• 19.04.2022, 13:27:24
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  • EQS0002

EQS-HV: Einberufung der VIG HV 2022

EQS-News: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe /
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
   Einberufung der VIG HV 2022

   19.04.2022 / 13:25
   Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
   - ein Service der EQS Group AG.
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   VIENNA INSURANCE GROUP AG

   Wiener Versicherung Gruppe

   FN 75687 f
   ISIN: AT0000908504

   Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

   EINBERUFUNG

   der
   am Freitag, dem 20. Mai 2022, um 11:00 Uhr (MESZ)

   in Wien stattfindenden

   31. ordentlichen Hauptversammlung
    

   ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER
   AKTIONÄR:INNEN
   Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
   Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
   Aufgrund § 1 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung
   sowie § 2 Absatz 3 COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden
   Fassung beschloss der Vorstand die gesetzliche Möglichkeit einer
   virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.

   Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
   Gruppe am 20. Mai 2022 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2 COVID-19-GesG
   (BGBl. I Nr. 16/2020) in der geltenden Fassung und der COVID-19-GesV
   (BGBl. II Nr. 140/2020) in der geltenden Fassung als "virtuelle
   Hauptversammlung" durchgeführt.

   Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG
   Wiener Versicherung Gruppe am 20. Mai 2022 Aktionär:innen (mit Ausnahme
   der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV)
   nicht physisch anwesend sein können.

   Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden
   des Aufsichtsrats sowie dessen Stellvertreters, der Mitglieder des
   Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft
   bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in Wien statt.

   Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
   Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
   verlangt bestimmte Vorkehrungen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in
   der Ausübung der Rechte der Aktionär:innen.

   Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht
   Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung
   und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
   Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV.

   Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
   Aktionär:innen selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt
   werden, und zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die
   E-Mail-Adresse [1][email protected].

   Übertragung der Hauptversammlung im Internet
   Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102
   Absatz 4 Aktiengesetz vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet
   übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
   Hauptversammlung nicht erforderlich.

   Alle Aktionär:innen der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 20.
   Mai 2022 ab 11:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung entsprechender technischer
   Hilfsmittel im Internet unter [2]www.vig.com/hauptversammlung virtuell
   verfolgen.

   Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle
   Aktionär:innen, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische
   und optische Einweg-Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der
   Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die
   Beantwortung der Fragen der Aktionär:innen zu verfolgen.

   Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
   Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Ziffer 2
   Aktiengesetz) und keine Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Ziffer 3
   Aktiengesetz und § 126 Aktiengesetz) ermöglicht und damit die Übertragung
   im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist.

   Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz
   technischer Kommunikationsmittel nur insoweit verantwortlich ist, als
   diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV).

   Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und
   technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2
   Absatz 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") sowie auf die
   Informationen über die Rechte der Aktionär:innen hingewiesen, wie diese
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   [3]www.vig.com/hauptversammlung veröffentlicht sind. Wir bitten die
   Aktionär:innen in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser
   Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung
   dargelegt wird.

   T A G E S O R D N U N G

   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021 samt dem Lagebericht,
      des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2021, des
      Nachhaltigkeitsberichts 2021 (konsolidierter nichtfinanzieller
      Bericht), des Konzernabschlusses 2021 samt dem Konzernlagebericht, des
      Vorschlages für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats
      (§ 96 Aktiengesetz).
   2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2021
      ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
   3. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2021.
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
      das Geschäftsjahr 2021.
   5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
      für das Geschäftsjahr 2021.
   6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
      Geschäftsjahr 2023.
   7. Wahl in den Aufsichtsrat.
    

    

   UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
   Die folgenden gemäß § 108 Aktiengesetz aufzulegenden Unterlagen liegen
   spätestens ab 29. April 2022 zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht
   der Aktionär:innen in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE
   GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30,
   1010 Wien, auf:

   - Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
   für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19-GesV
   ("Teilnahmeinformation"),

   - Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021,

   - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021,

   - Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021,

   - konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2021,

   - Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2021 (konsolidierter
   nichtfinanzieller Bericht),

   - Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2021 zum
   Tagesordnungspunkt 2,

   - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7,

   - Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 3, 6 und 7 sowie

   - Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Absatz 2
   Aktiengesetz zu Tagesordnungspunkt 7,

   - Vergütungsbericht 2021.

   Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung, das
   Vollmachtsformular für die vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
   gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV, das Formular für den Widerruf einer
   Vollmacht gemäß § 114 Aktiengesetz, das Frageformular, sowie Informationen
   über die Rechte der Aktionär:innen nach den §§ 109, 110, 118 und 119
   Aktiengesetz sind spätestens ab 29. April 2022 auch auf der Internetseite
   der Gesellschaft [4]www.vig.com unter Investor Relations/Hauptversammlung
   via direktem Link [5]www.vig.com/hauptversammlung zugänglich.

   HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
   Aktiengesetz
   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
   die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
   Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
   wenn dieses Verlangen spätestens am 29. April 2022 der Gesellschaft in
   Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe,
   Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas, Schottenring 30, 1010
   Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
   Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

   Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
   Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz,
   in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
   mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und
   die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
   Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen
   das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben
   Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
   Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   verwiesen.

   Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
   können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
   Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
   Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das Verlangen
   stellen, samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
   oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
   der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
   Textform spätestens am 11. Mai 2022 der Gesellschaft entweder per Telefax
   an +43 (0)1 89 00 500-60 oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
   Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Herrn Dr. Philipp Bardas,
   Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
   Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
   der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 Aktiengesetz.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
   genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
   Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz, die zum Zeitpunkt der Vorlage
   bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
   Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
   von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen.
   Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
   die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen (siehe unten).

   Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 Absatz 1 Aktiengesetz
   bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Absatz 2 Aktiengesetz nur dann
   abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wurde.
   Es wird darauf hingewiesen, dass das Recht der Aktionär:innen in der
   Hauptversammlung Anträge zu stellen, wie unten näher ausgeführt,
   ausschließlich durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt
   werden kann.

   Aktionär:innen sind auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
   Beurteilung eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Voraussetzung
   für die Ausübung des Auskunftsrechts ist der Nachweis der Berechtigung zur
   Teilnahme an dieser Hauptversammlung und die Erteilung der Vollmacht an
   den besonderen Stimmrechtsvertreter. Die Auskunft darf verweigert werden,
   soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
   dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
   Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.

   Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118
   Aktiengesetz auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der
   Hauptversammlung von den Aktionär:innen selbst ausschließlich durch
   Übermittlung von Fragen per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die
   E-Mail-Adresse [6][email protected] ausgeübt werden kann.

   Bitte beachten Sie, dass dafür während der Hauptversammlung vom
   Vorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden.

   Wir ersuchen unsere Aktionär:innen die Fragen vorab in Textform per E-Mail
   an die E-Mail-Adresse [7][email protected] zu übermitteln.
   Wir würden uns sehr freuen, wenn diese bis zwei Werktage vor der
   Hauptversammlung, sohin bis 18. Mai 2022, bei der Gesellschaft eingehen,
   um eine optimale Vorbereitung sicherstellen zu können. Damit ermöglichen
   Sie der Gesellschaft eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
   Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.

   Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite
   der Gesellschaft unter [8]www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist.

   Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
   Aktionär:innen gemäß § 118 Aktiengesetz werden in der Teilnahmeinformation
   festgelegt.

   Aktionär:innen sind berechtigt, in der virtuellen Hauptversammlung nach
   Maßgabe des COVID- 19-GesG und der COVID-19-GesV durch ihre besonderen
   Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen,
   die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist
   der Nachweis der Teilnahmeberechtigung und die Erteilung einer
   entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter im Sinne
   der Einberufung.

   Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
   Aktionär:innen gemäß § 119 Aktiengesetz werden in der
   Teilnahmeinformation, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist, festgelegt.

   Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
   Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 11. Mai
   2022 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionär:innen, deren
   Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft
   zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen
   von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen
   Ausführungen verwiesen.

   § 10 Ziffer 2 der Satzung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
   Versicherung Gruppe bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus drei bis zwölf
   Mitgliedern besteht. Im Aufsichtsrat müssen mindestens vier Sitze von
   Frauen und mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein. Der
   Aufsichtsrat der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
   besteht derzeit aus zwölf Mitgliedern, davon fünf Frauen und sieben
   Männer, sodass der Mindestanteil nach § 86 Absatz 7 Aktiengesetz erfüllt
   ist.

   Herr Dr. Georg RIEDL hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum
   Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung zurückgelegt. Der
   Aufsichtsrat soll weiterhin aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten
   Mitgliedern bestehen. Daher ist ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen, um
   die bisherige Anzahl von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern wieder zu
   erreichen.

   Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär:innen nach den
   §§ 109, 110, 118 und 119 Aktiengesetz sind spätestens ab 29. April 2022
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   [9]www.vig.com/hauptversammlung zugänglich.

   NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
   GEMÄSS § 111 Aktiengesetz

   Depotverwahrte Inhaberaktien
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
   Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen
   der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
   COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
   am 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des
   COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV und zur Ausübung der Aktionärsrechte
   ist daher nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies
   der Gesellschaft nachweist.

   Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
   Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
   Aktiengesetz, die der Gesellschaft spätestens am 17. Mai 2022, 24:00 Uhr
   (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

   - per Post oder per Boten:
   VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu
   Handen Herrn Dr. Philipp Bardas Schottenring 30, 1010 Wien
   - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60

   - per E-Mail: [10][email protected] (als eingescannter
   Anhang, - TIF, PDF, etc.)

   - per SWIFT: GIBAATWGGMS
   Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben

   Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann
   die Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters nicht wirksam
   erfolgen. Hinsichtlich der Bevollmächtigung eines besonderen
   Stimmrechtsvertreters und des dabei einzuhaltenden Verfahrens wird auf die
   nachstehenden Ausführungen in dieser Einberufung verwiesen.

   Depotbestätigung gemäß § 10a Aktiengesetz
   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

   - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
   Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),

   - Angaben über den Aktionär oder die Aktionärin: Name/Firma, Anschrift,
   Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
   Registernummer bei juristischen Personen,

   - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des
   Aktionärs oder der Aktionärin,

   - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

   - Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 10. Mai 2022,
   24:00 Uhr (MESZ) beziehen.

   Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
   als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
   der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

   Im Sinne des § 10a Absatz 1 letzter Satz Aktiengesetz wird die
   Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
   (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
   ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung
   hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

   Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
   werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
   durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär:innen
   können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
   Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

   BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI
   EINZUHALTENDE VERFAHREN

   Aktionär:innen, die zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach
   Maßgabe des Aktiengesetzes, des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV
   berechtigt sind und dies der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen in dieser
   Einberufung nachgewiesen haben, haben das Recht, einen besonderen
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

   Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung
   eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der VIENNA
   INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 20. Mai 2022 kann gemäß §
   3 Absatz 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen
   Stimmrechtsvertreter erfolgen.

   Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die
   geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

   (i) Dr. Michael Knap
   c/o Interessenverband für Anleger, IVA
   Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
   E-Mail-Adresse [11][email protected]

   (ii) Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser
   c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
   Schottenring 19, 1010 Wien
   E-Mail-Adresse [12][email protected]

   (iii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
   c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
   ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
   E-Mail-Adresse [13][email protected]

   (iv) Rechtsanwalt Dr. Richard Wolf
   c/o Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG
   Schubertring 6, 1010 Wien
   E-Mail-Adresse [14][email protected]

   Aktionär:innen können eine der vier oben genannten Personen als besonderen
   Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen.

   Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf
   der Internetseite der Gesellschaft unter [15]www.vig.com/hauptversammlung
   ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar, welches zwingend zu verwenden
   ist.

   Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen
   Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der
   Teilnahmeinformation, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   www.vig.com/hauptversammlung abrufbar ist,  enthaltenen Bestimmungen zu
   beachten.

   Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist
   ausdrücklich ausgeschlossen.

   GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 120 Absatz 2 Ziffer
   1
   Börsegesetz)
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
   der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in
   128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
   Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen
   Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
   zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.

