• 01.03.2024, 08:10:43
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EQS-HV: Raiffeisen Bank International AG: Hauptversammlung

EQS-News: Raiffeisen Bank International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Raiffeisen Bank International AG: Hauptversammlung

01.03.2024 / 08:10 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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E I N B E R U F U N G

AT0000606306202404040800

an die AktionÀrinnen und AktionÀre

 

fĂŒr die am Donnerstag, den 4. April 2024, um 10.00 Uhr (MESZ)

in der Wiener Stadthalle, Halle F,

Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich

stattfindende

 

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

der

Raiffeisen Bank International AG

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m

ISIN AT0000606306

 

I. Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung als hybride Versammlung

Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 4. April 2024 auf Grundlage der
Bestimmungen des Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (BGBl. I 79/2023
„VirtGesG“) und § 14 Abs 8 bis 16 der Satzung als „hybride“ Versammlung abzuhalten.
Die AktionÀrinnen und AktionÀre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer können
frei zwischen einer physischen und einer virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung
entscheiden. FĂŒr die virtuelle Teilnahme gelten die Bestimmungen fĂŒr moderierte
virtuelle Versammlungen gemĂ€ĂŸ § 3 VirtGesG.

Die ordentliche Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Wir bieten
simultane Übersetzung von der deutschen in die englische Sprache an. Zudem stehen fĂŒr
die Dauer der gesamten Hauptversammlung Dolmetscherinnen oder Dolmetscher fĂŒr die
GebĂ€rdensprache zur VerfĂŒgung.

Die virtuelle Teilnahme erfolgt durch elektronische Zuschaltung ĂŒber das von der
Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten (siehe Punkt III).
Den AktionÀrinnen und AktionÀren steht es aber auch nach einer Anforderung von
Zugangsdaten fĂŒr eine virtuelle Teilnahme frei, an der Hauptversammlung physisch
(statt virtuell) teilzunehmen. Es muss sichergestellt werden, dass mit denselben
Aktien nicht sowohl ĂŒber das HV-Portal als auch in der PrĂ€senzversammlung
AktionĂ€rsrechte (insbesondere das Stimmrecht) mehrfach ausgeĂŒbt werden. Die AktionĂ€rin
oder der AktionÀr oder eine oder einer von ihr oder ihm bestellte BevollmÀchtigte oder
bestellter BevollmÀchtigter kann hinsichtlich derselben Aktien daher immer nur
entweder physisch oder virtuell teilnehmen.

Hat eine AktionÀrin oder ein AktionÀr mehrere Aktien bzw. Aktienpakete oder ist
(gleichzeitig) BevollmĂ€chtigte oder BevollmĂ€chtigter fĂŒr mehrere Aktien bzw.
Aktienpakete, kann er oder sie fĂŒr einen Teil der Aktien seine oder ihre
diesbezĂŒglichen AktionĂ€rsrechte mittels physischer PrĂ€senz und fĂŒr einen anderen Teil
virtuell ĂŒber das HV-Portal ausĂŒben. Ist eine solche teilweise physische und teilweise
virtuelle Teilnahme mit unterschiedlichen Aktien bzw. Aktienpaketen gewĂŒnscht, kann
die Ausstellung mehrerer Stimmkarten am Ort der ordentlichen Hauptversammlung an einem
entsprechenden Anmeldeschalter (fĂŒr die physische Teilnahme) beantragt werden.  Die
Ausstellung mehrerer Zugangsdaten fĂŒr das HV-Portal kann im Zuge der Anmeldung oder zu
einem spĂ€teren Zeitpunkt ausschließlich per E-Mail unter
[1][email protected] (fĂŒr die virtuelle Teilnahme) beantragt werden.

II. Physische Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re am Ort der ordentlichen
    Hauptversammlung

 Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
AktionÀrinnen und AktionÀre und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer haben sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gĂŒltigen
amtlichen Lichtbildausweises (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann der Einlass verwehrt werden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten fĂŒr die physische Teilnahme ist ab 09.00 Uhr
(MESZ).

