• 02.05.2023, 08:00:55
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EQS-HV: Flughafen Wien AG: Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft für Montag, den 5. Juni 2023 um 11:00, Wiener Zeit

EQS-News: Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Flughafen Wien AG: Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung der
   Flughafen Wien Aktiengesellschaft für Montag, den 5. Juni 2023 um 11:00,
   Wiener Zeit

   02.05.2023 / 08:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Flughafen Wien Aktiengesellschaft

   Schwechat, FN 42984 m

   ISIN AT00000VIE62

   („Gesellschaft“)

    

   EINBERUFUNG DER 35. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 35.
   ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am
   Montag, den 5. Juni 2023, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300
   Wien-Flughafen, Office Park 4, Towerstraße 3, Ort: AirportCity Space Raum
   Runway 1+2.

    

   I. TAGESORDNUNG

    

    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
       Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
       vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2022
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2022
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
       Geschäftsjahr 2023
    6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
    7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3
       „Veröffentlichungen“
    8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Ergänzung um
       einen neuen § 15 „Fernteilnahme und Fernabstimmung, Übertragung und
       Aufzeichnung der Hauptversammlung, virtuelle Hauptversammlung“ und
       entsprechende Änderung der Nummerierung der folgenden Paragraphen der
       Satzung, bei Aufhebung des bisherigen § 18

    

   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

    

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spätestens ab 15. Mai 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:

     • Jahresfinanzbericht 2022, beinhaltend:
       - Jahresabschluss mit Lagebericht und nichtfinanzieller Erklärung,
       - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
     • Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2022,
     • Bericht des Aufsichtsrats 2022,
     • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
     • Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats und des Vorstands,
     • Vergütungsbericht 2022,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
     • Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen
       Vertreter des IVA,
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • Information über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118
       und 119 AktG,
     • vollständiger Text dieser Einberufung.

    

   III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

    

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
   Anteilsbesitz am Ende des 26. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

    

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
   Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

    

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
   spätestens am 31. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
   einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

    

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gemäß § 12 Abs 2 genügen lässt

   Per E-Mail anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at

    (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

    

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

   Per Post oder Boten Flughafen Wien Aktiengesellschaft

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)

    

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
   veranlassen.

    

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

    

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
       ISIN AT00000VIE62
       (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. Mai
   2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

    

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   Identitätsnachweis

   Flughafen Wien Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität
   der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
   Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
   werden.

    

   Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
   Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
   Lichtbildausweis bereit zu halten.

    

   Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
   zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
   das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden
   ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
   vorweisen.

    

   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN

    

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
   und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen dieser Einberufung in
   Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
   der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
   Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

    

   Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
   juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
   auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

    

   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
   Hauptversammlung möglich.

    

   Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
   Kommunikationswege und Adressen an:

   Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per E-Mail: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at

    (Vollmachten bitte im Format PDF)

   Per SWIFT GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)

   Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

   Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

    

   Die Vollmachten müssen spätestens bis 2. Juni 2023, 16:00 Uhr, bei einer
   der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
   Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle für die Hauptversammlung
   übergeben werden.

    

   Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
   sind spätestens ab 15. Mai 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter www.viennaairport.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare
   ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im
   Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
   Formulare zu verwenden.

    

   Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
   Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
   gestellten Vollmachtsformular.

    

   Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
   Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
   Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
   vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

    

   Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
   Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
   Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

    

   Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

    

   Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

   Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
   Interessenverband für Anleger - IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
   unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
   Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
   spätestens ab 15. Mai 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber
   hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
   Dipl.-Volkswirt, Dipl.- Jur. Florian Beckermann, LL.M. vom IVA unter Tel.:
   +43 1 87 63 34 3- 0 oder
   E-Mail beckermann.flughafen@hauptversammlung.at.

    

   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
   AKTG

    

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spätestens am 15. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl,
   MBA, Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
   elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
   fwag-hauptversammlung@viennaairport.com oder per SWIFT an die Adresse
   GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung
   oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per
   E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung
   per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt
   ISIN AT00000VIE62 im Text anzugeben ist.

    

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen.

    

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
   zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Textform spätestens am 24. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   der Gesellschaft entweder an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang
   Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail an
   fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform,
   beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
   Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
   vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine
   andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
   abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
   Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
   gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
   jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

    

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   3.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

    

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

    

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 14 der Satzung das
   Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er
   kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung,
   generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit
   anordnen.

    

   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
   stellen, gerne aber auch schriftlich.

    

   Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
   Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
   Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
   Gesellschaft per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com
   übermittelt werden.

    

   4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
   Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

    

   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
   gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.  

   5. Informationen auf der Internetseite

   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
   §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
   www.viennaairport.com zugänglich.

    

   6. Information zum Datenschutz für Aktionäre

   Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. Nähere
   Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
   www.viennaairport.com/datenschutz.

    

   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 152.670.000,-- und ist zerlegt in
   84.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme.

    

   Die Gesellschaft hält per 02.05.2023 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen
   ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfällige
   Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit
   der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden.

    

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

    

   Schwechat, im Mai 2023 Der Vorstand

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   02.05.2023 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Flughafen Wien AG
                Postfach 1
                1300 Wien-Flughafen
                Österreich
   Telefon:     +43-1-7007/23126
   Fax:         +43-1-7007/23806
   E-Mail:      investor-relations@viennaairport.com
   Internet:    http://www.viennaairport.com
   ISIN:        AT00000VIE62
   WKN:         A2AMK9
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board),
                München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Nasdaq OTC,
                Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1620623  02.05.2023 CET/CEST

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