   KEINE PHYSISCHE ANWESENHEIT
   Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der
   kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der
   COVID-19-GesV weder Aktionär:innen noch Gäste persönlich zugelassen sind.

   INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG FÜR AKTIONÄR:INNEN

   Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten

   Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
   (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 Aktiengesetz, dies sind Name,
   Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
   der jeweiligen Aktionärin oder des jeweiligen Aktionärs, gegebenenfalls
   Aktiengattung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung
   bezieht, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum
   des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-
   Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes
   (DSG), um den Aktionär:innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
   Hauptversammlung zu ermöglichen.

   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für
   die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertretern an der
   Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz, insbesondere die §§ 111, 113,
   114, 117 und 120 Aktiengesetz, zwingend erforderlich. Die
   personenbezogenen Daten von Aktionär:innen werden im Zuge der
   Hauptversammlung zu folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der
   Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertretern an der
   Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der
   Hauptversammlung, Feststellung des Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines
   Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen
   eines Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines
   Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten
   einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten.
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c
   DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

   Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die VIENNA INSURANCE GROUP AG
   Wiener Versicherung Gruppe, Schottenring 30, 1010 Wien. Die Gesellschaft
   bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
   Dienstleistungsunternehmen, wie insbesondere Zählservice, Notar,
   Rechtsberater, besonderer Stimmrechtsvertreter und IT- Dienstleister.
   Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
   die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind,
   und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
   Soweit rechtlich notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen
   Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
   abgeschlossen.

   Die besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 Aktiengesetz) Einsicht nehmen und dadurch
   auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem gesetzlich
   verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 Absatz 4 Aktiengesetz).

   Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
   Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
   für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
   notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
   Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
   insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
   Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
   rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen gegen die Gesellschaft oder
   umgekehrt von der Gesellschaft gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient
   die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
   Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
   Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
   der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
   rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der Verjährung richtet sich
   insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen
   Gesetzbuches.

   Ihre Rechte
   Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir
   personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist,
   können Sie Auskunft über die Daten selbst, den Zweck der
   Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die Herkunft
   und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns verarbeiteten Daten
   verlangen.

   Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder
   unvollständig sind, so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung
   Ihrer Daten verlangen. Sie können auch die Löschung unrechtmäßig
   verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur auf
   unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete Daten zutrifft.
   Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder
   unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die
   Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung
   dieser Frage verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte Einwilligung
   jederzeit und ohne Grund widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer
   personenbezogenen Daten, die auf Grundlage einer Einwilligungserklärung
   erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der Widerruf Ihrer
   Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
   die vor Ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im Falle
   eines Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu
   verlangen.

   Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person
   verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format.
   Alternativ können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten
   an einen von Ihnen gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger
   uns dies aus technischer Sicht ermöglicht und der Datenübertragung weder
   ein unvertretbarer Aufwand, noch gesetzliche oder sonstige
   Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen von unserer
   Seite oder von dritten Personen entgegenstehen.

   Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der
   Verantwortlichen oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein
   Widerspruchsrecht zu.

   Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen
   Kontaktdaten zu übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen
   Daten nicht in falsche Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung
   Ihres Ansuchens einen Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie,
   beizufügen.

   Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen
   VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe

   z. H. des Datenschutzbeauftragten Schottenring 30

   1010 Wien Österreich
   [16][email protected]

   Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der
   österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien,
   ([17][email protected]) offen.

   Wien, im April 2022                                                       
                      Der Vorstand

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   19.04.2022

   ══════════════════════════════════════════════════════════════════════════

   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
                Schottenring 30
                1010 Wien
                Österreich
   Telefon:     +43(0)50 390-22000
   Fax:         +43(0)50 390 99-22000
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.vig.com
   ISIN:        AT0000908504
   WKN:         A0ET17
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)


    
   Ende der Mitteilung EQS News-Service


   1329669  19.04.2022 

References

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   1. mailto:[email protected]
   2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=4e12ec70ec05a51ba4addf9a520ff477&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   6. mailto:[email protected]
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   8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
   9. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=9a4c1c484e56d4acb1b76de68c11a61f&application_id=1329669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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