Wenn Sie als BevollmÀchtigte oder BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung in die Wiener
Stadthalle kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein,
Reisepass, Personalausweis) bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht
bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E.
angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie zusÀtzlich
eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

 Virtuelle Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ĂŒber das HV-Portal

 Die Gesellschaft stellt fĂŒr die virtuelle Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re
an der Hauptversammlung das HV-Portal zur VerfĂŒgung. AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re
können daher an der Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung ĂŒber das von der
Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen und
abstimmen. Das HV-Portal ist ab dem Nachweisstichtag (25. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ))
auf der Internetseite der Gesellschaft erreichbar.

Die Hauptversammlung wird fĂŒr die virtuell teilnehmenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re
optisch und akustisch vollstĂ€ndig und in Echtzeit ĂŒber das HV-Portal ĂŒbertragen.

Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten AktionÀrinnen und AktionÀren die

  ‱ BevollmĂ€chtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters, insbesondere eines der
    beiden besonderen Stimmrechtsvertreter, zur Stellung von BeschlussantrÀgen, zur
    Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs;
  ‱ Ăœbermittlung von Fragen und BeschlussantrĂ€gen;
  ‱ Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation;
  ‱ AusĂŒbung des Stimmrechts bei allen Abstimmungen im Weg elektronischer
    Kommunikation;
  ‱ Erhebung eines Widerspruchs.

Detaillierte Angaben ĂŒber die organisatorischen und technischen Voraussetzungen fĂŒr
die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der
Gesellschaft [2][1] unter
[3]https://www.rbinternational.com/de/investoren/events/hauptversammlungen/2024.html
zugĂ€nglich („Informationen zur virtuellen Teilnahme“), welche spĂ€testens ab 1. MĂ€rz
2024 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.

AktionÀrinnen und AktionÀre können aufgrund einer Störung der Kommunikation nur dann
einen Anspruch gegen die Gesellschaft ableiten, wenn die Gesellschaft an der
Kommunikationsstörung ein Verschulden trifft (§ 102 Abs 5 AktG).

IV. Teilweise öffentliche Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird im Internet teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der
PrĂ€sentation des Tagesordnungspunktes 1 gemĂ€ĂŸ § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite
der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich ĂŒbertragen.

 

A. TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
    Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2023 und des
    Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts,
    des Berichts des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 sowie des Corporate
    Governance-Berichts des Vorstands.
 2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
    ausgewiesenen Bilanzgewinns.
 3. Beschlussfassung ĂŒber den Bericht zur VergĂŒtung der Mitglieder des Vorstands und
    des Aufsichtsrats im GeschĂ€ftsjahr 2023 (VergĂŒtungsbericht 2023).
 4. Beschlussfassung ĂŒber die GrundzĂŒge der VergĂŒtung (VergĂŒtungspolitik).
 5. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das
    GeschÀftsjahr 2023.
 6. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das
    GeschÀftsjahr 2023.
 7. Wahl in den Aufsichtsrat.
 8. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtungen an die Mitglieder des
    Aufsichtsrats.
 9. Wahl des PrĂŒfers fĂŒr die Nachhaltigkeitsberichtserstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr
    2024.
10. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss und
    fĂŒr die Nachhaltigkeitsberichtserstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.
11. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der ErmĂ€chtigung des Vorstands gemĂ€ĂŸ § 169 AktG
    (genehmigtes Kapital) und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar-
    und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die
    entsprechende SatzungsÀnderung in § 4 Abs 5.
12. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung zum Erwerb und gegebenenfalls zur
    Einziehung eigener Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
    verbunden mit der ErmÀchtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
    Andienungsrecht der AktionĂ€re auszuschließen und die ErmĂ€chtigung mit Zustimmung
    des Aufsichtsrats zur VerĂ€ußerung der eigenen Aktien auf eine andere Art als ĂŒber
    die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts
    der AktionÀre.
13. Beschlussfassung ĂŒber die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1
    Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels.

