• 27.05.2022, 09:56:15
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  • EQS0004

EQS-HV: STRABAG SE: Einberufung der 18. Ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
   STRABAG SE: Einberufung der 18. Ordentlichen Hauptversammlung

   27.05.2022 / 09:54
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   STRABAG SE
   Villach, FN 88983 h
   ISIN AT000000STR1

   Einberufung der Hauptversammlung

   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

   18. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE

   am Freitag, dem 24.6.2022, um 9:00 Uhr

   in STRABAG SE, 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Veranstaltungsraum „Gironcoli
   Kristall“.

   Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

   Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. sonstigen
   Teilnehmenden beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen
   Hauptversammlung Gebrauch zu machen.

   Die Hauptversammlung der STRABAG SE am 24.6.2022 wird auf Grundlage von §
   1 Abs 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020 idgF) und der COVID-19-GesV
   (BGBl. II Nr. 140/2020 idgF) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl
   der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als virtuelle
   Hauptversammlung durchgeführt.

   Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der
   Hauptversammlung der STRABAG SE am 24.6.2022 Aktionärinnen und Aktionäre
   und ihre Vertreterinnen und Vertreter (mit Ausnahme der besonderen
   Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch
   anwesend sein können.

   Die virtuelle Hauptversammlung findet daher leider ausschließlich unter
   physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des
   Vorsitzenden des Vorstands und der Mitglieder des Vorstands, des
   beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft
   vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1220 Wien,
   Donau-City-Str. 9, statt.

   Der Vorstand

    

   I. TAGESORDNUNG

   1.  Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Konsolidiertem
   Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
   Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns
   und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2021

   2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
   das Geschäftsjahr 2021

   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
   für das Geschäftsjahr 2021

   5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
   Geschäftsjahr 2022

   6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und
   Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021

   7. Wahl von vier Personen in den Aufsichtsrat

   8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands

   a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b
   AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf andere
   Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des
   quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen
   kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),

   b) das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne
   weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und

   c) gemäß § 65 Abs. 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener
   Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
   öffentliches Anbot zu beschließen.

   Die Punkte 7. und 8. wurden aufgrund eines am 19.5.2022 eingelangten
   Verlangens gemäß § 109 AktG der Aktionärin Haselsteiner
   Familien-Privatstiftung in die Tagesordnung aufgenommen.

   II. INFORMATIONEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND ZU ORGANISATORISCHEN
   UND TECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME

   Die 18. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE wird im Sinne des
   COVID-19-GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf basierenden Verordnung
   (COVID-19-GesV, BGBl II 140/2020) idgF als „virtuelle Hauptversammlung“
   stattfinden. Die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
   Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
   werden hiermit bekannt gegeben.

   Die Durchführung der Ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
   Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
   Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der
   Aktionärinnen und Aktionäre.

   Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das
   Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von
   der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3
   Abs 4 COVID-19-GesV.

   Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den
   Aktionärinnen und Aktionären selbst im Wege der elektronischen
   Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in
   Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse
   [email protected] der Gesellschaft, sofern die Aktionärinnen und
   Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung für ihre Inhaberaktien im
   Sinne von § 10a AktG bzw. eine Anmeldung für ihre Namensaktien gemäß Punkt
   IV übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt II
   Abs 2 und Punkt V bevollmächtigt haben.

   1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

   Die Hauptversammlung wird in Echtzeit im Internet übertragen. Alle
   Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung
   daher am 24.6.2022 ab ca. 9:00 Uhr im Internet unter www.strabag.com
   verfolgen.

   Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionärinnen und Aktionäre sind
   ein leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges
   Empfangsgerät zur Ton- und Videowiedergabe über einen Internetbrowser.
   Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung
   nicht erforderlich.

   Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
   Internet haben alle Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, durch
   diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der
   Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die
   Beantwortung der Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre und das
   Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

   Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
   Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
   Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
   Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Die einzelne
   Aktionärin bzw. der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der
   Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung
   keine Wortmeldung abgeben.

   Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
   technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als
   diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

   2. Vertretung der Aktionärinnen und Aktionäre durch besondere
   Stimmrechtsvertreter

   In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass
   Aktionärinnen und Aktionäre physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine
   allfällige Stellung von Beschlussanträgen oder die allfällige Erhebung
   eines Widerspruchs durch Aktionärinnen und Aktionäre in der virtuellen
   Hauptversammlung kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch
   einen der vier nachstehenden, von der Gesellschaft unabhängigen,
   besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die Gesellschaft trägt,
   erfolgen:

   1. Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M.

   c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
   Tel. +43 1 8763343-30
   E-Mail: [email protected]

   2. MMag. Thomas Niss, MBA

   c/o Coown Technologies GmbH, Gusshausstraße 3/2, 1040 Wien
   Tel. +43 664 529 6002
   E-Mail: [email protected]

   3. Rechtsanwalt Mag. Christian Thaler

   c/o THALER.legal Rechtsanwalts GmbH, Ebendorferstraße 6/10, 1010 Wien
   Tel. +43 1 9978022
   E-Mail: [email protected]

   4. Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling

   c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6, 1010 Wien
   Tel. +43 1 5358008
   E-Mail: [email protected]

   Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der
   allfälligen Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung
   muss einer der oben genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt
   und bevollmächtigt werden. Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das
   Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung
   ausüben.

   Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten
   Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur
   Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren
   Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen.

   Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter ist ein Vollmachtsformular
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar
   sowie auch ein Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir
   bitten, im Interesse einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten
   Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere
   zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus den den
   Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Verfügung gestellten
   Vollmachtsformularen.

   Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte
   Vollmacht (in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 22.6.2022,
   16:00 Uhr, auf einem der folgenden Kommunikationswege einlangt:

   Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an
   die oben angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt
   werden, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem
   E-Mail anzuschließen ist. Durch diese Art der Übermittlung hat der von
   Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht
   und Weisungen.

   Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die
   Übermittlung von Vollmachten zur Verfügung:

   Per Post oder Boten STRABAG SE
   Hauptversammlung
   c/o Donau-City-Str. 9
   1220 Wien

   Per Telefax +49 89 30903 74675

   Per SWIFT COMRGB2L
   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 bzw. Nummer
   der Namensaktie im Text angeben)

   Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht am Tag
   der Hauptversammlung nicht möglich ist.

   Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär
   widerrufen werden. Die voranstehenden Vorschriften über die Erteilung der
   Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf
   wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

   Bitte beachten Sie, dass zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der
   virtuellen Hauptversammlung auch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
   notwendig ist, die zeitgerecht bis spätestens 21.6.2022 bei der
   Gesellschaft eintreffen muss (siehe Punkt IV).

   3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre

   Das Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 118 AktG kann
   in der virtuellen Hauptversammlung wie folgt ausgeübt werden:

   Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und
   Aktionäre ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV der
   Einberufung) und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den
   besonderen Stimmrechtsvertreter (Punkt II Abs 2 und Punkt V der
   Einberufung).

   Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das
   Rederecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen
   und Aktionären selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch
   Übermittlung von Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die
   Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse
   [email protected] ausgeübt werden können.

   Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im
   Vorfeld in Textform per E-Mail an die Adresse [email protected] zu
   übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag
   vor der Hauptversammlung, das ist der 21.6.2022, bei der Gesellschaft
   einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller
   Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für
   Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen.

   Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und
   rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

   Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite
   der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar ist. Wenn dieses
   Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma,
   Geburtsdatum/
   Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden.
   Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und
   Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in
   diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

   Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
   angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

   Sollten während der Durchführung der Hauptversammlung Zweifel an der
   Identität einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behält sich
   die Gesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen.

   Im Falle der Ausübung des Auskunftsrechts durch einen Bevollmächtigten ist
   auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie,
   dass die besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Auskunftsrechts
   nicht bevollmächtigt werden können.

