• 28.10.2022, 09:01:01
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  • EQS0003

EQS-HV: 107. ordentliche Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG

EQS-News: Josef Manner & Comp. AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
   Hauptversammlung
   107. ordentliche Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG

   28.10.2022 / 09:00 CET/CEST
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS
   News
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   FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

   Wien, FN 40643 w

   ISIN AT0000728209

   („Gesellschaft“)

    

   Einberufung der 107. ordentlichen Hauptversammlung der

   Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

   fĂŒr Mittwoch, den 30. November 2022, um 09:00 Uhr, Wiener Zeit

    

   Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG

   ist in der BDO Austria GmbH WirtschaftsprĂŒfungs- und
   Steuerberatungsgesellschaft,

   1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4)

    

   I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

    

   1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
   Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

    

   Der Vorstand hat zum Schutz der AktionÀre und sonstigen Teilnehmer
   beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen
   Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

    

   Die Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30.
   November 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr.
   16/2020 idF BGBl. I Nr. 72/2022 und der COVID-19-GesV, (BGBl. II Nr.
   140/2020 idF BGBl. II Nr. 252/2022) unter BerĂŒcksichtigung der Interessen
   sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als „virtuelle
   Hauptversammlung“ durchgefĂŒhrt.

    

   Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der
   Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30.
   November 2022 AktionÀre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen
   Stimmrechtsvertreter gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch
   anwesend sein können.

    

   Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer
   Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden,
   des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft
   vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, QBC 4 - Am
   Belvedere 4, statt.

    

   Die DurchfĂŒhrung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
   Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV fĂŒhrt zu Modifikationen im
   Ablauf der Hauptversammlung sowie in der AusĂŒbung der Rechte der
   AktionÀre.

    

   Die StimmrechtsausĂŒbung, das Recht BeschlussantrĂ€ge zu stellen und das
   Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von
   der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemĂ€ĂŸ § 3
   Abs 4 COVID-19-GesV.

    

   Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den
   AktionĂ€ren selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeĂŒbt
   werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich
   per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse
   [email protected] der Gesellschaft, sofern die AktionĂ€re
   rechtzeitig eine DepotbestĂ€tigung im Sinne von § 10a AktG gemĂ€ĂŸ Punkt IV.
   ĂŒbermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemĂ€ĂŸ Punkt V.
   bevollmÀchtigt haben.

    

   2. Ăœbertragung der Hauptversammlung im Internet

   Die Hauptversammlung wird gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102
   Abs 4 AktG vollstÀndig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet
   ĂŒbertragen.

    

   Dies ist datenschutzrechtlich zulÀssig im Hinblick auf die gesetzliche
   Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

    

   Alle AktionÀre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 30.
   November 2022 ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten
   technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone
   sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite fĂŒr das Streaming von
   Videos) im Internet unter www.manner.at als virtuelle Hauptversammlung
   teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
   Hauptversammlung nicht erforderlich.

    

   Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
   Internet haben alle AktionÀre die Möglichkeit, durch diese akustische und
   optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und
   insbesondere die PrÀsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen
   der AktionÀre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

    

   Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
   Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
   Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
   Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne
   AktionÀr kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. AktionÀre
   können daher ĂŒber diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

    

   Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft fĂŒr den Einsatz von
   technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als
   diese ihrer SphĂ€re zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

    

   Im Übrigen wird auf die Information ĂŒber die organisatorischen und
   technischen Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs
   4 COVID-19-GesV
   („Teilnahmeinformation“) hingewiesen.

    

   II. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie
       Vorlage des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
       Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des
       vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2021
    2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
       das GeschÀftsjahr 2021
    4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
       fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2021
    5. Wahl des AbschlussprĂŒfers und des KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
       GeschÀftsjahr 2022
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat
    7. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht
    8. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands

   a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und
   Abs 1b AktG sowohl ĂŒber die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis
   zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmĂ€ĂŸigen
   VerĂ€ußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
   (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),

   b) gem § 65 Abs 1b AktG fĂŒr die VerĂ€ußerung bzw. Verwendung eigener Aktien
   eine andere Art der VerĂ€ußerung als ĂŒber die Börse oder durch ein
   öffentliches Angebot unter sinngemĂ€ĂŸer Anwendung der Regelungen ĂŒber den
   Bezugsrechtsausschluss der AktionĂ€re zu beschließen,

   c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
   Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

