- 28.03.2017, 09:16:58
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- OTS0032
Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) - Unterfertigung eines Positionspapiers

Wien (OTS) - Bis 23. Februar 2018 ist die EU-Richtlinie über den
Versicherungsvertrieb (IDD) in nationales Recht umzusetzen.
Um auf die bevorstehenden Gespräche und Verhandlungen bestmöglich
vorbereitet zu sein, haben die drei Verbände, das Bundesgremium der
Versicherungsagenten, der Fachverband der Versicherungsmakler und
Berater in Versicherungsangelegenheiten sowie der Verband der
Versicherungsunternehmen Österreichs, ein gemeinsames Positionspapier
erarbeitet, das am 27. März 2017 in den Räumlichkeiten des
österreichischen Versicherungsverbandes VVO unterfertigt wurde.
Änderungen der Rahmenbedingungen im Vertrieb stellen für alle
Wirtschaftszweige Herausforderungen dar. Eingriffe in das Verhältnis
Industrie – Vertrieb – Kunden sollten daher immer mit der gebotenen
Sensibilität erfolgen, um funktionierende Strukturen und
Kundenbeziehungen nicht zu gefährden bzw. den Wettbewerb zu
behindern.
Die in der österreichischen Versicherungswirtschaft gewachsenen
Vertriebswege haben sich langjährig bewährt. Die aufgrund der
europäischen Vorgaben umzusetzenden Maßnahmen sind durchzuführen,
allerdings unter Berücksichtigung des Erhalts der gut
funktionierenden Vertriebslandschaft.
Betont wird seitens der Vertreter der unterzeichnenden Verbände:
Obmann Christoph Berghammer, MAS, Fachverband der Versicherungsmakler
und Berater in Versicherungsangelegenheiten: „Die österreichischen
Versicherungsmakler stehen für einen transparenten und
konsumentenfreundlichen Markt. Der faire Wettbewerb unter den
Vermittlern führt zu qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher
Beratung!“
Obmann KR Horst Grandits, Bundesgremium der Versicherungsagenten:
„Ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Versicherungsvermittler und
persönliche Beratung sichern durchgehend hohe Qualität.“
Vorstandsdirektor Arno Schuchter, Vorsitzender des Komitees für
Marketing und Vertrieb des österreichischen Versicherungsverbandes
VVO: „Die österreichische Versicherungswirtschaft bekennt sich zu
qualitativ hochwertiger Beratung. Bei allem Verständnis für
Transparenz und Konsumentenschutz sollte es aber auch unser aller
Bestreben sein, den bürokratischen Aufwand dabei in einem
vertretbaren Rahmen zu halten.“
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