   4. Rechte während der Hauptversammlung

   Eine Aktionärin oder ein Aktionär kann auch noch während der virtuellen
   Haupt-versammlung Fragen per einfacher E-Mail an [email protected]
   übermitteln (siehe voranstehend zum Auskunftsrecht der Aktionärinnen und
   Aktionäre).

   Die bei der Gesellschaft von Aktionärinnen oder Aktionären vor oder
   während der Hauptversammlung eingegangen Fragen werden in der
   Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118 AktG durch den Vorsitzenden oder
   einer von diesem bestimmten Person verlesen.

   Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung
   zeitlich strukturieren und insbesondere während der Hauptversammlung einen
   bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden
   können.

   Ebenso kann die Aktionärin oder der Aktionär dem jeweils bevollmächtigten
   besonderen Stimmrechtsvertreter bis zu den vom Vorsitzenden in der
   Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen
   (oder ändern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung von
   Anträgen aber auch zum Erheben von Widersprüchen. Bitte beachten Sie, dass
   der besondere Stimmrechtsvertreter für die Aktionärin bzw. den Aktionär
   das Fragerecht aber nicht ausübt.

   Bitte senden Sie für etwaige Instruktionen eine einfache E-Mail an die
   unter Punkt 2 genannte E-Mail-Adresse Ihres besonderen
   Stimmrechtsvertreters. Die E-Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden
   (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 13 Abs 2 AktG). Verwenden Sie
   bitte für die Prüfung Ihrer Identität und der Übereinstimmung mit der
   erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular angegebene E-Mail-Adresse
   oder nennen Sie die Person des Erklärenden durch Name/Firma und
   Geburtsdatum/Firmenbuchnummer der Aktionärin oder des Aktionärs, wenn Sie
   eine andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe vor-anstehend zu den
   entsprechenden Anforderungen bei der Ausübung des Auskunftsrechts der
   Aktionärinnen und Aktionäre).

   Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung mit Ihrem besonderen
   Stimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werden kann und nicht per
   Telefon.

   III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
   DER INTERNETSEITE

   Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 3.6.2022 auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter [1]www.strabag.com zugänglich:

   - Jahresabschluss mit Lagebericht

   - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

   - Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

   - Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen

   - Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht

   - Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns

   - Bericht des Aufsichtsrats

   jeweils für das Geschäftsjahr 2021;

   - Beschlussvorschläge des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6

   - Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis
   6

   - Aktionärsverlangen der Haselsteiner Familien-Privatstiftung gemäß § 109
   AktG

   - Beschlussvorschläge der Haselsteiner Familien-Privatstiftung samt
   Begründungen

   - Erklärung und Lebenslauf Mag. Erwin Hameseder (§ 87 Abs 2 AktG)

   - Erklärung und Lebenslauf Dr. Andreas Brandstetter (§ 87 Abs 2 AktG)

   - Erklärung und Lebenslauf Mag. Kerstin Gelbmann (§ 87 Abs 2 AktG)

   - Erklärung und Lebenslauf Mag. Gabriele Schallegger (§ 87 Abs 2 AktG)

   - Stellungnahme des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 7

   - Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8

   - Stellungnahme des Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 8

   - Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat

   - Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die vier von der
   Gesellschaft namhaft gemachten unabhängigen besonderen
   Stimmrechtsvertreter

   - Formular für den Widerruf einer Vollmacht

   - vollständiger Text dieser Einberufung

   - gegebenenfalls ergänzende und/oder geänderte Informationen zu
   organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
   virtuellen Hauptversammlung

   IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
   HAUPTVERSAMMLUNG

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
   COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
   am Ende des 14.6.2022 (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte
   ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist
   und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im
   Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.

   Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass Aktionärinnen
   oder Aktionäre selbst zum Hauptversammlungsort kommen und an der
   Hauptversammlung physisch teilnehmen können (virtuelle Hauptversammlung).