    

   ErgĂ€nzung gemĂ€ĂŸ § 109 AktG auf AktionĂ€rsantrag

    1. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung an die Mitglieder des
       Aufsichtsrats

    

   III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG
   spÀtestens am 9. November 2022 auf der im Firmenbuch eingetragenen
   Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at zugÀnglich:

               Teilnahmeinformation: Information ĂŒber die organisatorischen
   und technischen Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 3 iVm § 2
   Abs 4 COVID-19-GesV,

               GeschĂ€ftsbericht 2021, darin enthalten

     ‱ Jahresabschluss,
     ‱ Lagebericht,
     ‱ Konzernabschluss,
     ‱ Konzernlagebericht,
     ‱ Bericht des Aufsichtsrates,

               Corporate Governance Bericht 2021,

     ‱ Gewinnverwendungsvorschlag,

     ‱ BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
       Tagesordnungspunkten 2 – 8,
     ‱ Beschlussvorschlag gem § 110 Abs 1 AktG zum Tagesordnungspunkt 2 der
       AktionÀrin Privatstiftung Manner,
     ‱ ErgĂ€nzungsverlangen zur Tagesordnung gem § 109 Abs 2 AktG der
       AktionÀrin Privatstiftung Manner,
     ‱ VergĂŒtungsbericht,
     ‱ ErklĂ€rung der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6
       gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG,
     ‱ LebenslĂ€ufe der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6,
     ‱ Bericht des Vorstands ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstandes eigene
       Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene eigene Aktien auf
       andere Weise als ĂŒber die Börse oder durch öffentliches Angebot zu
       verĂ€ußern (TOP 8),
     ‱ Vollmachtsformular fĂŒr die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs
       4 COVID-19-GesV,
     ‱         Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
     ‱         Frageformular,
     ‱         Einberufung der 107. ordentlichen Hauptversammlung.

    

   IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
   AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen
   dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
   COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach
   dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch
   jeweils am Ende des 20. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   (Nachweisstichtag).

    

    

   Inhaberaktien

   Zur Teilnahme an und zur AusĂŒbung ihrer AktionĂ€rsrechte in dieser
   virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
   COVID-19-GesV ist als AktionÀr, dessen Aktien auf den Inhaber lauten, nur
   berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der
   Gesellschaft nachweist.

   FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes von Inhaberaktien am Nachweisstichtag
   ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der
   Gesellschaft spÀtestens am 25. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
   ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen
   zugehen muss:

    

   (i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung
   gem Punkt V. § 16 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst

   Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 - 48

   Per E-Mail [email protected]

    (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF)

    

   (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform

   Per Post oder Boten Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

    c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

    8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

   Per SWIFT GIBAATWGGMS

    (Message Type MT598 oder MT599,

    unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben)

    

   Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende DepotbestÀtigung kann
   die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die AusĂŒbung des
   Auskunftsrechts der AktionÀre nicht wirksam erfolgen.

    

   Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
   wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
   veranlassen.

    

   Namensaktien

   Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende
   des Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines besonderen
   Nachweises durch den AktionÀr noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.

    

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.

    

    

   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

   Die DepotbestĂ€tigung fĂŒr Inhaberaktien ist vom depotfĂŒhrenden
   Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen
   Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und
   hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

     ‱ Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
       Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),
     ‱ Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
       natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
       juristischen Personen,
     ‱ Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs,
       ISIN AT0000728209
       (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),
     ‱ Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
     ‱ Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.

    

   Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20.
   November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

   Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

    

   V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS
   DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
   Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies
   der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung
   nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu
   bestellen.

    

   Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung
   eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Josef Manner
   & Comp. Aktiengesellschaft am 30. November 2022 kann gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 4
   COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter
   erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trÀgt.

    

   Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die
   geeignet und von der Gesellschaft unabhÀngig sind, vorgeschlagen:

    

   i. RechtsanwĂ€ltin Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M.

