• 16.03.2022, 19:06:48
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EQS-News: ANDRITZ AG: Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG (FN 50935 f) gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2022

EQS-News: Andritz AG / Schlagwort(e): Sonstiges
   ANDRITZ AG: Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG (FN
   50935 f) gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte
   Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2022

   16.03.2022 / 19:05
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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   Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG (FN 50935 f)
   gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung
   des Aktienoptionsprogramms 2022

   Graz, 16. März 2022. In das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2022 sollen rund
   120-150 leitende Angestellte und einzelne Nachwuchsführungskräfte der
   ANDRITZ-GRUPPE sowie die Mitglieder des Vorstands einbezogen werden. Die
   Anzahl der je berechtigter Führungskraft gewährten Optionen kann je nach
   Verantwortungsbereich bis zu 20.000, für die Mitglieder des Vorstands
   jeweils 37.500 betragen. Die Optionen sollen aus den von der Gesellschaft
   im Rahmen des Rückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien bedient werden.
   Insgesamt können maximal 1.500.000 Aktienoptionen begeben werden.

   Das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2022 berücksichtigt sowohl finanzielle
   als auch
   nicht-finanzielle Ziele und beinhaltet folgende Kriterien:

   Kriterium a): Aktienkursperformance
   30% der jeder Person zugeteilten Optionen können in der Zeit vom 1. Mai
   2025 bis 30. April 2029
   (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn

   - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20
   aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis 30.
   April 2025 mindestens 10% über dem ermittelten Ausübungspreis liegt

   oder

   - der ungewichtete Schlusskurs der ANDRITZ-Aktie im Durchschnitt von 20
   aufeinander folgenden Handelstagen im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis 30.
   April 2026 mindestens 15% über dem ermittelten Ausübungspreis liegt

   Kriterium b): EBITA-Marge
   60% der jeder Person zugeteilten Optionen können in der Zeit vom 1. Mai
   2025 bis 30. April 2029
   (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn die EBITA-Marge
   des Geschäftsjahrs 2022, des Geschäftsjahrs 2023 oder des Geschäftsjahrs
   2024 mindestens 7,5% beträgt:

   - EBITA-Marge < 7,5%: Ausübung der Optionen ist nicht möglich.

   - EBITA-Marge 7,5% bis inkl. 8,9%: Optionen können aliquot je nach Höhe
   der EBITA-Marge ausgeübt werden.

   - EBITA-Marge 9% oder höher: 100% sind ausübbar.

   Für die Ermittlung der EBITA-Marge ist der mit dem uneingeschränkten
   Bestätigungsvermerk versehene Konzernabschluss des jeweils relevanten
   Jahres maßgeblich. Die EBITA-Marge wird unter Heranziehung des EBITA,
   bereinigt um etwaige außerordentliche Aufwendungen bzw. außerordentliche
   Erträge, berechnet. Im Zweifel entscheidet darüber der Prüfungsausschuss
   des Aufsichtsrats.

   Kriterium c): Accident Frequency Rate (AFR 1): one or more days of absence
   per 1 million working hours:
   (AFR: Unfallshäufigkeit: Anzahl der Unfälle mit einem oder mehr
   Ausfallstagen pro 1 Million Arbeitsstunden).
   10% der jeder Person zugeteilten Optionen können in der Zeit vom 1. Mai
   2025 bis 30. April 2029
   (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden und nur dann, wenn die Accident
   Frequency Rate (AFR 1) im Geschäftsjahr 2022 <= 2,4 oder im Geschäftsjahr
   2023<=1,7 oder im Geschäftsjahr 2024 <= 1,2 beträgt.

   Ausgehend vom für das Jahr 2021 gesetzten AFR 1-Zielwert von 3,4, ist es
   das Ziel, in den darauf folgenden drei Jahren die AFR 1 jedes Jahr um
   mindestens 30% gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren.

   Dem entsprechend sind für die Ausübung der Optionen folgende Zielgrößen
   der AFR 1 relevant:

   - Jahr 2022: AFR 1 <=2,4

   - Jahr 2023: AFR 1 <=1,7

   - Jahr 2024: AFR 1 <=1,2

   Wird in einem der drei Jahre der Zielwert erreicht oder unterschritten,
   dann sind die Bedingungen
   zur Ausübung der Optionen gemäß Kriterium c) erfüllt.

   Die drei definierten Kriterien sind unabhängig voneinander. Im Falle der
   Erfüllung einer der Ausübungsbedingungen gemäß Kriterien a), b) oder c)
   können 50% der den jeweiligen Kriterien zugeordneten Optionen sofort nach
   Beginn der Ausübungsfrist, 25% der Optionen nach drei Monaten und die
   restlichen 25% nach weiteren drei Monaten bezogen werden.

   Um eine Aktienoption ausüben zu können, muss der oder die Berechtigte vom
   1.6.2022 bis zur etwaigen Ausübung der Optionen (nur nach Erfüllung der
   beschriebenen Ausübungsbedingungen) ununterbrochen in einem aktiven
   Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder zu einer zur ANDRITZ-GRUPPE
   gehörenden Gesellschaft gestanden haben, wobei von diesen Erfordernissen
   im Einzelfall aus wichtigen Gründen abgesehen werden kann.

   Der Ausübungspreis für die Aktienoptionen ist der ungewichtete
   Durchschnitt der Börsenschlusskurse der ANDRITZ-Aktie während der vier auf
   die 115. ordentliche Hauptversammlung vom 7. April 2022 folgenden
   Kalenderwochen.

   Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie. Es können insgesamt
   höchstens so viele Aktien bezogen werden, wie Optionen begeben wurden. Die
   Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Die in Ausübung der Aktienoptionen
   bezogenen Aktien unterliegen keiner Behaltefrist.

   Der Vorstand und der Aufsichtsrat der ANDRITZ AG

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   16.03.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Andritz AG
                Stattegger Straße 18
                8045 Graz
                Österreich
   Telefon:     +43 (0)316 6902-0
   Fax:         +43 (0)316 6902-415
   E-Mail:      [email protected]
   Internet:    www.andritz.com
   ISIN:        AT0000730007
   Indizes:     ATX
   Börsen:      Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID: 1304517


    
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   1304517  16.03.2022 

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