 

B. UNTERLAGEN ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich:

Ab spÀtestens 1. MÀrz 2024:

  ‱ vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung;
  ‱ Angaben ĂŒber die organisatorischen und die technischen Voraussetzungen fĂŒr die
    virtuelle Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank
    International AG am 4. April 2024 (Information zur virtuellen Teilnahme).

Ab spÀtestens 14. MÀrz 2024:

  ‱ Jahresabschluss 2023 samt Lagebericht;
  ‱ Konzernabschluss 2023 samt Konzernlagebericht;
  ‱ Corporate Governance-Bericht 2023;
  ‱ Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023;
  ‱ Gesonderter nichtfinanzieller Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023;
  ‱ Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023;
  ‱ VergĂŒtungsbericht 2023;
  ‱ GrundsĂ€tze der VergĂŒtung (VergĂŒtungspolitik);
  ‱ BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13;
  ‱ ErklĂ€rung des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7
    gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
  ‱ Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11;
  ‱ Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 12;
  ‱ Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemĂ€ĂŸ § 114 AktG;
  ‱ Frageformular.

 

C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemĂ€ĂŸ § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages
vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der
25. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀrin oder AktionÀr ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der
Gesellschaft spĂ€testens am 29. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf einem
der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

(i)  fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
                                    Raiffeisen Bank International AG
per Post oder Boten:                z.  Hd.   Elisabeth  Klinger   –  Group   Investor
                                    Relations
                                    Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
per   E-Mail   ein   elektronisches
Dokument im  Format PDF  mit  einer [4][email protected]
qualifizierten       elektronischen
Signatur:
                                    RZBAATWWXXX, Message  Type  MT598 oder  MT599;  in
per SWIFT:                          Feld 77E bzw. 79 unbedingt
                                    „ISIN AT0000606306“ im Text angeben
(ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 15
Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst
per Telefax:                         +49 89 30903 74675
                                    [5][email protected],
per E-Mail:                         wobei die DepotbestÀtigung  als Anhang der  E-Mail
                                    (z.B. PDF) anzuschließen ist

 DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

  ‱ Angaben ĂŒber die Ausstellerin oder den Aussteller Name/Firma und Anschrift oder
    eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT);
  ‱ Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin oder den AktionĂ€r Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
    bei natĂŒrlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;
  ‱ Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin oder des AktionĂ€rs,
    ISIN AT0000606306;
  ‱ Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
  ‱ die ausdrĂŒckliche BestĂ€tigung, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den
    Nachweisstichtag, 25. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht.

Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Als angemeldete AktionÀrinnen und AktionÀre werden daher in dieser
Einberufung jene AktionÀrinnen und AktionÀre bezeichnet, deren DepotbestÀtigungen
rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind.

Die AktionÀrinnen und AktionÀre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht vom Handel mit ihren Aktien gesperrt;
AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.

 

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE

GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Antrag auf ErgÀnzung der Tagesordnung

AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaberinnen und Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können
schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spÀtestens am 14. MÀrz 2024, 24.00 Uhr (MEZ)
der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse
[6][email protected] oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen.
„Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch
jede Antragstellerin oder jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message
Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 77E bzw. 79 „ISIN AT0000606306“ im
Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft ist die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ
§ 10a AktG erforderlich, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden
AktionÀrinnen und AktionÀre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaberinnen und Inhaber der Aktien sind. Diese
DepotbestÀtigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein. Bei mehreren AktionÀrinnen und AktionÀren, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei
mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von
5 % vermitteln, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen.

BeschlussvorschlÀge

AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlÀge zur Beschlussfassung samt
BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer
allfÀlligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spÀtestens am 25. MÀrz 2024, 24.00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft
entweder per Telefax an +49 89 30903 74675, per E-Mail an
[7][email protected], wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem
E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd.
Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich,
zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
ErklÀrenden genannt und der Abschluss der ErklÀrung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Über einen Beschlussvorschlag, der gemĂ€ĂŸ § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7)
treten an die Stelle der anzuschließenden BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen
Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle UmstÀnde
darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten. Derartige
VorschlĂ€ge mĂŒssen der Gesellschaft in Textform spĂ€testens bis 25. MĂ€rz 2024 zugehen
und von der Gesellschaft spÀtestens am 27. MÀrz 2024 auf der Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in
die Abstimmung einbezogen werden darf.

Zum Tagesordnungspunkt 7 „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der allfĂ€lligen Erstattung
eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 S 2 AktG:

Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht derzeit aus zwölf von
der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und sechs vom
Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zwölf
Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern sind bis dato neun MĂ€nner und drei Frauen,
von den sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sind vier MĂ€nner
und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus dreizehn MĂ€nnern und fĂŒnf
Frauen; das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG wird erfĂŒllt.

Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit
der Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und daher der
Mindestanteil nicht von den Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern und den
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfĂŒllen ist,
sondern eine GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG ausreicht.

Bei der allfÀlligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionÀrinnen und AktionÀre
ist darauf Bedacht zu nehmen, dass gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG der Aufsichtsrat der
Gesellschaft, wenn er aus achtzehn Personen (Kapitalvertreter und
Arbeitnehmervertreter) besteht, mindestens aus fĂŒnf Frauen und mindestens aus fĂŒnf
MĂ€nnern bestehen muss.

Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in § 87 Abs 2a
AktG festgelegten Kriterien zu berĂŒcksichtigen, insbesondere die fachliche und
persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des
Aufsichtsrats, Aspekte der DiversitÀt und InternationalitÀt sowie die berufliche
ZuverlÀssigkeit.

Weiters hat jede vorgeschlagene Person die Anforderungen an die fachliche Eignung,
Erfahrung, persönliche ZuverlĂ€ssigkeit und zeitliche VerfĂŒgbarkeit der Mitglieder des
Aufsichtsrats gemĂ€ĂŸ § 28a Abs 5 BWG dauernd zu erfĂŒllen.

FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts ist die
Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
AktionÀrinnen und AktionÀren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich die
DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C.
verwiesen.

Auskunftsrecht und BeschlussantrÀge

GemĂ€ĂŸ § 118 AktG ist jeder AktionĂ€rin und jedem AktionĂ€r auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Die Auskunft hat den GrundsÀtzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.

Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugÀnglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung
ist hinzuweisen.

Jede AktionĂ€rin und jeder AktionĂ€r ist darĂŒber hinaus berechtigt zu jedem Punkt der
Tagesordnung AntrÀge zu stellen (§ 119 AktG).

Um einem noch grĂ¶ĂŸeren AktionĂ€rskreis eine aktive Beteiligung an der Hauptversammlung
zu ermöglichen, soll das Frage- und Antragsrecht der AktionÀrinnen und AktionÀre auch
schon im Zeitraum vor der Hauptversammlung ausgeĂŒbt werden können. Damit wird dem
Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der gestellten
Fragen und dem Vorsitzenden die entsprechende BerĂŒcksichtigung der BeschlussantrĂ€ge
ermöglicht.

Die Gesellschaft stellt den AktionÀrinnen und AktionÀren einen elektronischen
Kommunikationsweg zur VerfĂŒgung, auf dem die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re vom Zeitpunkt
der Einberufung bis zum dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 29. MĂ€rz
2024, 24:00 Uhr (MEZ), Fragen und BeschlussantrĂ€ge an die Gesellschaft ĂŒbermitteln
können. Die auf diesem Weg gestellten Fragen und BeschlussantrÀge werden in der
Hauptversammlung verlesen.

Die AktionÀrinnen und AktionÀre werden gebeten, Fragen und BeschlussantrÀge in diesem
Zeitraum  in Textform entweder per E-Mail an die Adresse
[8][email protected] oder [9][email protected] ab dem
Nachweisstichtag auch ĂŒber das HV-Portal zu ĂŒbermitteln.