   1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10

   [email protected]

    

    

   i. RechtsanwĂ€ltin Dr. Maria Brandstetter

   1010 Wien, Stephansplatz 4/VIII

   [email protected]

    

   i. Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter

   c/o bpv HĂŒgel RechtsanwĂ€lte GmbH, 2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4

   [email protected]

    

   i. Rechtsanwalt Mag. Florian Prischl

   c/o Stadler Völkel RechtsanwÀlte GmbH, 1010 Wien, SeilerstÀtte 24

   [email protected]

    

   Jeder AktionÀr kann eine der vier oben genannten Personen als seinen
   besonderen Stimmrechtsvertreter auswÀhlen und dieser Vollmacht erteilen.

    

   Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemĂ€ĂŸ § 3 Abs 4
   COVID-19-GesV nicht zulÀssig.

    

   FĂŒr die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist
   spÀtestens am 9. November 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter www.manner.at ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird
   gebeten dieses Vollmachtsformular zu verwenden.

    

   FĂŒr die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen
   Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der
   Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.

    

   Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist
   ausdrĂŒcklich ausgeschlossen.

    

   VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND
   119 AKTG

    

   1.  ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG

   AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
   dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
   auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
   spÀtestens am 9. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   ausschließlich an die Adresse 1170 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor
   Relations, z.H. Herrn Scipio
   Alexander Oudkerk, MSc, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter
   elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] oder
   per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet
   eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden
   Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
   Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type
   MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000728209 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die
   antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
   Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere
   DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
   beziehen.

    

   Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf
   die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG

   AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des
   § 13 Abs 2 AktG VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung
   ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen
   der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer
   allfÀlligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
   Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
   spÀtestens am 21. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
   entweder per Telefax an + 43 (1) 486 21 55 oder an 1170 Wien,
   Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, z.H. Herrn Scipio Alexander
   Oudkerk, MSc, oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen
   in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
   Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
   vorgeschrieben ist, so muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine
   andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
   abgegeben, die Person des ErklÀrenden genannt und der Abschluss der
   ErklÀrung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
   gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss
   jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

    

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87
   Abs 2 AktG.

    

   Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
   gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestÀtigungen
   ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

    

   Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf
   die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung)
   verwiesen.

    

   3. Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 S 2 AktG iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

   Zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfĂ€lligen
   Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110
   AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

    

   Auf die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft ist § 86 Abs 7 AktG
   anwendbar.

    

   Der Aufsichtsrat der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft besteht
   derzeit aus acht von der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern
   (Kapitalvertretern) und vier vom Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandten
   Mitgliedern. Von den acht Kapitalvertretern sind sechs MĂ€nner und zwei
   Frauen, von den vier Arbeitnehmervertretern sind drei MĂ€nner und eine
   Frau.

    

   Mitgeteilt wird, dass die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter einen
   Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG erhoben hat und es daher zur
   GetrennterfĂŒllung des Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG kommt.

    

   § 10 Abs 1 der Satzung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
   bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus mindestens drei, höchstens jedoch
   zwölf von der Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern besteht.

    

   4.  Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG

   Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen
   Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
   Erteilung strafbar wÀre.

   Voraussetzung fĂŒr die AusĂŒbung des Auskunftsrechts der AktionĂ€re ist der
   Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und
   die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen
   Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung).

    

   AusdrĂŒcklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das
   Rederecht wÀhrend dieser virtuellen Hauptversammlung von den AktionÀren
   selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung
   von Fragen bzw des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft
   ausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected]
   ausgeĂŒbt werden kann.

    

   Die AktionÀre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform
   per E-Mail an die Adresse [email protected] zu
   ĂŒbermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spĂ€testens am 3. Werktag
   vor der Hauptversammlung, das ist der 25. November 2022, bei der
   Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im
   Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere fĂŒr
   Fragen, die einer lĂ€ngeren Vorbereitungszeit bedĂŒrfen.

    

   Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und
   rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

    

   Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite
   der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar ist. Wenn dieses
   Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma,
   Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des AktionÀrs) im entsprechenden E-Mail
   genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die
   IdentitĂ€t und Übereinstimmung mit der DepotbestĂ€tigung festzustellen,
   bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail
   anzugeben.

    

   Bitte beachten Sie, dass wÀhrend der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
   angemessene zeitliche BeschrÀnkungen festgelegt werden können.

