• 26.03.2024, 08:01:10
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  • EQS0003

EQS-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

EQS-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs.
   3 AktG

   26.03.2024 / 08:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
   Wien, FN 81906 a
   ISIN AT0000938204
   („Gesellschaft“)

   Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung 

   Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen ein zur 30. ordentlichen
   Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft

   am Mittwoch, dem 24. April 2024, um 10:00 Uhr,
   in den Wiener Börsensälen,
   1010 Wien, Wipplingerstrasse 34. 

   I. TAGESORDNUNG 

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       konsolidierten Corporate Governance-Bericht, des konsolidierten
       nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
       vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2023
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2023
    5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
       Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und des Prüfers
       für den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024
    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023
    8. Beschlussfassung über

         a. die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemäß § 169
            AktG
            [Genehmigtes Kapital 2024] gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt
            Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts,
            verbunden mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung zur
            Kapitalerhöhung [Genehmigtes Kapital 2022] und
         b. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs 5

    9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

         a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und
            Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im
            Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss
            des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen
            Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
         b. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener
            Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder
            durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der
            Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu
            beschließen,
         c. das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
            weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen

   10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 22 

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab 3. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft unter [1]www.mm.group bzw.
   [2]https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ zugänglich:

     • Geschäftsbericht 2023, mit Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
     • Jahresabschluss mit Lagebericht 2023,
     • Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2023,
     • Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2023,
     • Bericht des Aufsichtsrats 2023,
     • Vergütungsbericht 2023,
     • Gewinnverwendungsvorschlag,
     • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
       Tagesordnungspunkten 2 bis 10,
     • Bericht des Vorstands über die Ermächtigung des Vorstands, mit
       Zustimmung des Aufsichtsrats, neue Aktien unter Ausschluss des
       Bezugsrechtes auszugeben (TOP 8 - Genehmigtes Kapital 2024),
     • Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und
       § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9 – Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter
       Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener Aktien,
     • Satzungsgegenüberstellung,
     • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
     • Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 14. April 2024 (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
   Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 19. April
   2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
   Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gemäß Punkt V § 17 Abs 8 genügen lässt
   Per E-Mail [3]anmeldung.mm@hauptversammlung.at
   (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
   Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
   Per Post oder Boten 
   Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT 
   GIBAATWGGMS
   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text
   angeben)

   Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
   Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
   Depotbestätigung zu veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder
       eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
       (SWIFT-Code),
     • Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
       bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in; ISIN
       AT0000938204 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 14. April
   2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
   entgegengenommen.

   Identitätsnachweis
   Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die
   Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte
   eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
   verweigert werden.

   Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
   Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereit zu halten.

   Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
   zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
   das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden
   ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
   vorweisen.

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN 

   Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung
   berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt
   III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen:eine
   Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen des:der Aktionär:in an der
   Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in
   hat, den:die er:sie vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

   Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
   nachgenannten Adressen zugehen:

   Per Post oder Boten 
   Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per E-Mail [4]anmeldung.mm@hauptversammlung.at 
   (Vollmachten bitte im Format PDF)

   Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50

   Per SWIFT 
   GIBAATWGGMS 
   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text
   angeben)

   Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
   Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

   Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
   Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
   23. April 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind spätestens am 3. April 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter [5]www.mm.group bzw.
   [6]https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ abrufbar. Die
   Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3
   AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets
   die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur
   Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

   Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a
   AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
   Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
   Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein:e Vertreter:in des IVA
   – Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich,
   als unabhängige:r Stimmrechtsvertreter:in für die Ausübung des Stimmrechts
   in der Hauptversammlung zur Verfügung. Dr. Michael Knap wird diese
   Funktion wahrnehmen, kann jedoch im Fall seiner Verhinderung durch eine:n
   andere:n Vertreter:in des IVA ersetzt werden.

   Hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter [7]www.mm.group
   bzw. [8]https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ ein
   spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

   Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
   Dr. Michael Knap unter Tel. +43 664 213 87 40 oder E-Mail
   [9]knap.mm@hauptversammlung.at.

   Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
   Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
   entgegennimmt.

   Dem:Der unabhängigen Stimmrechtsvertreter:in müssen Weisungen für die
   Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne ausdrückliche Weisung wird
   das Stimmrecht nicht ausgeübt.