FĂŒr die Identifikation der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re sind die per E-Mail
ĂŒbermittelten Fragen und AntrĂ€ge unter gleichzeitiger Angabe des vollstĂ€ndigen Namens,
des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der
Depotnummer und des Namens des depotfĂŒhrenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung
der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu ĂŒbermitteln. Die
AktionÀrinnen und AktionÀre können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur
VerfĂŒgung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur
IdentitÀt enthÀlt. Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, Fragen und AntrÀge, die
nicht einer angemeldeten AktionÀrin oder einem angemeldeten AktionÀr zuordenbar sind,
nicht zu berĂŒcksichtigen.

Ferner können AktionÀrinnen und AktionÀre wÀhrend der Hauptversammlung ihre Fragen
auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an [10][email protected]
ĂŒbermitteln.

Virtuell teilnehmende AktionÀrinnen und AktionÀre können ihr Antragsrecht wÀhrend der
Hauptversammlung ĂŒber das HV-Portal ausĂŒben. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine
Antragsstellung ĂŒber das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung vom
Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekĂŒndigt werden.

Redemöglichkeit

AktionÀrinnen und AktionÀre haben wÀhrend der Hauptversammlung die Möglichkeit, sich
zu Wort zu melden. Bitte beachten Sie, dass vom Vorsitzenden angemessene zeitliche
BeschrÀnkungen festgelegt werden können.

Es wird gebeten, möglichst frĂŒhzeitig nach Eröffnung der Hauptversammlung ein etwaiges
Interesse an einer Videozuschaltung ĂŒber das HV-Portal anzumelden. Wird einer virtuell
teilnehmenden AktionÀrin bzw. einem virtuell teilnehmenden AktionÀr vom Vorsitzenden
das Wort erteilt, ist ihr bzw. ihm eine Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation
(HV-Portal) zu gewÀhren. Meldet sich eine AktionÀrin bzw. ein AktionÀr im Weg
elektronischer Kommunikation (HV-Portal) zu Wort, erteilt sie oder er damit ihr bzw.
sein EinverstÀndnis, dass der Name durch den Vorsitzenden in der Hauptversammlung
genannt wird. Die Videozuschaltung ist nur zulÀssig, wenn AktionÀrinnen und AktionÀre
bzw. deren BevollmÀchtigte darin selbst in Erscheinung treten und sprechen.

 

E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jede AktionÀrin und jeder AktionÀr, die oder der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, hat das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, die
oder der im Namen der AktionÀrin oder des AktionÀrs an der Hauptversammlung physisch
oder virtuell teilnimmt und dieselben Rechte wie die AktionÀrin oder der AktionÀr hat,
den sie oder er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen
Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden
können. Hat die AktionĂ€rin oder der AktionĂ€r ihrem oder seinem depotfĂŒhrenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur
DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr die
Übermittlung dieser ErklĂ€rung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemĂ€ĂŸ.

Sofern die BevollmĂ€chtigung nicht ĂŒber das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht fĂŒr
den/die BevollmÀchtigte(n) bis spÀtestens am 2. April 2024, 16:00 Uhr (MESZ), an einer
der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:

per Telefax:         +49 89 30903 74675
                     [11][email protected],  wobei   die  Vollmacht   als
per E-Mail:          Anhang (z.B. PDF) dem
                     E-Mail anzuschließen ist
                     RZBAATWWXXX,
per SWIFT:           Message Type MT598 oder MT599; in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
                     „ISIN AT0000606306“ im Text angeben; oder
                     Raiffeisen Bank International AG
per Post oder Boten: z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark
                     9, 1030 Wien, Österreich

Die Gesellschaft stellt bei der kommenden Hauptversammlung auf ihre Kosten den
AktionÀrinnen und AktionÀren die nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter zur
VerfĂŒgung. Dabei handelt es sich um dafĂŒr geeignete, von der Gesellschaft unabhĂ€ngige
Personen, die von den AktionÀrinnen und AktionÀren zur Stellung von BeschlussantrÀgen,
zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs in der
Hauptversammlung bevollmÀchtigt werden können:

 1. Dr. Michael Knap (Interessenverband fĂŒr Anleger)
    E-Mail: [12][email protected]
    Telefonnummer: +43 (0)664 2138740

 2. Mag. Gernot Wilfling (MĂŒller Partner RechtsanwĂ€lte)
    E-Mail: [13][email protected]
    Telefonnummer: +43 (0)660 2497747

Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der
Hauptversammlung mit den Stimmrechtsvertretern. Auch bei BevollmÀchtigung eines
unabhÀngigen Stimmrechtsvertreters ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden oder ĂŒber das HV-Portal einzugeben.

