• 13.11.2023, 09:50:44
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EQS-News: ams OSRAM gibt die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im Gegenwert von EUR 800 Mio. als Teil des kürzlich vorgestellten Finanzierungsplans bekannt

EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Finanzierung
   ams OSRAM gibt die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im
   Gegenwert von EUR 800 Mio. als Teil des kürzlich vorgestellten
   Finanzierungsplans bekannt

   13.11.2023 / 09:50 CET/CEST
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
   ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH
   GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄREN. JEDE NICHTBEACHTUNG DIESER EINSCHRÄNKUNG
   KANN EINE VERLETZUNG DES US-WERTPAPIERRECHTS DARSTELLEN.

   ams OSRAM gibt die Emission von vorrangigen Schuldverschreibungen im
   Gegenwert von EUR 800 Mio. als Teil des kürzlich vorgestellten
   Finanzierungsplans bekannt

   Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (13. November 2023) -
   ams OSRAM (SIX: AMS) gab heute die Emission einer vorrangigen
   unbesicherten Anleihe im Gegenwert von 800 Mio. Euro bekannt, die die auf
   Euro lautende vorrangige unbesicherte Anleihe mit Fälligkeit im März 2029
   und die auf Dollar lautende vorrangige unbesicherte Anleihe mit Fälligkeit
   im März 2029 (zusammen die "Anleihe") als Teil des kürzlich vorgestellten
   Finanzierungsplans umfasst.
    

   ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission der Anleihe zusammen
   mit den Erlösen aus dem geplanten Bezugsrechtsangebot und dem Verkauf und
   der Rückmietung der neuen Kulim 8-Zoll-Anlage des Konzerns zur
   vollständigen Rückzahlung der ausstehenden $450.000.000 7% Senior Notes
   mit Fälligkeit 2025 und der €850.000.000 6% Senior Notes mit Fälligkeit
   2025, zur Rückzahlung von ausstehenden Beträgen aus bestimmten
   Bankkrediten, zur Finanzierung allgemeiner Unternehmenszwecke und zur
   Zahlung der damit verbundenen Gebühren und Aufwendungen zu verwenden.

    

   Wichtiger Hinweis:

   Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
   weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf der
   Schuldverschreibungen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine
   Aufforderung zum Kauf oder einen Verkauf in den Vereinigten Staaten,
   Australien, Kanada oder Japan oder in einer anderen Rechtsordnung dar, in
   der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
   ungesetzlich wäre. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen
   Verstoß gegen US-amerikanische, kanadische, australische, japanische oder
   andere geltende Wertpapiergesetze darstellen. Die Schuldverschreibungen
   wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner
   geänderten Fassung ("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines
   Bundesstaates der Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion
   registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder
   verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den
   Registrierungserfordernissen des Securities Act und den anwendbaren
   bundesstaatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen oder Gesetzen anderer
   Jurisdiktionen vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen
   nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von
   Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.

   Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder
   ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im
   Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen
   Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und
   wird dies unter keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der
   Schuldverschreibungen erfolgt gemäß einer Befreiung von der Pflicht zur
   Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach der
   EU-Prospektverordnung.

   Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die
   Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
   professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key
   Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur
   Verfügung gestellt wird.

   Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot
   an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch
   unter keinen Umständen tun. Das Angebot und der Verkauf der
   Schuldverschreibungen erfolgt gemäß einer Befreiung nach Artikel 2 der
   Verordnung (EU) 2017/1129, die aufgrund des European Union (Withdrawal)
   Act 2018 (die "UK Prospectus Regulation") und des Financial Services and
   Markets Act 2000 ("FSMA") Bestandteil des nationalen Rechts ist, von der
   Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote.

   UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die
   Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
   professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key
   Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten
   Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.

   Diese Mitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine
   Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Sinne des Schweizerischen
   Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") dar und wird dies auch in Zukunft
   nicht tun. Die Schuldverschreibungen dürfen weder direkt noch indirekt in
   der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde
   und wird kein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an
   einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der
   Schweiz gestellt.

