• 23.04.2024, 11:28:07
  • /
  • EQS0009

EQS-HV: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV 2024

EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe /
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
   VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe: Einberufung der HV
   2024

   23.04.2024 / 11:27 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ═══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   VIENNA  INSURANCE  GROUP  AG

   Wiener  Versicherung  Gruppe

   FN 75687 f ISIN: AT0000908504

   Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

   EINBERUFUNG

   der

   am Freitag, dem 24. Mai 2024, um 11:00 Uhr (MESZ)
   in der Wiener Stadthalle,
   Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Halle F,
   als Präsenzversammlung stattfindenden
   33. ordentlichen Hauptversammlung
    

   T A  G  E S  O  R D  N U N  G

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt dem Lagebericht,
       des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2023, des
       Nachhaltigkeitsberichts 2023 (konsolidierter nichtfinanzieller
       Bericht), des Konzernabschlusses 2023 samt dem Konzernlagebericht, des
       Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats
       (§ 96 Aktiengesetz).
        
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
       Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
        
    3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023.
        
    4. Beschlussfassung    über    die    Entlastung    der    Mitglieder  
        des    Vorstands    für    das Geschäftsjahr 2023.
        
    5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2023.
        
    6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
       Geschäftsjahr 2025 sowie des Prüfers des konsolidierten
       Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025.
        
    7. Wahl des Prüfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts für das
       Geschäftsjahr 2024.
        
    8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
        
    9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.

   UNTERLAGEN  ZUR  HAUPTVERSAMMLUNG

   Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen
   spätestens ab 3. Mai 2024 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der
   Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG
   Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010
   Wien, auf:

     • Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023,
     • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023,
     • Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023,
     • konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023,
     • Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2023 (konsolidierter
       nichtfinanzieller Bericht),
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023 zum
       Tagesordnungspunkt 2,
     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9,
     • Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 6, 7, 8 und 9,
     • Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2
       Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 8, sowie
     • Vergütungsbericht 2023 und Vergütungspolitik.

   Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, die
   Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
   Aktiengesetz sowie Informationen über die Rechte der Aktionär:innen nach
   den §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz, sind spätestens ab 3. Mai 2024
   auch auf der Internetseite der Gesellschaft [1]group.vig unter Investor
   Relations/Hauptversammlung via direktem Link [2]group.vig/hauptversammlung
   zugänglich.

   HINWEIS  AUF  DIE  RECHTE  DER  AKTIONÄR:INNEN  GEMÄSS  §§  109,  110,  118
   UND  119 AKTIENGESETZ

   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche  Punkte  auf  die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen spätestens am 3. Mai 2024 der Gesellschaft in
   Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
   Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010
   Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
   Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

   Zum Nachweis der Aktionär:inneneigenschaft genügt bei depotverwahrten
   Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz,
   in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
   mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die
   zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
   sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
   beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
   wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen
   stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
   oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
   der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
   Textform spätestens am 14. Mai 2024 der Gesellschaft entweder per Telefax
   an +43 (0)1 89 00 500-50 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
   Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas,
   Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
   vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
   Aktionär:innenrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
   einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
   1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich
   der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
   zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).

   Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz
   bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann
   abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.

   Aktionär:innen ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
   verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
   Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
   Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung
   strafbar wäre. Das Auskunftsrecht gilt nur für Aktionär:innen, die in der
   Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind.

   Jeder Aktionär und jede Aktionärin ist berechtigt, in der Hauptversammlung
   zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
   Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
   Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

   Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
   Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 16. Mai
   2024 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionär:innen, deren
   Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, auf der im Firmenbuch
   eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht wurde. Dazu
   muss der Antrag bis spätestens 14. Mai 2024, sohin zwei Werktage vor dem
   16. Mai 2024, bei der Gesellschaft einlangen. Hinsichtlich der übrigen
   Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird
   auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.

   § 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
   Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus drei bis zwölf Mitgliedern
   besteht. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier Sitze von Frauen und
   mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein. Der Aufsichtsrat der VIENNA
   INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe besteht derzeit aus zwölf
   Mitgliedern, davon fünf Frauen und sieben Männer, sodass der Mindestanteil
   nach § 86 Absatz 7 Aktiengesetz erfüllt ist. Mit Ablauf der
   Hauptversammlung läuft tourlich die Funktionsperiode von elf Mitgliedern
   aus. Der Aufsichtsrat soll weiter aus zwölf von der Hauptversammlung
   gewählten Mitgliedern bestehen. Daher sind elf Aufsichtsratsmitglieder zu
   wählen, um die bisherige Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern wieder
   zu erreichen.

   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen nach den
   §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 3. Mai 2024 auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter [3]group.vig/hauptversammlung
   zugänglich.

   NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
   GEMÄSS § 111 AKTIENGESETZ

   Depotverwahrte  Inhaberaktien

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
   Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am 14. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
   Aktionär:innenrechte ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag
   Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 21. Mai 2024, 24:00 Uhr
   (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

     • per Post oder per Boten:
       VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
       HV-Veranstaltungsservice GmbH,
       Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
     • per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
     • per E-Mail: [4][email protected] (als eingescannter
       Anhang, – TIF, PDF, etc.)
     • per SWIFT: GIBAATWGGMS
       Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text
       angeben

   Depotbestätigung  gemäß  §  10a  Aktiengesetz

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma, Anschrift,
       Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
       Registernummer bei juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des
       Aktionärs oder der Aktionärin,
     • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 14. Mai 2024, 24:00
   Uhr (MESZ), beziehen.

   Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
   als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

   Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die Gesellschaft
   auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
   (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
   ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem und ungarischem Recht zur
   Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

   Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
   werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
   durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen
   können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
   Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

   VERTRETUNG  DURCH  BEVOLLMÄCHTIGTE  GEMÄSS  §  114  AKTIENGESETZ

   Jeder Aktionär oder jede Aktionärin, der oder die zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter oder eine
   Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des Aktionärs oder der
   Aktionärin an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
   Aktionär oder die Aktionärin hat, den oder die er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
   Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär oder die Aktionärin
   seinem oder ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Vollmacht erteilt, so
   genügt es, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
   abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde. Die Vollmacht muss der
   Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:

     • per Post: 
       VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe c/o
       HV-Veranstaltungsservice GmbH,
       Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
     • per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-50
     • per E-Mail:  [5][email protected] (als eingescannter
       Anhang – TIF, PDF, etc.)
     • per SWIFT: GIBAATWGGMS
       Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text
       angeben
     • persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter [6]group.vig/hauptversammlung abrufbar.

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   23. Mai 2024, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   STIMMRECHTSVERTRETUNG

   Als zusätzlicher Service steht den Aktionär:innen Herr Dr. Michael Knap als
   Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder
   Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger
   Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
   Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
   direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer
   +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per
   E-Mail [7][email protected] sowie seine Bevollmächtigung zur
   Stimmrechtsausübung über das Formular auf unserer Website.

   GESAMTZAHL  DER  AKTIEN  UND  STIMMRECHTE  (Hinweis  gemäß  §  120  Absatz
   2  Ziffer  1 Börsegesetz)

   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
   der Gesellschaft EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
   den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
   Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
   Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum
   vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.

   ZUTRITT  ZUR  HAUPTVERSAMMLUNG

   Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen
   können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen  amtlichen  Lichtbildausweis
   mit. Wenn Sie als Vertreter oder Vertreterin einer juristischen Person
   erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen Firmenbuchauszug mit, der Ihre
   Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie als Bevollmächtigter oder
   Bevollmächtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich bitte
   die Vollmacht  mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die
   Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie
   eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

   Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
   Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

   Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
   Teilnehmer:innen sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
   berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr
   (MESZ).

   ÜBERTRAGUNG  IM  INTERNET

   Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen.
   Der Link zur Übertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
   [8]group.vig/hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Eine vollständige
   Übertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

   INFORMATION  ZUR  DATENVERARBEITUNG  FÜR  AKTIONÄR:INNEN

   Zweck  und  Rechtsgrundlage  für  die  Verarbeitung  Ihrer  Daten

   Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
   (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der
   jeweiligen Aktionärin oder des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls
   Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
   bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
   des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte
   im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die
   Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
   Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113, 114,
   117 und 120 Aktiengesetz, zwingend erforderlich. Die personenbezogenen
   Daten von Aktionär:innen werden im Zuge der Hauptversammlung zu folgenden
   Zwecken verarbeitet: Organisation der Hauptversammlung, Teilnahme von
   Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung, für die
   Ausübung von Aktionär:innenrechten im Rahmen der Hauptversammlung,
   Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines
   Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines
   Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls,
   Erfüllung von Compliance-Pflichten einschließlich Aufzeichnungs-,
   Auskunfts- und Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
   somit Artikel 6 Absatz 1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

   Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG
   Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft
   bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
   Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar,
   Rechtsberater:innen und IT-Dienstleister:in. Diese erhalten von der
   Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
   beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten
   ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig,
   hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
   datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

   Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
   Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich
   vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz) Einsicht nehmen
   und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
   Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem
   gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionär:innendaten (insbesondere
   das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum
   Firmenbuch einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).

   Aufbewahrungsdauer  Ihrer  Daten

   Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
   für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
   rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die Gesellschaft oder
   umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient
   die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
   Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
   Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
   der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
   rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet sich
   insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
   Gesetzbuches.

   Ihre  Rechte

   Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene
   Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft
   über die Daten selbst, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der
   Daten, die Empfänger, die Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer
   Person von uns verarbeiteten Daten verlangen.

   Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder
   unvollständig sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer
   Daten verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter
   Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf unrichtige,
   unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft. Ist unklar,
   ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder unvollständig
   sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die Einschränkung
   der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage
   verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte Einwilligung jederzeit und
   ohne Grund widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen
   Daten, die auf Grundlage einer Einwilligungserklärung erhoben und verwendet
   werden, zu verhindern. Der Widerruf Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss
   auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor Ihrem Widerruf aufgrund
   Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle eines Widerrufs haben Sie auch das
   Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen.

   Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person
   verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format.
   Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten
   an einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger
   oder diese Empfängerin uns dies aus technischer Sicht ermöglicht und der
   Datenübertragung weder ein unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder
   sonstige Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von
   unserer Seite oder von dritten Personen entgegenstehen.

   Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
   Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
   Widerspruchsrecht zu.

   Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen
   Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen
   Daten nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung
   Ihres Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie,
   beizufügen.

   Kontakt  für  datenschutzrechtliche  Ansuchen

   VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Datenschutz-Team
   Schottenring 30
   1010 Wien Österreich
   [9][email protected]

   Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen
   Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, ([10][email protected])
   offen.

   Wien, im April 2024 
   Der Vorstand

   ═══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   23.04.2024 CET/CEST

   ═══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
                Schottenring 30
                1010 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43(0)50 390-22000
   Fax:         +43(0)50 390 99-22000
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.group.vig
   ISIN:        AT0000908504
   WKN:         A0ET17
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1886507  23.04.2024 CET/CEST

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c57f0805fdd0350090940e372fd29b06&application_id=1886507&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=1886507&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=1886507&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. mailto:[email protected]
   5. mailto:[email protected]
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=1886507&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. mailto:[email protected]
   8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=6610ed3086ac039b590215d9b8595b95&application_id=1886507&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   9. mailto:[email protected]
  10. mailto:[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT |

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel