• 04.05.2022, 13:05:47
  • /
  • EQS0009

EQS-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG / Ausdehnung / Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen gem Art 17 MAR vom 13.11.2020

EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache
   Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich
   Versicherungen AG / Ausdehnung / Aktualisierung einer Veröffentlichung von
   Insiderinformationen gem Art 17 MAR vom 13.11.2020

   04.05.2022 / 13:03 CET/CEST
   Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
   (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art
   17 MAR veröffentlicht, dass eine deutsche Zweckgesellschaft eine
   zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen
   AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE
   Lebensversicherung AG im Betrag von rund EUR 3.900.000,00 eingebracht hat;
   diese Klage steht in Zusammenhang mit Schuldverschreibungen der deutschen
   Infinus Gruppe, über die im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet
   wurde. Die Veröffentlichung vom 13.11.2020 weist auch darauf hin, dass die
   Klage einen Vorbehalt der möglichen Geltendmachung von Ansprüchen weiterer
   Anleger enthält und dass die Klägerin außergerichtlich Ansprüche in bis zu
   mittlerer zweistelliger Millionen Euro Höhe erhoben hat.

   Nach mehreren Klagsausdehnungen mit kleineren Beträgen hat die Klägerin
   nun ihre Klage auf insgesamt rund EUR 99.200.000,00 ausgedehnt.

   In der Klagsausdehnung werden keine wesentlichen neuen
   Sachverhaltselemente oder Vorwürfe vorgetragen. UNIQA Österreich hält an
   ihrer Auffassung fest, dass die in der Klage (und außergerichtlich)
   erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen unbegründet und die
   geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt
   sind. UNIQA Österreich wird daher die behaupteten Ansprüche weiterhin
   bestreiten und die UNIQA Österreich rechtlich zur Verfügung stehenden
   Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche ergreifen. Eine relevante Veränderung
   der Risikoeinschätzung folgt aus der Klagsausdehnung nach Einschätzung von
   UNIQA nicht.

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   04.05.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
   www.eqs.com

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
                Untere Donaustraße 21
                1029 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43 1 211 75-0
   E-Mail:      investor.relations@uniqa.at
   Internet:    www.uniqagroup.com
   ISIN:        AT0000821103
   WKN:         928900
   Indizes:     ATX
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID: 1343449


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1343449  04.05.2022 CET/CEST

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT |

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel