• 16.06.2023, 08:01:04
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EQS-News: Lenzing AG: Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten über rund 400 Mio. EUR

EQS-News: Lenzing AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
   Lenzing AG: Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit
   Bezugsrechten über rund 400 Mio. EUR

   16.06.2023 / 08:00 CET/CEST
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   Lenzing startet vollständig garantierte Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten
   über rund 400 Mio. EUR

     • Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten mit einem Bruttoerlös von ca. EUR
       400 Mio.
     • Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Billigung und
       Veröffentlichung des Angebotsprospekts durch die österreichische
       Finanzmarktaufsichtsbehörde, die für heute erwartet wird
     • Der Bezugspreis wurde auf 33,10 EUR pro Aktie festgelegt
     • Je 11 gehaltene Aktien kann jeder Aktionär 5 neue Aktien beziehen
     • Die indirekte Mehrheitsaktionärin von Lenzing, die B&C Gruppe, hat
       sich verpflichtet, alle ihre Bezugsrechte auszuüben
     • Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 21. Juni 2023
       (einschließlich) und endet am 5. Juli 2023 (einschließlich)
     • Die Bezugsrechte werden voraussichtlich vom 21. Juni 2023
       (einschließlich) bis 29. Juni 2023 am Amtlichen Handel der Wiener
       Börse gehandelt werden
     • Die internationale Privatplatzierung der nicht gezeichneten, neuen
       Aktien wird voraussichtlich am 5. Juli 2023 stattfinden
     • Lenzing plant, den Erlös zur Stärkung der Finanzposition und zur
       Unterstützung der Umsetzung der Unternehmensstrategie „Besseres
       Wachstum“ zu verwenden 

   Lenzing – Der Vorstand der Lenzing Aktiengesellschaft („Lenzing“ oder die
   „Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine
   vollständig garantierte Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten für
   bestehende Aktionäre durchzuführen, um einen Bruttoerlös von rund EUR 400
   Mio. zu erzielen (das „Angebot“). Der Emissionserlös wird zur Stärkung der
   Bilanz- und Liquiditätsposition der Gesellschaft und zur Schaffung
   zusätzlicher Flexibilität im Hinblick auf die Finanzierungsstrategie der
   Gesellschaft sowie zur Unterstützung ihres strategischen Fahrplans
   verwendet. 

   „Die Kapitalerhöhung gibt uns den Spielraum, die allmähliche Erholung des
   Marktes für Lenzing zu nutzen, die Effizienz zu steigern und die Umsetzung
   unserer Unternehmensstrategie ‚Better Growth‘ zu unterstützen, um ein
   nachhaltiges, cash-generierendes, profitables Wachstum zu erzielen. Die
   Tatsache, dass sich unsere Kernaktionärin, die B&C Gruppe, voll an der
   Kapitalerhöhung beteiligt, ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir die
   richtigen Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt setzen und auch ein starkes
   Signal an den Kapitalmarkt senden“, so Stephan Sielaff,
   Vorstandsvorsitzender der Lenzing Gruppe.

   „Mit der Kapitalerhöhung stärken wir die finanzielle Position des
   Unternehmens. Dieser proaktive Ansatz verschafft uns finanzielle
   Flexibilität, die die Grundlage für strategisches Wachstum ist und die
   Widerstandsfähigkeit von Lenzing stärkt. Es ist ein wichtiger Schritt zur
   Stärkung unserer Bilanz in Kombination mit verschiedenen operativen
   Maßnahmen zur Verbesserung der Rentabilität und zur Verringerung des
   Verschuldungsgrads im weiteren Verlauf“, fügt Nico Reiner, Finanzvorstand
   der Lenzing Gruppe, hinzu.

