• 10.12.2020, 10:00:01
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ÖAMTC: Drohnen – Weihnachtsgeschenke zum Abheben

Mobilitätsclub gibt Tipps, damit die Überraschung auch gelingt und informiert über neue Vorschriften

Utl.: Mobilitätsclub gibt Tipps, damit die Überraschung auch gelingt
und informiert über neue Vorschriften =

Wien (OTS) - Bereits seit einigen Jahren stehen Drohnen auf den
Wunschzetteln ganz oben. "Doch Vorsicht, Drohnen sind viel mehr als
ein Spielzeug", weiß ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer.
"Deshalb gibt es auch einige rechtliche Vorgaben, die den Drohnen die
Flügel stutzen." Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bereits im
Vorfeld genau zu überlegen, welche Drohne man wem schenken möchte.
"So sind beispielsweise für alle Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht
ab 2021 eine verpflichtende Registrierung sowie ein
Drohnenführerschein erforderlich", erklärt Hetzendorfer. "Und diesen
Führerschein kann man nicht mitschenken. Den muss der Beschenkte
selbst absolvieren." Außerdem fallen durch die notwendige
Registrierung sowie die Drohnenversicherung zusätzliche Kosten an –
auch daran will gedacht sein.

Gerade wenn man Kinder mit einer Drohne überraschen möchte, gilt
es noch einen weiteren wesentlichen Punkt zu beachten. "Mit wenigen
Ausnahmen – z. B. reine Spielzeugdrohnen oder Eigenbau-Drohnen bis
250 g – gibt es ein Mindestalter von 16 Jahren", so der Experte des
Mobilitätsclubs. "Erst ab diesem Alter darf man ohne Aufsicht durch
einen Piloten, der alle notwendigen Kompetenznachweise hat, eine
Drohne steuern." Ausschlaggebend für die Kategorisierung und somit
für Vorschriften, die man einhalten muss, ist in der Regel das
Abfluggewicht der Drohne. Je schwerer das Fluggerät, desto höher die
Anforderungen an den Piloten.

Hetzendorfer, der selbst erfahrener Drohnenpilot ist, hat noch
einen Tipp für angehende Drohnenpiloten: "Der Winter ist nicht
unbedingt die ideale Zeit um Drohne fliegen zu lernen. Propeller
können vereisen, Akkus werden schneller leer und mit kalten Fingern
macht es auch nur halb so viel Spaß."

Neue Drohnenvorschriften ab 31.12.2020 mit u. a.
Drohnenführerschein und einfacher Online-Registrierung

Ende des Jahres tritt – mit sechsmonatiger Verspätung – das neue
EU-weite Drohnenregulativ in Kraft. "Dadurch wird innerhalb Europas
die Rechtslage vereinheitlicht, was unter anderem ein unkompliziertes
Fliegen im europäischen Ausland ermöglicht", erklärt der
ÖAMTC-Drohnenexperte. Darüber hinaus beinhaltet dieses Regulativ aber
auch den neuen Drohnenführerschein. "Dieser besteht aus einem
Onlinelehrgang und einem Onlinetest und soll gewährleisten, dass
Drohnenpiloten über die Regeln im Luftverkehr Bescheid wissen", so
Hetzendorfer.

Ebenfalls wird es in Zukunft für alle Drohnen über 250 g und
Drohnen unter 250 g, sofern sie eine Kamera montiert haben, eine
verpflichtende Online-Registrierung geben. Diese soll rascher und
unkomplizierter funktionieren und mit ca. 30 Euro deutlich günstiger
sein als die bisherige Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde.
"Weiters muss bereits an der Drohnenverpackung die entsprechende
Klasse ersichtlich sein", nennt der Experte einen weiteren Vorteil.
"Alle weiteren Informationen zur Registrierung und zu den
Anforderungen an die Piloten müssen ebenfalls beiliegen."

Weitere Infos zu den neuen europaweiten Vorschriften finden Sie
unter www.oeamtc.at/drohnen und in der Drohnen-Info App des
Mobilitätsclubs.

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