• 16.06.2023, 14:36:36
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EQS-HV: STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung

EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
   STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung

   16.06.2023 / 14:36 CET/CEST
   Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   STRABAG SE
   Villach
   Dividendenbekanntmachung
   ISIN: AT000000STR1

   In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. Ordentlichen Hauptversammlung der
   STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2022 die Ausschüttung einer
   Dividende von € 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.

   Die Aktien der STRABAG SE werden ab Mittwoch, 21.6.2023, ex Dividende 2022
   gehandelt. Der Nachweisstichtag für die Dividende („Record Date“) ist
   Donnerstag, der 22.6.2023. Am Zahltag, also am 27.6.2023, wird für jede
   dividendenberechtigte Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN AT0000A35359
   bei der Depotbank der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs
   eingebucht, welches den Anspruch auf Bezug der Dividende für das
   Geschäftsjahr 2022 verbrieft. Das Wertrecht berechtigt ab dem 27.6.2023
   zum Bezug der Dividende, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an
   die Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m, Am Stadtpark 9, 1030
   Wien als bestellte Zahlstelle gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

   1.    Dividendenzahlung

   Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von der 19. Ordentlichen
   Hauptversammlung der STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach
   („STRABAG“) am 16.6.2023 beschlossene Dividende für das Geschäftsjahr 2022
   in Höhe von € 2,00 je dividendenberechtigter Aktie. Dividenden werden
   unverzinst ausbezahlt.

   Die bestellte Zahlstelle ist Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m,
   Am Stadtpark 9, 1030 Wien („Zahlstelle“). Die Zahlstelle handelt
   ausschließlich als Beauftragte von STRABAG und übernimmt keinerlei
   Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es
   wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den
   Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

   Die Zahlstelle zahlt die Dividende Zug-um-Zug gegen Übertragung des
   Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der
   -Inhaberin. Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der
   STRABAG gem. Punkt 2 (für MKAO „Rasperia Trading Limited“) zur Auszahlung
   einer Dividende bzw. der Bestätigung gem. Punkt 3 (für alle anderen
   Aktionäre) bedingt.

   Die Auszahlung der Dividende erfolgt ausschließlich abzüglich 27,5%
   Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden
   Kreditinstituten.

   Die Dividendenzahlung erfolgt durch die Zahlstelle unter der
   Voraussetzung, dass STRABAG die von den depotführenden Banken der
   Wertrechte-Inhaberinnen und  Inhabern ausgestellten Bestätigungen
   genehmigt und der Zahlstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung
   der Dividende, einschließlich Spesenvergütung gem. Punkt 5, rechtzeitig
   und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

   Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich vor, die Modalitäten der
   Dividenden-auszahlung zu ändern.

   2.    Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung an MKAO
   „Rasperia Trading Limited“

   Eine Auszahlung der Dividende soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA
   AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“, [MKAO „Rasperia
   Trading Limited“], Registernummer (OGRN) 1193926007153, Russische
   Föderation (im Folgenden „Rasperia“) (oder ihr(e) Rechtsnachfolger(n)) nur
   unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG die
   Auszahlung der Dividende für die von Rasperia (oder ihre(n)
   Rechtsnachfolger(n)) gehaltenen STRABAG-Aktien nach Maßgabe von geltenden
   Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von Sanktionen
   beschließt. Die Zahlstelle wird die Dividende für die von Rasperia (oder
   ihre(n) Rechtsnachfolger(n)) gehaltenen STRABAG-Aktien nur auszahlen, wenn
   STRABAG der Zahlstelle ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die
   Auszahlung erfolgen soll.

   3.    Bestätigung der Depotbank für andere Aktionäre als Rasperia

   Die depotführende Bank jeder von Rasperia verschiedenen
   Wertrecht-Inhaberin bzw. jeden  Inhabers hat bei Einreichung von
   Wertrechten eine Bestätigung abzugeben, aus der sich ergibt, dass die
   Wertrechte weder per 27.6.2023 noch am Tag der Einlösung von Rasperia
   gehalten wurden/werden. Das Formular für diese Bestätigung ist auf der
   Internetseite der STRABAG (www.strabag.com) abrufbar.

   Die vollständig ausgefüllte und unterfertigte Bestätigung ist von der
   depotführenden Bank mittels E-Mail an die Zahlstelle zu übermitteln.

   Die Bestätigung darf bei Einlangen bei der Zahlstelle nicht älter als drei
   Bankarbeitstage sein.

   4.    Fristen

   Die Wertrechte samt Bestätigung gem. Punkt 3 können bei der Zahlstelle ab
   27.6.2023, 9:00 Uhr Ortszeit Wien, bis zum 29.6.2026, 17:00 Uhr Ortszeit
   Wien, eingereicht werden. Nicht rechtzeitig behobene Dividenden verfallen
   zugunsten der Gesellschaft.

   5.    Spesenvergütung

   STRABAG ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung der
   Dividendenzahlung mittels Wertrechten in Höhe von € 8,-- je Depot. Diese
   Spesenvergütung kann von der depotführenden Bank der Wertrecht-Inhaberin
   bzw. des -Inhabers in der Bestätigung gem. Punkt 3 geltend gemacht werden.

   6.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

   Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der
   STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der
   Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
   Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

   Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
   Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit
   sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a
   JN) – das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien
   ausschließlich zuständig.

   Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG ist
   nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers– soweit gesetzlich
   zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt
   (vgl. insbesondere § 83a JN) – das sachlich und örtlich zuständige Gericht
   am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von
   STRABAG oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
   zuständiges Gericht zuständig.

   Villach, im Juni 2023
   Der Vorstand

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   16.06.2023 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: STRABAG SE
                Donau-City-Straße 9
                1220 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 22422 - 1174
   Fax:         +43 1 22422 - 1177
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.strabag.com
   ISIN:        AT000000STR1
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1658383  16.06.2023 CET/CEST

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