   Diese Bekanntmachung wird nur an (1) Nicht-US-Personen, die außerhalb der
   Vereinigten Staaten ansässig sind, verteilt und ist nur an diese
   gerichtet. Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind,
   und (a) wenn sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an
   Personen, die qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung)
   sind; (b) wenn sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i)
   Personen, die über berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter
   Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
   Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen;
   (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth
   companies, unincorporated associations, etc.) der Order fallen; oder (iii)
   Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit
   im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem
   Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder
   mitgeteilt werden kann, oder (2) Personen, bei denen vernünftigerweise
   davon ausgegangen wird, dass es sich um "qualifizierte institutionelle
   Käufer" (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) handelt (alle
   diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die
   Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten
   Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
   Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser
   Anlagen steht nur relevanten Personen zur Verfügung bzw. wird nur mit
   diesen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind,
   sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts
   handeln oder sich darauf verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung
   verbreiten, müssen sich selbst davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.

   Diese Mitteilung kann Aussagen über die ams-OSRAM AG (die "Gesellschaft"
   und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften der "Konzern") oder den
   Konzern enthalten, die zukunftsgerichtete Aussagen darstellen oder
   enthalten können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf
   historischen Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "plant", "zielt",
   "strebt an", "glaubt", "erwartet", "antizipiert", "beabsichtigt",
   "schätzt", "wird", "kann", "setzt fort", "sollte" und ähnliche Ausdrücke
   gekennzeichnet sein können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln
   die Überzeugungen, Absichten und aktuellen Ziele/Ansichten der Gruppe zu
   dem Zeitpunkt wider, zu dem sie gemacht werden, unter anderem in Bezug auf
   die Geschäftsergebnisse, die Finanzlage, die Liquidität, die Aussichten,
   das Wachstum und die Strategien des Unternehmens oder des Konzerns.
   Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten Aussagen über: Zielsetzungen,
   Strategien, Aussichten und Wachstumsaussichten; zukünftige Pläne,
   Ereignisse oder Leistungen und das Potenzial für zukünftiges Wachstum;
   wirtschaftliche Aussichten und Branchentrends; Entwicklungen der Märkte
   des Unternehmens oder des Konzerns; und die Stärke der Wettbewerber des
   Unternehmens oder eines anderen Mitglieds des Konzerns. Zukunftsgerichtete
   Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf Ereignisse
   beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten können
   oder auch nicht. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung
   beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren
   Annahmen beruhen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Prüfung
   historischer operativer Trends durch die Geschäftsleitung, auf Daten in
   den Unterlagen des Konzerns und auf andere Daten, die von Dritten zur
   Verfügung gestellt wurden. Obwohl der Konzern davon ausgeht, dass diese
   Annahmen zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung vernünftig waren, unterliegen
   diese Annahmen naturgemäß erheblichen bekannten und unbekannten Risiken,
   Ungewissheiten, Eventualitäten und anderen wichtigen Faktoren, die
   schwierig oder unmöglich vorherzusagen sind und außerhalb der Kontrolle
   des Konzerns liegen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und
   andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen
   Ergebnisse sowie die Betriebsergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität
   des Unternehmens und anderer Mitglieder des Konzerns oder der Branche
   erheblich von den in dieser Mitteilung durch solche zukunftsgerichteten
   Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann
   keine Zusicherung gegeben werden, dass die zukunftsgerichteten Aussagen
   eintreffen werden. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf
   das Datum dieser Bekanntmachung. Der Konzern lehnt ausdrücklich jegliche
   Verpflichtung oder Zusage ab, Aktualisierungen oder Überarbeitungen von
   zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Änderungen der
   diesbezüglichen Erwartungen des Konzerns oder Änderungen von Ereignissen,
   Bedingungen oder Umständen, auf denen zukunftsgerichtete Aussagen beruhen,
   widerzuspiegeln. Es wird keine Zusicherung oder Garantie dafür gegeben,
   dass eine dieser zukunftsgerichteten Aussagen oder Prognosen eintreten
   oder dass ein prognostiziertes Ergebnis erreicht werden wird.
   Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht in unangemessener Weise
   beeinflusst werden, und es sollte kein Vertrauen in sie gesetzt werden.

   Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die
   Stabilisierungsmanager (oder jede Person, die im Namen eines der
   Stabilisierungsmanager handelt), soweit dies nach geltendem Recht zulässig
   ist, eine Mehrzuteilung von Schuldverschreibungen vornehmen oder
   Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der jeweiligen Serie von
   Schuldverschreibungen zu stabilisieren oder auf einem höheren Niveau zu
   halten, als dies ansonsten der Fall wäre. Es gibt jedoch keine Garantie
   dafür, dass die stabilisierenden Manager eine solche
   Stabilisierungsmaßnahme durchführen werden. Jede Stabilisierungsmaßnahme
   kann, falls sie eingeleitet wird, am oder nach dem Datum der angemessenen
   öffentlichen Bekanntgabe der endgültigen Bedingungen des Angebots der
   Schuldverschreibungen beginnen und kann jederzeit beendet werden, sie muss
   jedoch spätestens 30 Kalendertage nach dem Ausgabedatum der
   Schuldverschreibungen oder 60 Kalendertage nach dem Datum der Zuteilung
   der jeweiligen Serie von Schuldverschreibungen enden, je nachdem, welcher
   Zeitpunkt früher liegt. Jede Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung
   muss von einem der beiden Stabilisierungsmanager (oder einer Person, die
   im Namen eines der beiden Stabilisierungsmanager handelt) in
   Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften
   durchgeführt werden.

    

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   Über ams OSRAM

   Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS), ist ein weltweit führender Anbieter von
   intelligenten Sensoren und Emittern. Wir verbinden Licht mit Intelligenz
   und Innovation mit Leidenschaft und bereichern so das Leben der Menschen.

   Mit einer gemeinsam mehr als 110 Jahren zurückreichenden Geschichte
   definiert sich unser Unternehmen im Kern durch Vorstellungskraft, tiefes
   technisches Know-how sowie die Fähigkeit, Sensor- und Lichttechnologien im
   globalen industriellen Maßstab zu fertigen. Wir entwickeln begeisternde
   Innovationen, die es unseren Kunden in den Märkten Automobil, Industrie,
   Gesundheit und Consumer ermöglichen, ihren Wettbewerbsvorsprung zu
   behaupten. Zugleich treiben wir damit Innovationen voran, die unsere
   Lebensqualität hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Komfort nachhaltig
   erhöhen und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren.

   Unsere rund 20.000 Mitarbeiter weltweit sorgen mit Innovationen in den
   Bereichen Sensorik, Beleuchtung und Visualisierung für sichereres Fahren,
   effektivere medizinische Diagnosen und mehr Komfort im
   Kommunikationsalltag. Unsere Arbeit lässt Technologien für bahnbrechende
   Anwendungen Wirklichkeit werden, was sich in über 15.000 erteilten und
   angemeldeten Patenten widerspiegelt. Mit Hauptsitz in Premstätten/Graz
   (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte die
   ams OSRAM Gruppe im Jahr 2022 einen Umsatz von über EUR 4,8 Mrd. und ist
   als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A18XM4).  

    

   Mehr über uns erfahren Sie auf [1]https://ams-osram.com.

    

   ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams-OSRAM AG. Zusätzlich sind
   viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene
   Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von
   Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene
   Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.

   ams OSRAM social media: [2]>Twitter  [3]>LinkedIn  [4]>Facebook 
   [5]>YouTube

    

   Für weitere Informationen

   Investor Relations   Media Relations       

   ams-OSRAM AG     ams-OSRAM AG   

   Dr Juergen Rebel    Bernd Hops  

   Senior Vice President    Senior Vice President   

   Investor Relation    Corporate Communications 

   T: +43 3136 500-0    T: +43 3136 500-0 
   [6][email protected]   [7][email protected]  

    T +43 664 8816 2121  

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   13.11.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: ams-OSRAM AG
                Tobelbader Straße 30
                8141 Premstaetten
                Österreich
   Telefon:     +43 3136 500-0
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    https://ams-osram.com/
   ISIN:        AT0000A18XM4
   WKN:         A118Z8
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna
                MTF)
   EQS News ID: 1771159


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1771159  13.11.2023 CET/CEST

References

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d3a037c64875941641231f2939f6c402&application_id=1771159&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=8845877c87a608e08b22b997f872d986&application_id=1771159&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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