstand  

   [13]^[1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der
   nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.

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   05.06.2024 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: voestalpine AG
                voestalpine-Straße 1
                4020 Linz
                Österreich
   Telefon:     +43 50304/15-9949
   Fax:         +43 50304/55-5581
   E-Mail:      IR@voestalpine.com
   Internet:    www.voestalpine.com
   ISIN:        AT0000937503
   WKN:         897200
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1918691  05.06.2024 CET/CEST

References

   Visible links
   1. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-0FBDbU.html#_ftnref1
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. mailto:anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
   4. mailto:IR@voestalpine.com
   5. mailto:anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   8. mailto:beckermann@hauptversammlung.at
   9. mailto:christian.kaufmann@voestalpine.com
  10. mailto:IR@voestalpine.com
  11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f94ca015ac0c1e261df57dcada7a1276&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
  12. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ac3420ba0aa91d3c4418158efa1e729e&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
  13. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-0FBDbU.html#_ftnref1

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