   Inhaberaktien

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
   21.6.2022 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
   folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

   (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:

   Per Post oder STRABAG SE
   Boten Hauptversammlung
   c/o Donau-City-Str. 9
   1220 Wien

   Per SWIFT COMRGB2L
   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text
   angeben)

   (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
   Satzung gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt:

   Per Telefax +49 89 30903 74675

   Per E-Mail [email protected], wobei die Depotbestätigungen in
   Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind

   Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
   Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
   Depot-bestätigung zu veranlassen.

   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
   Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

   [Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von
   Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt
   werden:
   telefonisch: +43 800 880890
   per E-Mail: [email protected]]

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

   - Angaben über die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines im
   Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,

   - Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma und Anschrift,
   bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
   Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische
   Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,

   - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des
   Aktionärs, ISIN AT000000STR1,

   - Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,

   - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
   Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 14.6.2022
   (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

   Namensaktien

   Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionärinnen oder Aktionäre zur
   Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform
   der Gesellschaft spätestens am 21.6.2022 ausschließlich unter einer der
   nachgenannten Adressen zugeht:

   Per Post oder STRABAG SE
   Boten Hauptversammlung
   c/o Donau-City-Str. 9
   1220 Wien

   Per Telefax +49 89 30903 74675

   Per E-Mail [email protected], wobei die Anmeldung in
   Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

   Per SWIFT COMRGB2L
   (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text
   angeben)

   Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
   entgegengenommen.

   V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND
   DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die oder der zur Teilnahme an der
   virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
   COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
   Festlegungen in dieser Einberufung Punkt IV nachgewiesen hat, hat
   grundsätzlich das Recht Vertreterinnen bzw. Vertreter zu bestellen, die im
   Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnehmen
   und dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär haben, die oder
   den sie oder er vertritt.

   Für die virtuelle Hauptversammlung am 24.6.2022 gilt allerdings die
   Besonderheit, dass zur Stimmabgabe, Stellung von Beschlussanträgen und
   Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung
   ausschließlich einer der oben unter Punkt II genannten besonderen
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen ist.

   Die Bevollmächtigung von anderen Personen als jene der vier besonderen
   Stimmrechtsvertreter für die Ausübung dieser Rechte in der virtuellen
   Hauptversammlung ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht möglich.
   Zulässig ist jedoch die Bevollmächtigung anderer Personen zur Ausübung
   sonstiger Rechte, insbesondere des Auskunftsrechts.

   Werden andere Personen als einer der vier von der Gesellschaft namhaft
   gemachten besonderen Stimmrechtsvertreter von Aktionärinnen bzw.
   Aktionären zur Vertretung bevollmächtigt, etwa das depotführende
   Kreditinstitut, ist zu beachten, dass durch eine wirksame Vollmachtskette
   (Subvollmacht) sichergestellt werden muss, dass für die Ausübung des
   Stimmrechts, der Stellung von Beschlussanträgen und des Widerspruchsrechts
   in der virtuellen Hauptversammlung selbst einer der vier besonderen
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird.

   Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform (§ 13 Abs 2 AktG). Hat
   die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem bzw. seinem depotführenden
   Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
   zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die
   Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
   erteilt wurde.

   Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär
   widerrufen werden. Die Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
   gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst
   wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

   VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE NACH DEN §§
   109, 110, 118 UND 119 AKTG

   1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 62
   Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG

   Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
   erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
   Inhaberinnen bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
   verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
   Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
   in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 3.6.2022 (24:00 Uhr,
   MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220
   Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Frau MMag.
   Marianne Jakl, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
   Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] oder per
   SWIFT an die Adresse COMRGB2L zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
   Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder,
   wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei
   Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
   unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text anzugeben ist.

   Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
   Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
   nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
   abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
   antragstellenden Aktionärinnen bzw. Aktionäre seit mindestens drei Monaten
   vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und die zum
   Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
   sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   (Punkt IV) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
   zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
   denselben Zeitpunkt beziehen.

   2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung
   nach Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG

   Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
   erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
   zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und
   Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
   Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
   eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 14.6.2022 (24:00 Uhr,
   MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1
   22422-1177 oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor
   Relations, z. H. Frau MMag. Marianne Jakl, oder per E-Mail an
   [email protected] zugeht, wobei das Verlangen in Textform,
   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Sofern für
   Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
   muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften
   Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des
   Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der
   Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der
   Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
   deutscher Sprache abgefasst sein.

   Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
   Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
   Abs 2 AktG.

   Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
   gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
   Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
   Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen
   über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
   müssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.

   Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der
   Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com veröffentlicht.

   3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach Art 53 SE-VO iVm §
   118 AktG

   Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
   Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
   verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

   Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
   unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
   verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
   Erteilung strafbar wäre.

   Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung gemäß den unter
   Punkt II erläuterten Modalitäten ausgeübt werden.

   4. Anträge von Aktionärinnen bzw. Aktionären in der Hauptversammlung nach
   Art 53 SE-VO iVm § 119 AktG

   Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten
   Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
   Tagesordnung Anträge zu stellen. In der virtuellen Hauptversammlung am
   24.6.2022 können Aktionärinnen bzw. Aktionäre Anträge nur durch einen der
   besonderen Stimmrechtsvertreter stellen (siehe dazu die Erläuterungen
   unter Punkt II).

   Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
   zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
   110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der
   Tagesordnung) können nur von Aktionärinnen bzw. Aktionären, deren Anteile
   zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
   Wahlvorschläge müssen spätestens am 14.6.2022 in der oben angeführten
   Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung
   gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
   Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über
   alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
   anzuschließen.

   Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
   gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

   5. Informationen auf der Internetseite

   Die Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach
   den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
   Gesellschaft www.strabag.com zugänglich.

   VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

   1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

   Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht dem
   Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und daher das
   Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen ist.
   Folglich ist auch die Bestimmung gemäß § 86 Abs 9 AktG nicht anwendbar.
   Eine Angabe, ob ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erklärt wurde,
   entfällt somit.

   2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
   Grundkapital der Gesellschaft € 102.600.000,-- und ist zerlegt in
   102.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
   Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt
   der Einberufung der Hauptversammlung 102.600.000 Stimmrechte.

   3. Information für Aktionärinnen und Aktionäre zur Datenverarbeitung

   Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw.
   Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   der Aktionärin bzw. des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer
   der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
   Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
   insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
   des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen bzw.
   Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
   ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw.
   Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen bzw. Aktionären und
   deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
   Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
   ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

   Für die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die
   STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
   Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notariaten, Rechtsanwaltskanzleien,
   Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche
   personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
   Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
   nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG
   SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
   Vereinbarung abgeschlossen.

   Nimmt eine Aktionärin bzw. ein Aktionär durch Bevollmächtigung eines der
   besonderen Stimmrechtsvertreter an der virtuellen Hauptversammlung teil,
   können alle vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren
   Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
   der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht
   in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG)
   Einsicht nehmen bzw. Einsicht verlangen und dadurch auch die darin
   genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht
   von Aktionärinnen bzw. Aktionären in das Teilnehmerverzeichnis in der
   virtuellen Hauptversammlung nur durch den bevollmächtigten besonderen
   Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden kann. Die STRABAG SE ist zudem
   gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 AktG).

   Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw.
   gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
   wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
   eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
   ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und
   Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
   Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen bzw.
   Aktionären gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen
   Aktionärinnen bzw. Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung
   personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
   Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten
   kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
   zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
   Beendigung führen.

   Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
   Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
   bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
   Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
   Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber der STRABAG SE unentgeltlich über
   die E-Mail-Adresse [email protected] oder über die folgenden
   Kontaktdaten geltend machen:

   STRABAG SE
   Donau-City-Str. 9
   1220 Wien
   Telefax: +43 (1) 22422 1177

   Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der
   Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.

   Wien, im Mai 2022

   Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   27.05.2022

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: STRABAG SE
                Donau-City-Straße 9
                1220 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 22422 - 1174
   Fax:         +43 1 22422 - 1177
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.strabag.com
   ISIN:        AT000000STR1
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1362565  27.05.2022 

References

   Visible links
   1. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=975a72b780b2ec8e6f4bfdfc35d34bd7&application_id=1362565&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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