• 01.04.2022, 17:10:10
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EQS-News: Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

EQS-News: Wienerberger AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
   Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

   01.04.2022 / 17:08
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Wienerberger AG
   Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
   Firmenbuch-Nummer 77676f
   ISIN AT0000831706

   Einladung
   zu der am Dienstag, den 3. Mai 2022, um 10:00 Uhr Wiener Zeit
   im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
   als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen
   COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen
   COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) stattfindenden

   153. ordentlichen Hauptversammlung
    

   Tagesordnung

   1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichts
   der Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2021, des Konzernabschlusses und
   des Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des
   nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
   Geschäftsjahr 2021

   2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2021
   ausgewiesenen Bilanzgewinns

   3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

   4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

   5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
   Geschäftsjahr 2022

   6. Wahlen in den Aufsichtsrat

   7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2021

   8. Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien unter umgekehrtem
   Bezugsrechtsausschluss

   9. Beschlussfassung über die Veräußerung eigener Aktien unter
   Bezugsrechtsausschluss
    

   Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung

   Aufgrund entsprechender Vorlaufzeiten für die Organisation der 153.
   ordentlichen Hauptversammlung und der im Zeitpunkt ihrer Vorbereitung nach
   wie vor bestehenden pandemiebedingten Unsicherheiten hat der Vorstand nach
   reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung beschlossen, die
   diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
   Aktionäre abzuhalten.

   Die 153. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG am 3. Mai 2022
   wird somit im Sinne des COVID-19-GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf
   basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz (COVID-19-GesV,
   BGBl II 140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.
   Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die Wienerberger
   AG jedoch vor, die 153. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund
   (auch kurzfristig) zu verschieben oder abzuberaumen.

   Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der
   gesetzlichen Bestimmungen führt zu Modifikationen im Ablauf der
   Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die
   Stimmrechtsausübung (Stimmabgabe), die Ausübung des Rechts,
   Beschlussanträge zu stellen und des Rechts, Widerspruch zu erheben,
   erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der
   von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß
   § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

   Das Auskunftsrecht kann im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung von den
   Aktionären - jeweils unter der Voraussetzung der rechtzeitigen
   Übermittlung einer Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG und der
   Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters - wie folgt
   ausgeübt werden:

     • Im Wege der elektronischen Kommunikation, und zwar durch Übermittlung
       von Fragen bzw. Wortmeldungen in Textform ausschließlich per E-Mail an
       [1]fragen.wienerberger@hauptversammlung.at; bitte nutzen Sie hierfür
       das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
       [2]www.wienerberger.com zur Verfügung gestellte Frageformular.
        
     • Mittels eines im Vorfeld der 153. ordentlichen Hauptversammlung in den
       Räumlichkeiten der Gesellschaft aufgezeichneten Videostatements; die
       Details hierzu finden sich in der auf der Internetseite der
       Gesellschaft unter [3]www.wienerberger.com spätestens ab 12. April
       2022 bereitgestellten Information über die organisatorischen und
       technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
       Hauptversammlung.

   Übertragung der Hauptversammlung im Internet

   Die 153. ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4
   COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet
   übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich im Hinblick auf die gesetzliche
   Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG
   zulässig.

   Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 3. Mai 2022
   ab ca. 10:00 Uhr Wiener Zeit unter Verwendung geeigneter technischer
   Hilfsmittel live im Internet unter [4]www.wienerberger.com verfolgen. Eine
   Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. Mittels einer
   akustischen und optischen Einwegverbindung haben die Aktionäre somit die
   Möglichkeit, dem gesamten Verlauf der Hauptversammlung, einschließlich der
   Präsentation des Vorstands, der Beantwortung der Fragen der Aktionäre
   sowie der Beschlussfassung, in Echtzeit zu folgen.

