• 24.06.2022, 13:34:31
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  • EQS0011

EQS-HV: STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung

EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
   STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung

   24.06.2022 / 13:33
   Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   STRABAG SE

   Villach

   Dividendenbekanntmachung

   ISIN: AT000000STR1

    

   In der am 24.6.2022 abgehaltenen 18. Ordentlichen Hauptversammlung der
   STRABAG SE wurde für das Geschäftsjahr 2021 die Ausschüttung einer
   Dividende von € 2,00 je Stückaktie beschlossen.

   Die Aktien der STRABAG SE werden ab Freitag, 1.7.2022, ex Dividende 2021
   gehandelt. Der Nachweisstichtag für die Dividende („Record Date“) ist
   Montag, der 4.7.2022. Am Börsetag nach dem Record Date, also am 5.7.2022,
   wird für jede Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN AT0000A2YCU0 bei der
   Depotbank der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen Aktionärs
   eingebucht, welches den Anspruch auf Bezug der Dividende für das
   Geschäftsjahr 2021 verbrieft. Das Wertrecht berechtigt ab dem 5.7.2022 zum
   Bezug der Dividende, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die
   Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m, Am Stadtpark 9, 1030 Wien
   als bestellte Zahlstelle gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:

    1. Dividendenzahlung

   Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von STRABAG SE, FN 88983 h,
   Triglavstraße 9, 9500 Villach („STRABAG“) für das Geschäftsjahr 2021 je
   Aktie festgestellte Dividende in Höhe von € 2,00. Dividenden werden
   unverzinst ausbezahlt.

   Die bestellte Zahlstelle ist Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m,
   Am Stadtpark 9, 1030 Wien („Zahlstelle“). Die Zahlstelle handelt
   ausschließlich als Beauftragte von STRABAG und übernimmt keinerlei
   Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es
   wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den
   Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

   Die Zahlstelle zahlt die Dividende Zug-um-Zug gegen Übertragung des
   Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der
   -Inhaberin. Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der
   STRABAG gem. Punkt 2 (für MKAO Rasperia Trading Limited) zur Auszahlung
   einer Dividende bzw. der Bestätigung gem. Punkt 3 (für alle anderen
   Aktionäre) bedingt.

   Die Auszahlung der Dividende erfolgt ausschließlich abzüglich 27,5%
   Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden
   Kreditinstituten.

   Die Dividendenzahlung erfolgt durch die Zahlstelle unter der
   Voraussetzung, dass STRABAG die von den depotführenden Banken der
   Wertrechte-Inhaber und -Inhaberinnen ausgestellten Bestätigungen genehmigt
   und der Zahlstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung der
   Dividende, einschließlich Spesenvergütung gem. Punkt 5, rechtzeitig und
   vollständig zur Verfügung gestellt hat.

   Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich vor, die Modalitäten der
   Dividenden-auszahlung zu ändern.

    1. Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung an MKAO
       Rasperia Trading Limited

   Eine Auszahlung der Dividende soll an MKAO „Rasperia Trading Limited“,
   Registernummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation (im Folgenden
   „Rasperia“) (oder ihr(e) Rechtsnachfolger(n)) nur unter der Voraussetzung
   erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG die Auszahlung der Dividende für
   die von Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger(n)) gehaltenen
   STRABAG-Aktien nach Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und
   potenziellen Auswirkungen von Sanktionen beschließt. Die Zahlstelle wird
   die Dividende für die von Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger(n))
   gehaltenen STRABAG-Aktien nur auszahlen, wenn STRABAG der Zahlstelle
   ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Auszahlung erfolgen soll.

    1. Bestätigung der Depotbank für andere Aktionäre als Rasperia

   Die depotführende Bank jedes von Rasperia verschiedenen Wertrecht-Inhabers
   bzw. ‑Inhaberin hat bei Einreichung von Wertrechten eine Bestätigung
   abzugeben, aus der sich ergibt, dass die Wertrechte weder per 5.7.2022
   noch am Tag der Einlösung von Rasperia gehalten wurden/werden. Das
   Formular für diese Bestätigung ist auf der Internetseite der STRABAG
   ([1]www.strabag.com) abrufbar.

   Die vollständig ausgefüllte und unterfertigte Bestätigung ist von der
   depotführenden Bank mittels E-Mail an die Zahlstelle zu übermitteln.

   Die Bestätigung darf bei Einlangen bei der Zahlstelle nicht älter als drei
   Bankarbeitstage sein.

    1. Fristen

   Die Wertrechte samt Bestätigung gem. Punkt 3 können bei der Zahlstelle ab
   5.7.2022, 9:00 Uhr Ortszeit Wien, bis zum 7.7.2025, 17:00 Uhr Ortszeit
   Wien, eingereicht werden. Nicht rechtzeitig behobene Dividenden verfallen
   zugunsten der Gesellschaft.

    1. Spesenvergütung

   STRABAG ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung der
   Dividendenzahlung mittels Wertrechten in Höhe von € 8,-- je Depot. Diese
   Spesenvergütung kann von der depotführenden Bank des Wertrecht-Inhabers
   bzw. der -Inhaberin in der Bestätigung gem. Punkt 3 geltend gemacht
   werden.

    1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

   Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaber bzw. -Inhaberinnen und der
   STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der
   Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
   Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

   Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
   Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit
   sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a
   JN) – das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien
   ausschließlich zuständig.

   Für Klagen eines Verbrauchers bzw. einer Verbraucherin gegen STRABAG ist
   nach Wahl des Verbrauchers bzw. der Verbraucherin – soweit gesetzlich
   zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt
   (vgl. insbesondere § 83a JN) – das sachlich und örtlich zuständige Gericht
   am Wohnsitz des Verbrauchers bzw. der Verbraucherin oder am Sitz von
   STRABAG oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
   zuständiges Gericht zuständig.

    

   Villach, im Juni 2022

   Der Vorstand

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   24.06.2022

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: STRABAG SE
                Donau-City-Straße 9
                1220 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 22422 - 1174
   Fax:         +43 1 22422 - 1177
   E-Mail:      investor.relations@strabag.com
   Internet:    www.strabag.com
   ISIN:        AT000000STR1
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1383601  24.06.2022 

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=0909229f816924524cc479bdca808161&application_id=1383601&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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