• 12.03.2024, 08:02:14
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  • EQS0003

EQS-HV: PALFINGER AG: Bekanntmachung Einberufung zur Hauptversammlung

EQS-News: Palfinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   PALFINGER AG: Bekanntmachung Einberufung zur Hauptversammlung

   12.03.2024 / 08:01 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   PALFINGER AG

   Bergheim, FN 33393 h

   ISIN AT0000758305

   („Gesellschaft“)

    

   Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung

   Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen ein zur 36. ordentlichen
   Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, den 10. April 2024, um
   11:00 Uhr, Wiener Zeit, am Standort von PALFINGER in 5020 Salzburg,
   Franz-Wolfram-Scherer-Straße 24, einer inländischen Zweigniederlassung und
   Betriebsstätte der PALFINGER AG und weiterer inländischer
   Konzerngesellschaften.

    

   I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
       vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
       Geschäftsjahr 2023
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das
       Geschäftsjahr 2023
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das
       Geschäftsjahr 2023
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
       Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
    7. Beschlussfassung über die (geänderte) Vergütungspolitik
    8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 23.
       „Fernteilnahme und Fernabstimmung, Übertragung und Aufzeichnung der
       Hauptversammlung, virtuelle Hauptversammlung“

    

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab 20. März 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.palfinger.ag zugänglich:

     • Geschäftsbericht 2023, darin enthalten

          • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und
          • Corporate-Governance-Bericht,

     • Jahresfinanzbericht, darin enthalten

          • Jahresabschluss mit Lagebericht,

     • Vorschlag für Gewinnverwendung,
     • Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,
     • Beschlussvorschläge des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats inkl.
       Vergütungs-
       bericht und Vergütungspolitik,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen
       Stimmrechtsvertreter (IVA),
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.

    

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
   TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 31. März 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Stichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spätestens am 5. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
   einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gemäß Punkt 18 Abs 2 genügen lässt

   Per E-Mail [email protected]

    (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

   Per Telefax +43 1 8900 500 - 50

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

   Per Post oder Boten PALFINGER AG

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben)

    

   Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
   Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
   Depotbestätigung zu veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem
   Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder
       eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
       (SWIFT-Code),
     • Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
       bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
       bei juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in;
       ISIN AT0000758305 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 31. März
   2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Identitätsnachweis

   Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur
   Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereitzuhalten.

   Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
   zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
   das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
   erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

   Die PALFINGER AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
   Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

    

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN

    

   Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung
   berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser
   Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, einen:eine
   Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen des:der Aktionär:in an der
   Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in
   hat, den:die er:sie vertritt.

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

   Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

    

   Per Post oder Boten PALFINGER AG

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per E-Mail [email protected]

    (Vollmachten bitte im Format PDF)

   Per Telefax +43 1 8900 500 - 50

   Per SWIFT GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben)

   Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

    

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 9. April 2024, 16:00 Uhr, bei einer
   der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
   Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
   übergeben werden.

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind spätestens am 20. März 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter www.palfinger.ag unter den Menüpunkten „Investoren“ und
   „Hauptversammlung“ abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
   Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur
   Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

   Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a
   AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
   Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

   Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen pro
   Depotbestätigung maximal zwei Personen (ein:eine Aktionär:in und ein:eine
   Bevollmächtigte:r oder anstelle des:der Aktionär:in zwei Bevollmächtigte)
   zugelassen werden können.

    

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionär:innen an, ihr
   Stimmrecht durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten
   Vertreter – den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22,
   1130 Wien, [email protected], Tel.: +43 1 87 63 343/30 – ausüben zu lassen.
   Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap
   ([email protected]) bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen
   vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der
   PALFINGER AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen
   Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der:die
   Aktionär:in zu tragen.

   Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag spätestens ab dem
   20. März 2024 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die
   Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenannten
   Adressen zugehen:

   Per Post oder per Boten Dr. Michael Knap
    c/o Interessenverband für Anleger (IVA)
    Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
   oder per E-Mail [email protected]

    

   Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
   ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten
   Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden
   können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte
   für die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen.
   Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
   Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
   entgegennimmt.

   Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der
   Gesellschaft auf der Website unter www.palfinger.ag veröffentlicht.

    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
   UND 119 AKTG

    

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG

   Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des
   Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien sind, können schriftlich
   verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
   Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
   in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 20. März 2024 (24:00 Uhr,
   Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 5101 Bergheim
   bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor
   Relations, z.H. Herrn Hannes Roither, oder, wenn per E-Mail, mit
   qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
   [email protected] oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht.
   „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige
   Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
   qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT,
   mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000758305
   im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
   dass die antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
   Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
   Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
   Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
   (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform spätestens am 29. März 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   der Gesellschaft entweder an 5101 Bergheim bei Salzburg,
   Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations,
   z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an [email protected],
   wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem
   E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im
   Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer
   Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
   geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
   Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
   anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
   Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

   Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   3.  Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG

   Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
   Gesellschaft per Post an 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener
   Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Hannes Roither,
   oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.

    

   4. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz
   – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
   Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem
   Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3
   AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    

   5. Information zum Datenschutz für Aktionär:innen

   Die PALFINGER AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
   (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
   Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der
   Aktionär:in, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
   Geburtsdatum des:der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes, um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für
   die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
   Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

   Für die Verarbeitung ist die PALFINGER AG die verantwortliche Stelle.
   Die PALFINGER AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
   Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
   Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der
   PALFINGER AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
   der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die
   Daten ausschließlich nach Weisung der PALFINGER AG. Soweit rechtlich
   notwendig, hat die PALFINGER AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
   datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

   Nimmt ein:e Aktionär:in an der Hauptversammlung teil, können alle
   anwesenden Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch
   die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die PALFINGER AG ist zudem gesetzlich
   verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmer:innenverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum
   Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

   Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
   für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
   rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die PALFINGER AG oder
   umgekehrt von der PALFINGER AG gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient
   die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
   Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
   Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
   der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
   rechtskräftiger Beendigung führen.

   Jede:r Aktionär:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
   Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
   Aktionär:innen gegenüber der PALFINGER AG unentgeltlich über die
   E-Mail-Adresse [email protected] oder über die folgenden
   Kontaktdaten geltend machen:

   PALFINGER AG

   5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8

    

   Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

   Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere ein Auskunftsbegehren
   und eine Datenschutzerklärung, sind auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter www.palfinger.ag zu finden.

    

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 37.593.258,-- und ist zerlegt in
   37.593.258 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme in der Hauptversammlung.

   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
   2.826.516 eigene Aktien.

   Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 34.766.742 Stimmrechte.

   Es besteht nur eine Aktiengattung.

   Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des
   Österreichischen Umweltzeichens für Green Meetings/Events auszurichten.

   Wir sind bestrebt, Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
   erleichtern. Bitte entscheiden Sie sich, wenn möglich, für eine
   umweltschonende Anreise und nutzen Sie die aktuellen Fahrplaninformationen
   unter www.oebb.at bzw.
   www.westbahn.at

   Bitte beachten Sie, dass Gäste nur nach vorheriger Zustimmung durch die
   Gesellschaft zur Hauptversammlung zugelassen werden können.

   Für Informationen zum barrierefreien Zugang zur Hauptversammlung wenden
   Sie sich bitte per mail an: [email protected].

    

   Bergheim bei Salzburg, im März 2024 

   Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   12.03.2024 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Palfinger AG
                Lamprechtshausener Bundesstraße 8
                5020 Salzburg
                Österreich
   Telefon:     +43 (0)662/2281-81101
   Fax:         +43 (0)662/2281-81070
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.palfinger.ag
   ISIN:        AT0000758305
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1852913  12.03.2024 CET/CEST

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