   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung keine
   Zweiwegverbindung beinhaltet und weder eine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3
   Z 2 AktG noch eine Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG
   ermöglicht. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den
   Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich
   ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

   Im Übrigen wird auf die ergänzende Information über die organisatorischen
   und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
   Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV verwiesen,
   die spätestens ab 12. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft
   unter [5]www.wienerberger.com verfügbar ist.

   Besondere Stimmrechtsvertreter

   Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
   hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
   der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
   den er vertritt.

   Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von
   Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs
   im Rahmen der virtuellen 153. ordentlichen Hauptversammlung ausschließlich
   durch einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Die Kosten
   dieser besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft.

   Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der 153. ordentlichen
   Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
   Vorgaben in dieser Einberufung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu,
   mittels Vollmacht einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter
   zu bestellen:

     • Dipl. Vw. Dipl. Jur. Florian Beckermann, c/o IVA Interessenverband für
       Anleger
       Kontakt: Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
       [6]beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at

     • Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt bei der Oberhammer Rechtsanwälte
       GmbH
       Kontakt: Karlsplatz 3/1, 1010 Wien
       [7]oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at
        
     • Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt
       Kontakt: Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien
       [8]fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at

     • MMag. Dr. Arno Weigand, Öffentlicher Notar
       Kontakt: Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien
       [9]weigand.wienerberger@hauptversammlung.at

   Für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an einen dieser
   besonderen Stimmrechtsvertreter steht den Aktionären bzw. deren
   Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter
   [10]www.wienerberger.com ein entsprechendes Vollmachtsformular sowie ein
   Formular für den Widerruf der Vollmacht zur Verfügung. Im Interesse einer
   reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung der bereitgestellten Formulare
   gebeten.

   Die besonderen Stimmrechtsvertreter sind unter den oben genannten
   Kontaktdaten für eine direkte Kontaktaufnahme erreichbar, wobei diese im
   Falle spezifischer Instruktionen rechtzeitig erfolgen sollte.

   Für die Prüfung der Identität ist in den Formularen im dafür vorgesehenen
   Feld jene E-Mail-Adresse einzutragen, die auch für den Versand von
   Instruktionen an den besonderen Stimmrechtsvertreter oder von Fragen bzw.
   Wortmeldungen an die Gesellschaft verwendet wird. Zudem müssen die in der
   Depotbestätigung genannten Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht
   übereinstimmen, andernfalls ist die Vollmacht ungültig.

   Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist durch eine wirksame
   Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen, dass für die Ausübung des
   Stimmrechts, des Antragrechts und des Widerspruchsrechts einer der
   besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Im Sinne der
   COVID-19-GesV ist die Bevollmächtigung einer anderen Person für die
   Ausübung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung nicht zulässig.

   Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
   ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
   Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Das depotführende
   Kreditinstitut hat sich für die Stellung von Beschlussanträgen, die
   Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der Hauptversammlung
   ebenso eines der vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter zu
   bedienen und die entsprechende Vollmacht wie nachfolgend beschrieben
   fristgerecht zu übermitteln.

   Ausgefüllte und unterschriebene Vollmachten sind unter Verwendung eines
   der folgenden Wege so zeitgerecht abzusenden, dass diese bis spätestens
   Montag, 2. Mai 2022, 12:00 Uhr Wiener Zeit in Textform bei der
   Gesellschaft einlangen:

   per Post oder Boten an:
   Wienerberger AG
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

   per Fax an: +43 1 8900 500 53

   per E-Mail an:
   für Dipl. Vw. Dipl. Jur. Beckermann:
   [11]beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
   für Mag. Oberhammer: [12]oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at
   für Dr. Fussenegger: [13]fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at
   für MMag. Dr. Weigand: [14]weigand.wienerberger@hauptversammlung.at

   wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufügen ist;

   Per SWIFT:
   GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599;
   unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

   Durch diese Art der Übermittlung hat der gewählte besondere
   Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Eine
   Übermittlung der Vollmacht durch persönliche Vorlage am Versammlungsort
   ist nicht zulässig. Einzelheiten zur Vollmachtserteilung ergeben sich aus
   dem auf der Internetseite der Gesellschaft unter [15]www.wienerberger.com
   zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular sowie der Information über die
   organisatorischen und technischen Teilnahmevoraussetzungen.

