• 01.12.2022, 07:31:24
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  • EQS0001

EQS-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

EQS-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs.
   3 AktG

   01.12.2022 / 07:30 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   News
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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                     Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
                                Wien, FN 81906 a
                               ISIN AT0000938204
                                („Gesellschaft“)

             Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der
                     Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
        für Donnerstag, den 22. Dezember 2022 um 13:00 Uhr, Wiener Zeit 

         Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG sind die
                               Räumlichkeiten der
     BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
                       1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4

    

   I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG  

   1. Gesellschaftsrechtliches    COVID-19-Gesetz     (COVID-19-GesG)     und
   Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

   Die Hauptversammlung  der Mayr-Melnhof  Karton Aktiengesellschaft  am  22.
   Dezember 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs. 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr.
   16/2020 idF  BGBl. I  Nr.  72/2022 und  der  COVID-19-GesV (BGBl.  II  Nr.
   140/2020 idF BGBl. II Nr. 252/2022) unter Berücksichtigung der  Interessen
   sowohl  der   Gesellschaft  als   auch  der   Teilnehmer  als   „virtuelle
   Hauptversammlung“ durchgeführt.

   Dies bedeutet,  dass  bei  der Hauptversammlung  der  Mayr-Melnhof  Karton
   Aktiengesellschaft am 22. Dezember 2022 Aktionäre und ihre Vertreter  (mit
   Ausnahme  der   besonderen   Stimmrechtsvertreter   gemäß   § 3   Abs.   4
   COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

   Die virtuelle  Hauptversammlung findet  unter physischer  Anwesenheit  des
   Vorsitzenden  des  Aufsichtsrates,  zumindest  eines  Stellvertreters  des
   Vorsitzenden des Aufsichtsrates, des Vorsitzenden des Vorstandes sowie des
   weiteren Vorstandsmitgliedes,  des beurkundenden  öffentlichen Notars  und
   der    vier    von    der    Gesellschaft    vorgeschlagenen    besonderen
   Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4, statt.

   Die Durchführung  der  außerordentlichen  Hauptversammlung  als  virtuelle
   Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
   Ablauf  der  Hauptversammlung  sowie  in  der  Ausübung  der  Rechte   der
   Aktionäre.

   Die Stimmrechtsausübung,  das Recht  Beschlussanträge zu  stellen und  das
   Recht Widerspruch zu erheben erfolgen  ausschließlich durch einen der  von
   der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3
   Abs. 4 COVID-19-GesV.
   Das  Auskunftsrecht –  zu   den  hiermit   bekanntgemachten  Punkten   der
   Tagesordnung – kann in der virtuellen Hauptversammlung von den  Aktionären
   selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und  zwar
   durch Übermittlung der Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt
   an die  E-Mail-Adresse [1]fragen.mm@hauptversammlung.at der  Gesellschaft,
   sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von §  10a
   AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter
   gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

    

   2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
   Die Hauptversammlung wird  gemäß § 3  Abs. 1,  2 und  4 COVID-19-GesV  iVm
   § 102 Abs.  4  AktG  vollständig  akustisch und  optisch  in  Echtzeit  im
   Internet übertragen.

   Dies ist  datenschutzrechtlich zulässig  im Hinblick  auf die  gesetzliche
   Grundlage von § 3 Abs. 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

   Alle Aktionäre  der Gesellschaft  können an  der Hauptversammlung  am  22.
   Dezember 2022  ab  ca.  13:00  Uhr,  Wiener  Zeit,  unter  Verwendung  von
   geeigneten technischen Hilfsmitteln  (z.B. Computer,  Laptop, Tablet  oder
   Smartphone sowie Internetanschluss  mit ausreichender  Bandbreite für  das
   Streaming von  Videos) im  Internet  unter [2]www.mm.group  als  virtuelle
   Hauptversammlung teilnehmen.  Eine  Anmeldung  oder  ein  Login  sind  zur
   Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.

   Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft  im
   Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische  und
   optische Einwegverbindung in  Echtzeit den  Verlauf der  Hauptversammlung,
   die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren  zu
   verfolgen.

   Es wird  darauf hingewiesen,  dass  diese Live-Übertragung  als  virtuelle
   Hauptversammlung keine Fernteilnahme  (§ 102 Abs.  3 Z 2  AktG) und  keine
   Fernabstimmung (§ 102 Abs. 3 Z 3 AktG  und § 126 AktG) ermöglicht und  die
   Übertragung  im  Internet  keine  Zweiweg-Verbindung  ist.  Der   einzelne
   Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre
   können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

   Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz  von
   technischen Kommunikationsmitteln  nur  insoweit verantwortlich  ist,  als
   diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 6 COVID-19-GesV).

