• 14.01.2022, 11:58:47
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EQS-News: Atrium European Real Estate Limited: Ende der Widerspruchsfrist betreffend die Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited

EQS-News: Atrium European Real Estate Limited / Schlagwort(e): Delisting
   Atrium European Real Estate Limited: Ende der Widerspruchsfrist betreffend
   die Verschmelzung zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited

   14.01.2022 / 10:56
   Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
   verantwortlich.

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   Ende der Widerspruchsfrist betreffend die Verschmelzung zwischen Atrium
   und Gazit Hercules 2020 Limited

   Die Verschmelzung wird voraussichtlich am 18. Februar 2022 rechtswirksam

   Jersey, 14. Jänner 2022 - Am 23. Dezember 2021 genehmigten die Aktionäre
   von Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS) ("Atrium"
   oder die "Gesellschaft") die Bedingungen der geplanten Verschmelzung
   zwischen Atrium und Gazit Hercules 2020 Limited ("Newco"), einer
   indirekten hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Gazit-Globe Ltd
   ("Gazit") (die "Akquisition").

   Die Acquisition wird im Wege einer Verschmelzung zwischen der Gesellschaft
   und Newco gemäß Part 18B des Companies (Jersey) Law 1991 idgF (die
   "Verschmelzung") umgesetzt werden. Nach der Verschmelzung wird Atrium als
   übernehmende Gesellschaft mit Gazit als alleinige Eigentümerin
   fortbestehen. Einzelheiten zur Verschmelzung sind in dem von Atrium am 23.
   November 2021 veröffentlichten Rundschreiben (das
   "Aktionärsrundschreiben") enthalten.

   Am 23. Dezember 2021 wurde eine Mitteilung gemäß Jersey Companies Law in
   Bezug auf die geplante Verschmelzung (i) an die Gläubiger von Atrium
   versandt und (ii) diese in der Jersey Evening Post veröffentlicht. Gemäß
   Jersey Companies Law waren die Gläubiger berechtigt, Atrium einen
   schriftlichen Widerspruch gegen die Verschmelzung zukommen zu lassen, und
   die Atrium-Aktionäre waren berechtigt, beim zuständigen Gericht eine
   Verfügung gemäß Jersey Companies Law mit der Begründung zu beantragen,
   dass die Verschmelzung die Interessen des Aktionärs in unangemessener
   Weise beeinträchtigen würde.

   Der späteste mögliche Zeitpunkt für die Erhebung eines Widerspruches durch
   einen Gläubiger oder einen Aktionär gegen die Verschmelzung gemäß Jersey
   Companies Law war der 13. Jänner 2022. Atrium freut sich bekannt geben zu
   können, dass keine Widersprüche eingegangen sind und derzeit keine
   Änderungen des indikativen Zeitplans für die Verschmelzung, wie dieser im
   Aktionärsrundschreiben und der von der Gesellschaft am 23. Dezember 2021
   veröffentlichten Pressemitteilung dargelegt wurde, erforderlich ist.

   Die Verschmelzung wird voraussichtlich am 18. Februar 2022 rechtswirksam.

   Sofern nicht anders definiert, haben kursive Begriffe, die in dieser
   Pressemitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die Bedeutung,
   die ihnen im Aktionärsrundschreiben gegeben wird.

   Rückfragen

   FTI Consulting Inc: +44 (0)20 3727 1000

   Richard Sunderland/ Claire Turvey/ Andrew Davis/ Ellie Sweeney:
   scatrium@fticonsulting.com

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   14.01.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
   übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:     Deutsch
   Unternehmen: Atrium European Real Estate Limited
                11-15 Seaton Place
                JE4 0QH St. Helier
                Jersey Guernsey
   ISIN:        JE00B3DCF752
   WKN:         A0X963
   Börsen:      Amsterdam, Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID: 1268929


    
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   1268929  14.01.2022 


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