• 12.04.2024, 09:31:40
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  • EQS0001

EQS-CMS: AMAG Austria Metall AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AMAG Austria Metall AG /
   Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
   AMAG Austria Metall AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten

   12.04.2024 / 09:31 CET/CEST
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   AMAG Austria Metall AG

   Ranshofen, FN 310593f

   ISIN AT00000AMAG3

    

   Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien

   In der am 11. April 2024 abgehaltenen 13. ordentlichen Hauptversammlung
   wurde der Vorstand ermächtigt:

    1. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b Aktiengesetz – unter
       gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
       Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022 – ermächtigt, mit
       Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu
       erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
       25% unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der
       letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms
       und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert 25% über dem
       gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20
       Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt,
       sowie zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
       Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende
       Rückkaufsprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend den
       gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der
       Vorstand kann diese Ermächtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben
       über die höchstzulässige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach
       insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ausüben.
       Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
       Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
       Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7
       Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
       Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der
       gesetzlichen Vorgaben börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel
       mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

    2. die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
       mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu veräußern
       und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann
       ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder
       mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen
       (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft
       durch Dritte ausgeübt werden.

    3. für die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermächtigt,
       gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz – unter gleichzeitiger Aufhebung der
       diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. April 2022 – für
       die Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
       andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse
       oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und über einen allfälligen
       Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu
       beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen.

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   12.04.2024 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: AMAG Austria Metall AG
                Lamprechtshausener Straße 61
                5282 Ranshofen
                Österreich
   Internet:    www.amag-al4u.com


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1879179  12.04.2024 CET/CEST

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