   Im Übrigen  wird  auf  die  Information  über  die  organisatorischen  und
   technischen Voraussetzungen für  die Teilnahme  gemäß § 3 Abs.  3 iVm  § 2
   Abs. 4 COVID-19-GesV („Teilnahmeinformation“) hingewiesen.

   II. TAGESORDNUNG

    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 „Zusammensetzung
       des Vorstandes“
    2. Beschlussfassung   über   die    Änderung   der    Satzung   in    § 3
       „Veröffentlichungen“
    3. Beschlussfassung über  die Änderung  der  Satzung durch  Ergänzung  um
       einen neuen § 22  „Fernteilnahme und  Fernabstimmung, Übertragung  und
       Aufzeichnung der  Hauptversammlung,  virtuelle  Hauptversammlung“  und
       entsprechende Änderung der Nummerierung der folgenden Paragraphen  der
       Satzung

   III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE
   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß  § 108 Abs. 3 und 4  AktG
   spätestens ab  1.  Dezember  2022  auf  der  im  Firmenbuch  eingetragenen
   Internetseite    der    Gesellschaft     unter    [3]www.mm.group     bzw.
   [4]https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ zugänglich:

     • Teilnahmeinformation:  Information  über  die  organisatorischen   und
       technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 iVm § 2
       Abs. 4 COVID-19-GesV,
     • Beschlussvorschläge des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrates  zu  den
       Tagesordnungspunkten 1 bis 3,
     • Vollmachtsformular für die besonderen  Stimmrechtsvertreter gemäß §  3
       Abs. 4 COVID-19-GesV,
     • Frageformular,
     • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
     • vollständiger   Text   dieser   Einberufung   der    außerordentlichen
       Hauptversammlung.

   IV. NACHWEISSTICHTAG  UND  VORAUSSETZUNGEN  FÜR   DIE  TEILNAHME  AN   DER
   HAUPTVERSAMMLUNG
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und  zur
   Ausübung des Stimmrechts  und der übrigen  Aktionärsrechte, die im  Rahmen
   dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und  der
   COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem  Anteilsbesitz
   am   Ende   des   12.   Dezember    2022   (24:00   Uhr,   Wiener    Zeit)
   („Nachweisstichtag“).

   Zur  Teilnahme  an  und  zur  Ausübung  ihrer  Aktionärsrechte  in  dieser
   virtuellen  Hauptversammlung  nach  Maßgabe  des  COVID-19-GesG  und   der
   COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag  Aktionär
   ist und dies der Gesellschaft nachweist.

   Für  den  Nachweis  des  Anteilsbesitzes  am  Nachweisstichtag  ist   eine
   Depotbestätigung  gemäß  §  10a  AktG  vorzulegen,  die  der  Gesellschaft
   spätestens am 19.  Dezember 2022 (24:00 Uhr,  Wiener Zeit)  ausschließlich
   auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
   gemäß Punkt V § 17 Abs. 8 genügen lässt
   Per Telefax +43 1 8900 500 - 50
   Per E-Mail [5]anmeldung.mm@hauptversammlung.at
   (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
   Per Post oder Boten Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT 
   GIBAATWGGMS
   (Message Type  MT598  oder  MT599, unbedingt  ISIN  AT0000938204  im  Text
   angeben)

   Ohne rechtzeitig bei  der Gesellschaft  einlangende Depotbestätigung  kann
   die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
   Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

   Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
   wenden und  die Ausstellung  und  Übermittlung einer  Depotbestätigung  zu
   veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat  keine Auswirkungen auf  die Veräußerbarkeit  der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
   Die Depotbestätigung  ist vom  depotführenden Kreditinstitut  mit Sitz  in
   einem  Mitgliedstaat  des  Europäischen  Wirtschaftsraums  oder  in  einem
   Vollmitgliedstaat der  OECD  auszustellen  und  hat  folgende  Angaben  zu
   enthalten (§ 10a Abs. 2 AktG):

     • Angaben über den  Aussteller: Name/Firma und  Anschrift oder eines  im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     • Angaben über  den Aktionär:  Name/Firma, Anschrift,  Geburtsdatum  bei
       natürlichen Personen, gegebenenfalls  Register und Registernummer  bei
       juristischen Personen,
     • Angaben über  die  Aktien:  Anzahl  der  Aktien  des  Aktionärs;  ISIN
       AT0000938204 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
     • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 12. Dezember
   2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
   Die  Depotbestätigung   wird   in  deutscher   oder   englischer   Sprache
   entgegengenommen. 