   Hintergrund des Angebotes

   Die Entscheidung, das Angebot zu starten, folgt auf eine umfassende
   Überprüfung der Kapitalstruktur von Lenzing, die nach den schwierigen
   Marktbedingungen in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 eingeleitet wurde.
   Während die Ergebnisse der Gesellschaft im ersten Quartal 2023 Anzeichen
   einer Erholung gezeigt haben und Lenzing für den Rest des Jahres 2023
   weitere signifikante Verbesserungen erwartet, ist der Vorstand der
   Ansicht, dass es umsichtig ist, proaktiv die Flexibilität zu maximieren,
   die finanzielle Position der Gesellschaft zu stärken und die Umsetzung der
   „Better Growth“-Strategie der Gesellschaft zu unterstützen.

   Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Laufe der Jahre 2022 und 2023
   mehrere operative Maßnahmen umgesetzt, darunter:

     • Ein Kostensenkungsprogramm, das auf gutem Wege ist, ab 2023 jährlich
       mehr als EUR 70 Mio. an potenziellen, strukturellen Einsparungen zu
       erzielen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebskapitals, um
       die Cashflow-Generierung weiter zu stärken; und
     • Nach Investitionen in Höhe von rund 1,8 Mrd. EUR (2020A-2022A) im
       Zusammenhang mit dem Aufbau zusätzlicher Kapazitäten in den Werken in
       Thailand und Brasilien erwartet die Gesellschaft eine Rückkehr zu
       einem normalisierten Investitionsniveau. Es wird erwartet, dass die
       zusätzlichen Kapazitäten in diesen Werken ab 2023 einen wesentlichen
       Beitrag zur EBITDA-Generierung von Lenzing leisten werden.

   Dementsprechend bestätigt Lenzing seine EBITDA-Prognose von EUR 320 bis
   420 Mio. und verbessert gleichzeitig sein Cashflow-Profil für das am 31.
   Dezember 2023 endende Geschäftsjahr.

   Um das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten proaktiv zu steuern und
   weiter zu optimieren, hat Lenzing mit einigen Kreditgebern eine
   unverbindliche Grundsatzvereinbarung über die Verlängerung der Fälligkeit
   bestimmter Kredite um zwei Jahre getroffen, so dass EUR 249 Mio. an
   Kapital und Zinsen, die derzeit zwischen Dezember 2023 und Juni 2025
   fällig sind, zu bestimmten späteren Zeitpunkten fällig werden. Die
   Verlängerungen stehen unter dem Vorbehalt der Verhandlung und
   Unterzeichnung der endgültigen Dokumentation durch die jeweiligen
   Kreditgeber und dem Konzern. Langfristig strebt die Gesellschaft einen
   Nettoverschuldungsgrad (Nettofinanzschulden / EBITDA) von <2,5x an.

   Wesentliche Bedingungen des Angebotes

   Das Angebot führt zur Ausgabe von 12.068.180 neuen, auf den Inhaber
   lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2023 (die
   „Neuen Aktien“) zu einem Bezugspreis von EUR 33,10 je Neuer Aktie (der
   „Bezugspreis“), was einem Abschlag von 35,9% auf den TERP (theoretischer
   Preis ohne Bezugsrechte) auf Basis des Schlusskurses der Lenzing Aktie am
   15. Juni 2023 entspricht. Der Bruttoerlös aus dem Angebot wird sich auf
   rund EUR 400 Mio. belaufen.

   Jeder Aktionär von Lenzing erhält für jede Lenzing Aktie, die er am 16.
   Juni 2023 um 23:59 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit hält, ein
   Bezugsrecht. Das Bezugsverhältnis beträgt 11 zu 5, sodass die Aktionäre
   (bzw. die Inhaber von Bezugsrechten) berechtigt sind, für je 11 bestehende
   Aktien (bzw. für die entsprechende Anzahl von Bezugsrechten) 5 Neue Aktien
   von Lenzing zu beziehen. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte gibt es keine
   Entschädigung; die Bezugsrechte sind jedoch übertragbar und können während
   dem unten angegebenen Handelszeitraum am Amtlichen Handel der Wiener Börse
   gehandelt werden. Ein bestehender Aktionär hat auf sein Recht auf vier
   Bezugsrechte verzichtet, um ein gerades Bezugsverhältnis zu gewährleisten.

