• 16.04.2024, 07:00:56
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EQS-News: Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

EQS-News: STRABAG SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Ausschüttungen
   Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am
   16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN
   AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

   16.04.2024 / 07:00 CET/CEST
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   STRABAG SE

    

   Villach

    

   Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am
   16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN
   AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

    

   2. Frist zur Einreichung der Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3)

    

   In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. Ordentlichen Hauptversammlung der
   STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach (auch die
   „Gesellschaft“) wurde unter anderem eine ordentliche Kapitalherabsetzung
   zum Zweck der Rückzahlung an Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft
   beschlossen.

    

   Mit Wirksamwerden dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung ist ein
   bedingter Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter
   Aktie der Gesellschaft (ISIN AT000000STR1; die „Aktien“) (der
   „Ausschüttungsanspruch“) entstanden. Die aufschiebenden Bedingungen für
   den Ausschüttungsanspruch und dessen Auszahlung sind im März 2024
   eingetreten.

    

   In Bezug auf jene Aktien (ISIN AT000000STR1), für die Aktionärinnen und
   Aktionäre das von der Gesellschaft am 11.9.2023 veröffentlichte
   Bezugsangebot (Ausübung des Wahlrechts zur Leistung des
   Ausschüttungsanspruchs in Form von neuen Aktien der Gesellschaft) nicht
   angenommen haben, erfolgt nunmehr die Leistung des Ausschüttungsanspruchs
   in Höhe von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie der Gesellschaft
   in bar („Bar-Ausschüttung“).

    

   Inhaberinnen und Inhaber von ausschüttungsberechtigten Inhaberaktien mit
   der ISIN AT000000STR1 haben per Valutatag 26.3.2024 für jede
   ausschüttungsberechtigte Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN
   AT0000A36HK3 auf ihrem Depot eingebucht erhalten, welches den Anspruch auf
   Bezug der Bar-Ausschüttung verbrieft. Das Wertrecht hat im Rahmen einer
   ersten Einreichfrist ab Dienstag, dem 26.3.2024 bis 10.04.2024 zum Bezug
   der Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung, Zug-um-Zug gegen
   Übertragung des Wertrechts an die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100
   Wien, Am Belvedere 1 als bestellte Einreichstelle berechtigt.

    

   Am 21.3.2024 wurde dazu die Bekanntmachung zur Auszahlung der
   Bar-Ausschüttung unter anderem auf der elektronischen Verlautbarungs- und
   Informationsplattform des Bundes (EVI), sowie auf der Internetseite der
   Gesellschaft (www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung
   2023) veröffentlicht.

    

   Nach Ablauf der ersten Einreichfrist ermöglicht die Gesellschaft
   Inhaberinnen und Inhabern von Wertrechten, welche ihre Wertrechte während
   der ersten Einreichfrist noch nicht zum Empfang der Bar-Ausschüttung
   eingereicht haben, nunmehr die Einreichung ihrer Wertrechte zum Bezug der
   Bar-Ausschüttung innerhalb einer weiteren Frist, Zug-um-Zug gegen
   Übertragung des Wertrechts an die Einreichstelle gemäß den nachfolgenden
   Bestimmungen:

    

    1. Auszahlung der Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung

    

   Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf Bar-Ausschüttung aus der von
   der 19. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am 16.6.2023
   beschlossenen ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung
   in Höhe von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Ausschüttung
   wird unverzinst ausbezahlt.

    

   Die bestellte Einreichstelle ist die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100
   Wien, Am Belvedere 1 („Einreichstelle“). Die Einreichstelle handelt
   ausschließlich als Beauftragte der STRABAG SE und übernimmt keinerlei
   Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es
   wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den
   Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

    

   Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte der Gesellschaft, welche ihre
   Wertrechte während der ersten Einreichfrist noch nicht zum Empfang der
   Bar-Ausschüttung eingereicht haben, können ihre Wertrechte nunmehr in der
   Zeit von 16.4.2024 bis 14.5.2024, 15:30 Uhr MESZ und gemäß den in dieser
   Bekanntmachung festgelegten Bedingungen über ihre depotführende Bank zur
   Auszahlung einreichen. Den Inhaberinnen und Inhabern der Wertrechte wird
   empfohlen, sich über die von ihrer Depotbank, ihrem Verwahrer oder einem
   anderen Finanzintermediär, über den sie ihre Wertrechte halten, gesetzte
   Frist für die Einreichung ihrer Wertrechte zu informieren.

   Die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung ist unter Verwendung
   des bereitgestellten Einreichformulars gegenüber der Depotbank zu
   erklären. Das Formular ist auf der Website der STRABAG SE unter
   www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023 abrufbar.

