- 28.10.2022, 09:01:01
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EQS-HV: 107. ordentliche Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG
EQS-News: Josef Manner & Comp. AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 107. ordentliche Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG 28.10.2022 / 09:00 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN 40643 w ISIN AT0000728209 (âGesellschaftâ) Einberufung der 107. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft fĂŒr Mittwoch, den 30. November 2022, um 09:00 Uhr, Wiener Zeit Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist in der BDO Austria GmbH WirtschaftsprĂŒfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-StraĂe 4) I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) Der Vorstand hat zum Schutz der AktionĂ€re und sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Die Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30. November 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 72/2022 und der COVID-19-GesV, (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 252/2022) unter BerĂŒcksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als âvirtuelle Hauptversammlungâ durchgefĂŒhrt. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30. November 2022 AktionĂ€re und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemÀà § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschlieĂlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4, statt. Die DurchfĂŒhrung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach MaĂgabe des COVID-19-GesV fĂŒhrt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der AusĂŒbung der Rechte der AktionĂ€re. Die StimmrechtsausĂŒbung, das Recht BeschlussantrĂ€ge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschlieĂlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemÀà § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den AktionĂ€ren selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeĂŒbt werden, und zwar durch Ăbermittlung von Fragen in Textform ausschlieĂlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse [email protected] der Gesellschaft, sofern die AktionĂ€re rechtzeitig eine DepotbestĂ€tigung im Sinne von § 10a AktG gemÀà Punkt IV. ĂŒbermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemÀà Punkt V. bevollmĂ€chtigt haben. 2. Ăbertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird gemÀà § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollstĂ€ndig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet ĂŒbertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulĂ€ssig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Alle AktionĂ€re der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 30. November 2022 ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite fĂŒr das Streaming von Videos) im Internet unter www.manner.at als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Ăbertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle AktionĂ€re die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die PrĂ€sentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der AktionĂ€re und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Ăbertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Ăbertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne AktionĂ€r kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. AktionĂ€re können daher ĂŒber diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft fĂŒr den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer SphĂ€re zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Ăbrigen wird auf die Information ĂŒber die organisatorischen und technischen Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme gemÀà § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV (âTeilnahmeinformationâ) hingewiesen. II. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2021 2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2021 4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2021 5. Wahl des AbschlussprĂŒfers und des KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2022 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht 8. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl ĂŒber die Börse als auch auĂerbörslich im AusmaĂ von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmĂ€Ăigen VerĂ€uĂerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65 Abs 1b AktG fĂŒr die VerĂ€uĂerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemĂ€Ăer Anwendung der Regelungen ĂŒber den Bezugsrechtsausschluss der AktionĂ€re zu beschlieĂen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. ErgĂ€nzung gemÀà § 109 AktG auf AktionĂ€rsantrag 1. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung an die Mitglieder des Aufsichtsrats III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG spĂ€testens am 9. November 2022 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at zugĂ€nglich: ï· Teilnahmeinformation: Information ĂŒber die organisatorischen und technischen Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme gemÀà § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV, ï· GeschĂ€ftsbericht 2021, darin enthalten âą Jahresabschluss, âą Lagebericht, âą Konzernabschluss, âą Konzernlagebericht, âą Bericht des Aufsichtsrates, ï· Corporate Governance Bericht 2021, âą Gewinnverwendungsvorschlag, âą BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 â 8, âą Beschlussvorschlag gem § 110 Abs 1 AktG zum Tagesordnungspunkt 2 der AktionĂ€rin Privatstiftung Manner, âą ErgĂ€nzungsverlangen zur Tagesordnung gem § 109 Abs 2 AktG der AktionĂ€rin Privatstiftung Manner, âą VergĂŒtungsbericht, âą ErklĂ€rung der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemÀà § 87 Abs 2 AktG, âą LebenslĂ€ufe der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6, âą Bericht des Vorstands ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstandes eigene Aktien auĂerbörslich zu erwerben sowie erworbene eigene Aktien auf andere Weise als ĂŒber die Börse oder durch öffentliches Angebot zu verĂ€uĂern (TOP 8), âą Vollmachtsformular fĂŒr die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, âą Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, âą Frageformular, âą Einberufung der 107. ordentlichen Hauptversammlung. IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach MaĂgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 20. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Inhaberaktien Zur Teilnahme an und zur AusĂŒbung ihrer AktionĂ€rsrechte in dieser virtuellen Hauptversammlung nach MaĂgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist als AktionĂ€r, dessen Aktien auf den Inhaber lauten, nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes von Inhaberaktien am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 25. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: (i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gem Punkt V. § 16 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 - 48 Per E-Mail [email protected] (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF) (ii) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform Per Post oder Boten Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben) Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende DepotbestĂ€tigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die AusĂŒbung des Auskunftsrechts der AktionĂ€re nicht wirksam erfolgen. Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Namensaktien Bei Namensaktien ist ausschlieĂlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweisstichtages maĂgeblich; es bedarf weder eines besonderen Nachweises durch den AktionĂ€r noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung. DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung fĂŒr Inhaberaktien ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): âą Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), âą Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, âą Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT0000728209 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), âą Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, âą Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach MaĂgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 30. November 2022 kann gemÀà § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trĂ€gt. Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhĂ€ngig sind, vorgeschlagen: i. RechtsanwĂ€ltin Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. 1010 Wien, EbendorferstraĂe 6/10 [email protected] i. RechtsanwĂ€ltin Dr. Maria Brandstetter 1010 Wien, Stephansplatz 4/VIII [email protected] i. Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter c/o bpv HĂŒgel RechtsanwĂ€lte GmbH, 2340 Mödling, EnzersdorferstraĂe 4 [email protected] i. Rechtsanwalt Mag. Florian Prischl c/o Stadler Völkel RechtsanwĂ€lte GmbH, 1010 Wien, SeilerstĂ€tte 24 [email protected] Jeder AktionĂ€r kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswĂ€hlen und dieser Vollmacht erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemÀà § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht zulĂ€ssig. FĂŒr die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist spĂ€testens am 9. November 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten dieses Vollmachtsformular zu verwenden. FĂŒr die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Ăbermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten. Eine persönliche Ăbergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 9. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an die Adresse 1170 Wien, WilhelminenstraĂe 6, Investor Relations, z.H. Herrn Scipio Alexander Oudkerk, MSc, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Ăbermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000728209 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG spĂ€testens am 21. November 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 (1) 486 21 55 oder an 1170 Wien, WilhelminenstraĂe 6, Investor Relations, z.H. Herrn Scipio Alexander Oudkerk, MSc, oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 3. Angaben gemÀà § 110 Abs 2 S 2 AktG iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG Zum Tagesordnungspunkt 6. âWahlen in den Aufsichtsratâ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemÀà § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Auf die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar. Der Aufsichtsrat der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft besteht derzeit aus acht von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und vier vom Betriebsrat gemÀà § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den acht Kapitalvertretern sind sechs MĂ€nner und zwei Frauen, von den vier Arbeitnehmervertretern sind drei MĂ€nner und eine Frau. Mitgeteilt wird, dass die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter einen Widerspruch gemÀà § 86 Abs 9 AktG erhoben hat und es daher zur GetrennterfĂŒllung des Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG kommt. § 10 Abs 1 der Satzung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus mindestens drei, höchstens jedoch zwölf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern besteht. 4. Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Voraussetzung fĂŒr die AusĂŒbung des Auskunftsrechts der AktionĂ€re ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung). AusdrĂŒcklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht wĂ€hrend dieser virtuellen Hauptversammlung von den AktionĂ€ren selbst im Wege der elektronischen Post ausschlieĂlich durch Ăbermittlung von Fragen bzw des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschlieĂlich an die E-Mail-Adresse [email protected] ausgeĂŒbt werden kann. Die AktionĂ€re werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E-Mail an die Adresse [email protected] zu ĂŒbermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spĂ€testens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 25. November 2022, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere fĂŒr Fragen, die einer lĂ€ngeren Vorbereitungszeit bedĂŒrfen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des AktionĂ€rs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die IdentitĂ€t und Ăbereinstimmung mit der DepotbestĂ€tigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. Bitte beachten Sie, dass wĂ€hrend der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrĂ€nkungen festgelegt werden können. Genauere Informationen und ModalitĂ€ten zur AusĂŒbung des Auskunftsrechts der AktionĂ€re gemÀà § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 5. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach MaĂgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. AntrĂ€ge können jedoch nur an den vom jeweiligen AktionĂ€r bevollmĂ€chtigten Stimmrechtsvertreter ĂŒbermittelt und von diesem in der Hauptversammlung gestellt werden. Der Zeitpunkt, bis zu den Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemÀà Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemÀà Punkt V. dieser Einberufung. Ein AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von AktionĂ€ren, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 21. November 2022 in der oben angefĂŒhrten Weise (Punkt VI. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemÀà § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden. Weitere Informationen und ModalitĂ€ten zur AusĂŒbung des Antragsrechts der AktionĂ€re gemÀà § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 6. Information fĂŒr AktionĂ€re zur Datenverarbeitung Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemÀà § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemÀà dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. FĂŒr die Verarbeitung ist die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich nach Weisung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein AktionĂ€r an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€re bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Ăbernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse [1][email protected] oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen: Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft 1170 Wien, WilhelminenstraĂe 6 Telefax: +43 (1) 486 21 55 Zudem steht den AktionĂ€ren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklĂ€rung auf der Internetseite der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft www.manner.at bzw. [2]http://josef.manner.com/de zu finden. VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.740.300,-- und ist zerlegt in 1.890.000 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der virtuellen Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.890.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen Keine physische Anwesenheit Wir weisen nochmals ausdrĂŒcklich darauf hin, dass bei der DurchfĂŒhrung der kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemÀà der COVID-19-GesV am Ort der Hauptversammlung weder AktionĂ€re noch GĂ€ste persönlich zugelassen sind. Wien, im Oktober 2022 Der Vorstand ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ 28.10.2022 CET/CEST ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ Sprache: Deutsch Unternehmen: Josef Manner & Comp. AG WilhelminenstraĂe 6 1170 Wien Ăsterreich Telefon: 0043 1 48822 3200 E-Mail: [email protected] Internet: josef.manner.com ISIN: AT0000728209 WKN: 851676 Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel) Ende der Mitteilung EQS News-Service 1470205 28.10.2022 CET/CEST References Visible links 1. mailto:[email protected] 2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=90a25a0b3ee0addd124bf94f7047aa78&application_id=1470205&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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