   Neue Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären oder Inhabern von
   Bezugsrechten bezogen werden, werden ausgewählten institutionellen und
   anderen qualifizierten Anlegern gemäß den anwendbaren Ausnahmeregelungen
   für Privatplatzierungen zum Kauf angeboten, wobei der Angebotspreis bei
   einer solchen Privatplatzierung mindestens dem Bezugspreis entspricht.

   Underwriting

   Das Angebot wird vorbehaltlich bestimmter Bedingungen von einem
   Bankenkonsortium bestehend aus J.P. Morgan SE, Morgan Stanley Europe SE,
   BNP PARIBAS und UniCredit Bank AG als Joint Global Coordinators und Joint
   Bookrunners, Erste Group Bank AG als Joint Bookrunner und COMMERZBANK
   Aktiengesellschaft und Raiffeisen Bank International AG als Co-Lead
   Manager (die „Manager“) vollständig gezeichnet.

   Zeichnungsverpflichtung

   Die B&C Gruppe, die indirekt 52,25% des Grundkapitals von Lenzing hält,
   hat sich verpflichtet, im Rahmen des Angebots anteilig zu ihrer
   Beteiligung 6.305.315 Neue Aktien zum Bezugspreis (entspricht rund
   EUR 209 Mio.) zu beziehen.

   Vorläufiger Zeitplan für das Angebot

   Vorbehaltlich der Veröffentlichung des von der österreichischen
   Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Prospekts werden die Neuen
   Aktien den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren
   Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG unter Einschaltung der Erste Bank
   Group AG als Bezugsstelle während der Bezugsfrist, die voraussichtlich von
   Mittwoch, 21. Juni 2023 (einschließlich) bis zum 5. Juli 2023
   (einschließlich) läuft, angeboten. Die Bezugsrechte werden am Amtlichen
   Handel der Wiener Börse unter der ISIN AT0000A35PJ0 vom 21. Juni 2023
   (einschließlich) bis zum 29. Juni 2023 (einschließlich) gehandelt. Die
   bestehenden Lenzing Aktien werden ab dem 19. Juni 2023 „ex Bezugsrecht“
   gehandelt.

   Die Abwicklung und Lieferung sowie der Handel der Neuen Aktien unter der
   bestehenden ISIN AT0000644505 im Segment Prime Market der Wiener Börse
   wird voraussichtlich am 10. Juli 2023 beginnen, vorbehaltlich der
   Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch. Das Recht, das Angebot zu
   beenden, bleibt vorbehalten.

   Lock-up-Vereinbarungen

   Nach dem Angebot unterliegen die Gesellschaft sowie die
   Mehrheitsaktionärin von Lenzing, B&C KB Holding GmbH und die B&C Ares
   Holding GmbH, vorbehaltlich gewisser Ausnahmen einem 6-monatigen Lock-up.

   Wichtiger Hinweis

   Diese Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe
   oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
   (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
   Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
   andere Jurisdiktionen, in denen eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung
   gesetzlich unzulässig ist. Diese Informationen stellen weder ein Angebot
   zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder
   zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada,
   Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine
   Aufforderung gesetzlich unzulässig ist, dar, noch sind sie Teil eines
   solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten
   Aktien sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act
   von 1933 (des „Securities Act”) registriert worden und eine solche
   Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

   Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer
   Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft
   oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den
   Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

   Diese Informationen dürfen nur weitergegeben werden und richten sich nur
   an (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches 
   befinden, oder (ii) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des
   Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
   (der „Order”), oder (iii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth
   Companies) und anderen Personen, denen die Informationen rechtmäßig
   zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order
   fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen”
   bezeichnet). Die Aktien sind ausschließlich für Relevante Personen
   erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem
   Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede
   Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede
   Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses
   Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt
   verlassen.