   Die Einreicherklärung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers von Wertrechten
   mittels Einreichformular gilt als fristgerecht und wirksam ausgeübt, wenn

     • sie innerhalb der Einreichfrist bei der Depotbank eingeht; und
     • die Depotbank spätestens am letzten Tag (15:30h MESZ) der
       Einreichfrist (14.5.2024) die Einreichung der Wertrechte zur
       Bar-Ausschüttung inklusive der vollständigen Aktionärsdaten (siehe
       nachstehend Punkt 3) unter Verwendung einer Liste gemäß einem zur
       Verfügung gestellten Excel-Sheet sowie unter Angabe der Anzahl der
       erteilten Kundenaufträge, sowie der Gesamtanzahl an Wertrechten jener
       Einreichformulare, die die depotführende Bank während der
       Einreichfrist erhalten hat, an die Einreichstelle übermittelt hat; und
     • am dritten Bankarbeitstag (bis 15:30h MESZ) nach Ablauf der
       Einreichfrist (17.5.2024) die depotführende Bank direkt oder über die
       OeKB CSD GmbH die Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die
       Bar-Ausschüttung eingereicht wurden, an die Einreichstelle gegen
       Einbuchung der Bar-Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je Wertrecht
       übertragen hat.

   Die Einreichung von Wertrechten ist unwiderruflich und kann nicht
   modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.

   Die Depotbank wird eingereichte Wertrechte vom Zeitpunkt des Einlangens
   des Einreichformulars bis zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung gesperrt
   halten.

   Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung an jene Inhaberinnen und Inhaber der
   Wertrechte, die ihre Wertrechte innerhalb der Einreichfrist zeitgerecht
   und gemäß den Bedingungen dieser Bekanntmachung eingereicht haben, erfolgt
   per Zahltag 17.5.2024.

    

   Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE
   gemäß Punkt 2 (für die auf die Aktien der Rasperia (wie nachstehend
   definiert) entfallende Ausschüttung) zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung
   bzw. der Bestätigung gemäß Punkt 3 (für alle anderen Aktien) bedingt.

    

   Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt durch die Einreichstelle unter
   der Voraussetzung, dass die STRABAG SE die von den depotführenden Banken
   der Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber ausgestellten Bestätigungen
   genehmigt und der Einreichstelle die erforderlichen Beträge für die
   Zahlung der Bar-Ausschüttung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung
   gestellt hat.

   Für die Abwicklung der Auszahlung der Bar-Ausschüttung im Wege von
   Wertrechten können bankübliche Spesen anfallen. Die Inhaberinnen und
   Inhaber der Wertrechte sind aufgefordert, sich bei ihrer jeweiligen
   depotführenden Bank über diese Spesen zu informieren.

    2. Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung der auf die
       Aktien der MKAO „Rasperia Trading Limited“ entfallenden Ausschüttung

   Eine Auszahlung der Bar-Ausschüttung soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA
   AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“ [MKAO „Rasperia
   Trading Limited“], Register Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische
   Föderation („Rasperia“) (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur unter der
   Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG SE die Auszahlung
   der Bar-Ausschüttung an Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nach
   Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von
   Sanktionen beschließt. Die Einreichstelle wird die Bar‑Ausschüttung an
   Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur auszahlen, wenn STRABAG SE
   der Einreichstelle ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Auszahlung
   erfolgen soll.

    3. Bestätigung der Depotbank zur Einlösung von Wertrechten

   Die depotführende Bank hat innerhalb der von der Einreichstelle
   vorgegebenen Fristen – nach einzelnen Aufträgen getrennt und unter
   Verwendung einer Liste gemäß einem zur Verfügung gestellten Excel-Sheet –
   folgende Informationen über sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der
   Wertrechte, die die Auszahlung der Bar-Ausschüttung bei dieser
   depotführenden Bank beantragt haben, zu übermitteln (die
   „Aktionärsdaten“):

    

     • Vor- und Zuname bzw. Firma
     • Anschrift
     • Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) bzw. Register und
       Register-Nummer (bei juristischen Personen)
     • Anzahl der Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die
       Bar-Ausschüttung eingereicht wurden

   Mit einer Einreichung von Wertrechten zur Annahme der Bar-Ausschüttung
   weist die jeweilige Inhaberin bzw. der jeweilige Inhaber der Wertrechte
   ihre bzw. seine depotführende Bank auch an und willigt ein, neben dem
   Namen der depotführenden Bank und der Depotnummer auch die Aktionärsdaten
   (siehe voranstehend) an die STRABAG SE und die Einreichstelle zu
   übermitteln. Die STRABAG SE weist ausdrücklich darauf hin, dass
   Einreichungen von Inhaberinnen und Inhabern der Wertrechte, deren
   Aktionärsdaten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt
   werden, von der STRABAG SE als nicht rechtswirksam akzeptiert werden.

   Mit einer Einmeldung von eingereichten Wertrechten bei der Einreichstelle
   durch die jeweilige depotführende Bank gilt auch als bestätigt, dass (i)
   die Aktien (ISIN AT000000STR1), für die mit den Wertrechten die
   Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung beantragt wird, am Tag der
   Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Firmenbuch
   (7.9.2023) nicht von Rasperia gehalten wurden und (ii) die Wertrechte am
   Tag der Einmeldung nicht von Rasperia gehalten werden.

    4. Fristen

   Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte, welche ihre Wertrechte während
   der ersten Einreichfrist nicht zum Empfang der Bar-Ausschüttung
   eingereicht haben, können ihre Wertrechte nunmehr von 16.4.2024 bis
   14.5.2024 (15:30 Uhr MESZ) bei ihrer Depotbank einreichen. Nicht
   eingereichte Wertrechte verbleiben auf den Depots der betreffenden
   Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte.

   Die Gesellschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Einreichfristen
   zu ermöglichen. Details hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht werden.

    

   Die Auszahlung aller empfangsberechtigten Wertrechte, welche innerhalb der
   festgelegten Einreichfristen bedingungsgemäß eingereicht werden, erfolgt
   im Zahlstellenweg zu einem einheitlichen Valutatag Zug um Zug gegen
   Ausbuchung der betroffenen Wertrechte.

    5. Risiko einer Rückabwicklung der Ausschüttung aus der
       Kapitalherabsetzung

    

   Gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 7 der 19. Ordentlichen
   Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023 ist von MESCHDUNARODNAJA
   KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“ [MKAO
   „Rasperia Trading Limited“], Register Nummer (OGRN) 1193926007153,
   Russische Föderation, eine Anfechtungsklage beim Landesgericht Klagenfurt
   (GZ 21 Cg 20/23k) eingebracht worden.

    

   Sollte der Anfechtungsklage (§§ 195 ff AktG) gegen den Beschluss zur
   Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung und/oder der
   Sachkapitalerhöhung rechtskräftig stattgegeben werden – wobei eine
   Verfahrensdauer derzeit nicht abschätzbar ist –, führt dies zur Aufhebung
   der beiden verbundenen Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung zum Zweck der
   Ausschüttung sowie der Sachkapitalerhöhung zur Ausgabe der neuen Aktien,
   und die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung sind als gesetzliche
   Folge rückabzuwickeln. Mit Wegfall des Beschlusses zur Kapitalherabsetzung
   ist jene Aktionärin und jener Aktionär, die bzw. der die Ausschüttung in
   bar erhalten hat, gesetzlich zur Rückzahlung des Ausschüttungsbetrags an
   die Gesellschaft verpflichtet. Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die
   bzw. der eine Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in bar erhalten
   hat, trägt daher das Risiko, bei einer Rückabwicklung der
   Kapitalherabsetzung den entsprechenden Geldbetrag zur Rückabwicklung
   aufbringen zu müssen.

    

   Aus einer Rückabwicklung ergeben sich auch steuerrechtliche Risiken für
   Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte nach österreichischem Steuerrecht.
   Nach österreichischem Steuerrecht ist die an die Gesellschaft zu leistende
   Rückzahlung des Ausschüttungsbetrages steuerlich als Einlage zu
   qualifizieren. Sofern die Ausschüttung (Einlagenrückzahlung) ursprünglich
   zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang führte (steuerliche
   Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der Aktie lagen im
   Ausschüttungszeitpunkt unter EUR 9,05), besteht das Risiko, dass
   allfällige, aus diesem Veräußerungsvorgang resultierende Steuerzahlungen
   nicht zurückerlangt werden können. Vergleichbare oder andere
   steuerrechtliche Risiken und Nachteile für Inhaberinnen und Inhaber der
   Wertrechte können sich auch aus ausländischen Steuerrechtsordnungen
   ergeben.

    6. Spesenvergütung

   STRABAG SE ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung der
   Auszahlung der Bar-Ausschüttung mittels Wertrechten in Höhe von maximal
   EUR 8,00 je Depot. Diese Spesenvergütung kann von den depotführenden
   Banken bei der Einreichstelle beantragt werden.

