• 09.04.2024, 10:00:56
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  • EQS0003

EQS-HV: Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gem. § 107 Abs. 3 AktG

EQS-News: Wienerberger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gem. § 107 Abs. 3 AktG

   09.04.2024 / 10:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Wienerberger AG

   Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien

   Firmenbuch-Nummer 77676f

   ISIN AT0000831706

    

    

    

   Einladung

   zu der am Dienstag, den 7. Mai 2024, um 10:00 Uhr

   in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien,
   stattfindenden

   155. ordentlichen Hauptversammlung

    

   Tagesordnung

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichts
       der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2023, des Konzernabschlusses
       und des Konzernlageberichts, des Corporate Governance Berichts, des
       nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
       Geschäftsjahr 2023
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023
       ausgewiesenen Bilanzgewinns
    3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
       Geschäftsjahr 2024
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2023
    7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Vorstand
    8. Beschlussfassung über 1) die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat
       und 2) die Festlegung der Vergütung für die Mitglieder des
       Aufsichtsrats
    9. Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien
   10. Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien
   11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung
       des Aufsichtsrats zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes
       Kapital) gegen Bareinlage samt der Ermächtigung zum Ausschluss des
       Bezugsrechts, einschließlich der entsprechenden Änderungen der Satzung
       in § 4 (Grundkapital und Aktien)

   Unterlagen zur Hauptversammlung

   Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
   Dienstag, 16. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
   der Gesellschaft unter [1]www.wienerberger.com abrufbar:

     • Geschäftsbericht 2023 samt IFRS-Konzernabschluss und
       Konzernlagebericht, Corporate-Governance-Bericht, nichtfinanzieller
       Bericht und Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
     • Jahresfinanzbericht 2023 der Wienerberger AG samt Jahresabschluss und
       Lagebericht
     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 11
     • Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 9 – 11
     • Vergütungsbericht 2023
     • Vergütungspolitik für den Vorstand und den Aufsichtsrat
     • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
       114 AktG
     • Alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
       dieser Hauptversammlung

   Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Aktienbesitz am Samstag, 27. April 2024, 24:00 Uhr Wiener Zeit
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
   Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist
   und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der
   Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 2. Mai 2024, 24:00 Uhr Wiener Zeit,
   ausschließlich auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen
   muss:

   Per Post oder Boten an: 
   Wienerberger AG
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw. Type 599);
   unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

   Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
   o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
   in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält
   (eine detaillierte Beschreibung ist unter [2]www.wienerberger.com
   abrufbar)

   Per E-Mail: [3][email protected]
   (Depotbestätigung als PDF-Anhang)

   Per Telefax:  +43 (0) 1 8900 500 50

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

    1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);

    2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen;
    3. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
    4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des
       Aktionärs;
    5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
   oben genannten Nachweisstichtag (Samstag, 27. April 2024, 24:00 Uhr Wiener
   Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
   werden.

   Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
   Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
   Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die
   Dividendenberechtigung aus.

   Vertretung durch Bevollmächtigte

   Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben dieser Einberufung
   nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen Vertreter zu
   bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
   und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person
   in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
   bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
   Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort übergeben wird,
   ist die Vollmacht unter Verwendung eines der folgenden Wege so zeitgerecht
   abzusenden, dass diese bis spätestens Montag, 6. Mai 2024, 12:00 Uhr
   Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangt:

   Per Post oder Boten an: 
   Wienerberger AG
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

   Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw. Type 599);
   unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

   Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
   o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
   in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthält
   (eine detaillierte Beschreibung ist unter [4]www.wienerberger.com
   abrufbar)

   Per E-Mail: [5][email protected]
   wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufügen ist.

