• 21.12.2023, 12:01:17
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  • EQS0001

EQS-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen

EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e):
   Rechtssache/Vergleich
   Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich /
   Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit
   wesentlichen Anlegergruppen

   21.12.2023 / 12:00 CET/CEST
   Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
   (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
   AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Aktualisierung von Insiderinformationen vom 13.11.2020, 04.05.2022,
   18.08.2022 und 21.02.2023.

   Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art
   17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von einer deutschen
   Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen
   UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als
   Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG auch
   von weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht wurden.
   Am 18.08.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung bekannt
   gemacht, dass ein Teil der außergerichtlich geltend gemachten
   zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche in Deutschland gerichtlich geltend
   gemacht wurde. Die Kläger dieser untereinander koordinierten
   Anlegergruppen sind andere als jene, deren Ansprüche die deut-sche
   Zweckgesellschaft in Wien gerichtlich geltend macht.

   Mit den Vertretern dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen
   (lediglich nicht mit der deutschen Zweckgesellschaft) wird am heutigen Tag
   ein Term Sheet unterzeichnet werden, das eine inhaltliche Einigung über
   die wesentlichen Elemente einer möglichen außergerichtlichen Einigung
   darstellt. UNIQA Österreich würde sich aus Gründen der Verfahrensökonomie,
   aber ohne Anerkennung der behaupteten Ansprüche und ohne Anerkennung einer
   Rechtspflicht verpflichten, an die Anleger dieser Gruppen einen Betrag von
   bis zu EUR 59.320.000,00, dessen genaue Festlegung und Fälligkeit noch von
   einzelnen Parametern abhängt, zu leisten. Zusätzlich zu der
   Ausformulierung und Unterzeichnung der formellen und bindenden
   Vereinbarung bedarf diese Einigung auf Seite der Anspruchsteller deren
   Zustimmung mit einer Quote von 90 %, um wirksam zu werden.

   Nach gegenwärtiger Einschätzung von UNIQA wird keine wesentlich
   nachteilige Auswirkung für das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2023
   erwartet.

   Ende der Insiderinformation

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   21.12.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
   www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
                Untere Donaustraße 21
                1029 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 211 75-0
   E-Mail:      investor.relations@uniqa.at
   Internet:    www.uniqagroup.com
   ISIN:        AT0000821103
   WKN:         928900
   Indizes:     ATX
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID: 1802311


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1802311  21.12.2023 CET/CEST

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