   Die vorstehenden Vorschriften gelten sinngemäß auch für den Widerruf der
   Vollmacht.

   Unterlagen zur Hauptversammlung

   Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
   Dienstag, 12. April 2022 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
   der Gesellschaft unter [16]www.wienerberger.com zugänglich:

     • Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
       für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3
       iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
     • die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen
     • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9
     • Vergütungsbericht 2021
     • Erklärungen der Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6 ("Wahlen in den
       Aufsichtsrat") gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen
     • Bericht des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 8 - 9
     • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an die
       besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
     • Frageformular
     • alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit
       dieser Hauptversammlung

   Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung
   des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
   Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind,
   richtet sich nach dem Aktienbesitz am Samstag, 23. April 2022, 24:00 Uhr
   Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

   Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionärsrechte in dieser virtuellen
   Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist
   nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
   Gesellschaft nachweist.

   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der
   Gesellschaft spätestens am Donnerstag, 28. April 2022, 24:00 Uhr Wiener
   Zeit ausschließlich auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen
   muss:

   per Post oder Boten an:
   Wienerberger AG
   c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
   Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel

   Per SWIFT:
   GIBAATWGGMS - Message Type MT598 bzw. Type 599;
   unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben.

   Per E-Mail:
   [17]anmeldung.wienerberger@hauptversammlung.at
   (Depotbestätigung als PDF-Anhang)

   Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 53

   Bitte beachten Sie, dass ohne rechtzeitig einlangende Depotbestätigung die
   Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
   Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen kann.

   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

   Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
   einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
   Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
   enthalten:

   1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im
   Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);

   2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
   juristischen Personen;

   3. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;

   4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des
   Aktionärs;

   5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

   Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
   oben genannten Nachweisstichtag (Samstag, 23. April 2022, 24:00 Uhr Wiener
   Zeit) beziehen.

   Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
   werden.

   Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
   Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
   Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die
   Dividendenberechtigung aus.

   Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

   Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
   seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
   sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
   dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
   Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle
   Antragsteller) spätestens am Dienstag, 12. April 2022, 24:00 Uhr Wiener
   Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Wienerberger AG,
   Corporate Legal Services, z. Hd. Herrn Dr. Karl Wagner, Wienerbergerplatz
   1, 1100 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
   Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
   Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
   mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die
   Depotbestätigung zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht
   älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
   die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
   verwiesen.

   Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können zu
   jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
   Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
   Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
   Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
   werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am Freitag, 22. April
   2022, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per Telefax an +43
   (0)1 8900 500 53 oder postalisch an Wienerberger AG, Corporate Legal
   Services, z. Hd. Herrn Dr. Karl Wagner, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien,
   zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat
   jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen
   Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
   Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
   könnten. Für den Nachweis des Aktienbesitzes zur Ausübung dieses
   Aktionärsrechts genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
   AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
   sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
   zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
   denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
   Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
   Teilnahmeberechtigung verwiesen.

   Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt (ausgenommen Wahlen in den
   Aufsichtsrat) in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der
   COVID-19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter Anträge
   stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (§ 119 AktG).

   Zu Tagesordnungspunkt 6 "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
   Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110
   AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben und ersucht um Beachtung der
   diesbezüglichen Anmerkungen des Aufsichtsrats in den Beschlussvorschlägen:

   Angesichts der derzeitigen Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern müssen
   mindestens jeweils drei Aufsichtsratsmandate mit Männern bzw. Frauen
   besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot des § 86 Abs. 7 AktG zu erfüllen.

