• 05.04.2023, 12:17:28
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  • EQS0005

EQS-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   IMMOFINANZ AG: Einladung zur 30. ordentlichen Hauptversammlung

   05.04.2023 / 12:16 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
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   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   IMMOFINANZ AG

    

   Einladung zur

   30. ordentlichen Hauptversammlung

    

   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 03. Mai 2023 um 11:00 Uhr
   MESZ (Ortszeit Wien) in der Ungargasse 37, 1030 Wien, stattfindenden
   30. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien,
   FN 114425y, ein. Falls die Hauptversammlung am 03. Mai 2023 bis 24:00 Uhr
   MESZ (Ortszeit Wien) nicht beendet ist, wird die Hauptversammlung am
   folgenden Tag, den 04. Mai 2023, um 0:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)
   fortgesetzt.

    

   Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
   beschlossen, die Hauptversammlung in Form einer virtuellen
   Hauptversammlung auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr.
   16/2020 idgF und der COVID-19-GesV, BGBl. II Nr. 140/2020 idgF,
   durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Aktionäre aus Gründen des
   Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG am 03. Mai
   2023 nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um
   Verständnis dafür, dass die Aktionäre nicht selbst zur Hauptversammlung
   kommen können.

    

   Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an
   der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV sind in
   Punkt C. der Einberufung erläutert.

    

    A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

    

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
       konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
       samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und
       des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das
       Geschäftsjahr 2022.

    

    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2022
       ausgewiesenen Bilanzgewinns.

    

    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
       das Geschäftsjahr 2022.

    

    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       für das Geschäftsjahr 2022.

    

    5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
       Geschäftsjahr 2023.

    

    6. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
       Aufsichtsrats.

    

    7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
       Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022.

    

    8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und
       der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art
       als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der
       Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs-
       und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt
       Ermächtigung zur Aktieneinziehung.

    

    9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
       Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital.

            Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von
   Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit
   dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe
   von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenützten Umfang sowie
   bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) und Aufhebung von
   bestehendem bedingten Kapital im nicht ausgenützten Umfang
   gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 12.07.2022 (§ 4 Abs (6) der Satzung)
   sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und
   Aktien).

    

   10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur
       Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar-
       und/oder Sacheinlage samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss
       des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden
       Ermächtigung zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht
       ausgenutzten Umfang und jeweils die entsprechenden Änderungen der
       Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).

    

    B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

    

   Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG sind spätestens ab dem 21. Tag vor
   der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 12. April 2023,
   auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com)
   veröffentlicht:

    

    a. Einberufung
    b. Gegebenenfalls Änderungen und/oder Ergänzungen zu den
       organisatorischen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an der
       Hauptversammlung (§ 3 Abs 3 COVID‑19-GesV)
    c. Beschlussvorschläge des Vorstands und Beschluss- und Wahlvorschläge
       des Aufsichtsrats
    d. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Lagebericht
    e. Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Konzernlagebericht
    f. Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2022
    g. Vorschlag für die Gewinnverwendung
    h. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
    i. Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
    j. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
       Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des
       Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener
       Aktien)
    k. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
       Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung (Ermächtigung des
       Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)
    l. Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
       Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung (Ermächtigung
       des Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemäß § 169 AktG)
    m. Fragenformular
    n. Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf) an
       die vier von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhängigen
       besonderen Stimmrechtsvertreter

    

    C. Informationen zur virtuellen Hauptversammlung und zu organisatorischen
       und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme

    

   Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an
   der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden
   hiermit bekannt gegeben. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen zu
   diesen organisatorischen und technischen Voraussetzungen werden gemäß § 3
   Abs 3 COVID‑19-GesV bis spätestens 12. April 2023 auf der Internetseite
   der Gesellschaft unter www.immofinanz.com bereitgestellt.

    

    1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

    

   Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
   AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Alle
   Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 03. Mai
   2023 ab ca. 11:00 Uhr im Internet unter www.immofinanz.com verfolgen.
   Dadurch hat jeder Aktionär die Möglichkeit, der Hauptversammlung durch
   diese optische und akustische Einwegverbindung in Echtzeit zu folgen.

    

   Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein
   leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät
   zur Ton- und Videowiedergabe über einen aktuellen Internetbrowser. Eine
   Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht
   erforderlich.

    

   Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
   Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
   Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
   Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Ebenso wird darauf
   hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen
   Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer
   Sphäre zuzurechnen sind.