   In jedem EWR-Mitgliedsstaat außerhalb Österreichs, richtet sich diese
   Mitteilung ausschließlich an „qualifizierte Anleger” in diesem
   Mitgliedsstaat im Sinne des Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die
   „Prospektverordnung”).

   Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
   Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt
   ausschließlich durch und auf der Basis des veröffentlichten und von der
   Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gebilligten Wertpapierprospektes, dessen
   Billigung nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden
   werden soll. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich
   angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des
   Wertpapierprospektes erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich
   nach Billigung durch die FMA voraussichtlich am 16. Juni 2023
   veröffentlicht und in elektronischer Form auf der Website der Gesellschaft
   ([1]https://www.lenzing.com/kapitalerhoehung-2023) zur Verfügung gestellt.
   Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft,
   Werkstraße 2, 4860 Lenzing, Österreich, während der üblichen
   Geschäftszeiten erhältlich.

   Stabilisierung / EU Verordnung 2014/596 / EU Verordnung 2016/1052 /
   Österreichisches Recht

   Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch
   die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in
   welcher Jurisdiktion auch immer dar.

   Informationen in der Mitteilung

   Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
   Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
   Niemand kann sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung
   enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Angemessenheit oder
   Vollständigkeit verlassen.

   Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können sich ändern.
   Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich vor einer
   Anlageentscheidung in Bezug auf die Wertpapiere, auf die sich diese
   Bekanntmachung bezieht, vergewissern, dass sie die Risiken, die im
   gegebenenfalls veröffentlichten Wertpapierprospekt dargelegt werden,
   vollständig verstehen und akzeptieren. Auf die in dieser Mitteilung
   enthaltenen Informationen, ihre Richtigkeit und Vollständigkeit darf in
   keiner Weise vertraut werden.

   Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung für ein mögliches Angebot dar.
   Der Wert von Aktien kann sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle
   Anleger sollten einen professionellen Berater konsultieren, um zu prüfen,
   ob ein mögliches Angebot für die betreffende Person geeignet ist. Keine
   der hierin enthaltenen Informationen stellt eine Anlage-, Steuer-,
   Finanz-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung dar oder sollte als solche
   ausgelegt werden.

   Bestimmte Zahlenangaben in dieser Mitteilung, einschließlich finanzieller,
   statistischer und betrieblicher Informationen, wurden gerundet. Aufgrund
   der Rundung können die Summen der in dieser Bekanntmachung dargestellten
   Daten geringfügig von den tatsächlichen Summen dieser Zahlenangaben
   abweichen. Prozentsätze in Tabellen können gerundet sein und sich
   dementsprechend nicht auf 100% aufaddieren.

   Zukunftsgerichtete Aussagen

   Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können „zukunftsgerichtete
   Aussagen“ darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten
   verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der
   Verwendung der Worte „können“, „werden“, „sollten“, „planen“, „erwarten“,
   „antizipieren“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „projizieren“,
   „Ziel“ oder „Zielunternehmen“ oder der Verneinung dieser Worte oder
   anderer Variationen dieser Worte oder vergleichbarer Terminologie zu
   erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen,
   Schätzungen, Projektionen, Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit
   erheblichen Risiken sowie Ungewissheiten und Eventualitäten behaftet sind,
   die sich ändern können. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und
   wird keine Zusicherung abgeben, dass eine zukunftsgerichtete Aussage
   erreicht wird oder sich als richtig erweist. Die tatsächliche zukünftige
   Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten können erheblich
   von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten Werten
   abweichen. Die Gesellschaft und die Banken sowie die mit ihnen verbundenen
   Unternehmen sind ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, die in dieser
   Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderen
   Informationen zu aktualisieren und werden diese auch nicht öffentlich
   aktualisieren oder revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen,
   zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht
   gesetzlich vorgeschrieben ist.