   Der Aufsichtsrat der Wienerberger AG besteht derzeit aus sieben von der
   Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom
   Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den sieben
   Kapitalvertretern sind vier Männer und drei Frauen, von den drei
   Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer und eine Frau. Der Aufsichtsrat
   besteht daher derzeit aus sechs Männern und vier Frauen und erfüllt somit
   das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs. 7 AktG.

   Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs. 9 AktG weder von der
   Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
   Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
   Getrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots
   gemäß § 86 Abs. 7 AktG kommt.

   Sollte es zu Tagesordnungspunkt 6 "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu einer
   Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Satzung
   kommen, ist bei der Erstattung allfälliger Wahlvorschläge durch Aktionäre
   auf § 86 Abs. 7 AktG bzw. auf das zuvor angeführte Mindestanteilsgebot
   Bedacht zu nehmen.

   Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
   sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das
   Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
   Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die
   Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
   Unternehmen.

   Details zur Ausübung des Auskunftsrechts finden sich in der Information
   über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
   Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die ab spätestens 12. April
   2022 auf [18]www.wienerberger.com abrufbar sein wird.

   Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
   110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
   Gesellschaft [19]www.wienerberger.com zugänglich.

   Informationen zum Datenschutz der Aktionäre

   Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der
   Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene
   gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer
   des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
   Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
   Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
   Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
   Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
   Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
   Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer
   personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung
   anmelden.

   Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs. 1 AktG rechtlich verpflichtet,
   jährlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser
   rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der
   personenbezogenen Daten von Aktionären für die Teilnahme von Aktionären
   und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage
   für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c)
   DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur
   Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, denen der
   Verantwortliche unterliegt.

   Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG
   die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke
   der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen,
   wie etwa Notare, Rechtsanwälte, Banken und IT-Dienstleister. Diese
   erhalten von der Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die
   für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
   verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG.
   Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen
   Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
   abgeschlossen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an
   Dritte weitergegeben.

   Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können die anwesenden
   besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und
   Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
   gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
   Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
   darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort,
   Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem gesetzlich
   verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
   Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
   einzureichen (§ 120 AktG).

   Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der
   Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten
   ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder
   rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie
   haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie
   gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
   Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
   Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten
   Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
   verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit
   dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach
   Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht
   auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem
   gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung Ihrer
   Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an
   [20]datenschutz@wienerberger.com. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht
   zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

   Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
   der Internetseite der Wienerberger AG unter [21]www.wienerberger.com zu
   finden.

   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 153. ordentlichen Hauptversammlung
   beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 115.187.982,- und ist
   eingeteilt in 115.187.982 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
   Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre
   Tochterunternehmen halten zum Stichtag Montag, 28. März 2022 977.017
   eigene Aktien. Weitere 200.000 Stück erworbene eigene Aktien wurden dem
   Depot der Wienerberger AG zum Stichtag Montag, 28. März 2022 noch nicht
   zugebucht. Aus den eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.
   Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
   (exklusive der zu vorangeführtem Zeitpunkt noch nicht im Depot
   eingebuchten weiteren 200.000 Stück erworbenen eigenen Aktien)
   114.010.965. Die Anzahl eigener Aktien und damit verbunden die Gesamtzahl
   der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt
   der Hauptversammlung noch ändern, insbesondere vor dem Hintergrund des
   laufenden Aktienrückkaufprogramms der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird
   darüber gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG informieren.

   Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen und um Verständnis
   ersucht, dass aufgrund der virtuellen Abhaltung der Hauptversammlung und
   der damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Grundlagen (COVID-19 GesG
   und COVID-19 GESV in der jeweils geltenden Fassung) weder Aktionäre noch
   Gäste physisch teilnehmen können.

   Wien, im April 2022                                                       
                                                                            
          Der Vorstand

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   01.04.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Wienerberger AG
                Wienerbergerplatz 1
                1100 Wien
                Österreich
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   Fax:         +43 1 60 192-10159
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   1318417  01.04.2022 

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