    

    2. Vertretung der Aktionäre durch besondere Stimmrechtsvertreter

    

   In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionäre
   physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von
   Beschlussanträgen oder die Erhebung eines Widerspruchs durch Aktionäre in
   der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
   ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der Gesellschaft
   unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die
   Gesellschaft trägt, erfolgen:

    

    (i) Rechtsanwältin Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. (NYU)

   1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10

   Tel: + 43 1 308 25 80

   E-Mail-Adresse: arlt[1][email protected]

    

   (ii) Rechtsanwalt Dr. Paul Fussenegger

   1010 Wien, Rotenturmstraße 12/6

   Tel: +43 1 235 10 01

   E-Mail-Adresse: [2][email protected]

    

   (iii) Daniel Spindler

   c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH

   1010 Wien, Karlsplatz 3/1

   Tel: +43 1 503 300 0

   E-Mail-Adresse: [3][email protected]

    

   (iv) Dr. Martin Foussek

   c/o Coown Technologies GmbH

   1040 Wien, Gusshausstraße 3/2a

   Tel: +43 699 19 656 500

   E-Mail-Adresse: [4][email protected]

    

   Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der
   Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer
   der oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt und
   bevollmächtigt werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das
   Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung
   ausüben.

    

   Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten
   Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur
   Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren
   Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen.

    

   Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.immofinanz.com abrufbar
   sowie auch ein Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir
   bitten, im Interesse einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten
   Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere
   zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den
   Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

    

   Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte
   Vollmacht (in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 02. Mai
   2023, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), auf einem der folgenden
   Kommunikationswege einlangt:

    

   Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an
   die oben angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt
   werden, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem
   E-Mail anzuschließen ist. Durch diese Art der Übermittlung hat der von
   Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht
   und Weisungen.

    

   Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die
   Übermittlung von Vollmachten zur Verfügung:

    

     • per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice
       GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
     • per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
     • von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
       Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
       Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

    

   Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht am Tag
   der Hauptversammlung nicht möglich ist.

    

   Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Die
   voranstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
   sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam,
   wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

    

   Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmachtserteilung zum Nachweis
   der Teilnahmeberechtigung an der virtuellen Hauptversammlung auch eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG notwendig ist, die zeitgerecht bis
   spätestens 27. April 2023 bei der Gesellschaft eintreffen muss (siehe
   Punkt E.).

    

    3. Auskunftsrecht der Aktionäre

    

   Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG kann in der virtuellen
   Hauptversammlung wie folgt ausgeübt werden:

    

   Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen vorab per E-Mail an die Adresse
   [email protected] zu senden und zwar wenn möglich so,
   dass diese am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist
   Donnerstag, der 27. April 2023, bei der Gesellschaft einlangen.

    

   Dadurch können die Antworten vorab vorbereitet werden und es wird eine
   zügige Behandlung in der Hauptversammlung ermöglicht.

    

   Bitte verwenden Sie für Ihre Fragen das auf der Internetseite der
   Gesellschaft www.immofinanz.com zur Verfügung gestellte Fragenformular, um
   eine möglichst effiziente Abwicklung zu unterstützen.

    

   Fragen können auch mit einfacher E-Mail übermittelt werden. Die E-Mail ist
   mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 13
   Abs 2 AktG).

    

   Zwecks Prüfung Ihrer Identität als Aktionär für die Übermittlung der
   Fragen verwenden Sie bitte die in dem Vollmachtsformular für Ihren
   besonderen Stimmrechtsvertreter – in dem dafür vorgesehenen Feld –
   angegebene E-Mail-Adresse. Mit Ihrer Unterschrift auf dem
   Vollmachtsformular bestätigen Sie, dass nur Sie Zugriff auf diese
   E-Mail-Adresse haben.

    

   Wird in dem Vollmachtsformular keine E-Mail-Adresse des Aktionärs bekannt
   gegeben oder werden Fragen von einer anderen E-Mail-Adresse gesendet, muss
   die Person des Erklärenden durch Name/Firma und
   Geburtsdatum/Firmenbuchnummer sowie Angabe der Depotnummer, des
   Kreditinstitutes und der Stückzahl der Aktien des Aktionärs genannt
   werden.

    

   Sollten während der Durchführung der Hauptversammlung Zweifel an der
   Identität einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behält sich
   die Gesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen.

    

   Wenn das Auskunftsrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt wird, ist
   auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie,
   dass die besonderen Stimmrechtsvertreter nicht bevollmächtigt werden
   können, das Auskunftsrecht auszuüben.

    

    4. Rechte während der Hauptversammlung

    

   Ein Aktionär kann auch während der virtuellen Hauptversammlung Fragen per
   einfacher E-Mail an [email protected] übermitteln
   (siehe voranstehend zum Auskunftsrecht der Aktionäre).

    

   Die bei der Gesellschaft von Aktionären vor oder während der
   Hauptversammlung eingegangenen Fragen werden in der Hauptversammlung nach
   Maßgabe des § 118 AktG durch die Vorsitzende oder einer von dieser
   bestimmten Person verlesen.