   Informationen für Vertriebshändler

   MiFID II Produkt-Governance / Zielmarkt

   Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die in
   folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU
   über Märkte für Finanzinstrumente in ihrer geänderten Fassung („MiFID
   II“); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593
   der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale
   Durchführungsmaßnahmen (zusammen die „MiFID
   II-Produkt-Governance-Anforderungen“), und unter Ausschluss jeglicher
   Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein
   „Hersteller“ (für die Zwecke der MiFID
   II-Produkt-Governance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben
   könnte, wurden die Bezugsrechte auf die neuen Aktien und die neuen Aktien
   (zusammen die „Wertpapiere“) einem Produktgenehmigungsverfahren
   unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere sind: (i)
   mit einem Zielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien
   professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID
   II definiert, erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über
   alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
   Zielmarktbewertung).

   Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten die Vertriebsunternehmen
   beachten, dass: (i) der Kurs der Wertpapiere sinken kann und Anleger ihre
   Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; (ii) die Wertpapiere kein
   garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und (iii) eine
   Anlage in die Wertpapiere nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein
   garantiertes Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder
   allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen
   Berater) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage
   zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige
   Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die
   Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher,
   gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im
   Zusammenhang mit dem Angebot.

   Zur Klarstellung: Die Zielmarktbewertung stellt weder (a) eine Beurteilung
   der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II noch (b) eine
   Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern dar, in die
   Wertpapiere zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug
   auf sie zu ergreifen. Jeder Vertriebshändler ist dafür verantwortlich,
   seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen
   und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

   UK MiFIR Produkt-Governance / UK Zielmarkt

   Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen des
   Kapitels 3 des Handbuchs „Product Intervention and Product Governance
   Sourcebook“ der FCA (die „UK Produkt-Governance-Anforderungen“), und unter
   Ausschluss jedweder Haftung, gleich ob eine solche aus unerlaubter
   Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die ein
   „Hersteller“ (für die Zwecke der UK Produkt-Governance-Anforderungen) in
   Bezug darauf haben könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der
   Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, ein
   Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem festgestellt
   wurde, dass diese Wertpapiere (i) sich für einen Zielmarkt von
   Kleinanlegern und Anlegern, welche die Kriterien professioneller Kunden
   und geeigneter Gegenparteien, jeweils als Kunden wie in Absatz 3 des FCA
   Handbook Product Intervention and Product Governance Sourcebook definiert,
   erfüllen; und (ii) für einen Vertrieb über sämtlich nach Vertriebskanäle
   geeignet sind (die „UK Zielmarktbewertung“).

   Ungeachtet der UK Zielmarktbewertung werden Vertreiber (für Zwecke der UK
   Produkt-Governance-Anforderungen) darauf hingewiesen, dass der Kurs der
   Wertpapiere sinken kann und Anleger und Investoren ihr eingesetztes
   Kapital ganz oder teilweise verlieren könnten; die Wertpapiere kein
   garantiertes Einkommen und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in
   Wertpapiere nur mit Anlegern vereinbar ist, die kein garantiertes
   Einkommen oder keinen Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder
   in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der
   Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen,
   und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich
   daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die UK Zielmarktbewertung
   erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder
   aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem
   Angebot.

   Zudem wird festgehalten, dass unabhängig von der UK Zielmarktbewertung,
   die Manager nur an solche Anleger vermitteln, die die Anforderungen an
   professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen (außer im Bezug
   an das öffentliche Angebot an bestehende Aktionäre und Investoren in
   Österreich durchgeführt in Übereinstimmung mit dem Wertpapierprospekt das
   von der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligt und bei ihr
   hinterlegt wurde.

   Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung für das
   Vereinigte Königreich (a) weder eine Bewertung der Eignung oder
   Zweckmäßigkeit für die Zwecke von Abschnitt 9A bzw. 10A des Handbuchs
   „Conduct of Business Sourcebook“ der FCA (b) noch eine Empfehlung an einen
   Anleger, eine Gruppe von Anlagern oder bisherige Aktionäre der
   Gesellschaft zur Anlage in die Wertpapiere oder zum Erwerb der Wertpapiere
   oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug auf die Wertpapiere
   darstellt.

   Jeder Vertreiber, der den UK Product-Governance-Anforderungen unterliegt,
   ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
   Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

   Die Rolle der Manager

   Jeder der Manager handelt im Zusammenhang mit der potenziellen
   Kapitalerhöhung ausschließlich für die Gesellschaft und für keine andere
   Person. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in
   Bezug auf die potenzielle Kapitalerhöhung betrachten und sind
   ausschließlich gegenüber der Gesellschaft dafür verantwortlich, den ihren
   jeweiligen Kunden gebotenen Schutz zu gewähren oder eine Beratung im
   Zusammenhang mit der potenziellen Kapitalerhöhung, dem Inhalt dieser
   Mitteilung oder in dieser Mitteilung beschriebenen Rechtsgeschäften,
   Vereinbarungen oder sonstigen Angelegenheiten zu erteilen.

   Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere können die Manager und
   deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils einen Teil der Wertpapiere
   selbst erwerben und in dieser Eigenschaft diese Wertpapiere oder andere
   Wertpapiere der Gesellschaft oder sonstige diesbezügliche Anlagen im
   Zusammenhang mit dem Angebot oder in sonstiger Weise behalten, zeichnen,
   kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder auf sonstige Weise für eigene
   Rechnung mit diesen Wertpapieren oder anderen Wertpapieren der
   Gesellschaft oder sonstigen Anlagen handeln. Dementsprechend sind
   Bezugnahmen in dieser Mitteilung darauf, dass die Wertpapiere ausgegeben,
   angeboten, gezeichnet, erworben oder platziert werden oder in sonstiger
   Weise mit ihnen gehandelt wird, so zu verstehen, dass sie auch eine
   Ausgabe oder ein Angebot an oder eine Zeichnung, einen Erwerb, eine
   Platzierung oder einen Handel durch jeder der Manager oder deren jeweilige
   verbundene Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.

   Darüber hinaus können bestimmte Manager oder ihre verbundenen Unternehmen
   Finanzierungsvereinbarungen (darunter Swaps, Optionsscheine oder
   Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Rahmen diese
   Manager (oder ihre verbundenen Unternehmen) jeweils Wertpapiere erwerben,
   halten oder veräußern können. Die Manager und ihre verbundenen Unternehmen
   beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder Geschäfte über die
   gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen hinaus offenzulegen.

   Weder die Manager noch ihre jeweiligen Geschäftsführer, Führungskräfte,
   Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen in irgendeiner Hinsicht die
   Verantwortung oder eine Haftung für oder geben eine Zusicherung oder
   Garantie, weder ausdrücklich noch implizit, für die Richtigkeit,
   Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung
   (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung weggelassen wurden) oder
   irgendeine Information in Bezug auf die Gesellschaft, ihre
   Tochtergesellschaften oder mit ihr verbundenen Unternehmen, weder
   schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und
   unabhängig davon, wie sie übertragen oder zur Verfügung gestellt werden,
   oder für Verluste, die sich in welcher Form auch immer aus irgendeiner
   Nutzung dieser Mitteilung ergeben oder anderweitig in Verbindung damit
   entstehen.

   Die Manager können eine Koordinationsvereinbarung (coordination agreement)
   abschließen um jede Position zu verwalten, die sich aus einer Realisierung
   ihrer Übernahmeverpflichtung ergeben  könnte.