   Aktionär:innen können trotz Vollmachtserteilung ihre Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der
   Hauptversammlung durch die Aktionär:in selbst gilt als Widerruf der
   erteilten Vollmacht. 

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
   UND 119 AKTG 

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
   Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber:in dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
   zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt
   und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post
   oder Boten spätestens am 3. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der
   Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1040 Wien, Brahmsplatz 6,
   Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck,
   oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
   E-Mail-Adresse [10]investor.relations@mm.group oder per SWIFT an die
   Adresse GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
   Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden:jede
   Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
   Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type
   MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000938204 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein.

   Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
   Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
   (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen. 

   2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG
   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform spätestens am 15. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener
   Zeit) der Gesellschaft an 1040 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor
   Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck, oder per E-Mail an
   [11]investor.relations@mm.group, wobei das Verlangen in Textform,
   beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
   Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
   vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine
   andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
   abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
   Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
   gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
   jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

   Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

   3.  Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG
   Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 19 Abs 3 der Satzung das
   Frage- und Rederecht der Aktionär:innen zeitlich angemessen beschränken.
   Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung,
   generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit
   anordnen.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
   Gesellschaft per E-Mail an [12]investor.relations@mm.group übermittelt
   werden. 

   4. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
   Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz
   – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
   Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt
   der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG
   der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

   5. Information zum Datenschutz für Aktionär:innen
   Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, 1040 Wien, Brahmsplatz 6,
   verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionär:innen
   (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
   Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der
   Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
   gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten), um
   den Aktionär:innen die Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
   Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten erhält die Mayr-Melnhof
   Karton Aktiengesellschaft direkt von den Betroffenen oder auf deren
   Instruktion von Banken, soweit diese Wertpapierdepots verwalten.

   Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 (1) c) DSGVO. Die
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die
   Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
   Hauptversammlung und deren Durchführung gemäß dem Aktiengesetz zwingend
   erforderlich, ohne die Datenbereitstellung kann eine Teilnahme und die
   Rechtsausübung nicht ordnungsgemäß ermöglicht werden.

   Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der
   Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
   etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten
   von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen
   Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
   sind. Eine Übermittlung an Stellen außerhalb des/der EWR/EU ist nicht
   beabsichtigt. Nimmt ein:eine Aktionär:in an der Hauptversammlung teil,
   können alle anwesenden Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die
   Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
   Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
   vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
   und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
   Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Mayr-Melnhof Karton
   Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
   Aktionär:innendaten (insbesondere das Teilnehmer:innenverzeichnis) als
   Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

   Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
   für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Im Zusammenhang
   mit der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen im Einzelfall kann es,
   unter Umständen auch in Verbindung mit Gerichtsverfahren, zu einer
   Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer
   des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

   Jeder:Jede Aktionär:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
   Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.

   Diese Rechte können Aktionär:innen gegenüber der Mayr-Melnhof Karton
   Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
   [13]privacy@mm.group oder über die folgenden Kontaktdaten des
   Datenschutzbeauftragten geltend machen:

   Dr. Christian Wodnek, LL.M.
   Group Data Privacy Officer
   c/o Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
   1040 Wien, Brahmsplatz 6

   Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
   [14]www.mm.group zu finden.

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 80.000.000,-- und ist zerlegt in
   20.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme in der Hauptversammlung.

   Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 20.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
   noch mittelbar eigene Aktien.

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 

   Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09:00 Uhr.

   Wien, im März 2024 
   Der Vorstand

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   26.03.2024 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Mayr-Melnhof Karton AG
                Brahmsplatz 6
                1040 Wien
                Österreich
   Telefon:     0043 1 501 36 91180
   Fax:         0043 1 501 36 91391
   E-Mail:      investor.relations@mm.group
   Internet:    www.mm.group
   ISIN:        AT0000938204
   WKN:         93820
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board), München,
                Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
                Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1866399  26.03.2024 CET/CEST

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1df6f449ee687d6c4be63c3d8437541d&application_id=1866399&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=77c1cef1d134a3f2991d9da030190fd4&application_id=1866399&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   3. mailto:anmeldung.mm@hauptversammlung.at
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   7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1df6f449ee687d6c4be63c3d8437541d&application_id=1866399&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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