In jedem Fall mĂŒssen dem gewĂ€hlten Stimmrechtsvertreter Weisungen fĂŒr die AusĂŒbung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrĂŒcklichen Weisungen wird das Stimmrecht
nicht ausgeĂŒbt.

Ein Vollmachtsformular und eines fĂŒr den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

AktionÀrinnen und AktionÀre können auch nach der Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der
Hauptversammlung (physische Teilnahme) oder virtuelle Teilnahme ĂŒber das HV-Portal
durch die AktionÀrin oder den AktionÀr selbst gilt als Widerruf einer erteilten
Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

Weitere Informationen zur Vertretung durch BevollmÀchtigte sind in den Informationen
zur virtuellen Teilnahme enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft
abrufbar sind.

 

F. INFORMATION FÜR AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG

Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von
AktionÀrinnen und AktionÀren oder deren BevollmÀchtigten und sonstigen an der
Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“),
insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen,
Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail
Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des
Aktiengesetzes, um ihnen die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten, um die Hauptversammlung
vorzubereiten, durchzufĂŒhren und nachzubereiten. Dies betrifft Daten, um die Anmeldung
und Zuschaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Hauptversammlung (z.B. PrĂŒfung
der Berechtigung zur AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten und zur Zuschaltung ĂŒber das
HV-Portal sowie die Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den
AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren und ihren BevollmĂ€chtigten die AusĂŒbung ihrer Rechte im
Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und
Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Die Dienstleister und
Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- sowie
Back-Office-Dienstleister wie z.B. Computershare Deutschland GmbH & Co. KG,
Elsenheimerstraße 61, 80687 MĂŒnchen, Deutschland), erhalten von der Gesellschaft nur
solche personenbezogenen Daten, welche fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten bzw. ermitteln diese Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

In ErfĂŒllung der gesetzlichen Verpflichtung ĂŒbermittelt die Gesellschaft auch
personenbezogene Daten von AktionÀrinnen und AktionÀren und deren BevollmÀchtigten an
öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht.

Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren
gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung oder EinschrÀnkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen
Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf
DatenĂŒbertragbarkeit gemĂ€ĂŸ den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.

Diese Rechte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenĂŒber der Raiffeisen Bank
International AG unentgeltlich ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

 

Raiffeisen Bank International AG

Group Data Privacy

Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich

[14][email protected]

NĂ€here Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft
abrufbar.

 

G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (StĂŒckaktien) zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme.
Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 602.528 eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrÀgt zum Stichtag
328.337.093. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

 

Wien, im MĂ€rz 2024

 

Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG

 

[15]^[1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so
ist damit immer
 [16]https://www.rbinternational.com/de/investoren/events/hauptversammlungen/2024.html
gemeint.

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════

01.03.2024 CET/CEST

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG
                Am Stadtpark 9
                A-1030 Vienna
                Österreich
   Telefon:     +43-1-71707-2089
   Fax:         +43-1-71707-2138
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.rbinternational.com
   ISIN:        AT0000606306
   WKN:         A0D9SU
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
                Hannover, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse
                Luxemburg, SIX, Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1849043  01.03.2024 CET/CEST

References

   Visible links
   1. mailto:[email protected]
   2. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-BG9z3R.html#_ftn1
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=37a1eb5323292caae0bcb543f61c672a&application_id=1849043&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
   4. mailto:[email protected]
   5. mailto:[email protected]
   6. mailto:[email protected]
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  10. mailto:[email protected]
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  13. mailto:[email protected]
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  15. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-BG9z3R.html#_ftnref1
  16. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=37a1eb5323292caae0bcb543f61c672a&application_id=1849043&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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