   Per Telefax:  +43 (0) 1 8900 500 50

   Muster für die Erteilung einer Vollmacht sowie den Widerruf der Vollmacht
   sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter [6]www.wienerberger.com
   abrufbar. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung
   der bereitgestellten Formulare gebeten. Einzelheiten zur Bevollmächtigung,
   insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus
   dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

   Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   ist es ausreichend, dass dieses, zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem
   für die Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die Erklärung
   abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

   Als besonderes Service steht den Aktionären bzw. Institutionen Herr
   Florian Beckermann, geschäftsführender Vorstand des Interessenverbands für
   Anleger (IVA), als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
   weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
   Verfügung. Hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   [7]www.wienerberger.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme:

     • Dipl. Vw., Dipl. Jur. Florian Beckermann, LL.M.
       c/o IVA Interessenverband für Anleger
       Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
       Tel.: +43 (0) 1 876 33 43-0
       E-Mail: [8][email protected]

   Bei Bevollmächtigung des genannten unabhängigen Stimmrechtsvertreters ist
   die Vollmacht an die oben genannte E-Mail-Adresse von Herrn Beckermann zu
   schicken.

   Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110,118 und 119 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
   dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle
   Antragsteller) spätestens am Dienstag, 16. April 2024, 24:00 Uhr Wiener
   Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG, z.
   Hd. Herrn Mag. Georg Schuh, LL.M., Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht.
   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die
   Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird,
   dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs
   bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
   der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu
   jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
   Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
   den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
   einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
   der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
   gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
   Donnerstag, 25. April 2024, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft
   entweder per Telefax an +43 1 8900 500 50 oder postalisch an Wienerberger
   AG, z. Hd. Herrn Mag. Georg Schuh, LL.M., Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien,
   zugeht. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses
   Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
   sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
   zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
   denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
   Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
   Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
   Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
   Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG).

   Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
   sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das
   Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die
   Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
   Unternehmen.

   Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
   110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
   Gesellschaft [9]www.wienerberger.com zugänglich.

   Die Aktionäre können Fragen auch zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an die Gesellschaft per E-Mail an
   [10][email protected] übermitteln. Bei komplexeren
   Fragen wird das empfohlen.

   Informationen zum Datenschutz der Aktionäre

   Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der
   Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene
   gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
   des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
   Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
   Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer
   personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung
   anmelden.

   Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet,
   jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser
   rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der
   personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären
   und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage
   für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist
   Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist,
   wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, denen
   der Verantwortliche unterliegt.

   Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG
   die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke
   der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen,
   wie etwa Notare, Rechtsanwälte, Banken und IT-Dienstleister. Diese
   erhalten von der Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die
   für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
   verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG.
   Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen
   Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
   abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an
   Dritte weitergegeben.

   Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
   Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem gesetzlich
   verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 AktG).

   Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der
   Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten
   ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder
   rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie
   haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie
   gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
   Zusätzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
   Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten
   Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
   verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit
   dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach
   Art. 17 Abs 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht
   auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem
   gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung Ihrer
   Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
   [11][email protected]. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht
   zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der Wienerberger AG unter [12]www.wienerberger.com zu
   finden.

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 111.732.343,-- und ist eingeteilt in
   111.732.343 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie
   gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten
   zum Stichtag Montag, 25. März 2024, 339.332 Stück eigene Aktien. Hieraus
   stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
   stimmberechtigten Aktien beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 111.393.011.
   Die Anzahl eigener Aktien und damit verbunden die Gesamtzahl der
   teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der
   Hauptversammlung noch ändern. Die Gesellschaft wird darüber im Einklang
   mit den anwendbaren Rechtsvorschriften informieren.

   Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr. Die
   Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
   Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein gültiger,
   amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
   vorzulegen ist. Bevollmächtigte werden gebeten, zusätzlich zum amtlichen
   Lichtbildausweis die Vollmacht bzw. eine Kopie der Vollmacht mitzunehmen.
   Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
   verweigert werden.

   Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartende hohe
   Teilnehmeranzahl sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
   berücksichtigen.

    

   Wien, im April 2024 Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   09.04.2024 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Wienerberger AG
                Wienerbergerplatz 1
                1100 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 60 192-0
   Fax:         +43 1 60 192-10159
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.wienerberger.com
   ISIN:        AT0000831706
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1873695  09.04.2024 CET/CEST

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1873695&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1873695&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. mailto:[email protected]
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1873695&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   5. mailto:[email protected]
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1873695&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1873695&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   8. mailto:[email protected]
   9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1873695&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
  10. mailto:[email protected]
  11. mailto:[email protected]
  12. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8c66597a12adbb921eb6f554ad53758a&application_id=1873695&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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