    

   Genauere Informationen und ModalitĂ€ten zur AusĂŒbung des Auskunftsrechts
   der AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation
   festgelegt.

    

   5. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

   Jeder AktionĂ€r ist â€“ unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â€“
   berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des
   COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen
   Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge zu stellen.

    

   AntrÀge können jedoch nur an den vom jeweiligen AktionÀr bevollmÀchtigten
   Stimmrechtsvertreter ĂŒbermittelt und von diesem in der Hauptversammlung
   gestellt werden.

    

   Der Zeitpunkt, bis zu den Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen
   Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen
   Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt.

    

   Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemĂ€ĂŸ
   Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden
   Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemĂ€ĂŸ Punkt V. dieser
   Einberufung.

    

   Ein AktionÀrsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
   zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ §
   110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
   Tagesordnung) können nur von AktionÀren, deren Anteile zusammen 1 % des
   Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlÀge
   mĂŒssen spĂ€testens am 21. November 2022 in der oben angefĂŒhrten Weise
   (Punkt VI. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
   ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre
   fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
   sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden
   könnten, anzuschließen.

   Widrigenfalls darf der AktionÀrsantrag auf Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden.

    

   Weitere Informationen und ModalitĂ€ten zur AusĂŒbung des Antragsrechts der
   AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

    

   6. Information fĂŒr AktionĂ€re zur Datenverarbeitung

   Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene
   Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs. 2 AktG, dies sind
   Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der
   Aktien des AktionÀrs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
   sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmÀchtigten)
   auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
   EuropÀischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
   österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer
   Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die
   Teilnahme von AktionÀren und deren Vertretern an der Hauptversammlung
   gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die
   Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

   FĂŒr die Verarbeitung ist die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft die
   verantwortliche Stelle. Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
   bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
   Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwÀlten, Banken und
   IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Josef Manner & Comp.
   Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die
   AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
   verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Josef Manner & Comp.
   Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Josef Manner &
   Comp. Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
   datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

   Nimmt ein AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
   AktionÀre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
   BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
   ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten
   (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
   Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

    

   Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr
   die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwÀschebestimmungen. Sofern
   rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die Josef Manner & Comp.
   Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Josef Manner & Comp.
   Aktiengesellschaft gegen AktionÀre erhoben werden, dient die Speicherung
   personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in
   EinzelfÀllen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten
   kann dies zu einer Speicherung von Daten wÀhrend der Dauer der VerjÀhrung
   zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger
   Beendigung fĂŒhren.

   Jeder AktionÀr hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
   EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der
   Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€re
   gegenĂŒber der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft unentgeltlich ĂŒber
   die E-Mail-Adresse [1][email protected] oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten
   geltend machen:

   Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

   1170 Wien, Wilhelminenstraße 6

   Telefax: +43 (1) 486 21 55

   Zudem steht den AktionÀren ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf
   der Internetseite der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
   www.manner.at bzw.
   [2]http://josef.manner.com/de  zu finden.

    

    

   VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

    

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung betrÀgt das
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.740.300,-- und ist zerlegt in
   1.890.000 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der virtuellen
   Hauptversammlung.

   Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt demzufolge zum Zeitpunkt der
   Einberufung der Hauptversammlung 1.890.000 Stimmrechte.

   Die Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
   weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

   Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen

    

   Keine physische Anwesenheit

   Wir weisen nochmals ausdrĂŒcklich darauf hin, dass bei der DurchfĂŒhrung der
   kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ der
   COVID-19-GesV am Ort der Hauptversammlung weder AktionÀre noch GÀste
   persönlich zugelassen sind.

    

   Wien, im Oktober 2022
   Der Vorstand

    

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   28.10.2022 CET/CEST

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Josef Manner & Comp. AG
                Wilhelminenstraße 6
                1170 Wien
                Österreich
   Telefon:     0043 1 48822 3200
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    josef.manner.com
   ISIN:        AT0000728209
   WKN:         851676
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1470205  28.10.2022 CET/CEST

References

   Visible links
   1. mailto:[email protected]
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=90a25a0b3ee0addd124bf94f7047aa78&application_id=1470205&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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