   V. BESTELLUNG  EINES  BESONDEREN   STIMMRECHTSVERTRETERS  UND  DAS   DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN
   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung  nach
   Maßgabe des COVID-19-GesG  und der COVID-19-GesV  berechtigt ist und  dies
   der Gesellschaft gemäß  den Festlegungen in  Punkt IV. dieser  Einberufung
   nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter  zu
   bestellen.

   Die Stellung  eines Beschlussantrags,  die  Stimmabgabe und  die  Erhebung
   eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der  Mayr-Melnhof
   Karton Aktiengesellschaft  am 22.  Dezember  2022 kann  gemäß § 3  Abs.  4
   COVID-19-GesV  nur   durch  einen   der  besonderen   Stimmrechtsvertreter
   erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

   Als besondere  Stimmrechtsvertreter  werden die  folgenden  Personen,  die
   geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

   (i)     Rechtsanwalt MMag. Dr. Christoph Diregger
           c/o DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH
           1090 Wien, Währinger Straße 2-4
           [6]diregger.mm@hauptversammlung.at

   (ii)    Dr. Michael Knap,
           Mitglied des Vorstands
           IVA Interessenverband für Anleger
           1130 Wien, Feldmühlgasse 22
           [7]knap.mm@hauptversammlung.at

   (iii)   MMag. Thomas Niss, MBA
           c/o Coown Technologies GmbH
           1040 Wien, Gusshausstrasse 3/2
           [8]niss.mm@hauptversammlung.at

   (iv)   Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M.
           c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
           1010 Wien, Karlsplatz 3/1
           [9]oberhammer.mm@hauptversammlung.at

   Jeder Aktionär  kann eine  der  vier oben  genannten Personen  als  seinen
   besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht
   erteilen.

   Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere  Person ist gemäß § 3 Abs.  4
   COVID-19-GesV nicht zulässig.

   Für die  Vollmachtserteilung an  die besonderen  Stimmrechtsvertreter  ist
   spätestens am  1. Dezember  2022 auf  der Internetseite  der  Gesellschaft
   unter                        [10]www.mm.group                         bzw.
   [11]https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/   ein   eigenes
   Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu
   verwenden.

   Für     die      Vollmachtserteilung,      die      dazu      vorgesehenen
   Übermittlungsmöglichkeiten    und    Fristen     sind    die    in     der
   Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten.

   Eine  persönliche   Übergabe   der  Vollmacht   am   Versammlungsort   ist
   ausdrücklich ausgeschlossen.

   VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE  DER AKTIONÄRE NACH DEN  §§ 109, 110, 118  UND
   119 AKTG 

   1.  Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
   Aktionäre, deren  Anteile  einzeln  oder zusammen  5 %  des  Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung  Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche  Punkte
   auf die Tagesordnung dieser  Hauptversammlung gesetzt und bekannt  gemacht
   werden,  wenn  dieses  Verlangen  in  Schriftform  per  Post  oder   Boten
   spätestens am 3. Dezember 2022  (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der  Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse 1040 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor
   Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck, oder, wenn per  E-Mail,
   mit  qualifizierter   elektronischer   Signatur  an   die   E-Mail-Adresse
   [12]investor.relations@mm.group oder per SWIFT an die Adresse  GIBAATWGGMS
   zugeht.   „Schriftlich“   bedeutet   eigenhändige   Unterfertigung    oder
   firmenmäßige Zeichnung durch  jeden Antragsteller oder,  wenn per  E-Mail,
   mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT
   mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt  ISIN AT0000938204
   im Text anzugeben ist.
   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt  muss ein Beschlussvorschlag  samt
   Begründung beiliegen. Der  Tagesordnungspunkt und der  Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen  Begründung, muss jedenfalls  auch in deutscher  Sprache
   abgefasst sein.  Die  Aktionärseigenschaft  ist durch  die  Vorlage  einer
   Depotbestätigung gemäß  § 10a AktG  nachzuweisen, in  der bestätigt  wird,
   dass die  antragstellenden  Aktionäre  seit mindestens  drei  Monaten  vor
   Antragstellung Inhaber der Aktien sind  und die zum Zeitpunkt der  Vorlage
   bei der  Gesellschaft  nicht älter  als  sieben Tage  sein  darf.  Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien,  die nur  zusammen das  Beteiligungsausmaß
   von 5 % vermitteln,  müssen sich  auf denselben  Zeitpunkt (Tag,  Uhrzeit)
   beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen  Anforderungen an die  Depotbestätigung wird  auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser  Einberufung)
   verwiesen.