    

   Die Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung
   zeitlich strukturieren und insbesondere während der Hauptversammlung einen
   bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden
   können.

    

   Ebenso kann der Aktionär dem jeweils bevollmächtigten besonderen
   Stimmrechtsvertreter bis zu den von der Vorsitzenden in der
   Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen
   (oder ändern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung von
   Anträgen aber auch zum Erheben von Widersprüchen. Bitte beachten Sie, dass
   der besondere Stimmrechtsvertreter für den Aktionär aber nicht das
   Fragerecht ausübt.

    

   Bitte senden Sie für Instruktionen an den Stimmrechtsvertreter eine
   einfache E-Mail an die unter Punkt 2. genannte E‑Mail-Adresse Ihres
   besonderen Stimmrechtsvertreters. Die E-Mail ist mit Ihrem Namen zu
   beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 13 Abs 2 AktG).
   Verwenden Sie bitte für die Prüfung Ihrer Identität und der
   Übereinstimmung mit der erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular
   angegebene E-Mail-Adresse oder nennen Sie die Person des Erklärenden durch
   Name/Firma und Geburtsdatum/Firmenbuchnummer sowie Depotnummer,
   Kreditinstitut und Stückzahl der Aktien des Aktionärs, wenn Sie eine
   andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe voranstehend zu den Anforderungen
   zur Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre).

    

   Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung mit Ihrem besonderen
   Stimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werden kann und nicht per
   Telefon oder Mitteilungsdiensten.

    

    D. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

    

    1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

    

   Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
   Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
   schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
   Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
   Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt
   Begründung enthalten.

   Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
   muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
   werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der
   Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die
   nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des
   Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
   Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt E) verwiesen.

   Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
   muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
   21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 12.
   April 2023 (Mittwoch)

    

     • per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhändig unterschrieben,
       während der üblichen Geschäftszeiten an ihrer Geschäftsanschrift
       AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
     • per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse:
       [email protected], oder
     • von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die
       Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter
       Angabe der ISIN AT0000A21KS2)

   zugehen.

    

    2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

    

   Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
   erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
   Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
   anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
   Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
   (www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden.

   Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
   depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
   muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
   Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
   ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
   Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von
   1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für
   alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
   Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt E) verwiesen.

   Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
   Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
   Hauptversammlung, somit spätestens am 21. April 2023,

     • per E-Mail an die Adresse: [email protected], oder
     • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift
       AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
     • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

   zugehen.

   Gesetzeskonforme Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang
   auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG veröffentlicht (§ 110 AktG).

    

    3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

    

   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
   Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

    1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
       Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
       Nachteil zuzufügen, oder
    2. ihre Erteilung strafbar wäre.

   Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung gemäß den unter
   Punkt C.3. erläuterten Modalitäten auch während der Hauptversammlung von
   den Aktionären selbst ausgeübt werden.

    

    4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

    

   Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
   berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
   Anträge zu stellen. In der virtuellen Hauptversammlung am 03. Mai 2023
   können Aktionäre Anträge nur durch einen der besonderen
   Stimmrechtsvertreter stellen (siehe dazu die Erläuterungen unter Punkt
   C.).

    

   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
   gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

    

    E. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
       Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG)

    

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
   sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
   dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 23. April
   2023 (Sonnstag), 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
   Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre
   selbst zum Hauptversammlungsort kommen und an der Hauptversammlung
   physisch teilnehmen können (virtuelle Hauptversammlung).

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
   Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

   Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     • Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
     • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen
     • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die
       Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
       Wertpapierkennnummer
     • Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
     • Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 23. April
       2023 um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

   Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
   werden.

   Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
   Hauptversammlung, somit spätestens am 27. April 2023, um 24:00 Uhr MESZ
   (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

     • als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
       ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
       Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
       Lorenzen am Wechsel;
     • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050;
     • per E-Mail an die Adresse: [email protected]
       (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
     • per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
       (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

   Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
   gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

    

    F. Bestellung von Vertretern

    

   Jeder Aktionär, der an der virtuellen Hauptversammlung teilnahmeberechtigt
   ist und dies der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen in Punkt E. dieser
   Einberufung nachweist, ist berechtigt, einen Vertreter für die
   Hauptversammlung (§ 113 AktG) zu bestellen.

   Bei der virtuellen Hauptversammlung am 03. Mai 2023 kann zur Stimmabgabe,
   Stellung von Beschlussanträgen und Erhebung eines Widerspruchs in der
   virtuellen Hauptversammlung ausschließlich einer der oben unter Punkt C.2.
   genannten besonderen Stimmrechtsvertreter über die dort genannten
   Kommunikationswege bevollmächtigt werden.

   Die Bevollmächtigung anderer Personen als jene der vier besonderen
   Stimmrechtsvertreter zur Ausübung dieser Rechte in der virtuellen
   Hauptversammlung ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht möglich.
   Zulässig ist jedoch die Bevollmächtigung anderer Personen zur Ausübung
   sonstiger Rechte, insbesondere des Auskunftsrechts.

   Werden andere Personen als einer der vier von der Gesellschaft namhaft
   gemachten besonderen Stimmrechtsvertreter von Aktionären zur Vertretung
   bevollmächtigt, etwa das depotführende Kreditinstitut, ist zu beachten,
   dass durch eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestellt
   werden muss, dass für die Ausübung des Stimmrechts, der Stellung von
   Beschlussanträgen und des Widerspruchsrechts in der virtuellen
   Hauptversammlung selbst einer der vier besonderen Stimmrechtsvertreter
   bevollmächtigt wird.

   Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform (§ 13 Abs 2 AktG). Hat
   der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
   erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf
   dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die
   Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

   Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Die
   Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den
   Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der
   Gesellschaft zugegangen ist.

   Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter www.immofinanz.com ein eigenes
   Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu
   verwenden.

    

    G. Datenschutzinformation

    

   Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die
   Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre sowie deren
   Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, das sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN,
   Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom
   Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder
   deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang
   zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der
   Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und/oder deren
   Bevollmächtigten und Ausübung der Aktionärsrechte sowie der Abwicklung der
   Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich der Erstellung der
   Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls
   und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
   Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des
   Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120 AktG, welche
   rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c
   DSGVO darstellen. Für die Verarbeitung ist IMMOFINANZ AG Verantwortliche
   gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.

   Die IMMOFINANZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
   Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare,
   Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister).
   Dienstleister und Auftragsverarbeiter der IMMOFINANZ AG erhalten von
   IMMOFINANZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
   der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese
   Daten ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZ AG. Soweit rechtlich
   notwendig, hat IMMOFINANZ AG mit Dienstleistungsunternehmen eine
   datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

   Nimmt ein Aktionär durch Bevollmächtigung eines der besonderen
   Stimmrechtsvertreter an der virtuellen Hauptversammlung teil, können alle
   vertretenen Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht
   von Aktionären in das Teilnehmerverzeichnis in der virtuellen
   Hauptversammlung nur durch den bevollmächtigten besonderen
   Stimmrechtsvertreter erfolgen kann. In Erfüllung der gesetzlichen
   Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZ AG zudem personenbezogene Daten von
   Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen: Die
   personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß
   § 117 AktG aufgenommen werden müssen, werden gemäß § 120 Abs 4 AktG an das
   zuständige Firmenbuchgericht übermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird
   dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die
   öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen
   können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die
   Finanzmarktaufsicht, die Übernahmekommission oder die Österreichische
   Kontrollbank übermittelt werden. Darüber hinaus werden personenbezogene
   Daten nicht an Dritte weitergegeben.

   Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und/oder deren
   Bevollmächtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjährigen gesetzlichen
   Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten
   für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein
   anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZ AG
   Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die
   Daten der Teilnehmer gelöscht.

   Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Aktionär
   und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft,
   Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn
   betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die
   Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

   Diese Rechte können die Aktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber
   IMMOFINANZ AG unentgeltlich geltend machen über das unter
   [5]https://immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder schriftlich
   an:

   IMMOFINANZ AG

   z.H. Datenschutzkoordinator

   Wienerbergstraße 9

   1100 Wien

    

   Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen
   Datenschutzbehörde ([6]www.dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.

    

    H. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

    

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
   138.669.711 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme
   gewährt. IMMOFINANZ AG hält 695.585 Stück eigene Aktien der Gesellschaft.
   Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5
   AktG). Es können sohin derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeübt werden.
   Wenn sich die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der
   Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber gemäß § 120 Abs 2 Z
   1 BörseG informieren.

    

   Wien, 05. April 2023

    

   Der Vorstand der IMMOFINANZ AG

   International Securities Identification Number (ISIN)

   AT0000A21KS2

    

    

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   05.04.2023 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: IMMOFINANZ AG
                Wienerbergstraße 9
                1100 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 (0) 1 88090 - 2290
   Fax:         +43 (0) 1 88090 - 8290
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    http://www.immofinanz.com
   ISIN:        AT0000A21KS2
   WKN:         A2JN9W
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart;
                Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1601633  05.04.2023 CET/CEST

References

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   1. mailto:[email protected]
   2. mailto:[email protected]
   3. mailto:[email protected]
   4. mailto:[email protected]
   5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7557474116a4f2aec41172f4d38e4664&application_id=1601633&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=32c0682bf704e3e86d9b50bfce38fd62&application_id=1601633&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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