    

   Foto-Download:
   [2]https://mediadb.lenzing.com/pinaccess/showpin.do?pinCode=DaViWM0i8JTd
   PIN: DaViWM0i8JTd

    

   Ihr Ansprechpartner für                                    
   Public Relations:                                Investor Relations:
                                                              
   Dominic Köfner                                     Sébastien Knus
   Vice President Corporate Communications  & Vice President Capital Markets
   Public Affairs                               Lenzing Aktiengesellschaft
   Lenzing Aktiengesellschaft                   Werkstraße 2, 4860 Lenzing,
   Werkstraße 2, 4860 Lenzing, Österreich               Österreich
                                                              
   Telefon +43 7672 701 2743                     Telefon +43 7672 701 3599
   E-Mail [3]media@lenzing.com                   E-Mail s.knus@lenzing.com
   Web [4]www.lenzing.com                         Web [5]www.lenzing.com
    

    

    

   Über die Lenzing Gruppe
    
   Die  Lenzing  Gruppe   steht  für   eine  ökologisch   verantwortungsvolle
   Produktion von  Spezialfasern aus  dem nachwachsenden  Rohstoff Holz.  Als
   Innovationsführer  ist   Lenzing   Partner  der   globalen   Textil-   und
   Nonwovens-Hersteller  und  treibt  viele  technologische  Neuentwicklungen
   voran.
    
   Die hochwertigen  Fasern der  Lenzing  Gruppe bilden  die Basis  für  eine
   Vielzahl von  textilen  Anwendungen,  die von  eleganter  Bekleidung  über
   vielseitige  Denims  bis  hin  zu  Hochleistungssportbekleidung   reichen.
   Aufgrund  ihrer   gleichbleibend   hohen  Qualität,   ihrer   biologischen
   Abbaubarkeit  und   Kompostierbarkeit  sind   Lenzing  Fasern   auch   für
   Hygieneprodukte und landwirtschaftliche Anwendungen bestens geeignet.
    
   Das  Geschäftsmodell  der  Lenzing  Gruppe   geht  weit  über  das   eines
   traditionellen Faserproduzenten hinaus.  Gemeinsam mit  seinen Kunden  und
   Partnern   entwickelt    Lenzing   innovative    Produkte   entlang    der
   Wertschöpfungskette und schafft damit einen Mehrwert für die  Konsumenten.
   Die Lenzing Gruppe strebt eine  effiziente Nutzung und Verarbeitung  aller
   Rohstoffe an und bietet Lösungen für die Umstellung der Textilbranche  auf
   eine Kreislaufwirtschaft. Um die Geschwindigkeit der globalen Erwärmung zu
   reduzieren und die Ziele des  Pariser Klimaabkommens und des "Green  Deal"
   der EU-Kommission zu  erreichen, hat  Lenzing eine  klare Vision:  nämlich
   eine kohlenstofffreie Zukunft zu verwirklichen.
    
   Zahlen & Fakten Lenzing Gruppe 2022
   Einnahmen: EUR 2,57 Mrd.
   Nennkapazität: 1.145.000 Tonnen
   Anzahl der Mitarbeiter (Kopfzahl): 8,301
    
   TENCEL™, VEOCEL™, LENZING™,  REFIBRA™, ECOVERO™,  LENZING MODAL™,  LENZING
   VISCOSE™, MICROMODAL™ und PROMODAL™ sind Marken der Lenzing AG.

    

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   16.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Lenzing AG
                4860 Lenzing
                Österreich
   Telefon:     +43 7672-701-0
   Fax:         +43 7672-96301
   E-Mail:      office@lenzing.com
   Internet:    www.lenzing.com
   ISIN:        AT0000644505
   Indizes:     ATX
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID: 1658597


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1658597  16.06.2023 CET/CEST

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   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=15ca73a3035301524322f5ba20fb1237&application_id=1658597&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5a676b8de1eb2ce9a124e985260dbfff&application_id=1658597&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   3. mailto:media@lenzing.com
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5803f22d982f72dcc3d9f0027e178e6b&application_id=1658597&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5803f22d982f72dcc3d9f0027e178e6b&application_id=1658597&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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