   2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,  können
   zu   jedem   Punkt   der   Tagesordnung   in   Textform   Vorschläge   zur
   Beschlussfassung samt  Begründung übermitteln  und verlangen,  dass  diese
   Vorschläge  zusammen  mit  den  Namen  der  betreffenden  Aktionäre,   der
   anzuschließenden  Begründung  und  einer  allfälligen  Stellungnahme   des
   Vorstandes oder  des Aufsichtsrates  auf der  im Firmenbuch  eingetragenen
   Internetseite der  Gesellschaft  zugänglich gemacht  werden,  wenn  dieses
   Verlangen in Textform spätestens am  13. Dezember 2022 (24:00 Uhr,  Wiener
   Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 50136 91016  oder
   an 1040 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag.
   Stephan       Sweerts-Sporck,       oder        per       E-Mail        an
   [13]investor.relations@mm.group,  wobei   das   Verlangen   in   Textform,
   beispielsweise als  PDF-Dokument, dem  E-Mail anzuschließen  ist,  zugeht.
   Sofern für  Erklärungen  die  Textform im  Sinne  des  § 13  Abs.  2  AktG
   vorgeschrieben ist,  muss die  Erklärung in  einer Urkunde  oder auf  eine
   andere zur  dauerhaften  Wiedergabe  in  Schriftzeichen  geeigneten  Weise
   abgegeben, die  Person  des  Erklärenden genannt  und  der  Abschluss  der
   Erklärung durch Nachbildung der  Namensunterschrift oder anders  erkennbar
   gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
   jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

   Die Aktionärseigenschaft  ist  durch die  Vorlage  einer  Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere  Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen  das Beteiligungsausmaß von 1 %  vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

   Hinsichtlich der übrigen  Anforderungen an die  Depotbestätigung wird  auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser  Einberufung)
   verwiesen.

   3.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
   Jedem Aktionär ist  auf Verlangen  in der  Hauptversammlung Auskunft  über
   Angelegenheiten der  Gesellschaft zu  geben,  soweit sie  zur  sachgemäßen
   Beurteilung   eines –    in    dieser    Einberufung    bekanntgemachten –
   Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt  sich
   auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
   Unternehmen  sowie   auf  die   Lage   des  Konzerns   und  der   in   den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
   Die  Auskunft  darf  verweigert  werden,  soweit  sie  nach   vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung  geeignet ist,  dem Unternehmen  oder  einem
   verbundenen Unternehmen einen  erheblichen Nachteil  zuzufügen, oder  ihre
   Erteilung strafbar wäre.
   Voraussetzung für die Ausübung des  Auskunftsrechts der Aktionäre ist  der
   Nachweis der Berechtigung  zur Teilnahme (Punkt  IV. der Einberufung)  und
   die  Erteilung   einer   entsprechenden  Vollmacht   an   den   besonderen
   Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung).

   Ausdrücklich wird  darauf hingewiesen,  dass  das Auskunftsrecht  und  das
   Rederecht während dieser  virtuellen Hauptversammlung – zu  den in  dieser
   Einberufung bekanntgemachten Punkten der Tagesordnung – von den Aktionären
   selbst im Wege der  elektronischen Post ausschließlich durch  Übermittlung
   von Fragen bzw.  des Redebeitrags  per E-Mail direkt  an die  Gesellschaft
   ausschließlich  an  die   E-Mail-Adresse [14]fragen.mm@hauptversammlung.at
   ausgeübt werden kann.

   Die Aktionäre werden gebeten, alle  Fragen bereits im Vorfeld in  Textform
   per   E-Mail   an   die   Adresse   [15]fragen.mm@hauptversammlung.at   zu
   übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3.  Werktag
   vor  der  Hauptversammlung,  das  ist  der 19.  Dezember  2022,  bei   der
   Gesellschaft einlangen.  Dies dient  der Wahrung  der Sitzungsökonomie  im
   Interesse aller  Teilnehmer  an  der  Hauptversammlung,  insbesondere  für
   Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen.

   Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung  und
   rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

   Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der  Internetseite
   der        Gesellschaft         unter        [16]www.mm.group         bzw.
   [17]https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/  abrufbar  ist.
   Wenn  dieses  Frageformular   nicht  verwendet  wird,   muss  die   Person
   (Name/Firma,    Geburtsdatum/Firmenbuchnummer     des    Aktionärs)     im
   entsprechenden E-Mail genannt werden. Um  die Gesellschaft in die Lage  zu
   versetzen, die  Identität  und Übereinstimmung  mit  der  Depotbestätigung
   festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem
   E-Mail anzugeben.

   Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
   angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

   Genauere Informationen und  Modalitäten zur  Ausübung des  Auskunftsrechts
   der  Aktionäre  gemäß  §  118  AktG  werden  in  der  Teilnahmeinformation
   festgelegt.

   4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
   Jeder Aktionär  ist –  unabhängig  von  einem  bestimmten  Anteilsbesitz –
   berechtigt  in   der   virtuellen  Hauptversammlung   nach   Maßgabe   des
   COVID-19-GesG   und    der   COVID-19-GesV    durch   seinen    besonderen
   Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.

   Anträge können jedoch nur an den vom jeweiligen Aktionär  bevollmächtigten
   Stimmrechtsvertreter übermittelt und  von diesem  in der  Hauptversammlung
   gestellt werden.

   Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den  besonderen
   Stimmrechtsvertreter  möglich   sind,  wird   im  Laufe   der   virtuellen
   Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt. 

   Voraussetzung hierfür  ist der  Nachweis der  Teilnahmeberechtigung  gemäß
   Punkt IV.  dieser  Einberufung  und  die  Erteilung  einer  entsprechenden
   Vollmacht an  den besonderen  Stimmrechtsvertreter gemäß  Punkt V.  dieser
   Einberufung.

   Weitere Informationen und Modalitäten  zur Ausübung des Antragsrechts  der
   Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

   5. Information zum Datenschutz für Aktionäre
   Die Mayr-Melnhof  Karton Aktiengesellschaft,  Brahmsplatz 6,  A-1040  Wien
   verarbeitet  als  Verantwortliche  personenbezogene  Daten  der  Aktionäre
   (insbesondere jene gemäß  § 10a Abs.  2 AktG, dies  sind Name,  Anschrift,
   Geburtsdatum,  Nummer  des   Wertpapierdepots,  Anzahl   der  Aktien   des
   Aktionärs,  gegebenenfalls  Aktiengattung,  Nummer  der  Stimmkarte  sowie
   gegebenenfalls Name und  Geburtsdatum des oder  der Bevollmächtigten),  um
   den Aktionären  die Teilnahme  und  Ausübung ihrer  Rechte im  Rahmen  der
   Hauptversammlung zu  ermöglichen.  Diese  Daten  erhält  die  Mayr-Melnhof
   Karton Aktiengesellschaft  direkt  von  den  Betroffenen  oder  auf  deren
   Instruktion von Banken, soweit diese Wertpapierdepots verwalten.
   Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist  Artikel 6 (1) c) DSGVO.  Die
   Verarbeitung der  personenbezogenen  Daten  von  Aktionären  ist  für  die
   Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung  und
   deren Durchführung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich, ohne  die
   Datenbereitstellung kann  eine  Teilnahme  und  die  Rechtsausübung  nicht
   ordnungsgemäß ermöglicht werden. 
   Die Mayr-Melnhof  Karton Aktiengesellschaft  bedient sich  zum Zwecke  der
   Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen,  wie
   etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten
   von Mayr-Melnhof  Karton Aktiengesellschaft  nur solche  personenbezogenen
   Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
   sind. Eine  Übermittlung an  Stellen außerhalb  des/der EWR/EU  ist  nicht
   beabsichtigt. Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle
   anwesenden  Aktionäre   bzw.   deren   Vertreter,   die   Vorstands-   und
   Aufsichtsratsmitglieder, der  Notar und  alle anderen  Personen mit  einem
   gesetzlichen   Teilnahmerecht    in   das    gesetzlich    vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG)  Einsicht nehmen und  dadurch auch  die
   darin  genannten   personenbezogenen   Daten   (u.   a.   Name,   Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis)     einsehen.     Die     Mayr-Melnhof      Karton
   Aktiengesellschaft ist  zudem  gesetzlich  verpflichtet,  personenbezogene
   Aktionärsdaten  (insbesondere  das  Teilnehmerverzeichnis)  als  Teil  des
   notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
   Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie  für
   die Zwecke,  für  die sie  erhoben  bzw. verarbeitet  wurden,  nicht  mehr
   notwendig sind,  und  soweit  nicht andere  Rechtspflichten  eine  weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis-  und Aufbewahrungspflichten ergeben  sich
   insbesondere aus dem  Unternehmens-, Aktien- und  Übernahmerecht, aus  dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Im Zusammenhang
   mit der Klärung  und Durchsetzung  von Ansprüchen im  Einzelfall kann  es,
   unter  Umständen  auch  in  Verbindung  mit  Gerichtsverfahren,  zu  einer
   Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer
   des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

   Jeder  Aktionär   hat   ein  jederzeitiges   Auskunfts-,   Berichtigungs-,
   Einschränkungs-,   Widerspruchs-   und   Löschungsrecht   bezüglich    der
   Verarbeitung   der   personenbezogenen   Daten   sowie   ein   Recht   auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.

   Diese  Rechte   können  Aktionäre   gegenüber  der   Mayr-Melnhof   Karton
   Aktiengesellschaft     unentgeltlich      über     die      E-Mail-Adresse
   [18]privacy@mm.group   oder   über   die   folgenden   Kontaktdaten    des
   Datenschutzbeauftragten geltend machen:
   Dr. Thomas Balzer
   c/o Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
   1040 Wien, Brahmsplatz 6
   Zudem   steht    den    Aktionären    ein    Beschwerderecht    bei    der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der   Internetseite    der    Mayr-Melnhof    Karton    Aktiengesellschaft
   [19]www.mm.group zu finden.

   VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
   1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt  das
   Grundkapital  der  Gesellschaft  EUR 80.000.000,--  und  ist  zerlegt   in
   20.000.000 auf  Inhaber  lautende  Stückaktien. Jede  Aktie  gewährt  eine
   Stimme in der virtuellen Hauptversammlung.

   Die Gesamtzahl  der  Stimmrechte  beträgt  demzufolge  zum  Zeitpunkt  der
   Einberufung der  virtuellen Hauptversammlung  20.000.000 Stimmrechte.  Die
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
   unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
   2. Keine physische Anwesenheit

   Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
   kommenden  Hauptversammlung  als  virtuelle  Hauptversammlung  gemäß   der
   COVID-19-GesV am  Ort  der  Hauptversammlung weder  Aktionäre  noch  Gäste
   persönlich zugelassen sind.

   Wien, im November 2022 
   Der Aufsichtsrat

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   01.12.2022 CET/CEST

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Mayr-Melnhof Karton AG
                Brahmsplatz 6
                1040 Wien
                Österreich
   Telefon:     0043 1 501 36 91180
   Fax:         0043 1 501 36 91391
   E-Mail:      investor.relations@mm.group
   Internet:    www.mm.group
   ISIN:        AT0000938204
   WKN:         93820
   Börsen:      Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board), München,
                Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   1500983  01.12.2022 CET/CEST

References

   Visible links
   1. mailto:fragen.mm@hauptversammlung.at
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1ac0a3f9f83cbd8f6649959c1ca48dc2&application_id=1500983&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1ac0a3f9f83cbd8f6649959c1ca48dc2&application_id=1500983&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=939e958091c9c6111c912b805ba9d981&application_id=1500983&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   5. mailto:anmeldung.mm@hauptversammlung.at
   6. mailto:diregger.mm@hauptversammlung.at
   7. mailto:knap.mm@hauptversammlung.at
   8. mailto:niss.mm@hauptversammlung.at
   9. mailto:oberhammer.mm@hauptversammlung.at
  10. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1ac0a3f9f83cbd8f6649959c1ca48dc2&application_id=1500983&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
  11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=939e958091c9c6111c912b805ba9d981&application_id=1500983&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
  12. mailto:investor.relations@mm.group
  13. mailto:investor.relations@mm.group
  14. mailto:fragen.mm@hauptversammlung.at
  15. mailto:fragen.mm@hauptversammlung.at
  16. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1ac0a3f9f83cbd8f6649959c1ca48dc2&application_id=1500983&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
  17. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=939e958091c9c6111c912b805ba9d981&application_id=1500983&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
  18. mailto:privacy@mm.group
  19. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1ac0a3f9f83cbd8f6649959c1ca48dc2&application_id=1500983&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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