    7. Information zur Datenverarbeitung

   STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw.
   Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
   Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs,
   sowie gegebenenfalls Name und personenbezogenen Angaben des oder der
   Bevollmächtigten, abgegebene Erklärungen und Korrespondenz von
   Aktionärinnen bzw. Aktionären oder deren Bevollmächtigten, insbesondere
   die Erklärungen und Umstände sowie Angaben nach Punkt 1 und 3 auf
   Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
   Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
   österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionärinnen bzw.
   Aktionären die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, gesetzliche
   Bestimmungen (insbesondere jene des AktG, BörseG, KMG, Prospekt-VO, SanktG
   und der EU Sanktionsverordnung) einzuhalten, die oben beschriebenen
   Schritte und Maßnahmen (insbesondere die Auszahlung aus der
   Kapitalherabsetzung) durchzuführen, abzuwickeln und gegebenenfalls
   rückabzuwickeln sowie die Rechte und Interessen der STRABAG SE zu wahren
   und geltend zu machen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw.
   Aktionären ist für die Wahrnehmung der Rechte durch Aktionärinnen bzw.
   Aktionären und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an den oben
   beschriebenen Schritten und Maßnahmen, zur Durchführung, Abwicklung und
   gegebenenfalls Rückabwicklung der oben beschriebenen Schritte und
   Maßnahmen (insbesondere die Auszahlung aus der Kapitalherabsetzung); zur
   Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie zur Wahrung eigener Rechte der
   Emittentin zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
   sind somit Artikel 6 (1) b) DSGVO, Artikel 6 (1) c) DSGVO und Artikel 6
   (1) f) DSGVO.

   Für die Verarbeitung ist STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die
   STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und
   Abwicklung der oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen sowie zur Wahrung
   und Geltendmachung ihrer eigenen Rechte externer
   Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und
   IT-Dienstleistern. Diese erhalten von STRABAG SE nur solche
   personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
   Dienstleistung erforderlich sind, und – soweit diese nur
   Auftragsverarbeiter für STRABAG SE als Verantwortliche sind – verarbeiten
   die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich
   notwendig, hat STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
   datenschutzrechtliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

   Zur Durchführung, Abwicklung und gegebenenfalls Rückabwicklung der oben
   beschriebenen Schritte und Maßnahmen sind Veröffentlichungen, Umbuchungen
   und Einbuchungen von Wertrechten sowie die Durchführung von Zahlungen
   erforderlich, die teilweise öffentlich sind oder in die bei berechtigtem
   Interesse Einsicht genommen werden kann oder die Weitergabe von Daten an
   Dritte (z.B. Banken, Notare und Rechtsanwälte) erfordern.

   Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw.
   gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
   wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
   oder die Geltendmachung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten oder
   der Nachweis deren Erfüllung eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis-
   und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
   Unternehmens-, Aktien-, Übernahme-, Börse- und Sanktionenrecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Solange
   rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen bzw. Aktionären gegen STRABAG SE
   oder umgekehrt von STRABAG SE gegen Aktionärinnen bzw. Aktionären erhoben
   werden können oder geltend gemacht werden oder wurden, dient die
   Speicherung personenbezogener Daten der Wahrung eigener Rechte,
   gegebenenfalls der Rückabwicklung der oben beschriebenen Schritte und
   Maßnahmen sowie gegebenenfalls der Erfüllung von Pflichten aufgrund
   gerichtlicher Entscheidungen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
   Zivilgerichten sowie Verfahren vor Behörden kann dies zu einer Speicherung
   von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
   Gerichtsverfahrens oder behördlichen Verfahrens bis zu dessen
   rechtskräftiger Beendigung und bis zur Erfüllung allfälliger Pflichten
   oder Rechte daraus führen.

   Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
   Berichtigungs-, Einschränkungs, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
   der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
   Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber STRABAG SE unentgeltlich über die
   E-Mail-Adresse [email protected] oder über die folgenden
   Kontaktdaten geltend machen:

    

   STRABAG SE

   c/o Donau-City-Straße 9

   1220 Wien

   Telefax: +43 (1) 22422 1177

   Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO bzw. § 24 DSG zu.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.

    8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

   Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der
   STRABAG SE unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der
   Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
   Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

   Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
   Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit
   sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a
   JN) – das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien
   ausschließlich zuständig.

   Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG SE
   ist nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers– soweit gesetzlich
   zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt
   (vgl. insbesondere § 83a JN) – das sachlich und örtlich zuständige Gericht
   am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von
   STRABAG SE oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
   zuständiges Gericht zuständig.

    

   Villach, im April 2024

   Der Vorstand

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   16.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: STRABAG SE
                Donau-City-Straße 9
                1220 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 22422 – 1089
   Fax:         +43 1 22422 - 1177
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.strabag.com
   ISIN:        AT000000STR1, AT0000A36HJ5
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID: 1880855


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1880855  16.04.2024 CET/CEST

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