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EQS-HV: voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024
EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung voestalpine AG: Hauptversammlung 3. Juli 2024 05.06.2024 / 11:57 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ voestalpine AG Linz, FN 66209 t ISIN AT0000937503 (âGesellschaftâ) Einberufung[1]^[1] der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur 32. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG am Mittwoch, dem 3. Juli 2024, um 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit), im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlages fĂŒr die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes, des konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024 2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns des GeschĂ€ftsjahres 2023/2024 3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024 4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024 5. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024 6. Beschlussfassung ĂŒber die Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie fĂŒr die Nachhaltigkeitsberichtserstattung des GeschĂ€ftsjahres 2024/2025 7. Neuwahl des Aufsichtsrats 8. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats 9. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Vorstands 10. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats 11. Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung der Satzung in § 3 âVeröffentlichungenâ, § 18 âHauptversammlung â Einberufungâ sowie Ănderung der Satzung durch ErgĂ€nzung um einen neuen § 19 âModerierte virtuelle Hauptversammlungâ und entsprechende Ănderung der Nummerierung der folgenden Paragraphen der Satzung 12. Beschlussfassung ĂŒber die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im AusmaĂ von 20 % des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemÀà § 153 Abs 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2024/I] und entsprechende Ănderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2a 13. Beschlussfassung ĂŒber die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im AusmaĂ von 10 % des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und/oder zur Ausgabe an Arbeitnehmer:innen, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens mit der ErmĂ€chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts [Genehmigtes Kapital 2024/II] und entsprechende Ănderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 2b 14. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einrĂ€umen können, auszugeben, auch mit der ErmĂ€chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der AktionĂ€r:innen auf die Finanzinstrumente 15. Beschlussfassung ĂŒber die Aufhebung des bedingten Kapitals gemÀà § 159 Abs 2 Z 1 AktG gemÀà Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juli 2019, die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemÀà § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an GlĂ€ubiger:innen von Finanzinstrumenten im AusmaĂ von 10 % des Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2024] und entsprechende Ănderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs 6 II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 12. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter [2]www.voestalpine.com zugĂ€nglich: âą Jahresabschluss mit Lagebericht, âą Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht, âą Konsolidierter Corporate Governance-Bericht, âą Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, âą Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung, âą Bericht des Aufsichtsrats, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/2024; âą BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 15, âą ErklĂ€rungen gemÀà § 87 Abs 2 AktG samt LebenslĂ€ufen fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 7, âą VergĂŒtungsbericht fĂŒr die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, âą VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Vorstands, âą VergĂŒtungspolitik fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats, âą Bericht des Vorstands gemÀà § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 13, âą Bericht des Vorstands gemÀà § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15, âą Satzung mit den vorgeschlagenen SatzungsĂ€nderungen im Ănderungsmodus, âą Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, âą Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter, âą Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, âą vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung, âą Allgemeine DatenschutzerklĂ€rung fĂŒr Teilnehmer:innen der Hauptversammlung der voestalpine AG. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen dieser Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag AktionĂ€r:in ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 28. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: (i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform Per Post oder voestalpine AG Bot:in c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Ăsterreich Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben) (ii) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemÀà § 19 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst Per E-Mail [3]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.a (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF) Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50 Die AktionĂ€r:innen werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung. DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): âą Angaben ĂŒber die:den Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), âą Angaben ĂŒber die:den AktionĂ€r:in: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird, âą Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der:des AktionĂ€rin:AktionĂ€rs, ISIN AT0000937503 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), âą Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, âą Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 23. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Identifikation voestalpine AG behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die AktionĂ€r:innen und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Personen, die als BevollmĂ€chtigte:r zur Hauptversammlung erscheinen, haben zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mitzunehmen. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, wird der Zutritt erleichtert, wenn eine Kopie der Vollmacht mitgebracht wird. Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der Hauptversammlung vertreten, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte einen Nachweis mit, dass Sie die juristische Person einzeln zu vertreten berechtigt sind (Firmenbuchauszug, bei Kollektivvertretung zusĂ€tzlich eine firmenmĂ€Ăig unterzeichnete Vollmacht). GĂ€ste Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft, da es das Forum fĂŒr die EigentĂŒmer:innen der Gesellschaft â die AktionĂ€r:innen â ist. Wir bitten daher um VerstĂ€ndnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung fĂŒr GĂ€ste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schĂ€tzen. FĂŒr RĂŒckfragen steht das Investor Relations Team gerne zur VerfĂŒgung (Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail: [4]IR@voestalpine.com). IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jede:r AktionĂ€r:in, die:der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, eine:n Vertreter:in zu bestellen, die:der im Namen der:s AktionĂ€rs:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die:der AktionĂ€r:in hat, den sie:er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Bot:in voestalpine AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Ăsterreich Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50 Per E-Mail [5]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at (Bitte Vollmachten im Format PDF) Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juli 2024, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind spĂ€testens am 12. Juni 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter [6]www.voestalpine.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€r:innen zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat die:der AktionĂ€r:in ihrem:seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€r:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Es ist nicht zwingend, dass AktionĂ€r:innen, die eine:n Verteter:in bevollmĂ€chtigen wollen, den unter Punkt V. genannten unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, zum Vertreter bestellen. V. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R UNABHĂNGIGEN STIMMRECHTSVERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Als besonderer Service steht den AktionĂ€r:innen ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger, IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA, bei der Hauptversammlung diese AktionĂ€r:innen vertreten wird. FĂŒr die BevollmĂ€chtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter [7]www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschlieĂlich an einer der oben (siehe IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post oder Bot:in) fĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten zugehen muss. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme: Florian Beckermann Tel. +43 (0)1 8763343-30 E-Mail: [8]beckermann@hauptversammlung.at Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 2. Juli 2024, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) bei einer der oben oder in Punkt IV. (= MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN) genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Die:Der AktionĂ€r:in hat dem Stimmrechtsvertreter Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein:e von ihm bevollmĂ€chtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuĂŒben hat. Der unabhĂ€ngige Stimmrechtsvertreter ĂŒbt das Stimmrecht ausschlieĂlich auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen der von der:dem AktionĂ€r:in erteilten Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus. Ohne ausdrĂŒckliche Weisungen ist nicht sichergestellt, dass der Stimmrechtsvertreter ein Stimmrecht ausĂŒben kann. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsverteter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt. AktionĂ€r:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€r:innen nach § 109 AktG AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Bot:in spĂ€testens am 12. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an die Adresse 4020 Linz, voestalpine-StraĂe 1, z.H. Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [9]christian.kaufmann@voestalpine.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jede:n Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Ăbermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000937503 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, mĂŒssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die AktionĂ€r:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€r:innen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen. 2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€r:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€r:innen, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 24. Juni 2024 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder per Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-StraĂe 1, z.H. Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person der:des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG. Die AktionĂ€r:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen. 3. Angaben gemÀà § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG Zum Tagesordnungspunkt 7 âNeuwahl des Aufsichtsratsâ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€r:innen gemÀà § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Der Aufsichtsrat der voestalpine AG besteht nach der letzten Wahl durch die Hauptversammlung aus acht von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und vier vom Betriebsrat gemÀà § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von derzeit sieben Kapitalvertreter:innen sind vier MĂ€nner und drei Frauen, von den vier Arbeitnehmervertreter:innen sind drei MĂ€nner und eine Frau. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus sieben MĂ€nnern und vier Frauen; das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG wird erfĂŒllt. Die voestalpine AG unterliegt dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG zu berĂŒcksichtigen. Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemÀà § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter:innen noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter:innen erhoben wurde und es daher nicht zu einer GetrennterfĂŒllung, sondern zu einer GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots gemÀà § 86 Abs 7 AktG kommt. GemÀà § 9 Abs 1 der Satzung der voestalpine AG besteht der Aufsichtsrat aus drei bis acht von der Hauptversammlung gewĂ€hlten sowie aus den gemÀà § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Sollte es zum Tagesordnungspunkt 7 âNeuwahl des Aufsichtsratsâ zur Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionĂ€r:innen kommen, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Falle der Annahme der WahlvorschlĂ€ge dem Aufsichtsrat insgesamt mindestens vier Frauen angehören. 4. Auskunftsrecht der AktionĂ€r:innen nach § 118 AktG Jeder:m AktionĂ€r:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugĂ€nglich war. Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemÀà § 20 Abs 3 der Satzung im Laufe der Hauptversammlung angemessene BeschrĂ€nkungen der Redezeit, der Fragezeit bzw. der Gesamtzeit fĂŒr RedebeitrĂ€ge und Fragen festlegen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Bitte beachten Sie, dass dafĂŒr wĂ€hrend der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrĂ€nkungen festgelegt werden können. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post oder Bot:in an 4020 Linz, voestalpine-StraĂe 1, Abteilung Investor Relations, z.H. DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an [10]IR@voestalpine.com ĂŒbermittelt werden. 5. AntrĂ€ge von AktionĂ€r:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jede:r AktionĂ€r:in ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein AktionĂ€rsantrag zum Tagesordnungspunkt 7 âNeuwahl des Aufsichtsratsâ setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können von AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 24. Juni 2024 in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemÀà § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden. Hinsichtlich der Angaben gemÀà § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG wird auf Punkt VI. Abs 3 verwiesen. VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in 178.549.163 auf Inhaber:innen lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt 7.098.547 eigene Aktien. Auf eigene Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemÀà § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG fĂŒr kraftlos erklĂ€rt, wovon 948 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien betrĂ€gt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 171.449.668 StĂŒckaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 2. Einlass und Registrierung Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die AktionĂ€r:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit). 3. Teilweise Ăbertragung der Hauptversammlung im Internet Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet zu ĂŒbertragen. Alle AktionĂ€r:innen der Gesellschaft sowie die interessierte Ăffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 3. Juli 2024 ab ca. 10:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit) live im Internet unter [11]www.voestalpine.com verfolgen. Eine darĂŒberhinausgehende Bild- oder TonĂŒbertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. 4. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist fĂŒr eine Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer:innen der Hauptversammlung gemÀà Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter [12]www.voestalpine.com/datenschutz-hv.at Linz, im Juni 2024 Der Vorstand [13]^[1] AusschlieĂlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich. ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ 05.06.2024 CET/CEST ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ Sprache: Deutsch Unternehmen: voestalpine AG voestalpine-StraĂe 1 4020 Linz Ăsterreich Telefon: +43 50304/15-9949 Fax: +43 50304/55-5581 E-Mail: IR@voestalpine.com Internet: www.voestalpine.com ISIN: AT0000937503 WKN: 897200 Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel) Ende der Mitteilung EQS News-Service 1918691 05.06.2024 CET/CEST References Visible links 1. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-0FBDbU.html#_ftnref1 2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news 3. mailto:anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at 4. mailto:IR@voestalpine.com 5. mailto:anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at 6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news 7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=206d29e14e4245a37ea836eb9e03d879&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news 8. mailto:beckermann@hauptversammlung.at 9. mailto:christian.kaufmann@voestalpine.com 10. mailto:IR@voestalpine.com 11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f94ca015ac0c1e261df57dcada7a1276&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news 12. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ac3420ba0aa91d3c4418158efa1e729e&application_id=1918691&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news 13. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-0FBDbU.html#_ftnref1
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