- 21.12.2023, 12:01:17
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EQS-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen
EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e):
Rechtssache/Vergleich
Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich /
Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit
wesentlichen Anlegergruppen
21.12.2023 / 12:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
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Aktualisierung von Insiderinformationen vom 13.11.2020, 04.05.2022,
18.08.2022 und 21.02.2023.
Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art
17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von einer deutschen
Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen
UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als
Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG auch
von weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht wurden.
Am 18.08.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung bekannt
gemacht, dass ein Teil der außergerichtlich geltend gemachten
zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche in Deutschland gerichtlich geltend
gemacht wurde. Die Kläger dieser untereinander koordinierten
Anlegergruppen sind andere als jene, deren Ansprüche die deut-sche
Zweckgesellschaft in Wien gerichtlich geltend macht.
Mit den Vertretern dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen
(lediglich nicht mit der deutschen Zweckgesellschaft) wird am heutigen Tag
ein Term Sheet unterzeichnet werden, das eine inhaltliche Einigung über
die wesentlichen Elemente einer möglichen außergerichtlichen Einigung
darstellt. UNIQA Österreich würde sich aus Gründen der Verfahrensökonomie,
aber ohne Anerkennung der behaupteten Ansprüche und ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht verpflichten, an die Anleger dieser Gruppen einen Betrag von
bis zu EUR 59.320.000,00, dessen genaue Festlegung und Fälligkeit noch von
einzelnen Parametern abhängt, zu leisten. Zusätzlich zu der
Ausformulierung und Unterzeichnung der formellen und bindenden
Vereinbarung bedarf diese Einigung auf Seite der Anspruchsteller deren
Zustimmung mit einer Quote von 90 %, um wirksam zu werden.
Nach gegenwärtiger Einschätzung von UNIQA wird keine wesentlich
nachteilige Auswirkung für das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2023
erwartet.
Ende der Insiderinformation
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21.12.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 211 75-0
E-Mail: investor.relations@uniqa.at
Internet: www.uniqagroup.com
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 1802311
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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